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Swiss Life kündigen
Swiss Life kündigst du in Textform, per Brief an die Swiss Life Lebensversicherung SE in Garching oder per E-Mail an info@swisslife.de. Renten-, Lebens- und BU-Verträge enden zum Schluss der Versicherungsperiode, bei monatlicher Zahlung also zum Monatsende. Rentenversicherungen mit Todesfallleistung zahlen den Rückkaufswert abzüglich eines vereinbarten Abzugs; BU-Verträge und Basisrenten zahlen nichts aus.

So kündigst du bei Swiss Life
Renten-, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen von Swiss Life führt die Swiss Life Lebensversicherung SE in Garching bei München; welche Gesellschaft deinen Vertrag führt, steht im Versicherungsschein. Für die Kündigung verlangen ihre Bedingungen die Textform; erlaubt sind ausdrücklich Brief, E-Mail, Telefax und die elektronische Form über die Website.
- Versicherungsnummer heraussuchenSie steht im Versicherungsschein. Einzelne Verträge, etwa Direktversicherungen, führt die Swiss Life Products (Luxembourg) S.A., Niederlassung für Deutschland – dann geht die Kündigung an sie.
- Kündigung schreibenPer E-Mail an info@swisslife.de oder per Brief an die Swiss Life Lebensversicherung SE, Zeppelinstraße 1, 85748 Garching b. München. Sag, ob du ganz oder nur teilweise kündigst, und nenne das Konto für die Auszahlung.
- Weitere Unterschriften klärenIst der Vertrag abgetreten oder verpfändet, etwa an eine Bank, muss auch der Inhaber dieses Rechts die Kündigung unterschreiben. Hast du jemanden unwiderruflich als bezugsberechtigt eingesetzt, zahlt Swiss Life nur mit dessen Zustimmung an dich aus.
- Bestätigung abwartenBitte um eine Bestätigung mit Vertragsende und Auszahlungsbetrag. Wie du den Zugang belegst, steht unter Zugang beweisen.
Ein Online-Kündigungsformular nennen die Unterlagen nicht. Pflicht wäre es auch nicht, weil der Kündigungsbutton aus § 312k BGB für Versicherungen nicht gilt. Was Textform genau heißt, erklärt Textform und Schriftform.
Wann der Vertrag endet
Anders als bei Haftpflicht oder Hausrat gibt es keine Kündigung „drei Monate vor Ablauf“ (siehe § 11 VVG). Eine Lebens- oder Rentenversicherung mit laufendem Beitrag kannst du nach § 168 VVG jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Bei Swiss Life richtet sich die Periode nach der Zahlweise: Zahlst du monatlich, endet der Vertrag zum Monatsende. Geht deine Kündigung am Dienstag, 20. Oktober 2026, ein, ist der Vertrag mit Ablauf des 31. Oktober 2026 beendet.
Zahlst du vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder hast du einen Einmalbeitrag geleistet, musst du nicht bis zum Ende der Periode warten: Dann gilt eine Frist von einem Monat zum Ende des folgenden Monats. Mit Zugang am 20. Oktober 2026 endet der Vertrag am 30. November 2026, auch wenn das Versicherungsjahr erst im Frühjahr ausläuft. Ähnlich regeln es die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung BU Flex (dort ohne Einmalbeitrag). Während der Rentenzahlung ist eine Kündigung der Rentenversicherung nicht mehr möglich.
Was du zurückbekommst
Rentenversicherung mit Leistung im Todesfall: Swiss Life zahlt den Rückkaufswert nach § 169 VVG, abzüglich eines vereinbarten Abzugs und zuzüglich zugeteilter Überschüsse. Den Abzug findest du in Euro in deinen Unterlagen unter „Übersicht der garantierten Werte bei Beitragsfreistellung und Kündigung“. Weist du nach, dass er in deinem Fall wesentlich niedriger sein muss oder gar nicht gerechtfertigt ist, sinkt er oder entfällt. Laut Bedingungen verzichtet Swiss Life auf ihn unter anderem, wenn die versicherte Person versicherungstechnisch mindestens 60 ist und der Vertrag zwölf Jahre bestanden hat.
Ohne Todesfallleistung wandelt sich der Vertrag bei Kündigung in eine beitragsfreie Versicherung mit kleinerer Rente um; nur wenn diese unter der Mindestrente bliebe, erlischt er und Swiss Life zahlt aus. Berufsunfähigkeitsversicherung: Es gibt keinen Rückkaufswert; schon anerkannte BU-Leistungen bleiben aber bestehen. Basisrente (Rürup): Die Kündigung führt nur zur Beitragsfreistellung, Geld zurück gibt es nicht.
