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VdK kündigen
Den Austritt aus dem Sozialverband VdK erklärst du gegenüber deinem Landesverband. In elf der 13 Landesverbände geht das nur zum 31. Dezember, und die Erklärung muss bis 30. September ankommen; viele verlangen außerdem eine Mindestmitgliedschaft von einem Jahr. Ausnahmen sind das Saarland (drei Monate zum Monatsende) und Sachsen-Anhalt (zum Quartalsende).

Sozialverband, keine Gewerkschaft
Der VdK ist ein gemeinnütziger Sozialverband, also ein Verein und keine Gewerkschaft. Er besteht aus dem Sozialverband VdK Deutschland und 13 Landesverbänden, die rechtlich selbstständige Vereine sind. Mitglied bist du in deinem Landesverband, und dessen Satzung regelt den Austritt: Termin, Frist, Form, Empfänger und oft eine Mindestdauer. Was das Vereinsrecht allgemein erlaubt, steht unter Verein kündigen.
Austrittsregeln der Landesverbände
| Landesverband | Termin und Frist | Form und Empfänger | Mindestdauer |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 31.12., Zugang bis 30.09. | schriftlich an den Ortsverband oder eine höhere Stufe | Austritt frühestens ein Jahr nach Eintritt |
| Bayern | 31.12., Zugang bis 30.09. | Schriftform an den Landesverband | Erklärung erst nach einem Jahr |
| Berlin-Brandenburg | 31.12., Zugang bis 30.09. | Textform, laut FAQ auch Kontaktformular | Austritt nach zwölf Monaten |
| Hamburg | 31.12., Zugang bis 30.09. | Textform an die Landesgeschäftsstelle | zwei Kalenderjahre |
| Hessen-Thüringen | 31.12., Zugang bis 30.09. | Textform an Ortsverbandsvorstand oder Geschäftsstelle | keine |
| Mecklenburg-Vorpommern | 31.12., Zugang bis 30.09. | Textform | ein voller Jahresbeitrag gezahlt |
| Niedersachsen-Bremen | 31.12., Zugang bis 30.09. | schriftlich an den Landesverband | frühestens 31.12. des Folgejahres |
| Nord (Schleswig-Holstein) | 31.12., Zugang bis 30.09. | schriftlich an den Landesverband | frühestens 31.12. des Folgejahres |
| Nordrhein-Westfalen | 31.12., Zugang bis 30.09. | schriftlich an den Verband | Erklärung erst nach zwölf Monaten |
| Rheinland-Pfalz | 31.12., Zugang bis 30.09. | Schriftform an den Kreisverband | Erklärung erst nach einem Jahr |
| Saarland | jedes Monatsende, drei Monate Frist | Textform | keine |
| Sachsen | 31.12., Zugang bis 30.09. | Schriftform an die Landesgeschäftsstelle | Erklärung erst nach einem Jahr |
| Sachsen-Anhalt | Quartalsende, drei Monate Frist | Schriftform | Erklärung erst nach einem Jahr |
Paragrafen und Stand jeder Satzung stehen im Steckbrief oben. Die Anschriften der Landesverbände findest du in der Übersicht auf vdk.de.
Rechenbeispiel: Wann bist du draußen?
Am 5. Oktober 2026 ist der 30. September schon vorbei. In elf von 13 Landesverbänden erreichst du deshalb erst den 31. Dezember 2027; die Erklärung muss bis Donnerstag, 30. September 2027, ankommen. Im Saarland endet die Mitgliedschaft am 31. Januar 2027, wenn die Erklärung bis Samstag, 31. Oktober 2026, eingeht – rechne mit dem Freitag davor. In Sachsen-Anhalt kommst du zum 31. März 2027 heraus, mit Zugang bis Donnerstag, 31. Dezember 2026.
Der verpasste Stichtag kostet ein Jahr Beitrag. Laut VdK liegt der Monatsbeitrag meist zwischen 5 und 8 Euro, ein Jahr kostet also 60 bis 96 Euro. Wie du den Eingang belegst, zeigt der Ratgeber Zugang beweisen.
So trittst du aus
- Landesverband und Satzung prüfenTermin, Form, Empfänger und Mindestdauer stehen in der Tabelle.
- Austritt erklärenName, Anschrift, Mitgliedsnummer und „zum nächstmöglichen Termin“. Verlangt die Satzung Schriftform, unterschreibst du einen Brief. Genügt Textform, reicht auch eine E-Mail an die Geschäftsstelle.
- Zugang belegenBrief als Einwurf-Einschreiben, E-Mail mit der Bitte um Eingangsbestätigung.
- Beitrag bis zum Ende zahlenSchon gezahlte Beiträge werden nicht erstattet; so steht es etwa in den Satzungen von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen.
Den Unterschied zwischen Schriftform und Textform erklärt die Seite Textform und Schriftform. In Nordrhein-Westfalen gilt das Online-Formular für Änderungen ausdrücklich nicht für Kündigungen.
