Anbieter

Marburger Bund kündigen

Aus dem Marburger Bund trittst du über deinen Landesverband aus, denn jeder der 14 Landesverbände regelt Termin und Frist in seiner eigenen Satzung. Meist geht es nur zum Jahresende: in Hessen, Thüringen und Berlin/Brandenburg mit drei Monaten Frist, im Saarland und in Sachsen bis 30. November, in Bayern auch zum 30. Juni. Vielerorts genügt die Textform, also auch eine E-Mail.

Von Rechtsstand geprüft am 7 Min. Lesezeit

Weißer Arztkittel und Stethoskop an einem Haken neben einem Fenster in einem ruhigen Krankenhausflur in der Abenddämmerung, warmes Licht auf dem Linoleumboden
KI-generiert

Erst klären: In welchem Landesverband bist du?

Der Marburger Bund besteht aus einem Bundesverband und 14 Landesverbänden, die als eigene Vereine organisiert sind. Mitglied wirst du durch den Beitritt zu einem Landesverband, und endet diese Mitgliedschaft, endet auch die im Bundesverband (Satzung des Bundesverbands § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 5 a). Wie man austritt, regelt deshalb die Satzung deines Landesverbands (§ 5 Abs. 2 b). Zuständig ist in der Regel der Landesverband deines Tätigkeits- oder Studienorts. Verlegst du deinen Tätigkeitsort in ein anderes Land, wirst du ohne Austritt Mitglied im dortigen Landesverband, sofern dessen Satzung das zulässt (§ 3 Abs. 4).

Austrittsfristen der Landesverbände

LandesverbandTermin und FristForm
Baden-Württembergzum 31.12., keine Frist genanntschriftlich
Bayernzum 30.06. oder 31.12., keine Frist genanntschriftlich oder online
Berlin/BrandenburgVierteljahresfrist zum 31.12., Zugang bis 30.09.Schrift- oder Textform
BremenSatzung nicht veröffentlicht
Hamburgzum 31.12., keine Frist genanntSchrift- oder Textform
Hessendrei Monate zum 31.12., Zugang bis 30.09.Schrift- oder Textform
Mecklenburg-Vorpommernzum 30.06. oder 31.12., Eingang drei Monate vorherSchrift- oder Textform
Niedersachsenzum 31.12., keine Frist genanntSchriftform
Nordrhein-Westfalen/Rheinland-PfalzSatzung nicht veröffentlicht
Saarlandein Monat zum 31.12., Zugang bis 30.11.Schrift- oder Textform
Sachsenbis 30.11. zum JahresendeSchrift- oder Textform
Sachsen-AnhaltSatzung nicht veröffentlicht
Schleswig-HolsteinSatzung nicht veröffentlicht; die Beitragsseite erwähnt eine Kündigung zum 30.06.
Thüringendrei Monate zum 31.12., Zugang bis 30.09.Schrift- oder Textform

Fundstellen und Stand jeder Satzung stehen im Steckbrief oben und in den Quellen. In Hessen gilt seit der Satzung vom 13. September 2025 das Jahresende; die ältere Fassung von 2017 mit Quartalsterminen liegt noch online. Für Bremen, Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein fragst du die Frist schriftlich bei der Geschäftsstelle ab.

Rechenbeispiel: Austritt zum Jahresende

Wer am 5. Oktober 2026 austreten will, kommt je nach Landesverband unterschiedlich schnell heraus. Im Saarland und in Sachsen muss die Erklärung bis Montag, 30. November 2026, eingehen, dann endet die Mitgliedschaft am 31. Dezember 2026. In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Niedersachsen nennt die Satzung keine Frist; nach ihrem Wortlaut reicht der Eingang vor dem Jahresende. Plane trotzdem eine Woche Postlaufzeit ein. In Berlin/Brandenburg, Hessen und Thüringen ist der 30. September 2026 verstrichen: Der nächste Termin ist der 31. Dezember 2027, mit Zugang bis Donnerstag, 30. September 2027. In Mecklenburg-Vorpommern ist der nächste Termin der 30. Juni 2027.

Ein verpasster Termin kann ein ganzes Beitragsjahr kosten: In Sachsen und Schleswig-Holstein ist der Beitrag ein Jahresbeitrag, und Sachsen zahlt bei Beendigung nichts zurück (Satzung § 10 Abs. 4). Wie du den Eingang belegst, zeigt der Ratgeber Zugang beweisen.

