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Riester-Rente und private Rentenversicherung kündigen

Eine Riester-Rente kannst du ruhen lassen oder mit drei Monaten Frist zum Quartalsende zu einem anderen Riester-Vertrag wechseln, ohne die Förderung zu verlieren. Kündigst du sie und lässt dir das Geld auszahlen, musst du Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Eine private Rentenversicherung ohne Förderung kannst du jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode kündigen, eine Rürup-Rente dagegen gar nicht.

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Salbeigrünes Keramik-Sparschwein auf einer sonnigen Fensterbank neben einem Rosmarintopf, dahinter unscharf ein Kleingarten
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Diese Seite ist für alle, die eine Riester-Rente, eine private Rentenversicherung, eine Rürup-Rente (Basisrente) oder eine Direktversicherung über den Arbeitgeber haben und überlegen, sie zu kündigen, ruhen zu lassen oder zu wechseln. Welche Wege offenstehen, hängt fast nur davon ab, um welchen Vertrag es geht. Die Seite zeigt die Regeln je Vertragsart, rechnet aus, was eine Riester-Kündigung kostet und wann ein Anbieterwechsel wirkt, und erklärt, was die Riester-Reform ab 2027 für bestehende Verträge bedeutet.

Welcher Vertrag ist es?

VertragKündigen mit AuszahlungRuhen lassen oder beitragsfreiWechseln
Riester-Rente (staatlich zertifizierter Altersvorsorgevertrag)möglich, aber Zulagen und Steuervorteile gehen zurück (§ 93 Abs. 1 EStG)Anspruch auf Ruhen bis zum Rentenbeginn (§ 1 Abs. 1 AltZertG)3 Monate Frist zum Quartalsende, Förderung bleibt (§ 93 Abs. 2 EStG)
Private Rentenversicherung ohne Förderungjederzeit zum Ende der Versicherungsperiode, Rückkaufswert (§ 168 VVG, § 169 VVG)Beitragsfreistellung (§ 165 VVG)nur über Kündigung und Neuabschluss
Rürup-Rente (Basisrente)nicht möglich (§ 168 Abs. 3 VVG)Beiträge stoppen möglich (§ 165 VVG)keine Übertragung in einen Riester- oder Privatvertrag
Direktversicherung über den ArbeitgeberVersicherungsnehmer ist der Arbeitgeber; nach dem Ausscheiden kein Rückkauf des Arbeitgeberanteils (§ 2 BetrAVG)Kündigung wandelt in eine beitragsfreie Versicherung umRegeln des Betriebsrentenrechts

Ob du einen Riester-Vertrag hast, erkennst du an den Unterlagen: Dort ist von einem Altersvorsorgevertrag und von Zulagen die Rede, und der Anbieter bescheinigt dir jedes Jahr unter anderem die Summe der gutgeschriebenen Zulagen (§ 92 EStG). Bei der Rürup-Rente steht „Basisrente“ im Vertrag.

Riester-Rente: ruhen lassen, wechseln oder kündigen

Jeder bis Ende 2026 abgeschlossene Riester-Vertrag muss dir bis zum Beginn der Auszahlung drei Rechte geben (§ 1 Abs. 1 AltZertG, Satz 1 Nummer 10): den Vertrag ruhen zu lassen, ihn zum Wechsel zu kündigen und – mit drei Monaten Frist zum Quartalsende – Kapital für die selbst genutzte Wohnung zu entnehmen. Verträge nach neuem Recht, die ab 2027 abgeschlossen werden, müssen Ruhen und Wechsel ebenso zulassen; die Entnahme für die Wohnung enthalten sie nur, wenn sie vereinbart ist.

Ruhen lassen

Du zahlst keine Beiträge mehr, der Vertrag und das angesparte Kapital bleiben bestehen. Es wird nichts zurückgefordert. Neue Zulagen gibt es für die Zeit ohne Beiträge allerdings nicht: Wer weniger als den Mindesteigenbeitrag einzahlt, bekommt die Zulage nur anteilig, laut Bundesfinanzministerium etwa bei 50 Prozent des Mindesteigenbeitrags auch nur 50 Prozent der Zulage. Das gilt in der bisherigen Förderung; in der neuen Förderung ab 2027 gibt es unter 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr gar keine Zulage. Prüf in den Unterlagen, welche Kosten auch ohne Beiträge weiterlaufen. Später kannst du wieder einzahlen.