Familienmitgliedschaft und Wiedereintritt
In Baden-Württemberg werden Ehegatte, Lebensgefährte oder Kind in häuslicher Gemeinschaft weitergeführt, wenn das Hauptmitglied austritt oder stirbt – und zwar als Hauptmitglied mit eigenem Beitrag (Richtlinien zur Familienmitgliedschaft § 7). Wer als Familie ganz austreten will, erklärt den Austritt deshalb für jede Person. In Mecklenburg-Vorpommern nimmt der VdK ausgetretene Mitglieder grundsätzlich nicht wieder auf (Satzung § 4 Abs. 6).
Im Todesfall
Mit dem Tod endet die Mitgliedschaft; alle Satzungen nennen ihn als Beendigungsgrund. Angehörige schicken dem Landesverband eine Kopie der Sterbeurkunde, in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich zusammen mit der Kündigung. Im Saarland haben die Berechtigten Anspruch auf eine Sterbegeldunterstützung, wenn die Mitgliedschaft vor dem 1. Juli 2000 begann (Satzung § 7). In Sachsen wird die Mitgliedsdauer angerechnet, wenn der Ehepartner die Mitgliedschaft übernimmt (Satzung § 5 Abs. 5). Eine Vorlage bietet Kündigung im Todesfall; was sonst zu tun ist, steht unter Todesfall.
Wenn es hakt
Keine Bestätigung? Frag schriftlich nach dem Austrittsdatum; einen Mustertext liefert die Vorlage Kündigungsbestätigung anfordern.
Mindestdauer noch nicht erreicht? Schreib trotzdem „zum nächstmöglichen Termin“. In Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt darfst du den Austritt aber erst nach einem Jahr erklären; frag in diesem Fall nach, ob der Landesverband eine zu frühe Erklärung gelten lässt, oder schick sie nach Ablauf des Jahres noch einmal.
Austrittsschreiben
Vertragspartner ist dein VdK-Landesverband. Der Generator setzt deshalb keine Anschrift ein: Trag die Anschrift aus der Tabelle ein, in Rheinland-Pfalz die deines Kreisverbands. Wie der Austritt beim SoVD läuft, steht auf einer eigenen Seite.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für VdK erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
[Ort], 6. Oktober 2026
Austritt aus dem VdK – Kündigung meiner Mitgliedschaft – Mitgliedsnummer [Mitgliedsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- VdK: Landesverbände und FAQ zur Mitgliedschaft – abgerufen am 05.10.2026
- Baden-Württemberg: Satzungen und Richtlinien, Stand 08/2025 – abgerufen am 05.10.2026
- Bayern: Satzung, Mai 2023 – abgerufen am 05.10.2026
- Berlin-Brandenburg: Satzung, März 2026 und FAQ – abgerufen am 05.10.2026
- Hamburg: Satzung, Juli 2026 – abgerufen am 05.10.2026
- Hessen-Thüringen: Satzung, November 2025 – abgerufen am 05.10.2026
- Mecklenburg-Vorpommern: Satzung 2022 – abgerufen am 05.10.2026
- Niedersachsen-Bremen: Satzung, eingetragen 2021 – abgerufen am 05.10.2026
- Nord: Satzung 2022 – abgerufen am 05.10.2026
- Nordrhein-Westfalen: Satzung, September 2024 und Mitgliedschaft ändern – abgerufen am 05.10.2026
- Rheinland-Pfalz: Satzung, Juli 2025 und Mitgliedschaft – abgerufen am 05.10.2026
- Saarland: Satzung, Juni 2024 – abgerufen am 05.10.2026
- Sachsen: Satzung, Mai 2025 – abgerufen am 05.10.2026
- Sachsen-Anhalt: Satzung 2014 – abgerufen am 05.10.2026
- Sozialverband VdK Deutschland: Impressum – abgerufen am 05.10.2026
Häufige Fragen
Kann ich den VdK per E-Mail kündigen?
Das hängt vom Landesverband ab. In Berlin-Brandenburg, Hamburg, Hessen-Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland genügt die Textform, also auch eine E-Mail. Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt verlangen die Schriftform, die übrigen Landesverbände eine schriftliche Erklärung – dort nimmst du den unterschriebenen Brief.
Kann ich nach einer Beratung gleich wieder austreten?
Meist nicht. Viele Landesverbände verlangen ein Jahr Mitgliedschaft, bevor du austreten oder den Austritt erklären darfst, Hamburg sogar zwei Kalenderjahre. Wer im März 2026 beigetreten ist, kommt in den meisten Landesverbänden frühestens zum 31. Dezember 2027 heraus.
Bekomme ich den restlichen Jahresbeitrag zurück?
Nein, jedenfalls nicht nach den Satzungen von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen: Dort ist ausdrücklich geregelt, dass gezahlte Beiträge bei Austritt nicht erstattet werden.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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