VerträgeVertragsart

Deutschlandticket kündigen

Das Deutschlandticket-Abo kündigst du bis zum 10. eines Monats zum Monatsende, und zwar bei dem Verkehrsunternehmen, bei dem du es bestellt hast; einen gemeinsamen Vertragspartner für ganz Deutschland gibt es nicht. Kommt die Kündigung später an, läuft das Abo einen Monat länger. Ab 1. Januar 2027 kostet das Ticket 66,80 Euro im Monat statt 63 Euro.

Von Rechtsstand geprüft am 9 Min. Lesezeit

Leerer Bahnsteig im Regionalverkehr bei Morgennebel, auf einer Holzbank liegt ein Rucksack, die Gleise verlieren sich in der Ferne
KI-generiert

Diese Seite ist für alle, die ihr Deutschlandticket-Abo beenden wollen – als Handyticket, auf der Chipkarte, als Jobticket oder mit Sozialermäßigung. Sie erklärt die bundesweite Kündigungsregel, rechnet vor, was der neue Preis ab Januar 2027 bedeutet, und zeigt in einem Verzeichnis, wie du bei den großen Verkehrsunternehmen kündigst. Denn das Wichtigste vorweg: Einen gemeinsamen Vertragspartner für ganz Deutschland gibt es nicht.

Die Regel: bis zum 10. zum Monatsende

Für das Deutschlandticket gelten bundesweit einheitliche Tarifbestimmungen. Danach ist es ein Abonnement auf unbestimmte Zeit, das jeweils am Monatsersten beginnt. Es kann monatlich gekündigt werden; die Kündigung muss bis zum 10. eines Monats zum Ende dieses Kalendermonats erfolgen (Tarifbestimmungen Nr. 1.3). Nach der Kündigung gilt das Ticket bis zum Betriebsschluss am letzten Tag des Monats, längstens bis 3 Uhr am Folgetag. In Verbindung mit anderen Angeboten darf ein Unternehmen auch eine feste Laufzeit von zwölf Monaten anbieten; dann gilt, was du vereinbart hast.

Deine Kündigung kommt anDas Abo endet amLetzter bezahlter Monat
bis 10.10.202631.10.2026Oktober 2026
11.10. bis 10.11.202630.11.2026November 2026
11.11. bis 10.12.202631.12.2026Dezember 2026 (63 €)
11.12.2026 bis 10.01.202731.01.2027Januar 2027 (66,80 €)

Der 10. Oktober 2026 ist ein Samstag. Daran ändert sich nichts: Kündigungsfristen verlängern sich nicht auf den nächsten Werktag (BGH, 17.02.2005, III ZR 172/04). Online kannst du auch am Wochenende kündigen; ein Brief sollte vorher ankommen. Wer das Ticket erst nach dem 10. eines Monats kauft, kann frühestens zum Ende des Folgemonats kündigen und zahlt beide Monate voll, schreiben DB, RMV und MVV übereinstimmend – bei einem Kauf am 15. Oktober 2026 also 2 × 63 = 126 Euro bis Ende November. Wie Fristen gezählt werden, erklärt der Ratgeber Kündigungsfristen berechnen.

Preis ab 2027: 66,80 Euro

Seit 1. Januar 2026 kostet das Ticket 63 Euro im Monat (Tarifbestimmungen Nr. 1.4). Ab 1. Januar 2027 sind es 66,80 Euro. Erstmals greift damit ein Preisindex aus Personal-, Energie- und allgemeinen Kosten, den die Verkehrsministerkonferenz im März 2026 beschlossen hat und der künftig jährlich angewendet wird (Pressemitteilung des Landes Hessen vom 30. September 2026; den neuen Preis nennt auch der RMV). Das Deutschlandticket als Jobticket kostet dann 63,46 Euro, das Deutschlandsemesterticket 40,08 Euro.

