VorlagenVorlage
Widerspruch gegen eine Preiserhöhung – Vorlage und Entscheidungshilfe
Mit einem Widerspruch erklärst du, dass du einer Preiserhöhung nicht zustimmst und den Vertrag zum bisherigen Preis fortsetzen willst. Er hilft, wenn der Anbieter deine Zustimmung braucht oder seine Preisklausel unwirksam ist. Willst du aus dem Vertrag, ist die Sonderkündigung der richtige Weg – ihre Frist läuft auch nach einem Widerspruch weiter.

Diese Vorlage ist für Kundinnen und Kunden, die eine angekündigte oder schon berechnete Preiserhöhung nicht hinnehmen, den Vertrag aber behalten wollen – beim Streaming- oder Online-Abo, beim Girokonto, bei Strom, Gas und Fernwärme oder bei Telefon und Internet. Sie liefert den Widerspruch zum Ausfüllen, eine Entscheidungshilfe zwischen Widerspruch und Sonderkündigung, die Drei-Jahres-Regel bei Strom, Gas und Fernwärme mit Daten und die passenden Zusätze je Vertrag. Ob und wann Anbieter Preise überhaupt erhöhen dürfen, erklärt der Ratgeber Preiserhöhung: was tun.
Wann ein Widerspruch hilft
Den Preis eines laufenden Vertrags kann ein Anbieter nur ändern, wenn du zustimmst oder der Vertrag ihm ein wirksames Recht zur einseitigen Anpassung gibt. Ein Widerspruch hat deshalb vor allem in drei Lagen Gewicht:
- Der Anbieter braucht deine ZustimmungBittet der Anbieter um deine Zustimmung zu neuen Preisen oder will er dein Schweigen als Ja werten, kommt es auf deine Antwort an. Für Bank-AGB hat der Bundesgerichtshof eine Klausel verworfen, die die Zustimmung zu geänderten Entgelten für Hauptleistungen ohne Einschränkung fingiert; dafür braucht es einen echten Änderungsvertrag (BGH, 27.04.2021, XI ZR 26/20).
- Die Preisklausel ist unklarLässt eine Klausel offen, ob du nur kündigen oder auch widersprechen kannst, ist sie wegen Intransparenz unwirksam – so der Bundesgerichtshof zu einem Abo über Warenversand und Streaming (BGH, 01.10.2026, III ZR 205/25). Ohne wirksame Klausel fehlt dem Anbieter die Grundlage für eine einseitige Erhöhung.
- Strom, Gas oder Fernwärme mit fraglicher PreisklauselHier zählt die Zeit: Ist die Preisklausel unwirksam, kannst du dich auf die Unwirksamkeit einer Erhöhung über den Anfangspreis hinaus nur berufen, wenn du sie innerhalb von drei Jahren nach Zugang der Jahresabrechnung beanstandet hast, in der sie erstmals berücksichtigt war (BGH, 14.03.2012, VIII ZR 113/11). Bei Fernwärme verliert selbst ein früher Widerspruch seine Wirkung, wenn du nicht innerhalb von weiteren drei Jahren deutlich machst, dass du daran festhältst (BGH, 25.09.2024, VIII ZR 165/21).
Erlaubt der Vertrag die Erhöhung wirksam, ändert ein Widerspruch nichts am neuen Preis; dann bleibt dir die Sonderkündigung.
Widerspruch oder Sonderkündigung?
| Du willst … | Weg | Was du beachten musst |
|---|---|---|
| beim Anbieter bleiben, aber nicht mehr zahlen | Widerspruch mit dieser Vorlage | Der Anbieter kann den Vertrag seinerseits ordentlich kündigen, wenn der Vertrag ihm das erlaubt – beim Girokonto mit mindestens zwei Monaten Frist (§ 675h BGB). |
| aus dem Vertrag heraus | Sonderkündigung nach Preiserhöhung | kurze Fristen, siehe unten |
| erst klären, ob die Erhöhung wirksam ist | Widerspruch – und die Frist für die Sonderkündigung im Kalender notieren | Der Widerspruch hält diese Frist nicht an. |
Welche Frist für die Sonderkündigung in deiner Branche läuft – drei Monate ab Zugang der Mitteilung bei Telefon und Internet (§ 57 Abs. 1 TKG), ein Monat bei Versicherungen (§ 40 VVG), bei Strom und Gas eine Kündigung ohne Frist zum Termin der Erhöhung (§ 41 Abs. 5 EnWG) –, zeigt die Branchentabelle im Ratgeber Preiserhöhung: was tun. Diese Fristen laufen weiter, auch wenn du widersprichst.
Vorlage
Widerspruch gegen eine Preiserhöhung: ausfüllen und drucken
Felder ausfüllen, Brief prüfen und drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Name des Anbieters
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
[Ort], 6. Oktober 2026
Widerspruch gegen Ihre Preiserhöhung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ihrer Mitteilung vom [Datum der Mitteilung über die Preiserhöhung] haben Sie angekündigt, den Preis für meinen Vertrag ab dem [Erhöhung gilt laut Anbieter ab] von [Bisheriger Preis] auf [Neuer Preis laut Anbieter] zu erhöhen.
Dieser Preiserhöhung widerspreche ich. Ich stimme ihr nicht zu und erwarte, dass Sie den Vertrag zu den bisher vereinbarten Preisen fortführen. Bitte bestätigen Sie mir das in Textform.
