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EVG kündigen
Den Austritt aus der EVG erklärst du schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift bei deiner zuständigen Geschäftsstelle. Die Frist beträgt drei Monate zum Quartalsende. Endet dein Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber aus dem Organisationsbereich der EVG, kannst du ohne Frist austreten – nicht aber beim Eintritt in Rente oder Ruhestand.

So trittst du aus der EVG aus
Die Satzung der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft legt die Form genau fest: Ein Austritt „kann nur schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift bei der zuständigen Geschäftsstelle und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende erklärt werden“ (§ 7 A Ziff. 2).
- Geschäftsstelle findenAuf der Seite „Mitgliedschaft kündigen“ auf evg-online.org gibst du deine Postleitzahl ein und bekommst die zuständige Geschäftsstelle.
- Austritt schreibenName, Anschrift, Geburtsdatum und Mitgliedsnummer, dazu „zum nächstmöglichen Termin“.
- Eigenhändig unterschreibenOhne eigene Unterschrift ist die Form der Satzung nicht erfüllt.
- Per Post schickenAls Einwurf-Einschreiben an die Geschäftsstelle, damit du den Eingang belegen kannst.
- Beitrag bis zum Ende zahlenBei einem Austritt besteht die Beitragspflicht bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (§ 7 A Ziff. 3).
Frist: drei Monate zum Quartalsende
Austreten kannst du zum 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember. Die Erklärung muss drei Monate vorher bei der Geschäftsstelle sein. Für den 31. Dezember 2026 war das der 30. September 2026. Wer heute, am 5. Oktober 2026, kündigt, kommt frühestens zum 31. März 2027 heraus; dafür muss der Brief bis Donnerstag, 31. Dezember 2026, ankommen. Bis dahin zahlst du noch sechs Monatsbeiträge.
Es zählt der Eingang, nicht das Absendedatum (§ 130 BGB). Wie du ihn belegst, steht im Ratgeber Zugang beweisen. Die Fristen anderer Gewerkschaften vergleicht die Seite Gewerkschaft kündigen.
Ohne Frist: wenn das Arbeitsverhältnis endet
Die Satzung kennt eine Ausnahme: Endet dein Beschäftigungsverhältnis bei einem der Arbeitgeber aus ihrem Organisationsbereich (§ 2 der Satzung), kannst du ohne Frist austreten. Das gilt ausdrücklich nicht, wenn du in Rente oder in den Ruhestand gehst (§ 7 A Ziff. 2 Satz 2). Nenn im Brief das Ende deines Arbeitsverhältnisses und leg am besten einen Nachweis bei, etwa die Kündigung oder den Aufhebungsvertrag.
Wechselst du in einen Betrieb, für den eine andere DGB-Gewerkschaft zuständig ist, musst du nicht austreten. Du kannst unkompliziert übertreten, und die EVG-Zeiten werden angerechnet. Mehr zum Stellenwechsel unter Jobwechsel.
Rente und Erwerbslosigkeit: Beitrag sinkt, Frist bleibt
Der Beitrag beträgt 1,0 Prozent des Bruttoeinkommens. Rentner, Ruhestandsbeamte ohne Arbeitseinkommen sowie Arbeits- und Erwerbslose zahlen 0,7 Prozent (§ 8 Ziff. 3). Wer im Ruhestand trotzdem austreten will, muss die normale Frist von drei Monaten zum Quartalsende einhalten. Ändert sich dein Einkommen, rät die EVG, den Beitrag anpassen zu lassen; wende dich dafür an deine Geschäftsstelle. Mehr zu Verträgen im Ruhestand und bei Arbeitslosigkeit.
Vor dem Austritt: Ansprüche klären
Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte. Ansprüche, die während der Mitgliedschaft entstanden sind, kannst du danach nicht mehr geltend machen (§ 7 A Ziff. 4). Über Gruppenverträge bestehen für Mitglieder eine Freizeit- und Berufs-Unfallversicherung und eine Familien-Rechtsschutzversicherung (§ 11). Offene Versicherungsfälle und laufende Verfahren mit Rechtsschutz, etwa eine Kündigungsschutzklage, klärst du deshalb vor dem Austritt mit deiner Geschäftsstelle.
Im Todesfall
Mit dem Tod endet die Mitgliedschaft (§ 7 A Ziff. 1 e); eine Kündigung ist nicht nötig. Angehörige informieren die Geschäftsstelle mit einer Kopie der Sterbeurkunde. Für langjährige Mitglieder gelten Altregelungen der Vorgängergewerkschaften (§ 40): Begann die Mitgliedschaft in der früheren TRANSNET bis Ende 1992, zahlt die EVG demjenigen, der die Bestattung bezahlt, auf Antrag ein Sterbegeld – 250 Euro nach mindestens 60 Vollbeiträgen, 500 Euro nach einem anerkannten Betriebsunfall im Hauptberuf. Der Antrag muss binnen sechs Monaten nach dem Tod gestellt sein. Für Mitglieder der früheren GDBA mit Eintritt bis Ende 2009 gibt es auf Antrag eine Sterbegeldbeihilfe von 50 bis 255 Euro, nach einem Unfall im Dienst 510 Euro. Was sonst zu regeln ist, steht unter Todesfall.
Wenn es hakt
Keine Bestätigung? Frag schriftlich nach dem Austrittsdatum und nenne den Tag, an dem dein Brief angekommen ist. Einen Mustertext liefert die Vorlage Kündigungsbestätigung anfordern.
Einfach nicht mehr zahlen? Die Mitgliedschaft endet dann erst bei mehr als sechs Monaten Beitragsrückstand und einer erfolglosen schriftlichen Mahnung (§ 7 A Ziff. 1 d). Die Beiträge bis dahin bleiben geschuldet; der fristgerechte Brief ist der saubere Weg.
Austrittsschreiben an die Geschäftsstelle
Vertragspartner ist die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft; erklären musst du den Austritt bei deiner Geschäftsstelle. Der Generator setzt deshalb keine Anschrift ein: Trag die Anschrift aus der Postleitzahl-Suche ein, druck den Brief aus und unterschreib ihn.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für EVG erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
[Ort], 6. Oktober 2026
Austritt aus der EVG – Kündigung meiner Mitgliedschaft – Mitgliedsnummer [Mitgliedsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- EVG: Mitgliedschaft kündigen? Was du vorher wissen solltest – abgerufen am 05.10.2026
- Satzung der EVG, Stand November 2025 (§§ 7, 8, 11, 40) – abgerufen am 05.10.2026
- EVG: Impressum – abgerufen am 05.10.2026
- § 130 BGB – Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden
Häufige Fragen
Kann ich als Rentner fristlos aus der EVG austreten?
Nein. Die Ausnahme ohne Frist gilt beim Ende des Arbeitsverhältnisses, die Satzung nimmt Berentung und Ruhestand aber ausdrücklich aus. Für Rentner bleibt es bei drei Monaten zum Quartalsende; dafür sinkt der Beitrag auf 0,7 Prozent.
Reicht eine E-Mail an die Geschäftsstelle?
Nein. Die Satzung verlangt die schriftliche Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift. Eine E-Mail erfüllt das nicht, und das Kontaktformular auf der Kündigungsseite ist laut EVG kein Weg für die Kündigung.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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