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BVG-Abo kündigen
Dein BVG-Abo kündigst du am einfachsten online auf bvg.de unter „Abo kündigen“ – mit Login über Abo Online oder ohne Login im Formular. Die VBB-Umweltkarte im Abo kannst du bis zum letzten Tag eines Monats zu dessen Ende kündigen; beim Deutschlandticket muss die Kündigung bis zum 10. da sein. Ein Abo bei der S-Bahn Berlin kündigst du dort.

So kündigst du dein BVG-Abo
Die BVG bietet auf ihrer Seite „Abo kündigen“ zwei Wege: „Abo kündigen (mit Login)“ über Abo Online im BVG-Konto und „Abo kündigen (ohne Login)“ über ein Formular. Im Formular wählst du, ob du ein normales Abo oder ein Firmenticket kündigst.
- Formular öffnenAuf bvg.de die Seite „Abo kündigen“ aufrufen und „Abo kündigen (ohne Login)“ wählen.
- Kundenart wählen„Abo-Kunde“ oder „Firmenticket-Kunde“. Die BVG warnt: Sind die Auswahl oder die Daten falsch, wird die Kündigung nicht bearbeitet, und der Vertrag läuft weiter.
- Daten eintragenVor- und Nachname, E-Mail-Adresse und die Art der Kündigung (ordentlich oder außerordentlich), dann „Jetzt kündigen“.
- Bestätigung prüfenHeb die Bestätigung auf. Kommt keine oder stimmt das Enddatum nicht, melde dich schriftlich, bevor die nächste Abbuchung kommt.
Die Abo-Bedingungen des VBB lassen auch Brief oder E-Mail zu (VBB-Tarif Anlage 5 Nr. 7.1). Eine eigene Postanschrift oder E-Mail-Adresse für Kündigungen nennt die BVG auf den geprüften Seiten nicht; im Steckbrief stehen deshalb Anschrift und E-Mail-Adresse aus dem Impressum. Schneller zugeordnet wird die Kündigung über das Formular.
Fristen: Umweltkarte und Deutschlandticket unterscheiden sich
VBB-Umweltkarte im Abo: Abos im VBB laufen auf unbestimmte Zeit mit nur einem Monat Mindestlaufzeit. Kündigst du bis zum letzten Kalendertag eines Monats, endet das Abo zum Ablauf dieses Monats; bei Briefen gilt das Datum des Poststempels (VBB-Tarif Anlage 5 Nr. 5 und 7.1, Stand 11. August 2026). Eine Kündigung am Samstag, 31. Oktober 2026, beendet die Umweltkarte also noch zum 31. Oktober. Die BVG nennt die Umweltkarte entsprechend „monatlich kündbar“.
Deutschlandticket der BVG: Hier gilt die bundesweite Regel: Kündigung bis zum 10. zum Monatsende. Geht sie am 10. Oktober 2026 ein, endet das Ticket am 31. Oktober, am 11. Oktober erst am 30. November. Ab Januar 2027 kostet es 66,80 statt 63 Euro (Deutschlandticket 2027). Alles Weitere, auch zu Jobticket und Erstattung bei Krankheit, steht auf der Seite Deutschlandticket kündigen.
Jahreskarte: Jahreskarten hat der VBB zuletzt zum 31. Dezember 2025 ausgegeben. Gibst du eine vorzeitig zurück, werden die genutzten Tage zum Preis der Monatskarte ohne Abo berechnet; der Rest wird abzüglich 2,50 Euro erstattet (Anlage 6 Nr. 3). Die BVG-Servicehilfe erwähnt noch, dass bei vorzeitiger Kündigung der Abo-Rabatt entfällt und Nachzahlungen anfallen. Die Abo-Bedingungen in Anlage 5 des aktuellen VBB-Tarifs sehen eine solche Nachberechnung nicht vor, nur Anlage 6 für Jahreskarten. Verlangt die BVG für ein Monats-Abo eine Nachzahlung, frag schriftlich nach der Grundlage.
