VerträgeVertragsart
Aus der Gewerkschaft austreten
Den Austritt aus einer Gewerkschaft erklärst du nach ihrer Satzung, meist schriftlich zum Ende eines Kalendervierteljahres: bei ver.di und der GEW mit drei Monaten Frist, bei der IG Metall mit sechs Wochen. Länger als sechs Monate darf dich eine Gewerkschaft nach dem Bundesgerichtshof nicht festhalten. Prüf vorher, ob du kürzlich gewerkschaftlichen Rechtsschutz bekommen hast.

Diese Seite ist für alle, die aus einer Gewerkschaft austreten wollen – weil sie den Job wechseln, in Rente gehen oder den Beitrag sparen möchten. Sie zeigt die Austrittsfristen der großen Gewerkschaften mit Stichtagen, erklärt, wie lang eine Gewerkschaft dich nach dem Bundesgerichtshof höchstens binden darf, und was du vor dem Austritt prüfen solltest: Rechtsschutz, Tarifvertrag und die Möglichkeit, den Beitrag zu senken oder die Gewerkschaft zu wechseln.
Was für den Austritt gilt
Wann und wie du austreten kannst, bestimmt die Satzung deiner Gewerkschaft. Das Vereinsrecht erlaubt Satzungen eine Kündigungsfrist von bis zu zwei Jahren (§ 39 Abs. 2 BGB). Für Gewerkschaften ist der Rahmen enger, weil das Grundgesetz auch die Freiheit schützt, eine Gewerkschaft zu verlassen (Art. 9 GG, Abs. 3). Der Bundesgerichtshof hält eine maßvolle Frist für zumutbar, damit sich die Gewerkschaft auf Veränderungen im Mitgliederbestand einstellen kann: Drei Monate sind jedenfalls zulässig, mehr als sechs Monate hindern das Mitglied unangemessen (BGH, 29.07.2014, II ZR 243/13, Rn. 24–25, mit Verweis auf seine Urteile von 1977 und 1980). Für Arbeitgeberverbände hat der BGH 2014 entschieden, dass eine zu lange Frist nicht ganz wegfällt, sondern mit der zulässigen Dauer gilt (Leitsatz b).
Austrittsfristen der großen Gewerkschaften
| Gewerkschaft | Frist und Termin | Form und Empfänger | Quelle |
|---|---|---|---|
| ver.di | drei Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres | schriftlich und persönlich unterschrieben an den zuständigen Bezirk | Satzung § 11 Abs. 1 a; Fragen und Antworten |
| IG Metall | sechs Wochen zum Ende eines Quartals | schriftlich, mit beigefügtem Mitgliedsausweis, an die Geschäftsstelle, in der du Mitglied bist | Fragen und Antworten; Kündigungen über Kündigungsportale nimmt sie nicht an |
| GEW | drei Monate zum Quartalsende | schriftlich an den Landesverband | Fragen und Antworten zur Mitgliedschaft |
| IG BCE | sechs Wochen zum Ende eines Kalendermonats | schriftlich mit Mitgliedsausweis an den zuständigen Bezirk; die IGBCE nennt auch die Zentrale in Hannover und den Upload im Mitgliederbereich | Satzung § 6 Nr. 2; Seite „Kontakt und Self-Service“ |
| NGG | sechs Wochen vor Quartalsende | nur unterschriebener Brief an das zuständige Regionsbüro, E-Mail genügt nicht | Satzung § 9 Ziff. 2 |
| EVG | drei Monate zum Quartalsende; ohne Frist, wenn das Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber aus dem Organisationsbereich endet (nicht bei Rente) | schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift an die zuständige Geschäftsstelle | Satzung § 7 A Ziff. 2 |
| Marburger Bund | je Landesverband, meist zum Jahresende (z. B. Berlin/Brandenburg, Hessen, Thüringen: drei Monate zum Jahresende) | an die Geschäftsstelle des Landesverbands, Form laut dessen Satzung | Satzungen der Landesverbände |
Die Einzelheiten je Gewerkschaft stehen auf den Seiten zu ver.di, der IG Metall, der GEW, der IG BCE, der NGG und der EVG.
Rechenbeispiel: welcher Termin ist noch erreichbar?