Wechseln

Du kannst den Vertrag mit drei Monaten Frist zum Ende eines Kalendervierteljahres oder zum Beginn der Auszahlungsphase kündigen, um das Kapital auf einen anderen Riester-Vertrag auf deinen Namen übertragen zu lassen – beim selben oder einem anderen Anbieter. Diese Übertragung ist keine förderschädliche Verwendung (§ 93 Abs. 2 EStG); Zulagen und Steuervorteile bleiben dir erhalten. Der bisherige Anbieter darf dir für die Übertragung höchstens 150 Euro berechnen; der neue Anbieter darf Abschluss- und Vertriebskosten höchstens auf die Hälfte des übertragenen geförderten Kapitals ansetzen (§ 1 Abs. 1 Satz 3 und 4 AltZertG in der bis Ende 2026 geltenden Fassung).

Kündigen und auszahlen lassen

Lässt du dir das Kapital auszahlen, ohne es in einen anderen Riester-Vertrag zu übertragen, ist das eine schädliche Verwendung: Du musst alle Zulagen und die vom Finanzamt gesondert festgestellte Steuerermäßigung zurückzahlen (§ 93 Abs. 1 EStG). Den Rückzahlungsbetrag ermittelt die zentrale Zulagenstelle, der Anbieter behält ihn von der Auszahlung ein (§ 94 Abs. 1 EStG). Das gilt auch, wenn das Kapital nach deinem Tod an Erben ausgezahlt wird; ausgenommen ist unter anderem die Übertragung auf einen Riester-Vertrag des überlebenden Ehegatten.

Rechenbeispiele

Was eine Kündigung mit Auszahlung kostet: Dein Riester-Vertrag beginnt am 1. Januar 2018. Du hast jedes Jahr den Mindesteigenbeitrag gezahlt und für dich und ein 2015 geborenes Kind die vollen Zulagen bekommen: 175 Euro Grundzulage und 300 Euro Kinderzulage, zusammen 475 Euro im Jahr. Für die Beitragsjahre 2018 bis 2025 sind das 3.800 Euro. Angenommen, das Finanzamt hat außerdem eine zusätzliche Steuerersparnis von 900 Euro gesondert festgestellt. Kündigst du jetzt und lässt dir das Kapital auszahlen, behält der Anbieter 4.700 Euro ein und führt sie an die Zulagenstelle ab. Bei einer Übertragung auf einen anderen Vertrag bleiben die 4.700 Euro im Vertrag.

Wann ein Wechsel wirkt: Deine Kündigung zur Übertragung geht am 5. Oktober 2026 beim bisherigen Anbieter ein. Für das Quartalsende am 31. Dezember 2026 hätte sie spätestens am 30. September 2026 ankommen müssen. Der nächste Termin ist deshalb der 31. März 2027; dafür reicht ein Zugang bis zum 31. Dezember 2026. Wie man solche Fristen zählt, erklärt der Ratgeber Kündigungsfristen richtig berechnen.

WegWas mit der Förderung passiertKosten beim bisherigen Anbieter
Ruhen lassenbleibt im Vertrag, keine neuen Zulagen ohne Beiträgelaufende Vertragskosten laut Vertrag
Wechsel zu anderem Riester-Vertragbleibt erhaltenhöchstens 150 €
Kündigung mit AuszahlungZulagen und Steuervorteil zurück, im Beispiel 4.700 €laut Vertrag