So trittst du aus

  1. Landesverband und Satzung prüfenAnschrift und E-Mail-Adresse der Geschäftsstelle stehen in der Übersicht der Landesverbände auf marburger-bund.de.
  2. Austritt erklärenName, Anschrift, Mitgliedsnummer und „zum nächstmöglichen Termin“. Wo die Satzung Textform erlaubt, genügt eine E-Mail an die Geschäftsstelle; sonst unterschreibst du einen Brief.
  3. Zugang belegenBrief als Einwurf-Einschreiben, E-Mail mit Bitte um Eingangsbestätigung.
  4. Beitrag bis zum Ende zahlenIn Niedersachsen bleiben Stimmrechte und Beitragspflichten ausdrücklich bis zum Ende der Mitgliedschaft bestehen (Satzung § 6 Abs. 2).

Die Unterschiede zwischen schriftlich und Textform erklärt die Seite Textform und Schriftform. In Bayern lässt die Satzung neben dem Brief auch eine Online-Erklärung zu; ein eigenes Formular dafür nennt der Landesverband auf seinen Seiten nicht.

Medizinstudium und Berufsstart

Für Studierende ist die Mitgliedschaft laut Marburger Bund beitragsfrei. Ein Austritt aus Kostengründen ist im Studium also nicht nötig. Anders nach dem Examen: In Bayern geht die Mitgliedschaft der Studierenden mit der Approbation oder der Berufserlaubnis in eine ordentliche Mitgliedschaft über (Satzung § 3 Abs. 4 a), für die Beiträge anfallen. Wer dann nicht bleiben will, tritt zum nächsten Termin seines Landesverbands aus. In Sachsen endet die Mitgliedschaft mit dem Abbruch des Medizinstudiums von selbst (Satzung § 3 Abs. 7).

Im Todesfall

Mit dem Tod endet die Mitgliedschaft; die veröffentlichten Satzungen nennen ihn ausdrücklich als Beendigungsgrund. Angehörige informieren die Geschäftsstelle des Landesverbands mit einer Kopie der Sterbeurkunde, damit keine Beiträge mehr eingezogen werden. Was sonst zu regeln ist, steht unter Todesfall.

Wenn es hakt

Keine Bestätigung? Frag schriftlich nach dem Austrittsdatum; einen Mustertext liefert die Vorlage Kündigungsbestätigung anfordern.

Termin verpasst? Der Austritt wirkt dann zum nächsten zulässigen Termin, wenn du „zum nächstmöglichen Termin“ geschrieben hast. Mehr zu Fristen und Formen im Verein steht unter Verein kündigen, zu Gewerkschaften unter Gewerkschaft kündigen.

Austrittsschreiben an den Landesverband

Vertragspartner ist dein Landesverband. Der Generator setzt deshalb keine Anschrift ein: Trag die Anschrift deiner Geschäftsstelle ein und prüf vorher Termin und Form in der Tabelle.

Werkzeug

Kündigungsschreiben für Marburger Bund erstellen

Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.

1. Art der Kündigung
2. Empfänger
Die Kündigung geht an: Geschäftsstelle deines Landesverbands. Die Anschrift findest du über die Suche von Marburger Bund.
3. Vertragsdaten
4. Absender
5. Zusätze

[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]

[Ort], 6. Oktober 2026

Austritt aus dem Marburger Bund – Kündigung meiner Mitgliedschaft – Mitgliedsnummer [Mitgliedsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.

Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.

Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).

Quellen

Häufige Fragen

Kann ich den Marburger Bund per E-Mail kündigen?

In Berlin/Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, im Saarland, in Sachsen und Thüringen ja: Dort erlaubt die Satzung die Textform, eine E-Mail an die Geschäftsstelle genügt. Baden-Württemberg verlangt eine schriftliche Kündigung, Niedersachsen die Schriftform; dort nimmst du den unterschriebenen Brief.

Muss ich nach einem Umzug in ein anderes Bundesland kündigen?

Nein. Verlegst du deinen Tätigkeitsort in den Bereich eines anderen Landesverbands, wirst du dort Mitglied, wenn dessen Satzung das zulässt; die Mitgliedschaft im Bundesverband bleibt bestehen (Satzung des Bundesverbands § 3 Abs. 4).

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

Passt dazu

  • Anbieter EVG

    Unterschriebener Brief an die Geschäftsstelle, drei Monate zum Quartalsende

  • Anbieter SoVD

    Schriftlich an deine Gliederung, nur zum 31.12. mit Zugang bis 30.09.

  • Anbieter Jimdo

    Formular „Vertrag hier kündigen“, 1 Monat vor Laufzeitende; Domain vorher übertragen

  • Recht Schlichtungsstellen

    Verbraucherschlichtung nach VSBG – Stellen, Kosten, Teilnahmepflicht und Weg zum Antrag