Eine wirksame vertragliche Grundlage für eine einseitige Preiserhöhung ist für mich nicht erkennbar. Sollten Sie sich auf eine Preisänderungsklausel berufen, nennen Sie mir bitte ihre genaue Fundstelle in Ihren Vertragsbedingungen.
Soweit Sie den erhöhten Betrag einziehen oder ich ihn zahle, geschieht das nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Ein Einverständnis mit der Erhöhung liegt darin nicht.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Textform genügt: per E-Mail oder Brief. Der Widerspruch hält die Frist für eine Sonderkündigung nicht an – notiere sie dir. Heb Mitteilung, Widerspruch und Antwort zusammen auf.
Welche Zusätze zu deinem Vertrag passen
- Streaming, Online-Abo, Software: „Grundlage der Erhöhung bestreiten“ und „Zahlungen nur unter Vorbehalt“. Der Anbieter kann darauf mit einer ordentlichen Kündigung reagieren, wenn der Vertrag sie zulässt.
- Girokonto: Bittet die Bank um Zustimmung, genügt der Grundtext. Rechne damit, dass sie das Konto mit der vereinbarten Frist kündigen kann, und kümmere dich vorsorglich um eine Alternative.
- Strom und Gas: zusätzlich „Abrechnungen beanstanden“. Geht dir die erste Jahresabrechnung mit dem erhöhten Preis am Montag, 15.03.2027, zu, muss deine Beanstandung bis Freitag, 15.03.2030, beim Versorger sein – besser natürlich sofort.
- Fernwärme: zusätzlich „Früheren Widerspruch bekräftigen“. Hast du am Montag, 12.04.2027, widersprochen, machst du spätestens bis Freitag, 12.04.2030, deutlich, dass du daran festhältst – und danach sicherheitshalber in derselben Regelmäßigkeit.
- Telefon und Internet: „Grundlage der Erhöhung bestreiten“. Dass das gesetzliche Kündigungsrecht dem Anbieter kein eigenes Recht zur Preiserhöhung gibt, hat der Europäische Gerichtshof im September 2026 klargestellt; Einordnungen bieten der Magazinbeitrag EuGH zu Preiserhöhungen bei TK-Verträgen und, am Beispiel eines großen Anbieters, Telekom-Preisanpassung.
Was nach dem Widerspruch passiert
Lenkt der Anbieter ein, bestätigt er den alten Preis. Bleibt er bei der Erhöhung, hast du drei Wege: unter Vorbehalt weiterzahlen und den Streit klären lassen, die Sonderkündigung nutzen, solange ihre Frist läuft, oder ordentlich kündigen. Zahlst du nur noch den alten Preis, riskierst du Mahnungen. Holst du eine Lastschrift zurück, fehlt dem Anbieter auch der unstreitige Teil – überweise den bisherigen Preis dann selbst. Kommen Mahnungen oder Inkassoschreiben, hilft die Vorlage Widerspruch gegen eine Inkassoforderung. Bei Telefon, Internet, Strom und Gas kannst du eine Schlichtungsstelle anrufen (Schlichtungsstellen); beraten lassen kannst du dich bei den Verbraucherzentralen.
Häufige Fehler
- Widersprechen, obwohl du raus willst: Dann verstreicht die Frist für die Sonderkündigung ungenutzt.
- Jahrelang kommentarlos zahlen: Bei Strom, Gas und Fernwärme kommt es auf die Drei-Jahres-Frist ab der Jahresabrechnung an.
- Nur am Telefon widersprechen: Ohne Textform kannst du später nicht belegen, dass und wann du widersprochen hast.
- Lastschrift kommentarlos zurückholen: Das löst Mahnungen aus und klärt den Streit nicht.
Quellen
- § 675h BGB – Ordentliche Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags
- § 57 TKG – Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung
- § 41 EnWG – Energielieferverträge mit Letztverbrauchern
- § 40 VVG – Kündigung bei Prämienerhöhung
- BGH, Pressemitteilung 88/2021 zum Urteil vom 27.04.2021, XI ZR 26/20 (Zustimmungsfiktion in Bank-AGB) – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Pressemitteilung 184/2026 zum Urteil vom 01.10.2026, III ZR 205/25 (Intransparenz einer Preisänderungsklausel) – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Pressemitteilung 35/2012 zu den Urteilen vom 14.03.2012, VIII ZR 113/11 und VIII ZR 93/11 (Beanstandung binnen drei Jahren) – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Pressemitteilung 186/2024 zu den Urteilen vom 25.09.2024, VIII ZR 165/21 u. a. (Widerspruch des Fernwärmekunden) – abgerufen am 05.10.2026
- vzbv: EuGH, Urteil vom 10.09.2026, C-669/24 (Vodafone) (sekundär) – abgerufen am 05.10.2026
Häufige Fragen
Muss ich den Widerspruch begründen?
Eine Begründung ist nicht vorgeschrieben. Der Zusatz „Grundlage der Erhöhung bestreiten“ fordert den Anbieter aber auf, seine Preisklausel zu nennen – das hilft dir zu prüfen, ob sie trägt.
Kann der Anbieter mir wegen des Widerspruchs Nachteile machen?
Er kann den Vertrag ordentlich kündigen, wenn der Vertrag das zulässt. Wäge deshalb vorher ab, ob du auf den Vertrag notfalls verzichten könntest – beim Girokonto etwa, ob du schon eine Alternative hast.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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