VorlagenVorlage
Widerspruch gegen eine Inkassoforderung – Vorlage zum Ausfüllen
Mit der Vorlage bestreitest du eine Inkassoforderung, die du für unberechtigt hältst, oder verlangst die Angaben, die das Inkassounternehmen dir nach § 13a RDG ohnehin machen muss. Du wählst den Grund – kein Vertrag, Vertrag beendet, bezahlt, verjährt oder nur die Kosten – und legst die passenden Belege bei.

Diese Vorlage ist für alle, die Post von einem Inkassounternehmen bekommen und die Forderung ganz oder teilweise für unberechtigt halten – oft nach einer Kündigung, wenn der frühere Anbieter weiter abgerechnet hat, manchmal für einen Vertrag, den sie nie geschlossen haben. Sie liefert das Antwortschreiben mit Gründen zum Ankreuzen, eine Übersicht, welcher Zusatz zu welchem Fall passt, und ein Beispiel. Wie du die Forderung Schritt für Schritt prüfst und welche Kosten höchstens erlaubt sind, rechnet der Ratgeber Inkasso nach der Kündigung vor.
Wann die Vorlage passt
Nimm die Vorlage, wenn du nach der Prüfung zu einem dieser Ergebnisse kommst: Die Forderung besteht nicht, sie ist schon bezahlt oder verjährt – oder die Hauptforderung stimmt, die Kosten aber nicht. Fehlen dir dafür noch Angaben, verlangst du sie mit derselben Vorlage: Schon im ersten Schreiben muss das Inkassounternehmen unter anderem den Auftraggeber, den Vertrag mit dem Datum des Vertragsschlusses und die Berechnung von Zinsen und Kosten nennen, auf Nachfrage auch, bei wem die Forderung entstanden ist (§ 13a RDG). Ob das Unternehmen registriert ist, zeigt die Registersuche des Bundesamts für Justiz (§ 10 RDG).
Ist die Forderung berechtigt, ist der Widerspruch der falsche Weg – dann zahlst du besser schnell. Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid hilft die Vorlage nicht; dazu unten mehr.
Vorlage
Widerspruch gegen eine Inkassoforderung: ausfüllen und drucken
Felder ausfüllen, Brief prüfen und drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Name des Inkassounternehmens
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
[Ort], 6. Oktober 2026
Ihre Forderung – Widerspruch
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom [Datum des Inkassoschreibens] machen Sie im Auftrag von [Auftraggeber laut Inkassoschreiben] eine Forderung gegen mich geltend.
Ich bestreite die Forderung und erkenne sie nicht an.
Bitte übermitteln Sie mir in Textform die Angaben nach § 13a Abs. 1 RDG, soweit sie in Ihrem Schreiben fehlen, und nach § 13a Abs. 2 RDG den Namen der Firma, bei der die Forderung entstanden ist, sowie die wesentlichen Umstände des Vertragsschlusses.
Bitte kontaktieren Sie mich ausschließlich schriftlich.
Bis zur Klärung sehen Sie bitte von weiteren Mahnungen ab.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Textform genügt: per E-Mail oder Brief, mit dem Aktenzeichen. Leg nur Kopien deiner Belege bei. Achtung: Einen gerichtlichen Mahnbescheid wehrst du mit diesem Schreiben nicht ab – dafür gibt es das Widerspruchsformular des Gerichts.
Welcher Zusatz zu welchem Fall passt
| Dein Fall | Zusätze in der Vorlage | Was du beilegst |
|---|---|---|
| Forderung für die Zeit nach deinem Vertragsende | „Forderung insgesamt bestreiten“ und „Vertrag war schon beendet“ | Kopien von Kündigung, Versandnachweis und Kündigungsbestätigung |
| Vertrag nie geschlossen, Forderung unbekannt | „Forderung insgesamt bestreiten“, „kein Vertrag“, „Pflichtangaben und Herkunft verlangen“, „Auskunft über gespeicherte Daten“ | nichts – die Nachweise muss das Inkassounternehmen liefern |
| Betrag schon bezahlt | „Forderung insgesamt bestreiten“ und „bereits bezahlt“ | Kopie des Kontoauszugs oder Zahlungsbelegs |
| Forderung möglicherweise verjährt (in der Regel drei Jahre ab Jahresende, § 195 BGB) | „Verjährung“ | nichts |
| Hauptforderung stimmt, Kosten nicht | „Nur Kosten bestreiten“ – den ersten Zusatz dann abwählen | nichts; die Hauptforderung überweist du mit dem Aktenzeichen |
Die Zusätze „Pflichtangaben verlangen“, „Nur schriftlicher Kontakt“ und „Keine weiteren Mahnungen bis zur Klärung“ passen in jedem Fall. Auf die Verjährung musst du dich ausdrücklich berufen; was du auf eine verjährte Forderung zahlst, bekommst du nicht zurück (§ 214 BGB). Die ausführliche Anfrage zu deinen Daten stellst du mit der Vorlage Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO.
Beispiel: Forderung aus einem angeblichen Telefonvertrag
Ein Inkassounternehmen fordert mit Schreiben vom Montag, 12.10.2026, im Auftrag eines Verlags 119,40 Euro für ein Zeitschriftenabo, das du am Telefon abgeschlossen haben sollst, dazu Inkassokosten. Du hast nie zugestimmt. Kreuze an: „Forderung insgesamt bestreiten“, „kein Vertrag“, „Pflichtangaben und Herkunft verlangen“ und „Auskunft über gespeicherte Daten“. Auf deine Anfrage muss das Inkassounternehmen unverzüglich in Textform mitteilen, bei wem die Forderung entstanden ist und unter welchen wesentlichen Umständen der Vertrag geschlossen worden sein soll (§ 13a RDG, Abs. 2). Ob ein am Telefon geschlossener Vertrag überhaupt wirksam ist oder widerrufen werden kann, prüfst du gesondert; Hinweise gibt der Ratgeber Abofallen erkennen.