Riester-Reform 2027: was sie für bestehende Verträge bedeutet

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 wird die geförderte private Vorsorge neu geordnet. Das Gesetz gilt in Stufen: einzelne Regeln wie die zur Kleinbetragsrente seit dem 30. Mai 2026, der Kern – neue Förderung und neue Produkte – ab dem 1. Januar 2027 und die neuen Regeln zur Wohnförderung ab dem 1. Januar 2028. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Anbieter neue Produkte anbieten, darunter ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie und ein Standarddepot mit gedeckelten Kosten. Riester-Verträge nach altem Recht dürfen ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr neu vertrieben werden; bestehende Verträge laufen weiter. Laut Bundesfinanzministerium hast du als Kunde mit einem bestehenden Vertrag vier Möglichkeiten:

  1. Weiterführen wie bisherFür Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden, gilt Bestandsschutz mit der bisherigen Förderung.
  2. Nur die Förderung umstellenDurch Erklärung gegenüber deinem Anbieter kannst du in die neue Förderung wechseln und die übrigen Vertragsbedingungen behalten; die Zustimmung des Anbieters brauchst du dafür nicht.
  3. In einen neuen Vertrag wechselnDu kannst das Kapital in ein neues Produkt übertragen, ohne die bisherige Förderung zurückzuzahlen. Dabei können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.
  4. Alten Vertrag ruhen lassen und neu abschließenDas ist möglich; mit dem Neuabschluss wechselst du in die neue Förderung, der Bestandsschutz für den alten Vertrag endet.

Ein Zurück in die alte Förderung gibt es nach einem Wechsel nicht. Für Verträge nach neuem Recht wird der Wechsel einfacher: Abschlusskosten müssen über die ganze Ansparphase verteilt werden, der abgebende Anbieter muss den Wechsel nach fünf Jahren kostenfrei gewähren, und der aufnehmende Anbieter darf höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale verlangen und auf das übertragene geförderte Kapital keine Abschlusskosten berechnen (§ 1 Abs. 1 AltZertG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung). Ob die Kostenfreiheit nach fünf Jahren auch gilt, wenn du aus einem bis Ende 2026 abgeschlossenen Vertrag wechselst, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich; rechne beim alten Vertrag weiter mit bis zu 150 Euro.

MerkmalRiester-Vertrag bis Ende 2026Vertrag nach neuem Recht ab 2027
Zulagenbis zur Auszahlung, außer du stellst um oder schließt neu ab: 175 € Grundzulage, je Kind 185 €, für ab 2008 geborene Kinder 300 €; voll nur mit dem Mindesteigenbeitrag von 4 % der Vorjahreseinnahmen abzüglich Zulagen, mindestens 60 €, sonst anteilig50 % der Beiträge bis 360 € und 25 % der Beiträge darüber bis 1.800 €, höchstens 540 €; je Kind 100 % der Beiträge, höchstens 300 €; unter 120 € Eigenbeitrag keine Zulage; gefördert werden höchstens zwei neue Verträge
Ruhen lassenAnspruchAnspruch
Wechsel3 Monate zum Quartalsende oder zum Beginn der Auszahlungebenso; Ziel auch Altersvorsorgedepot oder Standarddepot
Kündigung mit AuszahlungZulagen und Steuervorteile gehen zurückebenso
Entnahme für die WohnungAnspruchnur, wenn vereinbart
Auszahlung beginntfrühestens mit 62 (Verträge ab 2012) bzw. 60frühestens mit 65 (früher nur, wenn eine gesetzliche Altersleistung früher beginnt), spätestens mit 70
KleinbetragsrenteAbfindung bis 1,5 % der monatlichen Bezugsgrößeebenso, auch bei Auszahlungsplänen

Kleine Renten: Eine Kleinbetragsrente darf zu Beginn der Auszahlung abgefunden werden, ohne dass Förderung zurückzuzahlen ist, wenn sie 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt. Diese Grenze gilt seit dem 30. Mai 2026; 2026 liegt sie bei 59,33 Euro im Monat. Alle Verträge beim selben Anbieter zählen zusammen (§ 93 Abs. 3 EStG).