Ein besonderes Kündigungsrecht wegen der Erhöhung sehen die bundesweiten Tarifbestimmungen nicht vor – du brauchst es meist auch nicht, weil du ohnehin monatlich kündigen kannst. Einzelne Verbünde gehen weiter: Im VVS (Stuttgart) hast du bei einer Tariferhöhung ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen, nachdem die Erhöhung veröffentlicht ist; den ab der Änderung eingezogenen Mehrbetrag bekommst du dann zurück (VVS-Gemeinschaftstarif, Anhang 7 Nr. 3). Wer ab Januar 2027 nicht mehr fahren will, muss bis zum 10. Dezember 2026 kündigen. Wer bleibt, zahlt im Jahr 2027 zwölfmal 66,80 Euro, also 801,60 Euro – 45,60 Euro mehr als zwölfmal 63 Euro. Hintergründe zur Preisentscheidung stehen im Beitrag Deutschlandticket 2027.

Wer dein Vertragspartner ist

Verkauft wird das Ticket von Verkehrsunternehmen, Verbünden und Vertriebsdienstleistern; für die Ausgabe gelten deren Bedingungen (Tarifbestimmungen Nr. 1.1). Ein gültiges Ticket gibt es nur von Unternehmen auf der Positivliste, die die D-TIX GmbH & Co. KG führt. Gekündigt wird deshalb immer dort, wo du das Abo abgeschlossen hast – auch wenn du inzwischen woanders wohnst oder fährst. So findest du heraus, wer es ist:

  • Bestellbestätigung: Sie nennt Unternehmen und Abonummer. Bei deutschlandticket.de, dem Angebot der Transdev Vertrieb GmbH, beginnen Bestellnummern mit „DTTDX“; andere Nummern gehören zu einem anderen Vertragspartner.
  • Kontoauszug: Der Empfänger der monatlichen Lastschrift ist in der Regel dein Vertragspartner.
  • App: Das Handyticket liegt in der App des Unternehmens, bei dem du bestellt hast.

In manchen Städten verkaufen mehrere Unternehmen nebeneinander. In München etwa gibt es das Ticket im MVV-Ticketshop, bei der MVG und bei der S-Bahn München; gekündigt wird jeweils dort, wo bestellt wurde. Hast du das Ticket für jemand anderen gekauft, bleibst du Vertragspartner und musst selbst kündigen – so beschreibt es die Deutsche Bahn für Bestellungen über bahn.de.

Verzeichnis: so kündigst du bei den großen Anbietern

Die Wege laut den Angaben der Unternehmen, Stand Oktober 2026. Überall gilt die Regel „bis zum 10. zum Monatsende“.

AnbieterRegionSo kündigst duBesonderheit
Deutsche Bahn (bahn.de, DB Navigator)bundesweitAboportal: „Meine Abos“, dann „Kündigung“; oder „Abo kündigen“ unter dem Handyticket im DB Navigatorbei doppelter Abbuchung im Aboportal kündigen statt zurückbuchen – laut DB kann eine Rücklastschrift zur Sperrung des Kundenkontos führen
BVGBerlin„Abo kündigen“ auf bvg.de, mit oder ohne Loginab dem 11. erst zum Ende des Folgemonats
hvvHamburghvv switch App: „Fahrten“, „Aktuell“, „Abo verwalten“, „Ticket kündigen“; Chipkarte im Kundenkonto meinhvv; jeweils auch Kontaktformularmit Wohnsitz in Hamburg im ersten Monat nur anteiliger Preis
MVV-Ticketshop (MVV-App)MünchenApp: „Ticketshop“, Profil, „Abonnements“, „Kündigen“; oder persönlicher Kündigungslink in der Bestätigungs-E-Mail, ohne LoginAbos bei MVG oder S-Bahn München dort kündigen
MVGMünchenMVG-Kundenportal, „Vertragsverwaltung“ im jeweiligen Vertrag–
RMVRhein-MainRMVgo: „Meine Tickets“, „Abonnement kündigen“; RMV-TicketShop: Kündigungsformular; Chipkarte: beim Vertragspartner laut VertragsunterlagenHessenpass mobil: 44 €, ab 2027 57,80 €, höchstens 12 Monate Laufzeit
KVBKölnKVB-App: „Abo“, „Abo kündigen“; Chipkarte online, per E-Mail, im Kundencenter oder per PostJobticket nur über den Arbeitgeber
VVS-Abo-CenterStuttgartonline per Klick oder schriftlich per E-Mail oder Brief; in der App VVS Mobil über „Tickets“ und die Abo-Verwaltungohne Nachberechnung und ohne Bearbeitungsgebühr
VRR AppRhein-RuhrKündigungsbutton in der App oder beim Verkehrsunternehmen, bei dem du abonniert hastder VRR rät von kostenpflichtigen Kündigungsdiensten ab
VAGNürnbergVGN-Onlineshop „MeinAbo“ oder Kündigungsbutton in der App NürnbergMOBILJobticket kündigen Beschäftigte oder Arbeitgeber über MeinAbo
DVBDresden„Abo kündigen“ auf der Kontaktseite von dvb.dezusätzlich eigene Zusatztickets, die nur mit dem DVB-Abo gelten
Transdev Vertrieb (deutschlandticket.de)bundesweitKundenkonto: „Abo verwalten“, „Kündigen oder Stornieren“; oder Kündigungsformular ohne Login mit Geburtsdatum und Abonummernur für Bestellnummern mit „DTTDX“

