Rechner
Abo-Kosten-Rechner
Für jedes Abo trägst du Name, Preis, Abrechnungstakt und auf Wunsch den letzten Tag ein, an dem eine Kündigung ankommen muss. Der Rechner zählt die Jahreskosten zusammen, nennt den Monatsdurchschnitt und legt für jeden künftigen Kündigungstermin eine Erinnerung eine Woche vorher in eine Kalenderdatei. Die Liste speichert er nur in deinem Browser.
Der Rechner ist für alle, die den Überblick über ihre Abos behalten wollen – Streaming, Musik, Zeitschrift, Fitnessstudio, Cloud-Speicher oder Lieferdienst. Er rechnet die Kosten auf Monat und Jahr hoch und erinnert dich rechtzeitig an Kündigungstermine. Wie du vergessene Abos überhaupt aufspürst, zeigt die Lebenslage Abo-Inventur.
Rechner
Abo-Kosten im Überblick
Was kosten deine Abos im Jahr, und wann musst du kündigen?
Tipp: Trag beim Kündigungstermin den Tag ein, an dem die Kündigung spätestens ankommen muss – der Rechner legt dir eine Erinnerung eine Woche vorher in den Kalender.
So rechnet der Rechner
- Abos eintragenJe Zeile Name, Preis in Euro, Takt – pro Monat, Quartal, Halbjahr oder Jahr – und auf Wunsch das Datum „Kündigen bis“. Mit „+ Abo hinzufügen“ kommt eine Zeile dazu, mit „ד verschwindet sie. Zeilen ohne Preis zählt er nicht mit.
- KostenEr rechnet jeden Preis auf ein Jahr hoch – mal 12, 4, 2 oder 1 – und addiert. Der Monatswert ist ein Durchschnitt: Jahreskosten geteilt durch zwölf.
- TermineFür jedes Abo mit Datum zeigt er den Kündigungstermin, nach Datum sortiert. Für alle Termine ab heute erstellt er eine Kalenderdatei mit je einer Erinnerung eine Woche vorher, die du in dein Kalenderprogramm übernimmst. Jeder Eintrag ist ein ganztägiger Termin mit einem Alarm um 9 Uhr; liegt der Stichtag weniger als eine Woche entfernt, steht die Erinnerung auf heute.
- SpeichernDie Liste legt er im Speicher deines Browsers ab und lädt sie beim nächsten Besuch wieder. Sie wird nicht übertragen; löschst du die Websitedaten deines Browsers, ist sie weg.
Beispiel mit fünf Abos
Angenommene Preise, keine Preise bestimmter Anbieter:
| Abo | Preis | Takt | im Jahr |
|---|---|---|---|
| Streaming | 13,99 € | Monat | 167,88 € |
| Musik | 10,99 € | Monat | 131,88 € |
| Fitnessstudio | 29,90 € | Monat | 358,80 € |
| Zeitschrift | 39,00 € | Quartal | 156,00 € |
| Cloud-Speicher | 29,99 € | Jahr | 29,99 € |
Zusammen ergibt das 844,55 Euro im Jahr, im Durchschnitt 70,38 Euro im Monat. Allein die drei Monatsabos machen 658,56 Euro aus – wer eines davon kündigt, sieht sofort, was im Jahr übrig bleibt. Fällt etwa das Fitnessstudio weg, sinken die Jahreskosten auf 485,75 Euro.
Den richtigen Kündigungstermin eintragen
Ins Feld „Kündigen bis“ gehört der letzte Tag, an dem die Kündigung beim Anbieter ankommen muss – nicht das Vertragsende. Ein Beispiel: Ein Jahresabo, der Vertrag beginnt am 15. Januar 2026, hat zwölf Monate Mindestlaufzeit und einen Monat Frist. Die Laufzeit endet am 14. Januar 2027, die Kündigung muss bis Montag, 14. Dezember 2026, ankommen. Diesen Tag liefert der Kündigungsfrist-Rechner; trägst du ihn hier ein, kommt die Erinnerung am Montag, 7. Dezember 2026. Ändert sich ein Termin, lädst du die Kalenderdatei neu herunter; jeder Download legt neue Einträge an, alte löschst du in deinem Kalender selbst.
