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ASB kündigen: Mitgliedschaft beenden
Beim Arbeiter-Samariter-Bund kannst du deine Mitgliedschaft jederzeit schriftlich beenden: per Brief oder E-Mail an ASB Deutschland e.V. in Köln. Eine Frist nennt der ASB nicht. Bereits gezahlte Beiträge bekommst du nach den Bundesrichtlinien nicht zurück; Einzelheiten regeln die Satzungen der Landesverbände und regionalen Gliederungen.

Was du beim ASB hast
Wer dem ASB beitritt, wird Vereinsmitglied. Nach den Bundesrichtlinien erklärst du den Beitritt gegenüber dem Bundesverband, wirst aber von einer regionalen Gliederung betreut und bist ab 16 Jahren stimmberechtigt (Richtlinien IV Nr. 1.1 und 1.3). Das ist keine Dauerspende, sondern eine Mitgliedschaft mit Satzung; die Austrittsregeln des Vereinsrechts gelten (§ 39 BGB). Wie sich das von Fördermitgliedschaft und Dauerspende unterscheidet, steht unter Fördermitgliedschaft beenden, die Grundlagen unter Austritt aus dem Verein.
So kündigst du
Der ASB schreibt auf seiner Antragsseite: „Die Mitgliedschaft ist jederzeit schriftlich kündbar“, und im Hinweisblatt für neue Mitglieder (Stand 12/2025) „jederzeit schriftlich (per Brief, Fax, Mail)“. Die Bundesrichtlinien verlangen den Austritt „schriftlich“ (IV Nr. 1.4).
- Mitgliedsnummer heraussuchenNenne sie, wenn du sie hast. Sonst genügen Name, Anschrift und Geburtsdatum, damit der ASB dich zuordnen kann.
- Kündigung schreiben„Ich kündige meine ASB-Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Termin“, mit Datum und Unterschrift. Nenne dabei auch, dass du keine Werbung mehr möchtest; eine Vorlage liefert Widerspruch gegen Werbung.
- An ASB Deutschland e.V. schickenPer Brief an die Anschrift im Steckbrief, am besten als Einwurf-Einschreiben (Zugang beweisen), oder per E-Mail an die Adresse der Mitgliederinfo (Kündigung per E-Mail). Ein Fax nennt der ASB als möglichen Weg, aber keine Nummer in den geprüften Unterlagen.
- Bestätigung erbittenBleibt sie aus, hilft der Ratgeber Keine Kündigungsbestätigung erhalten.
Ein Online-Formular zum Kündigen nennt der ASB nicht. Die Mitgliederinfo ist auch telefonisch erreichbar, doch ein Anruf hinterlässt keinen Beleg (Telefonisch kündigen).
Die regionale Gliederung
Die Bundesrichtlinien regeln nur den Rahmen: Die Bestimmungen über die Beendigung der Mitgliedschaft stehen „im Übrigen in den Satzungen der Landesverbände und der rechtsfähigen regionalen Gliederungen“ (Bundessatzung § 5 Abs. 1). Die Satzung deiner Gliederung erhältst du laut ASB „vom ASB in Ihrer Nähe“; der Steckbrief verlinkt die Suche nach Stichwort oder Postleitzahl. Nenne der Bundesgeschäftsstelle in deiner Kündigung deshalb auch deine Gliederung, falls du sie kennst. Endet die Mitgliedschaft in der regionalen Gliederung, endet grundsätzlich auch die im Landes- und Bundesverband (IV Nr. 1.4).
Beiträge: kein Geld zurück
Die Richtlinien sagen ausdrücklich: „Eine Rückforderung gezahlter Beiträge ist ausgeschlossen“ (IV Nr. 1.3). Der Mindestjahresbeitrag beträgt laut Online-Mitgliedsantrag 12 Euro. Ein Beispiel mit angenommenen Werten: Du zahlst 48 Euro im Jahr, abgebucht im Januar 2026, und kündigst am Montag, 5. Oktober 2026. Das Jahr 2026 ist bezahlt und wird nicht anteilig erstattet; achte darauf, dass die Kündigung vor dem nächsten Einzug im Januar 2027 beim Verband ist, und widerrufe das Lastschriftmandat zum Ende der Mitgliedschaft. Wird trotzdem eingezogen, gibst du die Lastschrift binnen acht Wochen über deine Bank zurück (§ 675x BGB); das beschreibt Lastschrift zurückholen.
