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Greenpeace kündigen
Eine Greenpeace-Fördermitgliedschaft kannst du jederzeit ohne Frist beenden; die Satzung schreibt dafür keine Form vor (§ 6 Abs. 2). Schreib an den Service für Fördernde in Hamburg, nenne deine zehnstellige Förder-Nr. und widerrufe das Lastschriftmandat. Greenpeace beschreibt auf der Kündigungsseite nur einen mündlichen Weg – als Nachweis brauchst du etwas Schriftliches.

So beendest du die Fördermitgliedschaft
Vertragspartner ist der Greenpeace e.V. in Hamburg. Als Fördermitglied gehörst du nach der Satzung zum Verein (§ 3 Abs. 2) und kannst die Mitgliedschaft „jederzeit gegenüber dem Verein“ kündigen (§ 6 Abs. 2 b, Satzung vom 1. Juni 2024). Eine Frist nennt die Satzung nicht, eine Form für Fördermitglieder ebenfalls nicht. Für stimmberechtigte Mitglieder verlangt § 6 Abs. 1 b dagegen ausdrücklich die Schriftform. Wie sich Fördermitgliedschaft, Vereinsmitgliedschaft und Dauerspende unterscheiden, erklärt die Seite Fördermitgliedschaft beenden.
- Förder-Nr. heraussuchenSie ist zehnstellig, beginnt mit 52 oder 53 und steht auf jedem Schreiben von Greenpeace. Greenpeace bittet darum, sie bei Anfragen nach Möglichkeit anzugeben.
- Kündigung aufsetzenName, Anschrift, Förder-Nr. und der Satz „Ich kündige meine Fördermitgliedschaft mit sofortiger Wirkung.“ Im selben Schreiben widerrufst du das Lastschriftmandat; einen Mustertext liefert die Vorlage Lastschriftmandat widerrufen.
- An den Service für Fördernde schickenPer Brief an die Anschrift aus dem Steckbrief, am besten als Einwurf-Einschreiben, oder per E-Mail an die dort genannte Adresse. Wie du den Eingang einer E-Mail belegst, steht unter Kündigung per E-Mail.
- Bestätigung verlangenBitte um eine schriftliche Bestätigung, dass die Mitgliedschaft endet. Bleibt sie aus, hilft der Ratgeber Keine Kündigungsbestätigung erhalten.
Was bei Greenpeace anders ist
Auf der Kündigungsseite nennt Greenpeace als Weg nur einen Anruf; ein Online-Formular zum Kündigen gibt es dort nicht. Formulare gibt es auf der Serviceseite für Adresse, Bankverbindung und Förderbeitrag. Ein Anruf hinterlässt dir keinen Beleg, und eine Kündigung wirkt mit ihrem Zugang (§ 130 BGB). Warum ein Telefonat als Nachweis kaum taugt, steht im Ratgeber Telefonisch kündigen. Die schriftlichen Adressen kommen aus dem Impressum und von der Serviceseite des Vereins.
Patenschaft für Meere, Wälder oder Klima
Eine Greenpeace-Patenschaft ist nach den Angaben der Organisation eine regelmäßige Spende: ab 10 Euro im Monat oder 120 Euro im Jahr, im Rhythmus deiner Wahl per Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal. Du kannst sie „jederzeit fristlos und ohne Angabe von Gründen“ beenden. Schreib dazu an Greenpeace e.V. mit der Anschrift aus dem Steckbrief und nenne deine Patennummer. Eine eigene Kontaktadresse für Fragen zur Patenschaft steht auf der Seite „Patenschaften“.
Spendenbescheinigung nach der Kündigung
Greenpeace verschickt die Bescheinigung nach eigener Angabe automatisch: ab 15 Euro Jahressumme bei Lastschrift, ab 50 Euro bei Überweisung, PayPal oder Kreditkarte, bis Ende Februar des Folgejahres. Mit E-Mail-Adresse kommt sie digital per Link, sonst per Post. Ein Beispiel: Du zahlst 10 Euro im Monat per Lastschrift und kündigst am Montag, 5. Oktober 2026, nach der Oktober-Abbuchung. Bis dahin sind es zehn Raten, zusammen 100 Euro – weit über der Schwelle von 15 Euro. Die Bescheinigung für 2026 kommt dann bis Ende Februar 2027. Eine Sonderregel für gekündigte Mitgliedschaften nennt Greenpeace nicht.
