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Sterbegeldversicherung kündigen
Eine Sterbegeldversicherung kannst du jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen, auch wenn du sie mit einem Einmalbeitrag bezahlt hast. Ausgezahlt wird der Rückkaufswert, höchstens so viel, wie im Todesfall fällig wäre. Willst du nur die Beiträge loswerden, stellst du den Vertrag beitragsfrei; dann bleibt eine kleinere Summe versichert.

Diese Seite ist für alle, die eine Sterbegeldversicherung haben oder für Angehörige bezahlen und sie beenden, beitragsfrei stellen oder nach einem Todesfall abwickeln wollen. Sie erklärt, wann der Vertrag endet und wie viel zurückkommt, rechnet aus, ab wann die Beiträge die Versicherungssumme übersteigen, und zeigt, was bei Sozialhilfe und im Pflegeheim gilt. Am Ende steht ein Kündigungsschreiben.
Was für Sterbegeldversicherungen gilt
Eine Sterbegeldversicherung ist rechtlich eine Lebensversicherung auf den Todesfall: Sie zahlt eine meist kleinere Summe, die für die Bestattung gedacht ist. Weil der Tod sicher eintritt, ist die Leistung des Versicherers gewiss. Daraus folgen die wichtigsten Regeln:
- Kündigung jederzeit: Bei laufenden Beiträgen kannst du jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen (§ 168 Abs. 1 VVG). Weil die Leistung gewiss ist, gilt das auch für Verträge mit Einmalbeitrag (§ 168 Abs. 2 VVG). Die Versicherungsperiode ist ein Jahr, wenn der Beitrag nicht nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist (§ 12 VVG); nach den GDV-Musterbedingungen für Lebensversicherungen richtet sie sich bei laufenden Beiträgen nach der Zahlungsweise.
- Rückkaufswert: Nach der Kündigung zahlt der Versicherer den Rückkaufswert, also das angesparte Deckungskapital zum Ende der Periode (§ 169 Abs. 1 VVG, § 169 Abs. 3 VVG). Er wird aber höchstens bis zu der Summe ausgezahlt, die im Todesfall fällig wäre; ein Rest wird für eine beitragsfreie Versicherung verwendet (§ 169 Abs. 2 VVG). Ein Stornoabzug ist nur erlaubt, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist (§ 169 Abs. 5 VVG).
- Beitragsfreistellung: Statt zu kündigen, kannst du verlangen, dass keine Beiträge mehr fällig werden und eine kleinere Summe versichert bleibt, sofern die vereinbarte Mindestleistung erreicht wird (§ 165 Abs. 1 VVG).
- Form: Nach dem Versicherungsvertragsgesetz darf der Vertrag für die Kündigung Textform oder Schriftform verlangen (§ 171 VVG). Für Verträge seit dem 1. Oktober 2016 dürfen Bedingungen aber grundsätzlich keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB); welche Regel vorgeht, hat noch kein Gericht entschieden. Die GDV-Musterbedingungen für Lebensversicherungen verlangen nur Textform, und auch eine vereinbarte Schriftform ist im Zweifel mit einer E-Mail gewahrt (§ 127 Abs. 2 BGB); was gilt, steht in deinen Bedingungen.
Wer kündigen darf: Kündigen kann nur der Versicherungsnehmer, also wer den Vertrag abgeschlossen hat – nicht automatisch die versicherte Person. Schließen Kinder eine Sterbegeldversicherung auf das Leben der Eltern ab, sind sie Versicherungsnehmer und kündigen selbst. Übersteigt die Leistung bei einer Versicherung auf das Leben eines anderen die gewöhnlichen Beerdigungskosten, braucht der Vertrag die schriftliche Einwilligung der versicherten Person (§ 150 Abs. 2 VVG). Kündigt jemand für einen anderen, braucht er eine Vollmacht.
