VorlagenVorlage
Widerspruch gegen Werbung – Vorlage nach DSGVO und UWG
Der Nutzung deiner Daten für Werbung kannst du jederzeit ohne Begründung widersprechen; danach darf das Unternehmen sie dafür nicht mehr verwenden. Werbeanrufe bei Verbrauchern sind ohnehin nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung erlaubt – das gilt auch für Rückgewinnungsanrufe nach einer Kündigung.

Diese Vorlage ist für alle, die von einem Unternehmen keine Werbung mehr wollen – per Telefon, E-Mail, Kurznachricht oder Post, vom früheren Anbieter nach der Kündigung ebenso wie von Firmen, denen du deine Daten nie gegeben hast. Sie liefert ein Schreiben, das den Widerspruch gegen Werbung mit dem Widerruf einer Einwilligung verbindet, eine Übersicht, welcher Zusatz zu welchem Fall passt, und Hinweise zu Versand und Löschung. Welche Anrufe nach einer Kündigung erlaubt sind und wie du Verstöße meldest, erklärt der Ratgeber Anrufe nach der Kündigung.
Wann die Vorlage passt
Die Vorlage nutzt zwei Rechte zugleich. Gegen die Nutzung deiner Daten für Direktwerbung kannst du jederzeit Widerspruch einlegen, ohne ihn zu begründen; ab dann ist diese Nutzung ausgeschlossen (Art. 21 DSGVO, Abs. 2 und 3). Und eine erteilte Einwilligung kannst du jederzeit widerrufen (Art. 7 DSGVO, Abs. 3). Werbeanrufe bei Verbrauchern sind ohnehin nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung erlaubt (§ 7 Abs. 2 UWG); das gilt nach Auskunft der Bundesnetzagentur auch für Rückgewinnungsangebote nach einer Kündigung. Werbe-E-Mails an Kunden für ähnliche eigene Angebote enden mit deinem Widerspruch (§ 7 Abs. 3 UWG).
Nimm die Vorlage, wenn du noch nicht schriftlich widersprochen hast oder einen Beleg brauchst: nach Werbeanrufen oder Werbemails des früheren Anbieters, bei Werbebriefen oder bei Anrufen von Firmen, die du nicht kennst. Steht der Satz gegen Werbung schon in deiner Kündigung – der Generator unter Kündigung allgemein sieht ihn vor –, brauchst du das Schreiben nur noch, wenn trotzdem geworben wird.
Vorlage
Widerspruch gegen Werbung: ausfüllen und drucken
Felder ausfüllen, Brief prüfen und drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Name des Unternehmens
z. Hd. Datenschutzbeauftragte
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
[Ort], 6. Oktober 2026
Widerspruch gegen die Nutzung meiner Daten für Werbung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich nach Art. 21 Abs. 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung, einschließlich eines damit verbundenen Profilings.
Soweit ich Ihnen eine Einwilligung in Werbung per Telefon, E-Mail, Kurznachricht oder Post erteilt habe, widerrufe ich sie nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft.
Bitte nehmen Sie zu Werbezwecken keinen Kontakt mehr mit mir auf – auch nicht, um mich als Kunden zurückzugewinnen – und bestätigen Sie mir die Umsetzung in Textform.
Geben Sie meine Daten bitte auch nicht an andere Unternehmen für deren Werbung weiter.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Textform genügt: per E-Mail an die Adresse aus der Datenschutzerklärung oder per Brief. Notiere jeden weiteren Werbeanruf mit Datum, Uhrzeit, angezeigter Rufnummer und Firma – diese Angaben braucht die Bundesnetzagentur für eine Beschwerde.
Welcher Zusatz zu welchem Fall passt
| Dein Fall | Zusätze in der Vorlage | Warum |
|---|---|---|
| Der frühere Anbieter ruft nach der Kündigung an | „Werbeanruf ohne Einwilligung nennen“ und „Weitergabe untersagen“ | Datum und Uhrzeit im Schreiben helfen bei einer späteren Beschwerde. |
| Eine unbekannte Firma ruft an oder schreibt | „Herkunft der Daten und Einwilligungsnachweis verlangen“ | Einwilligungen in Telefonwerbung muss das werbende Unternehmen dokumentieren und fünf Jahre aufbewahren (§ 7a UWG). |
| Werbung an eine bestimmte Adresse oder Nummer | „Betroffene Kontaktdaten nennen“ | So kann das Unternehmen den Widerspruch eindeutig zuordnen. |
| Kein Vertrag mehr, du willst ganz raus | „Löschung verlangen“ | Nach einem Widerspruch gegen Direktwerbung sind die Daten grundsätzlich zu löschen (Art. 17 DSGVO). |
Bei der Löschung gibt es Ausnahmen: Daten, die das Unternehmen etwa wegen gesetzlicher Pflichten oder zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen braucht, darf es behalten – für Werbung nutzen darf es sie nach deinem Widerspruch trotzdem nicht. Was ein Unternehmen über dich gespeichert hat, erfährst du mit der Vorlage Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO.
