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Haftpflichtkasse kündigen
Ein Online-Kündigungsformular hat die Haftpflichtkasse nicht: Du kündigst in Textform per E-Mail an info@haftpflichtkasse.de oder per Brief an Die Haftpflichtkasse VVaG, Postfach 11 26, 64373 Roßdorf. Privathaftpflicht, Tierhalter-Haftpflicht, Hausrat und Unfall verlängern sich jedes Jahr, wenn die Kündigung nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eingeht. Nach einem Schaden oder einer Beitragsangleichung bleibt dir ein Monat für die Sonderkündigung.

So kündigst du bei der Haftpflichtkasse
Die Haftpflichtkasse VVaG aus Roßdorf bei Darmstadt ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und arbeitet mit Vermittlern zusammen. Deine Kündigung richtest du an die Kasse selbst – ihre Bedingungen nennen als Empfänger die Hauptverwaltung oder die im Versicherungsschein genannte Stelle.
- Versicherungsschein heraussuchenDu brauchst die Versicherungsschein-Nummer und das Ablaufdatum deines Vertrags.
- Kündigung formulierenNenne Name, Anschrift, Versicherungsschein-Nummer und den Termin, zum Beispiel „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Bitte um eine schriftliche Bestätigung.
- Per E-Mail oder Brief abschickenDie Bedingungen verlangen für Erklärungen Textform und nennen ausdrücklich E-Mail, Telefax oder Brief. Als Adresse für schriftliche Anliegen nennt die Kasse info@haftpflichtkasse.de; Briefe gehen an Die Haftpflichtkasse VVaG, Postfach 11 26, 64373 Roßdorf.
- Zugang festhaltenSpeichere die gesendete E-Mail mit Datum, beim Brief den Einlieferungsbeleg. Maßgeblich ist der Eingang bei der Haftpflichtkasse.
Ein Online-Kündigungsformular gibt es nicht. Das Online-Formular „Änderungsmitteilung“ auf der Website ist nur für neuen Namen, neue Anschrift oder neue Bankdaten gedacht. Einen Kündigungsbutton nach § 312k BGB müssen Versicherer nicht anbieten, weil die Pflicht nicht für Finanzdienstleistungen gilt. Wie du den Eingang einer E-Mail belegst, erklärt der Ratgeber Kündigung per E-Mail.
Wann der Vertrag endet
Privathaftpflicht, Hausrat, Unfall und Tierhalter-Haftpflicht folgen derselben Regel: Ein Vertrag mit mindestens einem Jahr Laufzeit verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung eingeht. So steht es in den Verbraucherinformationen für Privathaftpflicht und Hausrat (Stand 01/2026), Unfall (Stand 01/2026) und Tierhalter-Haftpflicht (Stand 07/2026). Beispiel: Endet dein Versicherungsjahr am 28. Februar 2027, muss die Kündigung bis Montag, 30. November 2026, in Roßdorf sein. Bei einem Ende am 31. Dezember war der letzte Tag der 30. September – wer das verpasst hat, kommt erst zum 31. Dezember 2027 heraus.
Läuft ein Vertrag länger als drei Jahre, kannst du ihn trotzdem zum Ende des dritten und jedes weiteren Jahres kündigen, ebenfalls mit drei Monaten Frist (§ 11 VVG). Fällt das Risiko dauerhaft weg, etwa weil das versicherte Tier gestorben ist, endet der Vertrag, sobald die Kasse davon erfährt. Mehr zu den Sparten: Haftpflicht und Hausrat kündigen, Tierversicherung kündigen und Unfallversicherung kündigen.