Verpasst du den Termin, ist das bei Abos, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, weniger teuer als früher: Nach der Mindestlaufzeit dürfen sie sich nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und sind dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB). Bei Monatsabos ohne Mindestlaufzeit kannst du das Feld leer lassen. Online abgeschlossene Abos kündigst du am schnellsten über den Kündigungsbutton des Anbieters (§ 312k BGB; Kündigungsbutton).
Was ins Feld „Kündigen bis“ gehört – je Abo-Art
| Abo | Was du einträgst | Grundlage |
|---|---|---|
| Monatsabo ohne Mindestlaufzeit | nichts – kündbar jederzeit, das Ende richtet sich nach den Bedingungen des Anbieters | Vertragsbedingungen |
| Jahresabo oder Abo mit Mindestlaufzeit, geschlossen ab 1. März 2022 | den letzten Zugangstag vor dem Laufzeitende; die Frist darf höchstens einen Monat betragen | § 309 Nr. 9 BGB |
| Handy- oder Internetvertrag nach der Mindestlaufzeit | nichts – jederzeit mit einem Monat kündbar | § 56 Abs. 3 TKG |
| Deutschlandticket | den 10. des Monats, zu dessen Ende du aussteigen willst – für Ende November 2026 also Dienstag, 10. November | Tarifbedingungen Deutschland-Ticket, Nr. 1.3 |
| Fitnessstudio | den Tag laut Vertrag; ob die Regeln von 2022 für Studioverträge gelten, ist höchstrichterlich nicht geklärt | BGH, 08.02.2012, XII ZR 42/10 |
Mehr zum Abo-Ticket steht unter Deutschlandticket, zu Studioverträgen unter Fitnessstudio.
Was der Rechner nicht prüft
- Kündigungstermine: Er berechnet sie nicht, sondern übernimmt dein Datum.
- Wöchentliche Abrechnung: Diesen Takt kennt er nicht. Rechne einen Wochenpreis vorher um: 4,99 Euro pro Woche sind 4,99 × 52 = 259,48 Euro im Jahr; trag den Betrag mit dem Takt „pro Jahr“ ein.
- Preisänderungen und Gratismonate: Er rechnet mit einem festen Preis. Trag den Preis ein, der künftig gilt; wann ein Probeabo kostet, steht unter Probeabo kündigen. Kündigungsrechte bei einer Preiserhöhung erklärt der Ratgeber Preiserhöhung.
- Abos über App-Stores: Sie kündigst du im Store, nicht beim Dienst (Abos bei Apple und Google).
- Andere Geräte: Die Liste gibt es nur in dem Browser, in dem du sie angelegt hast.
Quellen
- § 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (Nr. 9)
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- Art. 229 § 60 EGBGB – Übergangsvorschrift zum Gesetz für faire Verbraucherverträge
- § 675x BGB (Erstattung einer Lastschrift)
- § 56 TKG – Vertragslaufzeit, Kündigung nach stillschweigender Vertragsverlängerung
- Deutschlandtarifverbund: Tarifbedingungen für das Deutschland-Ticket, Stand 15.05.2026 (Nr. 1.3 Vertragslaufzeit und Kündigung) – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Versäumnisurteil vom 08.02.2012, XII ZR 42/10 – abgerufen am 05.10.2026
Häufige Fragen
Kann ich eine Abbuchung für ein gekündigtes Abo zurückholen?
Eine SEPA-Lastschrift kannst du binnen acht Wochen ab der Belastung ohne Angabe von Gründen zurückgeben (§ 675x BGB). Den Vertrag beendet das nicht: Eine berechtigte Forderung bleibt bestehen.
Sieht jemand anderes meine Abo-Liste?
Nicht über diese Seite: Die Liste liegt nur im Speicher deines Browsers und wird nirgendwohin gesendet. Wer dasselbe Gerät mit demselben Browserprofil nutzt, kann sie aber sehen; mit „ד entfernst du einzelne Einträge.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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