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Fristsetzung vor der fristlosen Kündigung – Vorlage zur Abhilfe

Liegt der Grund für eine fristlose Kündigung in einer Pflichtverletzung des Anbieters, musst du ihm in der Regel zuerst eine Frist zur Abhilfe setzen oder ihn abmahnen. Verstreicht die Frist ohne Erfolg, kündigst du zügig fristlos – wartest du zu lange, kann das Kündigungsrecht verloren gehen.

Von Rechtsstand geprüft am 5 Min. Lesezeit

Ein kleiner weißer Router mit dunklen Kontrollleuchten auf einem Flurregal, daneben hält eine Hand ein ausgestecktes Netzwerkkabel
KI-generiert

Diese Vorlage ist für Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Anbieter seine Leistung dauerhaft nicht oder schlecht erbringt – der Internetanschluss fällt aus, das Fitnessstudio bleibt geschlossen, der gebuchte Dienst funktioniert nicht – und die deshalb fristlos kündigen wollen. Sie liefert das Schreiben, mit dem du eine Frist zur Abhilfe setzt, Zusätze für Störungen bei Telefon und Internet, eine Entschädigungsrechnung und einen Zeitplan bis zur Kündigung. Für Miet- und Arbeitsverhältnisse gelten eigene Regeln; die passenden Seiten stehen weiter unten.

Wann du zuerst eine Frist setzen musst

Laufende Verträge kann jede Seite aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist kündigen (§ 314 BGB). Liegt der Grund in einer Pflichtverletzung des Anbieters, verlangt das Gesetz einen Zwischenschritt:

„Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.“ (§ 314 Abs. 2 BGB, Satz 1)

Die Frist gibt dem Anbieter die Chance, den Mangel zu beheben; eine Abmahnung passt, wenn statt einer fehlenden Leistung ein Verhalten aufhören soll. Wann beides ausnahmsweise entbehrlich ist und welche Gründe überhaupt wichtig genug sind, zeigt der Ratgeber Fristlos aus wichtigem Grund; den Normtext erklärt die Seite § 314 BGB.

Bei Telefon und Internet verweist das Gesetz ausdrücklich auf diesen Zwischenschritt: Weicht die Leistung erheblich, dauerhaft oder regelmäßig von der zugesagten ab, darfst du das Entgelt mindern oder außerordentlich kündigen – für die Kündigung gilt § 314 Abs. 2 BGB entsprechend (§ 57 Abs. 4 TKG). Beim Internetzugang muss die Abweichung mit einem von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder zertifizierten Messverfahren ermittelt sein.

Vorlage

Fristsetzung vor fristloser Kündigung: ausfüllen und drucken

Felder ausfüllen, Brief prüfen und drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.

1. Angaben
Sachlich und mit Daten, zum Beispiel: Seit dem 2. November 2026 funktioniert mein Internetanschluss nicht. Ich habe die Störung am selben Tag gemeldet (Ticketnummer …).
Ergänzt den Satz „Ich fordere Sie auf, bis zum … …“, zum Beispiel: die Störung zu beseitigen, das Studio wieder zu öffnen, meinen Zugang freizuschalten.
So bemessen, dass der Anbieter bei zügigem Handeln abhelfen kann.
2. Empfänger
3. Absender
4. Zusätze

[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]

Name des Anbieters
Straße und Hausnummer
PLZ Ort

[Ort], 6. Oktober 2026

Aufforderung zur Abhilfe mit Fristsetzung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erbringen die vertraglich geschuldete Leistung nicht: [Was ist los? Seit wann, wie oft, wann gemeldet?]

Ich fordere Sie auf, bis zum [Frist bis] [Was soll der Anbieter tun?].

Verstreicht diese Frist ohne Abhilfe, werde ich den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen (§ 314 BGB).

Bitte teilen Sie mir bis zum Ablauf der Frist in Textform mit, welche Maßnahmen Sie ergriffen haben.

Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, behalte ich mir vor.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Textform genügt: per E-Mail oder Brief. Wähl einen Weg, mit dem du den Zugang belegen kannst, und notiere das Fristende. Kündige nach erfolglosem Fristablauf zügig.