Deine Möglichkeiten im Überblick
| Weg | Was passiert | Geld | Schutz im Todesfall | Grundlage |
|---|---|---|---|---|
| Kündigen | Vertrag endet zum Ende der Versicherungsperiode | Rückkaufswert, höchstens bis zur Todesfallsumme | entfällt | § 168 VVG, § 169 VVG |
| Beitragsfrei stellen | keine Beiträge mehr, Vertrag läuft weiter | nichts sofort | kleinere Summe | § 165 VVG |
| Bezugsberechtigten ändern | eine andere Person bekommt das Geld, etwa wer die Bestattung bezahlt | – | unverändert | § 159 Abs. 1 VVG |
| Weiterzahlen | alles bleibt, wie es ist | – | volle Summe | Vertrag |
Ein widerruflich benannter Bezugsberechtigter erwirbt das Recht auf die Leistung erst mit dem Todesfall; bis dahin kannst du ihn ohne Zustimmung des Versicherers austauschen (§ 159 VVG). Das ist oft der bessere Weg, wenn sich nur geändert hat, wer sich später um die Bestattung kümmert.
Rechenbeispiele
Wann die Beiträge die Summe übersteigen: Dein Vertrag beginnt am 1. Januar 2020. Versichert sind 5.000 Euro, der Beitrag beträgt 30 Euro im Monat. Nach 166 Monatsbeiträgen hast du 4.980 Euro gezahlt; mit dem Beitrag für November 2033, dem 167., sind es 5.010 Euro – ab dann hast du mehr eingezahlt, als die Versicherung im Todesfall ohne Überschüsse zahlt. Wie lange Beiträge laufen, etwa bis zu einem bestimmten Alter, steht im Versicherungsschein. Die Rechnung hilft bei der Frage, ob sich das Weiterzahlen noch lohnt oder ob eine Beitragsfreistellung sinnvoller ist.
Rückkaufswert mit Obergrenze: Angenommen, das Deckungskapital eines älteren Vertrags beträgt bei der Kündigung 5.400 Euro, im Todesfall würden aber nur 5.000 Euro gezahlt. Dann zahlt der Versicherer 5.000 Euro aus; die übrigen 400 Euro bleiben als kleine beitragsfreie Versicherung bestehen (§ 169 Abs. 2 VVG).
Termin: Du zahlst monatlich, die Beitragsmonate beginnen jeweils am Ersten. Deine Kündigung kommt am 12. Oktober 2026 an; der Vertrag endet am 31. Oktober 2026, für November wird kein Beitrag mehr fällig. Hast du einen Einmalbeitrag gezahlt, ist die Versicherungsperiode nach den Musterbedingungen ein Jahr; der Vertrag endet dann zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
Sozialhilfe, Pflegeheim und Gläubiger
Viele fragen sich, ob sie die Sterbegeldversicherung auflösen müssen, wenn sie Grundsicherung oder andere Sozialhilfe beantragen. Für die laufenden Beiträge sagt das Gesetz: Hat jemand schon vor Beginn des Leistungsbezugs Beiträge für ein angemessenes Sterbegeld gezahlt, werden diese in angemessener Höhe als Bedarf anerkannt, soweit sie nicht bereits vom Einkommen abgesetzt werden (§ 33 Abs. 2 SGB XII). Das Bundessozialgericht hat 2023 die Beiträge einer Rentnerin zu einer Sterbegeldversicherung über 4.000 Euro, bei Unfalltod 8.000 Euro, als angemessen anerkannt. Angemessen ist die Summe nach dem Gericht jedenfalls, wenn sie die Grenze des § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO nicht wesentlich überschreitet (BSG, 20.09.2023, B 8 SO 22/22 R). Ob das angesparte Kapital als Vermögen eingesetzt werden muss, etwa bei Hilfe zur Pflege im Heim, ist eine eigene Frage: Das Sozialamt darf den Einsatz nicht verlangen, soweit er eine Härte bedeuten würde (§ 90 Abs. 3 SGB XII); ob das bei deiner Police so ist, entscheidet es im Einzelfall.
