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Fördermitgliedschaft, Dauerspende und Patenschaft beenden

Bei den großen Hilfsorganisationen kannst du als Fördermitglied, Dauerspender oder Pate in aller Regel jederzeit ohne Frist aufhören; acht der neun hier geprüften Organisationen sagen das ausdrücklich zu. Nur bei einer echten Vereinsmitgliedschaft darf die Satzung eine Frist von bis zu zwei Jahren setzen. Kündige schriftlich, widerrufe zugleich das Lastschriftmandat und heb die Spendenquittung für das Finanzamt auf.

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Kleiner Olivensetzling im Topf auf einem sonnigen Küchenfensterbrett neben einem schlichten weißen Umschlag, weiches Morgenlicht, draußen verschwommen eine ruhige Straße
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Diese Seite ist für alle, die eine Hilfsorganisation regelmäßig unterstützen – als Fördermitglied, mit einer Dauerspende oder mit einer Kinderpatenschaft – und aufhören, pausieren oder weniger geben wollen. Sie zeigt, woran du erkennst, welche Regeln für dich gelten, was neun große Organisationen selbst zum Beenden sagen, wie du eine Lastschrift stoppst, die trotz Kündigung weiterläuft, und welche Belege das Finanzamt sehen will.

Mitglied, Förderer oder Spender: drei Fälle

„Fördermitgliedschaft“ ist kein Begriff aus dem Gesetz. Was du eingegangen bist, ergibt sich aus deiner Beitrittserklärung und der Satzung der Organisation – und davon hängt ab, ob es überhaupt eine Frist geben kann.

FallWoran du ihn erkennstWas für das Beenden gilt
Mitglied im VereinDu bist nach der Satzung Vereinsmitglied, oft mit Stimmrecht – typisch beim Förderverein einer Schule oder beim Freundeskreis eines Museums.Austritt ist immer möglich; die Satzung darf ihn auf das Ende des Geschäftsjahres legen oder eine Frist von höchstens zwei Jahren verlangen (§ 39 BGB). Fristen und Rechenbeispiele stehen unter Austritt aus dem Verein.
Fördermitglied als eigene GruppeDie Satzung trennt Fördermitglieder von den stimmberechtigten Mitgliedern.Es gilt, was die Satzung für Fördermitglieder vorsieht. Bei Greenpeace endet die Fördermitgliedschaft durch eine Kündigung, die jederzeit erklärt werden kann, mit dem Tod – und schon dann, wenn du die regelmäßigen Beiträge einstellst (Satzung § 6 Abs. 2).
Dauerspende, Patenschaft, Förderer einer StiftungKeine Mitgliedschaft; du zahlst regelmäßig, meist per Lastschrift. Eine Stiftung hat nach dem Gesetz gar keine Mitglieder (§ 80 Abs. 1 BGB) – der WWF Deutschland ist als Stiftung registriert und nennt seine regelmäßigen Spender trotzdem Fördermitglieder.Keine gesetzliche Kündigungsfrist; die Organisationen in der Tabelle unten lassen dich jederzeit aufhören.

Für den dritten Fall lohnt ein Blick ins BGB. Wer spendet, gibt Geld, ohne eine Gegenleistung zu verlangen; sind sich beide Seiten darüber einig, nennt das Gesetz eine solche Zuwendung Schenkung (§ 516 Abs. 1 BGB). Ein Versprechen, künftig zu schenken, ist nur gültig, wenn es notariell beurkundet ist; ohne diese Form wird es erst durch die Zahlung wirksam (§ 518 BGB). Nach dem Wortlaut bindet dich eine formlose Zusage für künftige Monate also nicht. Eine höchstrichterliche Entscheidung, die das für Dauerspenden ausdrücklich bestätigt, wurde für diese Seite nicht gefunden. Praktisch kommt es selten darauf an, weil die großen Organisationen das jederzeitige Ende ohnehin zusagen – die Johanniter-Unfall-Hilfe etwa verzichtet nach eigenen Angaben auf jede Frist und geht damit „über die gesetzlichen Vorgaben noch hinaus“.

Was neun große Organisationen zusagen

So beschreiben die Organisationen selbst das Beenden (Stand 5. Oktober 2026). Telefonische Wege sind hier bewusst nicht aufgeführt: Als Nachweis brauchst du etwas Schriftliches.

