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ver.di kündigen
Den Austritt aus ver.di erklärst du schriftlich und persönlich unterschrieben gegenüber deinem zuständigen ver.di-Bezirk. Die Frist beträgt drei Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres; mögliche Austrittstermine sind der 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember. Einen Online-Weg oder eine E-Mail-Adresse für den Austritt nennt ver.di nicht.

So trittst du aus ver.di aus
ver.di beschreibt den Austritt in ihren Fragen und Antworten in zwei Sätzen: eine kurze Austrittserklärung schreiben, persönlich unterschreiben und an die ver.di-Anschrift deines zuständigen Bezirks schicken. Die Satzung verlangt, dass der Austritt „schriftlich“ beim zuständigen Bezirk erklärt wird (§ 11 Abs. 1 a).
- Zuständigen Bezirk findenZuständig ist der Bezirk, in dem du beschäftigt bist; ohne Beschäftigung der an deinem Wohnort (Satzung § 7 Abs. 2). Im Ruhestand bleibst du Mitglied des Bezirks, in dem du zuletzt gearbeitet hast, wenn du nicht ausdrücklich den Wohnort gewählt hast (§ 9). Die Anschrift findest du auf verdi.de unter „ver.di finden“: Dort gibst du die Postleitzahl deines Arbeitgebers ein.
- Austrittserklärung schreibenName, Anschrift, Geburtsdatum oder Mitgliedsnummer, damit der Bezirk dich zuordnen kann, dazu der Satz, dass du zum nächstmöglichen Termin austrittst. Dann eigenhändig unterschreiben.
- Per Post schickenAn die Anschrift deines Bezirks, am besten als Einwurf-Einschreiben. So kannst du später belegen, wann der Brief angekommen ist.
- Beitrag bis zum Ende zahlenDie Beitragspflicht bleibt bis zum Ende der Mitgliedschaft bestehen (§ 11 Abs. 3). Widerrufe das Lastschriftmandat zum Austrittstermin, nicht früher.
Frist und Austrittstermine
Die Frist beträgt drei Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres. Austreten kannst du also nur zum 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember, und die Erklärung muss drei Monate vorher beim Bezirk sein. Ein Beispiel: Für den Austritt zum 31. Dezember 2026 hätte dein Brief spätestens am 30. September 2026 ankommen müssen. Geht er am 7. Oktober 2026 ein, ist der nächste Termin der 31. März 2027 – dafür reicht der Zugang bis zum 31. Dezember 2026. Bis Ende März zahlst du weiter Beitrag.
Maßgeblich ist der Zugang beim Bezirk, nicht das Absendedatum. Nach dem Postgesetz müssen im Jahresdurchschnitt 95 Prozent der Briefe am dritten Werktag nach Einlieferung ankommen; für den einzelnen Brief gibt es keine Garantie (§ 18 PostG). Schick die Erklärung deshalb mindestens eine Woche vor dem Stichtag ab. Wie du den Zugang belegst, steht im Ratgeber Zugang beweisen; welcher Versandweg was nachweist, zeigt der Vergleich von Einschreiben, Fax und E-Mail.
Vorsicht nach gewerkschaftlichem Rechtsschutz
Hat dich ver.di in einem Verfahren vertreten, etwa vor dem Arbeits- oder Sozialgericht, prüf vor dem Austritt den Zeitpunkt. Trittst du innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Verfahrens aus – durch rechtskräftiges Urteil, Vergleich oder anderweitige Erledigung –, entfällt der Rechtsschutz rückwirkend. ver.di kann dann die übernommenen Kosten zurückverlangen oder pauschal einen Jahresbeitrag (Satzung § 19 Abs. 3). Das gilt ebenso, wenn du in dieser Zeit deine Beiträge nicht satzungsgemäß zahlst.
Rente, Arbeitslosigkeit, Elternzeit: Austritt nötig?
Viele denken beim Wechsel in die Rente oder bei Arbeitslosigkeit an den Austritt, weil sich das Einkommen ändert. Die Satzung senkt den Beitrag in diesen Fällen: Wer Rente, Pension, Krankengeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld I bezieht, zahlt 0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens aus früherer Beschäftigung, mindestens 2,50 Euro im Monat (§ 14 Abs. 2). Melde solche Änderungen deinem Bezirk, dazu bist du nach § 10 Abs. 3 ohnehin verpflichtet. Bei Elternzeit passt ver.di den Beitrag laut FAQ individuell an. Mehr zu Verträgen beim Ruhestand und bei Arbeitslosigkeit.
Im Todesfall
Mit dem Tod endet die Mitgliedschaft automatisch (Satzung § 11 Abs. 1 d); eine Kündigung ist nicht nötig. Angehörige sollten den zuständigen Bezirk trotzdem informieren, damit keine Beiträge mehr abgebucht werden. Für Hinterbliebene und Lebenspartner verstorbener Mitglieder verweist die Satzung auf eine eigene Richtlinie (§ 6 Abs. 1). Was sonst zu regeln ist, steht unter Todesfall.
Wenn es hakt
Keine Bestätigung? Frag beim Bezirk schriftlich nach dem Austrittsdatum und nenne das Datum, an dem dein Brief angekommen ist. Einen Mustertext liefert die Vorlage Kündigungsbestätigung anfordern.
Brief an die falsche Stelle? Die Satzung nennt ausdrücklich den zuständigen Bezirk. Hast du an den Bundesvorstand oder einen anderen Bezirk geschrieben, schick die Erklärung zusätzlich an den richtigen Bezirk, damit die Frist sicher gewahrt ist.
Austrittsschreiben an deinen Bezirk
Vertragspartner ist die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di; erklären musst du den Austritt gegenüber deinem Bezirk. Der Generator setzt deshalb keine Anschrift ein: Trag die Anschrift aus „ver.di finden“ ein, druck den Brief aus und unterschreib ihn. Eine allgemeine Vorlage gibt es auch für den Austritt aus einem Verein; mehr zu Gewerkschaften unter Gewerkschaft kündigen.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für ver.di erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
[Ort], 6. Oktober 2026
Austritt aus ver.di – Kündigung meiner Mitgliedschaft – Mitgliedsnummer [Mitgliedsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- ver.di: Du möchtest uns verlassen und ver.di kündigen? (Fragen und Antworten) – abgerufen am 05.10.2026
- Satzung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft, Ausgabe September 2023, geändert März 2026 – abgerufen am 05.10.2026
- ver.di: ver.di finden (Bezirkssuche) – abgerufen am 05.10.2026
- ver.di: Impressum – abgerufen am 05.10.2026
- § 18 PostG – Qualitätsvorgaben für Briefe
Häufige Fragen
Kann ich von ver.di direkt in eine andere Gewerkschaft wechseln?
Die Satzung nennt den Übertritt in eine andere DGB-Gewerkschaft als eigenen Grund, aus dem die Mitgliedschaft endet (§ 11 Abs. 1 b). Die Einzelheiten regelt eine Richtlinie des Gewerkschaftsrats (§ 11 Abs. 4); kläre den Übertritt deshalb mit beiden Gewerkschaften, bevor du den Austritt erklärst.
Werden mir frühere Mitgliedsjahre angerechnet, wenn ich wieder eintrete?
Das ist möglich, aber nicht garantiert: Ausgetretenen Mitgliedern können bei einem Wiedereintritt die früheren Mitgliedszeiten angerechnet werden (Satzung § 8 Abs. 2). Die Einzelheiten regelt eine Verwaltungsrichtlinie.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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