Lohnt die neue Förderung? Das hängt vom Eigenbeitrag ab, und die Umstellung lässt sich nicht rückgängig machen. Zwei Rechnungen nach dem Gesetzeswortlaut, ohne Steuervorteil: Ohne Kinder, mit 40.000 Euro beitragspflichtigen Einnahmen im Vorjahr und 600 Euro Eigenbeitrag gibt es bisher nur 73,68 Euro Zulage, denn der Mindesteigenbeitrag läge bei 1.425 Euro (4 Prozent abzüglich 175 Euro Zulage) und die Zulage wird anteilig gekürzt; neu sind es 180 Euro plus 25 Prozent von 240 Euro, zusammen 240 Euro. Ein Elternteil mit zwei ab 2008 geborenen Kindern und 20.000 Euro Vorjahreseinnahmen bekommt dagegen bisher schon mit dem Sockelbetrag von 60 Euro die volle Zulage von 775 Euro; neu gäbe es dafür nichts, mit 120 Euro gäbe es 300 Euro und erst mit 360 Euro 780 Euro.

Mann in den Sechzigern von hinten auf einer Holzbank in einem herbstlichen Park, neben ihm eine geschlossene dunkelblaue Mappe
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Private Rentenversicherung ohne Förderung

Eine private Rentenversicherung ist rechtlich eine Lebensversicherung. Du kannst sie jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen und bekommst den Rückkaufswert (§ 168 Abs. 1 VVG, § 169 VVG); alternativ stellst du sie beitragsfrei (§ 165 VVG). Wie sich Rückkaufswert und Abschlusskosten in den ersten Jahren auswirken, rechnet die Seite Lebensversicherung kündigen durch. Steuerlich gilt für Verträge ab 2005: Beim Rückkauf ist der Unterschied zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen als Kapitalertrag zu versteuern, auch bei Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Nur die Hälfte des Ertrags zählt, wenn die Auszahlung nach dem 62. Geburtstag (bei Verträgen bis 2011: dem 60.) und nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit erfolgt (§ 52 Abs. 28 EStG) – eine Kündigung kurz vor diesen Grenzen kann also Steuern kosten.

Rürup-Rente: nicht kündbar

Die Ansprüche aus einer Basisrente dürfen nach dem Steuerrecht weder vererblich noch übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar sein (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Das Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers gilt für diese Verträge deshalb nicht (§ 168 Abs. 3 VVG). Das Bundesfinanzministerium stellt klar: Du kannst den Vertrag nicht kündigen, dir das Kapital nicht auszahlen lassen und es auch nicht auf einen privaten Altersvorsorgevertrag übertragen. Was bleibt, ist, die Beiträge zu stoppen; das Kapital wird dann später als Rente ausgezahlt.

Direktversicherung über den Arbeitgeber

Bei einer Direktversicherung ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer. Scheidest du aus dem Betrieb aus, darfst du die Ansprüche, soweit sie auf Beiträgen des Arbeitgebers beruhen, weder abtreten noch beleihen, und den Rückkaufswert in dieser Höhe kannst du nicht durch eine Kündigung bekommen; eine Kündigung wandelt den Vertrag in eine beitragsfreie Versicherung um (§ 2 Abs. 2 BetrAVG). Was beim Jobwechsel sonst zu regeln ist, sammelt die Lebenslage Jobwechsel.

Typische Probleme

Geld für die eigene Wohnung: Statt zu kündigen, kannst du Kapital aus einem bis Ende 2026 abgeschlossenen Riester-Vertrag mit drei Monaten Frist zum Quartalsende für eine Verwendung nach § 92a EStG entnehmen, etwa für die Anschaffung selbst genutzten Wohneigentums; das ist förderunschädlich. Bei Verträgen nach neuem Recht geht das nur, wenn es vereinbart ist. Ab dem 1. Januar 2028 gilt eine neue Fassung des § 92a EStG: Gefördertes Kapital kann dann eingesetzt werden, sofern es die Vertragsbedingungen zulassen und mindestens 3.000 Euro verwendet werden – für Kauf oder Bau, Genossenschaftsanteile, einen barrierereduzierenden Umbau oder eine energetische Sanierung. Entnahmen vor 2028 richten sich nach dem bisherigen Recht.

Todesfall: Stirbt der Vertragsinhaber, gilt eine Auszahlung an die Erben als schädliche Verwendung, außer das Kapital geht unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf einen Riester-Vertrag des Ehegatten über (§ 93 Abs. 1 EStG). Was Angehörige sonst klären müssen, steht unter Todesfall.