OrganisationWas du hastBeenden laut OrganisationSchriftlicher Weg
UNICEF DeutschlandDauerspendejederzeit; damit der nächste Einzug entfällt, vier Werktage vorherPost oder E-Mail an den Spendenservice, immer mit Anschrift, damit der Einzug gesperrt werden kann
GreenpeaceFördermitgliedschaftjederzeit fristlosDie Kündigungsseite nennt nur das Telefon; schriftlich erreichst du den Service für Fördernde in Hamburg per E-Mail oder Post, mit der zehnstelligen Förder-Nummer
WWF DeutschlandFördermitgliedschaft oder Patenschaftjederzeit ohne Angabe von GründenKontaktformular oder Brief mit Fördernummer, Name und Anschrift
Johanniter-Unfall-HilfeFördermitgliedschaft, Mindestbeitrag 60 Euro im Jahrjederzeit, keine Kündigungsfristenformloses Schreiben an den Spenderservice der Bundesgeschäftsstelle in Berlin; eine PayPal-Dauerspende beendest du selbst in deinem PayPal-Konto
MalteserFördermitgliedschaftwirksam zum Ende des bezahlten Zeitraums; Bearbeitung „umgehend“Online-Formular „Beendigung der Fördermitgliedschaft“; ein Grund ist dort Pflichtfeld
Ärzte ohne GrenzenDauerspende (Patenschaften gibt es dort nicht)jederzeit und kostenlosE-Mail an den Spendenservice; eine PayPal-Dauerspende im PayPal-Konto oder formlos per E-Mail oder Post
SOS-Kinderdörfer weltweitPatenschaftjederzeit, ohne Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründenschriftlich
Plan InternationalPatenschaft oder Dauerspendejederzeit ohne Angabe von Gründen, keine KündigungsfristOnline-Kündigungsformular
World VisionPatenschaft oder Dauerspendejederzeit, an keine Bedingungen geknüpftBrief mit dem Vermerk „Kündigung“ an World Vision Deutschland e. V. in Friedrichsdorf oder E-Mail an den Patenservice mit Paten-ID

Was bei einer Patenschaft passiert

An einer Kinderpatenschaft hängt ein persönlicher Kontakt. Plan International und World Vision informieren das Patenkind über die Kündigung, und der Kontakt endet. Nach Angaben beider Organisationen profitiert das Kind weiter von der Arbeit vor Ort, und es wird ein neuer Pate gesucht. Plan schlägt auf Nachfrage auch ein anderes Patenkind vor, etwa in einem Land, zu dem du einen persönlichen Bezug hast. SOS-Kinderdörfer weltweit wünscht sich mindestens ein Jahr Laufzeit, überlässt die Dauer aber ausdrücklich dir.

Mit Kordel gebündelte weiße Umschläge auf einem Holzschreibtisch neben einer zusammengeklappten Lesebrille, warmes Licht einer Abendlampe
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Lastschrift stoppen: ein Beispiel mit Daten

Die meisten Förderbeiträge laufen per SEPA-Lastschrift. Die Kündigung beendet die Unterstützung; damit danach nichts mehr abgebucht wird, widerrufst du im selben Schreiben das Lastschriftmandat – einen Mustertext findest du unter Lastschriftmandat widerrufen. Bucht die Organisation trotzdem ab, holst du das Geld über deine Bank zurück: Eine SEPA-Basislastschrift kannst du binnen acht Wochen ab der Belastung ohne Begründung zurückgeben, und die Bank muss innerhalb von zehn Geschäftstagen erstatten (§ 675x BGB).

Beispiel: Du spendest seit Januar 2026 jeden Monat 20 Euro an eine Hilfsorganisation, eingezogen am Monatsanfang. Am Montag, 5. Oktober 2026, kündigst du per E-Mail mit Spendernummer und Anschrift.