Fehlt eine Bescheinigung, genügt dem Finanzamt bei Zahlungen bis 300 Euro der Kontoauszug, wenn du zusätzlich den Beleg des Vereins mit Zweck und Angaben zur Steuerbefreiung aufbewahrst (§ 50 EStDV, Abs. 4). Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte sind als Sonderausgaben abziehbar (§ 10b EStG).
Im Todesfall
Nach der Satzung endet die Fördermitgliedschaft mit dem Tod (§ 6 Abs. 2 a); eine Kündigung ist dafür nicht nötig. Wie Greenpeace vom Tod erfährt, regelt die Satzung nicht. Damit keine Beiträge mehr abgebucht werden, geben Angehörige deshalb schriftlich Bescheid, mit Förder-Nr. und Namen des Verstorbenen. Die Vorlage zur Kündigung im Todesfall hilft beim Text; was sonst zu klären ist, steht unter Todesfall.
Wenn es hakt
Trotz Kündigung wird abgebucht: Eine SEPA-Lastschrift gibst du binnen acht Wochen ohne Begründung über deine Bank zurück (§ 675x BGB). Wie das geht, zeigt Lastschrift zurückholen.
An der Haustür oder am Infostand unterschrieben: Ob dir dann ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, ist nicht geklärt; Greenpeace nennt auf den geprüften Seiten keines. Die Fördermitgliedschaft kannst du ohnehin jederzeit beenden. Einzelheiten stehen auf der Seite Fördermitgliedschaft beenden.
Kündigungsschreiben für Greenpeace
Der Generator setzt die Anschrift des Greenpeace e.V. ein. Für die Fördermitgliedschaft passt die Art „Austritt“, für eine Patenschaft „Ordentlich zum nächstmöglichen Termin“. Trag deine Förder-Nr. als Mitgliedsnummer ein.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für Greenpeace erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Greenpeace e.V.
Service für Fördernde
Hongkongstr. 10
20457 Hamburg
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meiner Fördermitgliedschaft bei Greenpeace – Mitgliedsnummer [Mitgliedsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- Greenpeace e.V.: Impressum – abgerufen am 05.10.2026
- Satzung des Greenpeace e. V., Stand 1. Juni 2024 (§§ 3–6) – abgerufen am 05.10.2026
- Greenpeace: Häufige Fragen und Kontakt für Unterstützer:innen – abgerufen am 05.10.2026
- Greenpeace: Service für Unterstützer:innen – abgerufen am 05.10.2026
- Greenpeace: Kündigung der Fördermitgliedschaft – abgerufen am 05.10.2026
- Greenpeace: Patenschaft für Tiere und Umwelt (Häufige Fragen) – abgerufen am 05.10.2026
- § 130 BGB – Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden
- § 675x BGB – Erstattungsanspruch bei Lastschriften
- § 10b EStG – Steuerbegünstigte Zwecke
- § 50 EStDV – Zuwendungsbestätigung
Häufige Fragen
Kann ich meinen Förderbeitrag senken, statt zu kündigen?
Ja. Auf der Serviceseite gibt es ein Formular „Förderbeitrag ändern“: Du gibst deine Förder-Nr. an und änderst Betrag oder Abbuchungsrhythmus. Ob sich eine Mitgliedschaft pausieren lässt, nennt Greenpeace nicht.
Muss ich begründen, warum ich kündige?
Nein. Die Satzung verlangt für die Kündigung der Fördermitgliedschaft keinen Grund (§ 6 Abs. 2 b). Bei einer Patenschaft sagt Greenpeace ausdrücklich, dass sie ohne Angabe von Gründen endet.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
Passt dazu
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