Sonderkündigung nach Schaden oder Beitragsangleichung
Nach einem Haftpflichtschaden: Hat die Haftpflichtkasse gezahlt, die Freistellung zu Unrecht abgelehnt oder wurde dir eine Klage über einen versicherten Anspruch zugestellt, kannst du kündigen. Die Kündigung muss spätestens einen Monat danach in Textform eingehen. Sie wirkt mit dem Zugang oder zu einem späteren Termin, den du bestimmst, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Beitragsangleichung: In der Haftpflicht ermittelt ein unabhängiger Treuhänder jedes Jahr, wie sich die Schadenzahlungen der Branche entwickelt haben; daraus ergibt sich die Anpassung der ab 1. Juli fälligen Beiträge, unter 5 Prozent entfällt sie. Steigt dein Beitrag so, ohne dass sich der Schutz ändert, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen, frühestens zum Erhöhungstermin. Den Hintergrund erklärt der Ratgeber Sonderkündigungsrecht.
Im Todesfall
Privathaftpflicht: Stirbt der Versicherungsnehmer, bleiben mitversicherte Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und unverheiratete Kinder bis zur nächsten Beitragsfälligkeit geschützt. Wer von ihnen die nächste Beitragsrechnung bezahlt, wird Versicherungsnehmer; bei der Vertragsform Single gilt das nicht. Hausrat: Der Vertrag endet, sobald die Kasse von der vollständigen Auflösung des Haushalts erfährt, spätestens zwei Monate nach dem Tod – außer ein Erbe nutzt die Wohnung weiter. Was Angehörige sonst regeln müssen, steht unter Todesfall.
Wenn es hakt
Keine Bestätigung? Schick die Kündigung noch einmal mit Hinweis auf das erste Sendedatum, diesmal zusätzlich per Brief als Einwurf-Einschreiben. Mehr im Ratgeber Kündigungsbestätigung.
Kündigungsschreiben an die Haftpflichtkasse
Vertragspartner ist Die Haftpflichtkasse VVaG in Roßdorf; an sie richtet der Generator das Schreiben. Nenne je Vertrag die Versicherungsschein-Nummer und bei einer Sonderkündigung den Anlass.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für Die Haftpflichtkasse erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Die Haftpflichtkasse VVaG
Postfach 11 26
64373 Roßdorf
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines Versicherungsvertrags – Versicherungsscheinnummer [Versicherungsscheinnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- Die Haftpflichtkasse: Verbraucherinformationen Privathaftpflicht, Stand 01/2026 – abgerufen am 05.10.2026
- Die Haftpflichtkasse: Verbraucherinformationen Hausratversicherung, Stand 01/2026 – abgerufen am 05.10.2026
- Die Haftpflichtkasse: Verbraucherinformationen Unfallversicherung Einfach, Stand 01/2026 – abgerufen am 05.10.2026
- Die Haftpflichtkasse: Verbraucherinformationen Tierhalterhaftpflicht, Stand 07/2026 – abgerufen am 05.10.2026
- Die Haftpflichtkasse: Kontaktdaten – abgerufen am 05.10.2026
- Die Haftpflichtkasse: Impressum – abgerufen am 05.10.2026
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 11 VVG – Verlängerung, Kündigung
Häufige Fragen
Reicht eine E-Mail an die Haftpflichtkasse?
Ja. Laut Bedingungen sind Erklärungen in Textform abzugeben, und als Beispiele nennen sie ausdrücklich E-Mail, Telefax oder Brief. Schick die Kündigung an info@haftpflichtkasse.de und bitte um eine Bestätigung mit dem Datum, zu dem der Vertrag endet.
Gibt es bei der Haftpflichtkasse ein eigenes Kündigungsformular?
Nein. Weder im Service-Bereich noch im Dokumentencenter findet sich ein Kündigungsformular; ein formloses Schreiben genügt. Den Text erstellt der Generator auf dieser Seite.
Mein Hund ist gestorben – muss ich die Tierhalter-Haftpflicht bis zum Ablauf bezahlen?
Nein. Fällt das versicherte Risiko dauerhaft weg, endet der Vertrag laut Bedingungen zu dem Zeitpunkt, zu dem die Haftpflichtkasse davon erfährt. Teile ihr den Tod des Tieres deshalb sofort in Textform mit.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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