Wer heute, am 5. Oktober 2026, austreten will, kommt je nach Satzung unterschiedlich schnell heraus. Maßgeblich ist in der Regel der Zugang der Erklärung bei der zuständigen Stelle (§ 130 BGB); ein Wochenende verschiebt den Stichtag nicht. Die GEW lässt dagegen nach ihren Regelungen für die Mitgliedschaft das Datum des Poststempels genügen (Ziff. 4.1).
| Regel | Nächster erreichbarer Termin | Zugang spätestens | Danach |
|---|---|---|---|
| sechs Wochen zum Quartalsende (IG Metall) | 31.12.2026 | Do 19.11.2026 | 31.03.2027 mit Zugang bis Mi 17.02.2027 |
| drei Monate zum Quartalsende (ver.di, GEW) | 31.03.2027 | Do 31.12.2026 (GEW: Poststempel) | 30.06.2027 mit Zugang bis 31.03.2027 |
Den 31. Dezember 2026 erreichst du bei ver.di und der GEW nicht mehr: Dafür hätte die Erklärung am 30. September 2026 ankommen müssen, bei der GEW zur Post gegeben sein. Bis zum Austrittstermin bleibt die Beitragspflicht bestehen (ver.di-Satzung § 11 Abs. 3) – bei ver.di sind es von Oktober an also noch sechs Monatsbeiträge, bei der IG Metall drei. Wer bei der IG Metall den 19. November verpasst, zahlt bis Ende März drei Beiträge mehr. Plane bei Briefen eine Woche Laufzeit ein und schick die Erklärung als Einwurf-Einschreiben; wie du den Zugang belegst, erklärt der Ratgeber Zugang beweisen.
Vor dem Austritt prüfen
Rechtsschutz
Gewerkschaften vertreten ihre Mitglieder kostenlos, etwa vor dem Arbeits- oder Sozialgericht. Die ver.di-Satzung knüpft daran eine Bedingung: Tritt ein Mitglied innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Verfahrens – durch rechtskräftiges Urteil, Vergleich oder anderweitige Erledigung – aus, entfällt der Rechtsschutz rückwirkend. ver.di kann dann die übernommenen Kosten zurückverlangen oder pauschal einen Jahresbeitrag (§ 19 Abs. 3). Ob deine Gewerkschaft eine ähnliche Regel hat, steht in ihrer Satzung oder Rechtsschutzrichtlinie. Läuft gerade eine Kündigungsschutzklage, gehört der Austritt nicht in diese Zeit; mehr zum Verfahren unter Kündigungsschutzklage.
Tarifvertrag
Der Austritt beendet die Bindung an einen laufenden Tarifvertrag nicht sofort: Die Tarifgebundenheit bleibt bestehen, bis der Tarifvertrag endet (§ 3 Abs. 3 TVG). Danach gelten seine Regeln weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden (§ 4 Abs. 5 TVG). Ein Beispiel: Trittst du zum 31. März 2027 aus und läuft der Tarifvertrag bis zum 31. Dezember 2027, bleibst du bis dahin an ihn gebunden – mit seinen Rechten und Pflichten. Neue Tarifabschlüsse gelten für dich als Nichtmitglied dagegen nicht mehr kraft Mitgliedschaft – ob sie über deinen Arbeitsvertrag trotzdem gelten, steht dort.
Beitrag senken statt austreten
Wer in Rente geht, Krankengeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld I bezieht, zahlt bei ver.di 0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens aus früherer Beschäftigung (Satzung § 14 Abs. 2). Die IG Metall senkt den Beitrag in der Rente auf 0,5 Prozent der monatlich ausgezahlten Rente und zieht ihn vierteljährlich ein. Was sonst beim Übergang in die Rente zu regeln ist, sammelt die Lebenslage Ruhestand.
Gewerkschaft wechseln
Wechselst du in eine Branche, für die eine andere Gewerkschaft zuständig ist, musst du nicht kündigen: Die ver.di-Satzung nennt den Übertritt in eine andere DGB-Gewerkschaft als eigenen Beendigungsgrund (§ 11 Abs. 1 b), die IG Metall rechnet beim Wechsel in eine DGB-Schwestergewerkschaft die Mitgliedszeiten an. Umgekehrt rechnet ver.di Mitgliedszeiten aus anderen Gewerkschaften im DGB, im europäischen und im internationalen Gewerkschaftsbund an, wenn jemand übertritt (Satzung § 8 Abs. 1). Kläre den Übertritt mit beiden Gewerkschaften, bevor du etwas unterschreibst. Was beim Jobwechsel sonst ansteht, steht in der Lebenslage Jobwechsel.

So trittst du aus
- Zuständige Stelle findenver.di: den Bezirk, in dem du arbeitest; IG Metall: die Geschäftsstelle, in der du Mitglied bist; GEW: den Landesverband. Die Anschrift findest du auf der Website der Gewerkschaft.