Was bei der BVG noch wichtig ist
Vertragspartner: Im VBB ist Vertragspartner das Unternehmen, bei dem du das Abo abgeschlossen hast (Anlage 5 Nr. 1); bei Abos aus dem BVG-Onlineshop ist es die BVG. Ein Abo bei der S-Bahn Berlin oder einem anderen Unternehmen im VBB kündigst du dort.
Abbuchung kurz nach der Kündigung: Kündigst du kurz vor dem Abbuchungstermin, kann die Lastschrift für den nächsten Monat schon veranlasst sein; der Betrag wird dann gutgeschrieben (Anlage 5 Nr. 7.1). Warte die Gutschrift ab, bevor du über die Bank zurückbuchst (Lastschrift zurückholen).
Chipkarte: Zum Vertragsende wird die Karte gesperrt. Verlangt die BVG sie zurück, schick sie innerhalb von drei Wochen, sonst können 10 Euro Entgelt anfallen (Anlage 5 Nr. 4.2).
Krankheit: Für persönliche Abo-Zeitkarten gibt es Geld nur zurück, wenn eine Erkrankung mit Krankenhausaufenthalt oder Bettlägerigkeit mindestens 21 zusammenhängende Tage dauert und bescheinigt ist; der Antrag muss spätestens drei Wochen nach der Erkrankung gestellt sein (Anlage 5 Nr. 8).
Kündigungsbutton und Login
Wer Abos online verkauft, muss eine Kündigung über eine Schaltfläche ermöglichen, die direkt zu einer Bestätigungsseite führt (§ 312k BGB). Das Oberlandesgericht Nürnberg hat einem Verkehrsunternehmen untersagt, diese Schaltfläche für das Deutschlandticket nur im eingeloggten Kundenbereich anzubieten (OLG Nürnberg, 30.07.2024, 3 U 2214/23). Die BVG bietet neben dem Login ein Formular ohne Anmeldung an. Mehr dazu im Ratgeber Kündigungsbutton.
Im Todesfall
Angehörige informieren die BVG und kündigen das Abo – über das Formular, per Brief oder per E-Mail. Das Formular bietet neben der ordentlichen auch eine außerordentliche Kündigung an. Eine Vorlage gibt es unter Kündigung im Todesfall, weitere Schritte unter Todesfall.
Kündigungsschreiben an die BVG
Vertragspartner ist die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Gib die Kundennummer aus deinen Abo-Unterlagen an und kündige „zum nächstmöglichen Termin“.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für BVG erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Holzmarktstraße 15-17
10179 Berlin
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines BVG-Abonnements – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- BVG: Abo kündigen – abgerufen am 06.10.2026
- BVG: Kündigungsformular „Kündige dein Abo“ – abgerufen am 06.10.2026
- BVG: VBB-Umweltkarte im Abo – abgerufen am 06.10.2026
- BVG: Abos – deine Fragen, unsere Antworten – abgerufen am 06.10.2026
- BVG: Servicethemen Abo – abgerufen am 06.10.2026
- VBB-Tarif, Stand 11. August 2026 (Anlage 5 „Bedingungen für Abonnements“, Anlage 6, Teil C Nr. 1.6 und 6) – abgerufen am 06.10.2026
- BVG: AGB Onlineshop, Stand 11.06.2026 – abgerufen am 06.10.2026
- BVG: Impressum – abgerufen am 06.10.2026
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
Häufige Fragen
Kann ich mein BVG-Abo per E-Mail kündigen?
Ja, die VBB-Abo-Bedingungen lassen Textform zu, also auch eine E-Mail (Anlage 5 Nr. 7.1). Eine eigene Kündigungsadresse nennt die BVG aber nicht. Sicherer zugeordnet wird die Kündigung über das Formular ohne Login.
Gilt das Deutschlandticket nach der Kündigung bis zum Monatsende?
Ja. Nach einer Kündigung gilt es bis zum Betriebsschluss am letzten Tag des Monats, längstens bis 3 Uhr am Folgetag (VBB-Tarif Teil C Nr. 1.6.3).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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