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WWF kündigen: Patenschaft und Fördermitgliedschaft beenden
Beim WWF Deutschland kannst du Fördermitgliedschaft und Patenschaft jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Teile Fördernummer, Namen und Anschrift über das Kontaktformular mit oder schreib an den WWF Infoservice in Berlin. Der WWF ist eine Stiftung ohne Mitglieder: Eine Satzungsfrist wie in einem Verein gibt es nicht.

Was du beim WWF eigentlich hast
Der WWF Deutschland ist laut Impressum eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Eine Stiftung ist nach dem Gesetz eine „mitgliederlose juristische Person“ (§ 80 Abs. 1 BGB). Deine „Fördermitgliedschaft“ ist deshalb keine Vereinsmitgliedschaft, sondern eine regelmäßige finanzielle Unterstützung; die Austrittsregeln für Vereine (§ 39 BGB) passen nicht. Der WWF nennt seine Hilfe selbst „freiwillig“ und sagt zu den Kündigungsfristen: Sie „kann jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden“. Wie sich Fördermitgliedschaft, Vereinsmitgliedschaft und Dauerspende unterscheiden, zeigt die Seite Fördermitgliedschaft beenden.
So beendest du die Unterstützung
- Fördernummer suchenSie beginnt mit einem großen F und steht auf fast allen Schreiben des WWF; das Formular erwartet sechs bis neun Ziffern. Findest du sie nicht, schreib dem WWF trotzdem – er hilft über das Formular weiter.
- Kontaktformular ausfüllen oder Brief schreibenAuf der Seite „Serviceanfragen“ nennst du Fördernummer, Namen und Anschrift und schreibst, dass du die Unterstützung beenden willst. Alternativ schickst du einen Brief an den WWF Infoservice; die Anschrift steht im Steckbrief. Bei einer Patenschaft nennt der WWF zusätzlich eine E-Mail-Adresse und ein Fax.
- Lastschrift widerrufenSchreib im selben Zug, dass der Einzug endet. Einen Text dafür liefert die Vorlage Lastschriftmandat widerrufen.
- Bestätigung sichernSpeichere die Absendebestätigung des Formulars oder bitte um eine Bestätigung; wie du nachfasst, steht im Ratgeber Keine Kündigungsbestätigung erhalten.
Patenschaft, Geschenkmitgliedschaft und Pause
Eine Patenschaft gibt es als Bronze-, Silber- oder Gold-Patenschaft ab 15, 30 oder 60 Euro im Monat, bezahlt monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Der WWF nennt keine Mindestlaufzeit; du kannst sie jederzeit beenden. Sie endet außerdem von selbst, wenn das Projekt erfolgreich abgeschlossen ist – dann informiert dich der WWF. Eine Geschenkmitgliedschaft ist nach seiner Angabe jederzeit und ohne Fristen formlos kündbar.
Willst du nur weniger geben: Höhe und Rhythmus änderst du jederzeit über dasselbe Kontaktformular. Infopost und das WWF-Magazin bestellst du dort getrennt ab; Sendungen, die schon im Versand waren, kommen laut WWF noch an. Schreib deshalb in die Kündigung auch, dass du keine Post mehr möchtest.
Spendenquittung und Beispiel
Der WWF schickt nach eigener Angabe eine Sammelbestätigung über alle Spenden des Jahres im Folgejahr, meist im Februar; auf der Seite zur Mitgliedschaft steht „Februar / März“. Ein Beispiel: Du zahlst als Bronze-Pate 15 Euro im Monat per Lastschrift und beendest die Patenschaft am Montag, 5. Oktober 2026, nach der Oktober-Abbuchung. Bis dahin hast du zehnmal gezahlt, zusammen 150 Euro. Die Bescheinigung über diese Spenden kommt dann im Februar oder März 2027.
Für Zahlungen bis 300 Euro genügt dem Finanzamt der Kontoauszug, wenn du den Beleg des WWF mit Zweck und Angaben zur Steuerbefreiung aufbewahrst (§ 50 EStDV, Abs. 4); der WWF schreibt auf seiner Seite verkürzt, solche Spenden ließen sich „ohne Zuwendungsbestätigung“ geltend machen. Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte sind abziehbar (§ 10b EStG).
Wenn es hakt
Trotz Beendigung wird abgebucht: Eine SEPA-Lastschrift gibst du binnen acht Wochen ohne Begründung über deine Bank zurück (§ 675x BGB); wie das geht, steht unter Lastschrift zurückholen.
An der Haustür oder am Infostand unterschrieben: Ob dir ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, ist nicht geklärt; die geprüften WWF-Seiten nennen kein Widerrufsrecht. Beenden kannst du ohnehin jederzeit. Mehr dazu unter Fördermitgliedschaft beenden und im Ratgeber Widerruf oder Kündigung.
Todesfall: Der WWF nennt dazu auf den geprüften Seiten keine Regel. Angehörige schreiben dem WWF Infoservice mit Fördernummer und Namen des Verstorbenen und bitten, den Einzug zu stoppen. Was sonst zu regeln ist, steht unter Todesfall.
Schreiben an den WWF
Der Generator setzt die Anschrift des WWF Deutschland ein. Wähle „Ordentlich zum nächstmöglichen Termin“ und trag die Fördernummer als Mitgliedsnummer ein; „Austritt“ passt nicht, weil es keine Vereinsmitgliedschaft ist.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für WWF erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
WWF Deutschland
Infoservice
Reinhardtstr. 18
10117 Berlin
[Ort], 6. Oktober 2026
Beenden meiner Förderung beim WWF Deutschland – Mitgliedsnummer [Mitgliedsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- WWF Deutschland: Impressum – abgerufen am 05.10.2026
- WWF: Serviceanfragen – abgerufen am 05.10.2026
- WWF: Fragen rund ums Spenden – abgerufen am 05.10.2026
- WWF: Patenschaft – Als Pate bedrohte Arten schützen – abgerufen am 05.10.2026
- WWF: Mitgliedschaft – abgerufen am 05.10.2026
- WWF: Geschenkmitgliedschaft – abgerufen am 05.10.2026
- § 80 BGB – Ausgestaltung und Entstehung der Stiftung
- § 39 BGB – Austritt aus dem Verein
- § 675x BGB – Erstattungsanspruch bei Lastschriften
- § 10b EStG – Steuerbegünstigte Zwecke
- § 50 EStDV – Zuwendungsbestätigung
Häufige Fragen
Kann ich eine WWF-Patenschaft per E-Mail beenden?
Ja. Für Patenschaften nennt der WWF auf der Seite „Pate werden“ ausdrücklich den Weg per E-Mail an den WWF Infoservice, daneben Post und Fax. Die Adressen stehen im Steckbrief oben. Für die Fördermitgliedschaft nennt der WWF das Kontaktformular auf der Seite „Serviceanfragen“.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
Passt dazu
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Anbieter Amnesty InternationalFörderschaft jederzeit per Mail oder Brief, Mitgliedschaft per schriftlicher Erklärung
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Lebenslagen TodesfallFristen nach einem Todesfall, Verträge nach Gruppen und Checkliste für Angehörige