Rentenbeginn rückt näher: Auch kurz vor dem Ruhestand ist ein Wechsel möglich, die Kündigung zur Übertragung ist zum Beginn der Auszahlungsphase zulässig. Was rund um den Rentenbeginn ansteht, sammelt die Lebenslage Ruhestand.

Zertifizierung widerrufen oder Bedingungen ersetzt: Dafür gelten seit dem 30. Mai 2026 eigene Rechte. Wird eine unter Vorbehalt erteilte Zertifizierung widerrufen, kannst du binnen sechs Monaten, nachdem du davon erfahren hast, kündigen und das Kapital übertragen lassen – ohne Förderung zurückzuzahlen und mit Erstattung aller Abschluss- und Vertriebskosten; ohne Übertragung liegt mit dem Widerruf eine schädliche Verwendung vor. Ersetzt der Anbieter Vertragsbestimmungen, wird die Änderung sechs Monate nach Zugang wirksam; verlangst du vorher die Fortsetzung des bisherigen Vertrags, ist er einen Monat später kein Altersvorsorgevertrag mehr und es liegt eine schädliche Verwendung vor, außer du lässt das Kapital vorher übertragen – dann wird die Hälfte der Abschluss- und Vertriebskosten erstattet (§ 5 Abs. 3 und 5 AltZertG).

Beratung: Ob sich ein Wechsel rechnet, hängt von Kosten, Garantien und Restlaufzeit ab. Unabhängigen Rat gibt es bei den Verbraucherzentralen.

Versicherer im Verzeichnis

Riester-Verträge gibt es bei Versicherern, Banken, Fondsgesellschaften und Bausparkassen. Die Versicherer im Verzeichnis zeigen Kündigungsweg und Anschrift aus den Angaben des Unternehmens; die zuständige Gesellschaft steht in deinem Vertrag.

Schreiben an den Anbieter

Schreib genau, was du willst: „Ruhen lassen ab …“, „Kündigung zur Übertragung des Kapitals auf meinen Altersvorsorgevertrag bei …“ mit den Angaben zum neuen Vertrag, oder bei einer privaten Rentenversicherung „Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ bzw. „Beitragsfreistellung“. Nenn Vertragsnummer und Konto und bitte um eine Abrechnung. Den Zugang belegst du am besten mit Einwurf-Einschreiben oder Eingangsbestätigung (Zugang beweisen); eine allgemeine Vorlage steht unter Versicherung kündigen.

Werkzeug

Kündigungsschreiben erstellen

Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.

1. Art der Kündigung
2. Empfänger
Die richtige Anschrift steht im Vertrag, auf der Rechnung oder im Impressum des Anbieters.
3. Vertragsdaten
4. Absender
5. Zusätze

[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]

[Name des Anbieters]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], 6. Oktober 2026

Kündigung meines Vertrags – Kundennummer [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.

Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.

Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).

Quellen

Häufige Fragen

Muss ich wegen der Reform meinen alten Riester-Vertrag jetzt kündigen?

Nein. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden, gilt laut Bundesfinanzministerium Bestandsschutz; du kannst sie mit der bisherigen Förderung weiterführen. Eine Kündigung mit Auszahlung würde dagegen die Rückzahlung der Förderung auslösen.

Kann ich während der Ruhezeit trotzdem den Anbieter wechseln?

Ja. Das Recht, zum Wechsel mit drei Monaten Frist zum Quartalsende zu kündigen, besteht bis zum Beginn der Auszahlungsphase, unabhängig davon, ob du gerade Beiträge zahlst. Das Bundesfinanzministerium bestätigt, dass Altverträge wie Neuverträge ruhen dürfen.

Bekomme ich bei einer Rürup-Rente nach meinem Tod das Kapital vererbt?

Nicht als Kapital. Die Ansprüche dürfen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG nicht vererblich sein. Ob es eine Hinterbliebenenrente gibt, hängt davon ab, ob sie im Vertrag eingeschlossen ist.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

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