Statt kündigen
Die Bedingungen der Rentenversicherung geben dir einen Anspruch darauf, die Beiträge bis zu zwölf Monate zu stunden (mit Stundungszinsen, sofern der Rückkaufswert die gestundeten Beiträge deckt) oder befristet beitragsfrei zu stellen; beitragsfrei stellen kannst du jederzeit zum Schluss einer Versicherungsperiode, auch dabei gilt der vereinbarte Abzug. Daneben nennt Swiss Life Teilrückkauf und Policendarlehen. Mehr zu den Unterschieden unter Rentenversicherung kündigen und Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen.
Alter Vertrag mit der Swiss Life AG
Steht in deinem Versicherungsschein noch die Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland: Sie hat ihren gesamten Versicherungsbestand zum 31. August 2024 auf die Swiss Life Lebensversicherung SE übertragen. Laut Swiss Life ändert sich für Kundinnen und Kunden dadurch nichts. Deine Kündigung richtest du an die SE in Garching.
Gerade erst abgeschlossen?
Eine Lebensversicherung kannst du innerhalb von 30 Tagen in Textform widerrufen (§ 152 VVG); die Frist beginnt erst, wenn du Versicherungsschein, Bedingungen und Belehrung erhalten hast. Swiss Life nennt für den Widerruf dieselbe Anschrift und info@swisslife.de.
Im Todesfall
Den Tod der versicherten Person müssen Angehörige unverzüglich melden. Swiss Life verlangt den Versicherungsschein und eine amtliche Sterbeurkunde im Original, die Alter, Geburtsort und Todeszeitpunkt nennt. Gezahlt wird an die bezugsberechtigte Person oder, wenn niemand benannt ist, an die Erben. Was sonst zu tun ist, steht unter Todesfall.
Kündigungsschreiben an Swiss Life
Der Generator adressiert das Schreiben an die Swiss Life Lebensversicherung SE. Gehört dein Vertrag zur Swiss Life Products (Luxembourg) S.A., ändere den Empfänger. Grundsätzliches zu Versicherungskündigungen fasst Versicherung kündigen zusammen.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für Swiss Life erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Swiss Life Lebensversicherung SE
Zeppelinstraße 1
85748 Garching b. München
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines Versicherungsvertrags – Versicherungsscheinnummer [Versicherungsscheinnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- Swiss Life Lebensversicherung SE: Allgemeine Bedingungen für eine aufgeschobene Rentenversicherung (Ansparrente, Partnerrente), Stand 01.2025 – abgerufen am 06.10.2026
- Swiss Life Lebensversicherung SE: Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung BU Flex, Stand 01.2025 – abgerufen am 06.10.2026
- Swiss Life Lebensversicherung SE: Allgemeine Bedingungen Swiss Life Maximo Basisrente, Stand 10.2025 – abgerufen am 06.10.2026
- Swiss Life Lebensversicherung SE: Antrag Swiss Life Maximo PrivatPolice mit Widerrufsbelehrung (07.2026) – abgerufen am 06.10.2026
- Swiss Life Deutschland: Pressemitteilung zur Übertragung des Versicherungsbestands auf die Swiss Life Lebensversicherung SE (04.09.2024) – abgerufen am 06.10.2026
- Swiss Life Products (Luxembourg) S.A., Niederlassung für Deutschland: Formular Freigabeerklärung bei Direktversicherungen – abgerufen am 06.10.2026
- § 168 VVG – Kündigung des Versicherungsnehmers (Lebensversicherung)
- § 169 VVG – Rückkaufswert
- § 152 VVG – Widerruf des Versicherungsnehmers (Lebensversicherung)
Häufige Fragen
Wie schnell zahlt Swiss Life nach der Kündigung aus?
Laut den Bedingungen der Rentenversicherung spätestens am dritten Bankarbeitstag nach dem Wirksamwerden der Kündigung. Wird die Kündigung schon zum Ende des Monats wirksam, in dem sie eingeht, zahlt Swiss Life spätestens 30 Kalendertage nach Zugang.
Kann ich nur einen Teil meiner Versicherung kündigen?
Ja, die Bedingungen erlauben die teilweise Kündigung. Bei der Rentenversicherung muss danach eine beitragspflichtige Rente von mindestens 600 Euro im Jahr (450 Euro bei jährlicher Rentenzahlung) übrig bleiben, bei der BU-Versicherung eine Berufsunfähigkeitsrente von mindestens 600 Euro im Jahr.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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