Diese Grenze schützt auch vor Gläubigern: Ansprüche aus einer Lebensversicherung, die nur für den Todesfall des Versicherungsnehmers abgeschlossen ist, sind bis zu einer Versicherungssumme von 5.400 Euro grundsätzlich unpfändbar; gepfändet werden dürfen sie nur ausnahmsweise, wenn andere Vollstreckung erfolglos bleibt und es der Billigkeit entspricht (§ 850b ZPO). Was beim Umzug ins Heim sonst zu regeln ist, sammelt die Lebenslage Pflegeheim; die Regeln für den Heimvertrag stehen unter Heimvertrag kündigen.
Nach dem Todesfall: nicht kündigen, sondern Leistung beantragen
Stirbt die versicherte Person, endet der Vertrag nicht durch Kündigung, sondern die Versicherung zahlt. Der Versicherungsnehmer muss den Todesfall unverzüglich melden, sobald er davon weiß; steht die Leistung einem Bezugsberechtigten zu, ist auch dieser zur Anzeige verpflichtet (§ 30 VVG).
- Versicherer informierenTelefon ist kein Beweis; schreib kurz mit Versicherungsnummer, Name, Geburts- und Sterbedatum.
- Unterlagen beifügenNach den Musterbedingungen der Lebensversicherer kann der Versicherer den Versicherungsschein, die amtliche Sterbeurkunde mit Alter und Geburtsort und eine ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die Todesursache verlangen.
- Bezugsrecht klärenAusgezahlt wird an den im Vertrag genannten Bezugsberechtigten. Sind „die Erben“ benannt, bekommen im Zweifel diejenigen die Leistung, die beim Tod als Erben berufen sind, im Verhältnis ihrer Erbteile – und wer das Erbe ausschlägt, behält dieses Bezugsrecht (§ 160 Abs. 2 VVG).
- Übrige Verträge kündigenStrom, Telefon, Abos und Versicherungen der verstorbenen Person kündigst du mit der Vorlage Kündigung im Todesfall; die Reihenfolge zeigt die Lebenslage Todesfall.
Widerruf und Wechsel
Einen neu geschlossenen Vertrag kannst du innerhalb von 30 Tagen ohne Begründung in Textform widerrufen; die Frist beginnt erst, wenn du Versicherungsschein, Bedingungen und eine ordnungsgemäße Belehrung erhalten hast (§ 152 Abs. 1 VVG, § 8 VVG). Willst du zu einem günstigeren Tarif wechseln, schließ den neuen Vertrag zuerst ab und kündige den alten erst, wenn der neue gilt. Hat der neue Tarif eine Wartezeit, zahlt er in dieser Zeit nicht die volle Summe; was dann gilt, steht in seinen Bedingungen. In den ersten Jahren ist der Rückkaufswert des alten Vertrags wegen der Abschlusskosten oft niedrig – das rechnet die Seite Lebensversicherung kündigen durch.
Versicherer im Verzeichnis
Für jeden Versicherer im Verzeichnis stehen Kündigungsweg und Anschrift aus den Angaben des Unternehmens. Welche Gesellschaft dein Vertragspartner ist, steht im Versicherungsschein.