Was an der Mitgliedschaft hängt
Laut Hinweisblatt gehören zur Mitgliedschaft ein jährlicher Gutschein für einen kostenlosen Erste-Hilfe-Kurs, ein weltweiter Rückholdienst und das Mitgliederportal MeinASB.de. Lös den Gutschein ein und lade die Unterlagen herunter, bevor die Mitgliedschaft endet; danach entfallen die Leistungen, die der ASB ausdrücklich Mitgliedern zuspricht. Im Portal bietet der ASB auch seinen Freistellungsbescheid „für Ihre Spendenbescheinigungen“ an. Für Beiträge bis 300 Euro je Zahlung genügt dem Finanzamt nach § 50 EStDV (Abs. 4) der Kontoauszug zusammen mit einem Beleg des Vereins, der Zweck, Steuerbefreiung und „Spende oder Mitgliedsbeitrag“ angibt; abziehbar sind Beiträge und Spenden bis 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 10b EStG).
Wenn es hakt
An der Haustür oder am Infostand unterschrieben: Der ASB schreibt, bei der Mitgliedergewinnung handle es sich „weder um eine Sammlung noch um ein Haustürgeschäft“; er wirbt nach eigenen Angaben auch über externe Werbeorganisationen. Das ist die Darstellung des Vereins. Ob dir ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, ist damit nicht geklärt; die geprüften Seiten nennen keines. Einzelheiten stehen unter Fördermitgliedschaft beenden und im Ratgeber Widerruf oder Kündigung.
Werbung nach dem Austritt: Mit deiner Unterschrift auf dem Beitrittsformular willigst du laut Hinweisblatt ein, dass der ASB dich auch nach dem Austritt kontaktiert, um dich für einen erneuten Eintritt oder eine Spende zu gewinnen. Willst du das nicht, sag es in der Kündigung; die Vorlage Widerspruch gegen Werbung hilft beim Text.
Im Todesfall: Die Mitgliedschaft endet durch Tod (IV Nr. 1.4). Damit keine Beiträge mehr eingezogen werden, teilen Angehörige der Mitgliederinfo den Todesfall mit Mitgliedsnummer mit. Was sonst zu regeln ist, steht unter Todesfall.
Kündigungsschreiben an den ASB
Der Generator setzt die Anschrift des ASB Deutschland e.V. ein. Wähle die Art „Austritt“ und trag deine Mitgliedsnummer ein. Gehört deine Mitgliedschaft zu einer regionalen Gliederung mit eigener Anschrift, kannst du das Schreiben dorthin senden.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für ASB erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V.
Sülzburgstraße 140
50937 Köln
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meiner ASB-Mitgliedschaft – Mitgliedsnummer [Mitgliedsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V.: Impressum – abgerufen am 05.10.2026
- ASB: Hinweisblatt „Herzlich willkommen als ASB-Mitglied!“, Stand 12/2025 – abgerufen am 05.10.2026
- ASB: Online-Mitgliedsantrag – abgerufen am 05.10.2026
- ASB: Bundesrichtlinien, Bundessatzung, Schiedsordnung (beschlossen 08.12.2023) – abgerufen am 05.10.2026
- ASB: Antworten auf Fragen zur Mitgliederwerbung – abgerufen am 05.10.2026
- ASB: Der ASB in Ihrer Nähe – abgerufen am 05.10.2026
- § 39 BGB – Austritt aus dem Verein
- § 675x BGB – Erstattungsanspruch bei Lastschriften
- § 10b EStG – Steuerbegünstigte Zwecke
- § 50 EStDV – Zuwendungsbestätigung
Häufige Fragen
Bekomme ich zu viel gezahlten Beitrag nach der Kündigung zurück?
Nein. Die Bundesrichtlinien des ASB schließen die Rückforderung gezahlter Beiträge ausdrücklich aus (IV Nr. 1.3). Eine Lastschrift, die nach dem Ende noch eingezogen wird, gibst du dagegen binnen acht Wochen über deine Bank zurück.
Muss ich beim Regionalverband oder bei der Bundesgeschäftsstelle kündigen?
Der ASB nennt in seinem Hinweisblatt und auf der Antragsseite die Anschrift in Köln; nach den Bundesrichtlinien erklärst du den Beitritt gegenüber dem Bundesverband. Die Satzung deiner regionalen Gliederung regelt Einzelheiten zur Beendigung; du erhältst sie vom ASB in deiner Nähe.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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