Wenn nur die Kosten nicht stimmen
Inkassokosten kann der Gläubiger nur als Schaden ersetzt verlangen und höchstens in der Höhe, die ein Anwalt für dieselbe Tätigkeit bekäme (§ 13e RDG); ohne Verzug gibt es sie in der Regel gar nicht (§ 286 BGB). Zahlst du eine unbestrittene Forderung zwischen 50 und 500 Euro binnen zwei Wochen nach der ersten Zahlungsaufforderung, sind höchstens 30,90 Euro ohne Umsatzsteuer erstattungsfähig: eine 0,5-Gebühr von 25,75 Euro plus 20 Prozent Auslagenpauschale (§ 13 RVG; Vergütungsverzeichnis zum RVG, Nr. 2300 und 7002). Weitere Fälle rechnet der Ratgeber Inkasso nach der Kündigung vor. Überweise dann die Hauptforderung mit dem Aktenzeichen im Verwendungszweck und bestreite nur den Rest.
Gerichtlicher Mahnbescheid: andere Regeln
Gegen einen Mahnbescheid vom Gericht hilft diese Vorlage nicht. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung besteht; widersprichst du nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung, kann ein Vollstreckungsbescheid ergehen (§ 692 ZPO). Den Widerspruch erhebst du schriftlich bei dem Gericht, das den Bescheid erlassen hat, am besten mit dem beigefügten Formular (§ 694 ZPO) – nicht beim Inkassounternehmen.
Versand und Nachweis
Schick den Widerspruch per E-Mail oder Brief an das Inkassounternehmen, nenn das Aktenzeichen und leg nur Kopien bei. Unterschreib kein Schuldanerkenntnis und keine Ratenvereinbarung, solange die Forderung strittig ist: Mit einem Anerkenntnis verlierst du in der Regel Einwände wie die Erfüllung oder die Verjährung, und auf die Kosten einer Ratenzahlung muss dich das Inkassounternehmen vorher in Textform hinweisen (§ 13a RDG). Fehlen Pflichtangaben trotz Nachfrage, kannst du dich beim Bundesamt für Justiz beschweren. Beraten lassen kannst du dich bei den Verbraucherzentralen; bei hohen Beträgen oder einer drohenden Klage ist eine Anwältin oder ein Anwalt die richtige Adresse.
Häufige Fehler
- Den Mahnbescheid wie einen Inkassobrief behandeln: Er verlangt immer eine Reaktion gegenüber dem Gericht.
- Berechtigte Forderungen bestreiten: Das verzögert nur und kann zusätzliche Kosten auslösen.
- Am Telefon einlenken: Zusagen oder Anerkenntnisse am Telefon lassen sich später kaum belegen. Bleib beim schriftlichen Weg.
- Belege fehlen: Nach einer Kündigung belegen Kündigung, Versandnachweis und Bestätigung das Vertragsende. Fehlt die Bestätigung, hilft die Vorlage Kündigungsbestätigung anfordern; lehnt der Anbieter die Kündigung ab, der Ratgeber Anbieter lehnt Kündigung ab.
Quellen
- § 10 RDG – Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde
- § 13a RDG – Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen gegenüber Privatpersonen
- § 13e RDG – Erstattungsfähigkeit der Kosten von Inkassodienstleistern
- § 13f RDG – Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern
- § 13 RVG – Wertgebühren
- Anlage 1 RVG – Vergütungsverzeichnis (Nr. 2300, Nr. 7002)
- § 195 BGB – Regelmäßige Verjährungsfrist
- § 214 BGB – Wirkung der Verjährung
- § 286 BGB – Verzug des Schuldners
- § 692 ZPO – Mahnbescheid
- § 694 ZPO – Widerspruch gegen den Mahnbescheid
- Bundesamt für Justiz: Rechtsdienstleistungsregister (Registrierung und Beschwerden) – abgerufen am 05.10.2026
- Bundesamt für Justiz: Registersuche im Rechtsdienstleistungsregister – abgerufen am 05.10.2026
Häufige Fragen
Muss ich auf ein Inkassoschreiben überhaupt antworten?
Eine gesetzliche Pflicht zur Antwort gibt es nicht, und Schweigen ist kein Anerkenntnis. Ein begründeter Widerspruch hält aber früh fest, dass und warum du nicht zahlst. Anders beim gerichtlichen Mahnbescheid: Dort musst du innerhalb von zwei Wochen beim Gericht widersprechen.
Was, wenn ich das Inkassounternehmen nicht im Register finde?
Dann wende dich an das Bundesamt für Justiz, das das Register führt und Beschwerden bearbeitet, und zahle nicht, bevor du die Forderung direkt beim angeblichen Gläubiger geprüft hast.
Woher hat das Inkassounternehmen meine Anschrift?
Hat es die Anschrift nicht vom Gläubiger, sondern selbst ermittelt, muss es darauf hinweisen und mitteilen, wie du Fehler geltend machen kannst (§ 13a Abs. 1 Nr. 7 RDG). Genaueres erfährst du mit einem Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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