DatumWas passiertWas du tust
Mo 05.10.2026Die Kündigung geht per E-Mail ein; die Oktober-Rate ist schon gezahlt.Im selben Schreiben das Mandat widerrufen, eine Bestätigung erbitten, die gesendete E-Mail aufheben.
Mo 02.11.2026Versehentlich werden trotzdem 20 Euro abgebucht, obwohl die Kündigung rechtzeitig vor dem Einzugstermin da war.Die Lastschrift im Online-Banking oder bei der Bank zurückgeben.
Mo 28.12.2026Die Acht-Wochen-Frist für diese Abbuchung läuft ab.Spätestens jetzt zurückgeben; danach ist die Rückgabe ohne Begründung ausgeschlossen.
Februar 2027Die Spendenquittung über 200 Euro für zehn Raten kommt automatisch, weil der Jahresbetrag über 25 Euro liegt.Prüfen, ob die zurückgegebene November-Rate fehlt, und die Quittung aufheben.

Wie die Rückgabe im Einzelnen funktioniert und was die Bank dafür braucht, erklärt der Ratgeber Lastschrift zurückholen.

Spendenquittung und Steuer

Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen kannst du als Sonderausgaben abziehen, zusammen bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags deiner Einkünfte (§ 10b Abs. 1 EStG). Ausgenommen sind Mitgliedsbeiträge an Vereine, die zum Beispiel den Sport oder die Heimatpflege fördern; Spenden an sie bleiben abziehbar. Was das Finanzamt als Nachweis akzeptiert, regelt § 50 EStDV:

  • Zuwendungsbestätigung: Die Organisation stellt sie nach amtlichem Muster aus (Abs. 1). Alle sechs Organisationen der folgenden Tabelle schicken sie einmal im Jahr von selbst, teils erst ab einem Mindestbetrag.
  • Vereinfachter Nachweis bis 300 Euro je Zahlung: Kontoauszug oder Buchungsbestätigung der Bank genügen, wenn du zusätzlich den Beleg der Organisation mit dem Zweck und den Angaben zu ihrer Steuerbefreiung aufbewahrst (Abs. 4).
  • Elektronisch: Gibst du der Organisation deine Steuer-Identifikationsnummer und eine Vollmacht, übermittelt sie die Daten direkt an das Finanzamt; die Vollmacht kannst du nur für die Zukunft widerrufen (Abs. 2).
  • Aufbewahren: Belege, die das Finanzamt nicht schon angefordert hat, hebst du bis ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids auf (Abs. 8).
OrganisationQuittung automatischWann sie kommt
Greenpeaceab 15 Euro Jahressumme per Lastschrift, ab 50 Euro per Überweisungbis Ende Februar, digital, wenn eine E-Mail-Adresse vorliegt
UNICEF Deutschlandab 25 Euro Jahresbetragim Februar, per Post oder per E-Mail mit Link
WWF Deutschlandfür alle SpendenFebruar oder März
Ärzte ohne Grenzenüber alle Zuwendungen des VorjahresEnde Februar; für 2026 also Ende Februar 2027
Johanniter-Unfall-HilfeSammelbescheinigung bei mehreren Spendenzu Beginn des Folgejahres, auf Wunsch sofort nach Eingang
World VisionLastschriften bis 20. Dezember, PayPal, Karte und Überweisung bis 31. Dezemberim Februar; spätere Zahlungen stehen in der Quittung des nächsten Jahres

Kündigst du im Laufe des Jahres, kommt die letzte Quittung also mit dem regulären Versand im Folgejahr; World Vision sagt das ausdrücklich so.

An der Haustür oder am Infostand unterschrieben

Hast du an der Wohnungstür oder an einem Stand in der Fußgängerzone unterschrieben, stellt sich die Frage nach einem Widerruf. Ob dir ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, ist nicht geklärt: Die Schutzregeln für solche Verträge gelten für Verbraucherverträge, bei denen du dich zur Zahlung eines Preises verpflichtest (§ 312 Abs. 1 BGB). Eine Spende ist aber kein Preis für eine Leistung, und ob eine gemeinnützige Organisation beim Werben als Unternehmer handelt, ist ebenfalls offen. Wie sich Widerruf und Kündigung sonst unterscheiden, erklärt Widerruf oder Kündigung. Praktisch brauchst du den Widerruf selten, denn bei den Organisationen der Tabelle kommst du jederzeit heraus. Anders ist es bei einer echten Vereinsmitgliedschaft mit Satzungsfrist – dort zählt die Frist aus der Satzung.