Wie lang die Frist sein muss

Das Gesetz nennt keine feste Dauer. Setz ein Datum, bis zu dem der Anbieter bei zügigem Handeln abhelfen kann; Hinweise zur Bemessung gibt der Ratgeber Fristlos aus wichtigem Grund. Bei einem vollständig ausgefallenen Telefon- oder Internetanschluss sind das eher Tage als Wochen: Der Anbieter muss eine Störung ohnehin unverzüglich und unentgeltlich beseitigen und dir, wenn das nicht innerhalb eines Kalendertages gelingt, die eingeleiteten Maßnahmen und das voraussichtliche Ende mitteilen (§ 58 TKG).

Entschädigung bei Telefon und Internet

Ist der Dienst nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang deiner Störungsmeldung wieder da, steht dir ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls eine Entschädigung zu: am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent, ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent des Monatsentgelts – jeweils der höhere Betrag (§ 58 Abs. 3 TKG). Beispiel mit 45 Euro Monatsentgelt und Totalausfall bis einschließlich Tag 10:

Tag nach der StörungsmeldungEntschädigung je TagRechnung
1 und 20,00 €Zeit für die Entstörung
3 und 45,00 €10 % von 45 € sind 4,50 €, der höhere Betrag zählt
5 bis 1010,00 €20 % von 45 € sind 9,00 €, der höhere Betrag zählt
Summe70,00 €2 × 5 € + 6 × 10 €

Keine Entschädigung gibt es, wenn du die Störung selbst zu vertreten hast oder sie etwa auf höherer Gewalt beruht; eine Minderung wird angerechnet.

Zeitplan bis zur Kündigung

DatumSchritt
Mo 02.11.2026Internet fällt vollständig aus; Störung beim Anbieter gemeldet, Ticketnummer notiert
Do 05.11.2026dritter Tag nach der Meldung: ab heute Entschädigung je Ausfalltag
Mo 09.11.2026Fristsetzung mit dieser Vorlage: Abhilfe bis Mo 16.11.2026
Mo 16.11.2026Frist läuft ab, der Anschluss ist weiter tot
Di 17.11.2026fristlose Kündigung, hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt; Entschädigung bis zum Vertragsende verlangen

Kündige nach dem Fristablauf zügig: Das Gesetz erlaubt die fristlose Kündigung nur innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem du vom Kündigungsgrund weißt (§ 314 Abs. 3 BGB). Das Kündigungsschreiben erstellst du mit der Vorlage Außerordentliche Kündigung. Kündigst du nach § 57 Abs. 4 TKG, darf der Anbieter außer einem Wertersatz für ein Endgerät, das du behältst, keine Entschädigung verlangen (§ 56 Abs. 4 TKG). Durch die Kündigung verlierst du keine Ansprüche auf Schadensersatz (§ 314 Abs. 4 BGB).

Miete, Arbeit und andere Sonderfälle

Häufige Fehler

  1. Sofort fristlos kündigen: Ohne Frist oder Abmahnung trägt die Kündigung bei einer Pflichtverletzung nur in Ausnahmefällen, etwa wenn der Anbieter die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert.
  2. Frist ohne Datum: „Umgehend“ oder „schnellstmöglich“ lässt offen, wann die Frist abgelaufen ist.
  3. Nach Fristablauf wochenlang warten: Dann kann das Recht zur fristlosen Kündigung verloren gehen.
  4. Zahlungen einfach einstellen: Das führt zu Mahnungen. Mindere nur, wo das Gesetz es erlaubt, oder zahle unter Vorbehalt.

Quellen

Häufige Fragen

Muss ich die Frist auch setzen, wenn der Anbieter sagt, er könne nichts tun?

Verweigert er die Abhilfe ernsthaft und endgültig, ist die Frist entbehrlich (§ 314 Abs. 2 BGB mit § 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Lass dir die Absage schriftlich geben; im Zweifel ist eine kurze Frist der sicherere Weg.

Darf ich während der Frist schon einen neuen Vertrag abschließen?

Ja, aber du zahlst den alten Vertrag weiter, bis er beendet ist. Bei Telefon und Internet kann der neue Anbieter den Wechsel organisieren; achte darauf, dass die fristlose Kündigung des alten Vertrags trotzdem nachweisbar beim Anbieter ankommt.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

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