- Erklärung schreibenName, Anschrift, Geburtsdatum oder Mitgliedsnummer und „zum nächstmöglichen Termin“ – dann eigenhändig unterschreiben.
- Unterlagen beilegenBei der IG Metall den Mitgliedsausweis.
- Per Post schickenAls Einwurf-Einschreiben, mindestens eine Woche vor dem Stichtag. Kündigungsportale meidest du besser – die IG Metall erkennt sie nicht an.
- Beiträge bis zum Ende zahlenDas Lastschriftmandat erst zum Austrittstermin widerrufen.
Sozialverbände und Berufsverbände
Sozialverbände wie der VdK und der SoVD sind keine Gewerkschaften, sondern Vereine; für sie gilt ihre Satzung im Rahmen von § 39 BGB, also mit einer Frist von höchstens zwei Jahren. Wie der Austritt aus einem Verein allgemein funktioniert, erklärt die Seite Austritt aus dem Verein. Für Berufsgewerkschaften wie den Marburger Bund gelten dieselben Grenzen wie für die großen Gewerkschaften.
Typische Probleme
Einfach nicht mehr zahlen: Das ist kein Austritt. Die Mitgliedschaft läuft weiter, und die Gewerkschaft kann die Beiträge mahnen. ver.di darf ein Mitglied nach der Satzung erst fristlos streichen, wenn es mehr als drei Monate im Rückstand ist und ein Mahnverfahren erfolglos blieb (§ 11 Abs. 2). Sauberer und günstiger ist der fristgerechte Austritt.
Brief an die falsche Stelle: Die ver.di-Satzung verlangt die Erklärung beim zuständigen Bezirk. Hast du an den Bundesvorstand oder einen anderen Bezirk geschrieben, schick sie zusätzlich an die richtige Stelle, damit der Stichtag sicher gewahrt ist.
Keine Bestätigung bekommen: Frag schriftlich nach dem Austrittsdatum und nenne den Tag, an dem dein Brief angekommen ist; einen Mustertext liefert die Vorlage Kündigungsbestätigung anfordern.
Abbuchung nach dem Austritt: Eine Lastschrift kannst du binnen acht Wochen ohne Begründung zurückgeben (§ 675x BGB) – sinnvoll nur für Beträge nach dem Austrittstermin.
Todesfall: Mit dem Tod endet die Mitgliedschaft bei ver.di von selbst (Satzung § 11 Abs. 1 d); Angehörige sollten die Gewerkschaft trotzdem informieren, damit keine Beiträge mehr abgebucht werden.
Gewerkschaften im Verzeichnis
Werkzeug
Kündigungsschreiben erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
[Name des Anbieters]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines Vertrags – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- § 39 BGB – Austritt aus dem Verein
- § 130 BGB – Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden
- Art. 9 GG – Vereinigungsfreiheit
- § 675x BGB – Erstattungsanspruch bei Lastschriften
- § 3 TVG – Tarifgebundenheit und § 4 TVG – Wirkung der Rechtsnormen
- BGH, Urteil vom 29.07.2014, II ZR 243/13 (Kündigungsfristen bei Koalitionen) – abgerufen am 05.10.2026
- ver.di: Satzung, Ausgabe September 2023, geändert März 2026 (§§ 11, 14, 19) – abgerufen am 05.10.2026
- ver.di: Du möchtest uns verlassen und ver.di kündigen? – abgerufen am 05.10.2026
- IG Metall: Du willst die IG Metall verlassen? (Fragen und Antworten) – abgerufen am 05.10.2026
- GEW: Fragen und Antworten zur Mitgliedschaft – abgerufen am 05.10.2026
- GEW: Satzung, Ordnungen, Richtlinien, April 2026 (Regelungen für die Mitgliedschaft, Ziff. 4.1) – abgerufen am 06.10.2026
Häufige Fragen
Muss ich meinen Austritt begründen?
Nein. Austreten darf jedes Mitglied, ohne Gründe zu nennen; es kommt nur auf Frist, Termin und Form der Satzung an.
Kann ich nach einem Austritt wieder eintreten?
Ja. Ob frühere Mitgliedsjahre angerechnet werden, regelt die Satzung: Bei ver.di können sie bei einem Wiedereintritt angerechnet werden (§ 8 Abs. 2), einen Anspruch darauf gibt die Satzung aber nicht.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
Passt dazu
-
Verträge Fördermitgliedschaft und PatenschaftOhne Frist beenden, Lastschrift stoppen, Spendenquittung für das Finanzamt sichern
-
Verträge GenossenschaftFristen nach GenG, Stichtage ab heute, Auszahlung des Guthabens und die Genossenschaftswohnung
-
-