Im Todesfall

Eine Vereinsmitgliedschaft endet mit dem Tod, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt (§ 38 BGB, § 40 BGB); die Greenpeace-Satzung sieht das für Fördermitglieder ausdrücklich vor. Bei einer Dauerspende oder Patenschaft erfährt die Organisation vom Tod dagegen nur, wenn ihr jemand Bescheid gibt – bis dahin kann weiter abgebucht werden. Angehörige schreiben deshalb mit Spender- oder Patennummer und bitten, den Einzug einzustellen. Was sonst zu kündigen ist, ordnet die Lebenslage Todesfall.

So beendest du die Unterstützung

  1. Nummer heraussuchenSpender-, Förder- oder Patennummer steht auf fast jedem Schreiben der Organisation; beim WWF beginnt sie mit einem F, bei Greenpeace ist sie zehnstellig und beginnt mit 52 oder 53.
  2. Schriftlich beendenPer E-Mail, Formular oder Brief: Name, Anschrift, Nummer, „mit sofortiger Wirkung, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ und der Widerruf des Lastschriftmandats. Wie du eine E-Mail so verschickst, dass du den Eingang belegen kannst, steht unter Kündigung per E-Mail.
  3. Werbung gleich abbestellenDer Nutzung deiner Daten für Werbung kannst du jederzeit ohne Begründung widersprechen (Art. 21 Abs. 2 DSGVO); schreib es in dieselbe Nachricht.
  4. Bestätigung anfordernDie Kündigung wirkt auch ohne Antwort, aber eine Bestätigung ist der bequemste Beleg; wie du nachfasst, zeigt Keine Bestätigung erhalten.
  5. Zwei Abbuchungstermine beobachtenGeht danach noch Geld ab, gibst du die Lastschrift innerhalb von acht Wochen zurück.

Kündigungsschreiben erstellen

Der Generator setzt das Schreiben für dich auf. Für eine Fördermitgliedschaft passt die Art „Austritt“; für eine Dauerspende oder Patenschaft wählst du „Ordentlich zum nächstmöglichen Termin“ und ergänzt den Widerruf des Lastschriftmandats, falls er im Text fehlt.

Werkzeug

Kündigungsschreiben erstellen

Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.

1. Art der Kündigung
2. Empfänger
Die richtige Anschrift steht im Vertrag, auf der Rechnung oder im Impressum des Anbieters.
3. Vertragsdaten
4. Absender
5. Zusätze

[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]

[Name des Anbieters]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], 6. Oktober 2026

Kündigung meines Vertrags – Kundennummer [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.

Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.

Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).

Typische Probleme

Die Organisation will dich umstimmen: Darauf musst du dich nicht einlassen. Die Kündigung ist eine einseitige Erklärung; sie wird mit dem Zugang wirksam (§ 130 BGB) und braucht keine Zustimmung.

Die Spendenquittung fehlt: Ärzte ohne Grenzen nennt zwei häufige Gründe. Eine Zahlung wurde schon einzeln bestätigt und steht deshalb nicht noch einmal in der Jahresquittung, oder eine Spende kurz vor dem Jahreswechsel wurde erst im neuen Jahr verbucht und erscheint in der Quittung des Folgejahres. Bis 300 Euro je Zahlung genügt notfalls der Kontoauszug zusammen mit dem Beleg der Organisation; Ärzte ohne Grenzen bietet diesen Beleg zum Herunterladen an.

Das Formular verlangt einen Grund: Die meisten Organisationen der Tabelle verzichten ausdrücklich auf eine Begründung. Fragt ein Formular trotzdem danach, wie bei den Maltesern, reicht ein kurzes Stichwort.

Organisationen im Verzeichnis

Quellen

Häufige Fragen

Bekomme ich bereits gezahlte Beiträge zurück, wenn ich kündige?

Nein, die Kündigung wirkt nur für die Zukunft; was du bis dahin gezahlt hast, bleibt bei der Organisation und steht in deiner Spendenquittung. Zurückgeben kannst du über die Bank nur Abbuchungen, die nach dem Ende noch eingezogen wurden – innerhalb von acht Wochen.

Kann ich statt zu kündigen einfach weniger spenden?

Ja, das bieten mehrere Organisationen an: Beim WWF änderst du die Höhe über das Kontaktformular, bei UNICEF per E-Mail an den Spendenservice, und bei World Vision geht ein niedrigerer Beitrag für höchstens zwölf Monate. Nur eine PayPal-Dauerspende bei Ärzte ohne Grenzen musst du dafür beenden und neu einrichten.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

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