Wenn das Telefon klingelt
Ein Widerruf wirkt auch mündlich; die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass sich Anrufer unverzüglich daran halten müssen. Sag deshalb gleich im Gespräch:
„Ich widerspreche jeder Werbung und widerrufe jede Einwilligung in Werbeanrufe. Bitte vermerken Sie das und rufen Sie mich nicht mehr an.“
Notiere danach Datum, Uhrzeit und Firma und schick die Vorlage hinterher – erst dann kannst du den Widerruf auch belegen.
Versand und Nachweis
Schick den Widerspruch an die Kontaktadresse für Datenschutz aus der Datenschutzerklärung oder an die Anschrift im Impressum; eine E-Mail genügt. Jede Werbenachricht muss eine gültige Adresse nennen, an die du die Aufforderung richten kannst, solche Nachrichten einzustellen; fehlt sie, ist die Werbung schon deshalb unzulässig (§ 7 Abs. 2 UWG). Der Abmeldelink in einem Newsletter stoppt aber nur diese Nachrichten – willst du auch Anrufe und Briefe beenden, schick die Vorlage. Heb die gesendete Nachricht und die Bestätigung auf.
Wenn die Werbung weitergeht
Werbeanrufe ohne Einwilligung meldest du der Bundesnetzagentur, die dafür Bußgelder bis 300.000 Euro verhängen kann (§ 20 UWG); notiere dazu Datum, Uhrzeit, angezeigte Rufnummer, Firma und beworbenes Produkt. Nutzt ein Unternehmen deine Daten trotz Widerspruch weiter für Werbung, kannst du dich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren, insbesondere in dem Mitgliedstaat, in dem du lebst (Art. 77 DSGVO). Den Weg zur Beschwerde Schritt für Schritt zeigt der Ratgeber Anrufe nach der Kündigung.
Hat dir ein Anrufer am Telefon einen Vertrag untergeschoben, hilft der Widerspruch allein nicht. Ob der Vertrag wirksam ist oder widerrufen werden kann, prüfst du gesondert; die Vorlage Widerruf und der Ratgeber Widerruf oder Kündigung helfen dabei.
Häufige Fehler
- Nur am Telefon Nein sagen: Ein mündlicher Widerruf wirkt zwar, beweisen kannst du ihn später aber kaum. Schick die Vorlage hinterher.
- Zu viele Daten preisgeben: Nenn nur Kontaktdaten, die das Unternehmen ohnehin hat.
- Werbewiderspruch mit Kündigung verwechseln: Der Vertrag läuft trotz Widerspruch weiter. Kündigen kannst du mit der allgemeinen Vorlage.
- Löschung ohne Widerspruch verlangen: Fordere die Löschung immer zusammen mit dem Widerspruch – so bleibt klar, dass die Daten auch nicht mehr für Werbung genutzt werden dürfen, falls das Unternehmen einen Teil behalten muss.
Quellen
- § 7 UWG – Unzumutbare Belästigungen
- § 7a UWG – Einwilligung in Telefonwerbung
- § 20 UWG – Bußgeldvorschriften
- Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz: DSGVO und BDSG, Textausgabe (Art. 7, 15, 17, 21, 77 DSGVO), Stand März 2026 – abgerufen am 05.10.2026
- Bundesnetzagentur: Unerlaubte Telefonwerbung – abgerufen am 05.10.2026
- Bundesnetzagentur: Beschwerde über unerlaubte Telefonwerbung einreichen – abgerufen am 05.10.2026
Häufige Fragen
Gilt der Widerspruch auch für Werbung, die ich vor langer Zeit erlaubt habe?
Ja. Ein Widerspruch gegen Direktwerbung und der Widerruf einer Einwilligung sind jederzeit möglich, egal wie alt die Einwilligung ist. Was vor dem Widerruf auf Grundlage der Einwilligung geschah, wird dadurch nicht nachträglich unrechtmäßig (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Muss ich jedem Unternehmen einzeln widersprechen?
Ja, der Widerspruch wirkt gegenüber dem Unternehmen, an das du ihn richtest. Mit dem Zusatz „Weitergabe untersagen“ bittest du es außerdem, deine Daten nicht an andere für deren Werbung weiterzugeben.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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