Ausführliche Seiten mit Anschrift und Kündigungsschreiben gibt es für die BVG, den hvv, die MVG und den VVS.

Person in Regenjacke von hinten an einer Straßenbahnhaltestelle in der Dämmerung, nasses Kopfsteinpflaster spiegelt das Licht der Laternen
KI-generiert

Online kündigen: der Button und die Login-Frage

Weil sich das Abo online abschließen lässt, muss der Anbieter eine Kündigung über eine Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ ermöglichen und den Eingang sofort bestätigen (§ 312k BGB). Das Oberlandesgericht Nürnberg hat einem Nahverkehrsunternehmen untersagt, diese Schaltfläche für das Deutschlandticket nur im eingeloggten Kundenbereich anzubieten (OLG Nürnberg, 30.07.2024, 3 U 2214/23). Eine Ausnahme hielt es nur für denkbar, wenn sich der Dienst ohnehin nur eingeloggt nutzen lässt. Ob ein Login vor der Kündigung zulässig ist, verhandelt der Bundesgerichtshof am 5. November 2026 in zwei anderen Verfahren. Mehrere Anbieter bieten schon heute eine Kündigung ohne Anmeldung an, etwa die BVG, der MVV-Ticketshop und deutschlandticket.de.

Fehlt eine ordnungsgemäße Schaltfläche, darfst du jederzeit und ohne Einhaltung der Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB) – dann gilt auch die Regel mit dem 10. nicht. Mehr zum Button im Ratgeber Kündigungsbutton.

Jobticket, Semesterticket, Pause und Krankheit

Jobticket: Zahlt dein Arbeitgeber mindestens 25 Prozent des Preises dazu, gibt es 5 Prozent Rabatt auf den regulären Preis (Tarifbestimmungen Nr. 1.5). Wie gekündigt wird, regelt jedes Unternehmen selbst: Bei der KVB nur über den Arbeitgeber, bei der VAG über das Portal MeinAbo durch Beschäftigte oder Arbeitgeber, beim hvv im Abo-Portal oder über den Arbeitgeber. Wechselst du den Job, sprich zuerst mit der Personalabteilung.

Deutschlandsemesterticket: Es kostet 60 Prozent des regulären Preises und läuft fest für das Semester, ohne monatliche Kündbarkeit (Nr. 1.8). Fragen dazu beantwortet deine Hochschule.

Pausieren: Die Tarifbestimmungen sehen keine Pause vor; einzelne Unternehmen bieten sie an. Bei den Leipziger Verkehrsbetrieben lässt sich das Ticket für ein bis sechs Monate pausieren; die Pause musst du bis zum 10. des Vormonats anmelden, der Vertrag bleibt bestehen, Beiträge fallen nicht an.

Krankheit: Für das Deutschlandticket gelten die Erstattungsregeln für Zeitkarten. Wegen Krankheit setzt eine Erstattung eine Bescheinigung von Arzt, Krankenhaus oder Krankenkasse über mehr als 21 zusammenhängende Tage Reiseunfähigkeit voraus. Der Antrag muss spätestens eine Woche nach Ablauf der Gültigkeit beim vertragshaltenden Unternehmen sein; für volle Monate gibt es den Monatsbetrag zurück, für angebrochene Monate je Tag ein Dreißigstel (Nr. 1.7).