- ADAC Versicherungonline kündbarPost
- AGILAonline kündbarPost
- Allianzonline kündbarPost
- Allianz Directonline kündbarPost
- Alte Leipzigeronline kündbarPost
- Ammerländer Versicherungonline kündbarPost
- ARAGonline kündbarPost
- AXAPost
- BaloisePost
- Barmeniaonline kündbarPost
- CLARKPost
- ConcordiaPost
- ContinentalePost
- CosmosDirektonline kündbarPost
- DA Direktonline kündbarPost
- DebekaPost
- DEVKonline kündbarPost
- DFV Deutsche Familienversicherungonline kündbarPost
- Die BayerischePost
- Die HaftpflichtkassePost
- DKVonline kündbarPost
- ERGOonline kündbarPost
- Fielmann (Brillenversicherung)Post
- FRIDAYonline kündbarPost
- GeneraliPost
- GetsafePost
- Gothaeronline kündbarPost
- HanseMerkuronline kündbarPost
- HDIonline kündbarPost
- HelvetiaPost
- HUK-COBURGPost
- HUK24online kündbarPost
- IDEAL VersicherungPost
- INTER VersicherungPost
- InterRiskPost
- LVM VersicherungPost
- NÜRNBERGER Versicherungonline kündbarPost
- Provinzialonline kündbarPost
- R+Vonline kündbarPost
- SIGNAL IDUNAPost
- Stuttgarter VersicherungPost
- SV SparkassenVersicherungonline kündbarPost
- Swiss LifePost
- Versicherungskammer BayernPost
- Vertionline kündbarPost
- VGHPost
- VHVonline kündbarPost
- Wertgarantieonline kündbarPost
- WGVonline kündbarPost
- WWKPost
- Württembergischeonline kündbarPost
- Würzburger Versicherungonline kündbarPost
- ZurichPost
- ÖRAGPost
Kündigungsschreiben
Nenn die Versicherungsnummer und, wenn du nicht selbst versichert bist, die versicherte Person. Schreib „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ und gib das Konto für den Rückkaufswert an; bitte um eine Abrechnung mit Rückkaufswert, Abzug und Überschüssen. Willst du nur die Beiträge stoppen, schreib „Beitragsfreistellung nach § 165 VVG“. Verlangen die Bedingungen die Schriftform, unterschreib den Brief und schick ihn per Einwurf-Einschreiben (Versandwege im Vergleich).
Werkzeug
Kündigungsschreiben erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
[Name des Anbieters]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines Vertrags – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- § 168 VVG – Kündigung des Versicherungsnehmers
- § 169 VVG – Rückkaufswert
- § 165 VVG – Prämienfreie Versicherung
- § 166 VVG – Kündigung des Versicherers
- § 12 VVG – Versicherungsperiode
- § 150 VVG – Versicherte Person
- § 159 VVG – Bezugsberechtigung
- § 160 VVG – Auslegung der Bezugsberechtigung
- § 171 VVG – Abweichende Vereinbarungen
- § 30 VVG – Anzeige des Versicherungsfalles
- § 152 VVG – Widerruf des Versicherungsnehmers
- § 127 BGB – Vereinbarte Form
- § 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (Nr. 13: Form von Anzeigen und Erklärungen)
- Art. 229 § 37 EGBGB – Übergangsvorschrift zu § 309 Nr. 13 BGB
- § 33 SGB XII – Bedarfe für die Vorsorge
- § 90 SGB XII – Einzusetzendes Vermögen
- § 850b ZPO – Bedingt pfändbare Bezüge
- BSG, Urteil vom 20.09.2023, B 8 SO 22/22 R (Beiträge zur Sterbegeldversicherung in der Grundsicherung) – abgerufen am 05.10.2026
- GDV: Allgemeine Bedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung, Stand 21.07.2025, unverbindliche Musterbedingungen (Verbandsquelle) – abgerufen am 05.10.2026
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich die Beiträge nicht mehr bezahlen kann?
Der Versicherer muss dir zuerst eine Zahlungsfrist setzen und dabei auf die Folgen hinweisen. Kündigt er danach, wandelt sich der Vertrag in eine beitragsfreie Versicherung um (§ 166 VVG). Besser ist, selbst rechtzeitig die Beitragsfreistellung zu verlangen.
Bekomme ich bei der Kündigung meine eingezahlten Beiträge zurück?
Nicht unbedingt. Du bekommst den Rückkaufswert, und der kann vor allem in den ersten Jahren unter der Summe der Beiträge liegen, weil Abschluss- und Verwaltungskosten sowie der Risikoschutz bezahlt wurden.
Kann ich die Sterbegeldversicherung von einem Verstorbenen kündigen, statt das Geld abzurufen?
Das ergibt keinen Sinn: Mit dem Tod der versicherten Person tritt der Versicherungsfall ein, und die versicherte Summe wird fällig. Melde den Todesfall und beantrage die Leistung.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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