Kein Widerruf: Die Widerrufsregeln für Online-Verträge gelten nicht für Verträge über die Beförderung von Personen (§ 312 Abs. 2 BGB, Nr. 14). Die Deutsche Bahn schreibt entsprechend, ein Widerruf des Abovertrags sei nicht möglich. Hast du dich vertan, hilft nur die Kündigung zum nächstmöglichen Termin.

Umzug und Todesfall: Ziehst du um, kannst du das Abo behalten – es gilt bundesweit. Im Todesfall sollten Angehörige das ausgebende Unternehmen informieren und das Abo kündigen; was sonst zu regeln ist, steht in der Lebenslage Todesfall.

Typische Probleme

Zwei Abos gleichzeitig: Wer von der Chipkarte zur App wechselt, muss das alte Abo kündigen, bevor das neue beginnt, sonst laufen beide, warnt der RMV. Wurde doppelt abgebucht, kündige das überzählige Abo im Kundenportal und verlange die Erstattung, bevor du über die Bank zurückbuchst; wann eine Rückbuchung trotzdem hilft, erklärt Lastschrift zurückholen.

Keine Bestätigung bekommen: Im Aboportal der DB siehst du Status und Kündigungstermin. Bei anderen Anbietern fordere die Bestätigung schriftlich an, wie im Ratgeber Kündigungsbestätigung beschrieben.

Kündigung über einen Dienstleister: Kostenpflichtige Kündigungsdienste brauchst du nicht; der VRR warnt, die Kündigung komme dann womöglich nicht beim zuständigen Unternehmen an. Bei deinem Verkehrsunternehmen ist die Kündigung kostenlos.

Kündigung bereut: Willst du nach der Kündigung wieder einsteigen, bestellst du neu; beim VVS lässt sich eine aufbewahrte Chipkarte dafür unter Umständen wieder verwenden. Die monatlichen Kosten aller Abos behältst du im Rechner im Blick:

Rechner

Abo-Kosten im Überblick

Was kosten deine Abos im Jahr, und wann musst du kündigen?

Deine Abos

Die Liste bleibt nur in diesem Browser gespeichert und geht nirgendwohin.

Tipp: Trag beim Kündigungstermin den Tag ein, an dem die Kündigung spätestens ankommen muss – der Rechner legt dir eine Erinnerung eine Woche vorher in den Kalender.

Werkzeug

Kündigungsschreiben erstellen

Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.

1. Art der Kündigung
2. Empfänger
Die richtige Anschrift steht im Vertrag, auf der Rechnung oder im Impressum des Anbieters.
3. Vertragsdaten
4. Absender
5. Zusätze

[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]

[Name des Anbieters]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], 6. Oktober 2026

Kündigung meines Vertrags – Kundennummer [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.

Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.

Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).

Quellen

Häufige Fragen

Kann ich das Deutschlandticket für einen einzelnen Monat kaufen?

Nur als Abo, das du gleich wieder kündigst. Bestellst du bis zum 10. eines Monats und kündigst sofort zum Monatsende, zahlst du einen Monat. Bei einem Kauf nach dem 10. sind es zwei Monate.

Muss ich nach der Kündigung die Chipkarte zurückgeben?

Das regeln die Unternehmen unterschiedlich. Der VVS rät, die Karte aufzubewahren, weil sie bei einem Wiedereinstieg unter Umständen erneut verwendet werden kann. Frag bei deinem Unternehmen nach, wenn die Abo-Bedingungen nichts dazu sagen.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

Passt dazu

  • Verträge Kabel-TV

    Lage seit Ende des Nebenkostenprivilegs, Fristen für Mieter und Eigentümer

  • Verträge Glasfaser

    Vorvermarktung und Laufzeitbeginn: was entschieden ist und was offen bleibt

  • Verträge Fernwärme

    Bis zu zehn Jahre Laufzeit, neun Monate Frist, zwei Monate beim Umstieg auf erneuerbare Energien

  • Ratgeber Kündigungsfristen berechnen

    Zugang, Fristbeginn, Monatsende und Wochenende: so rechnest du Kündigungsfristen richtig