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SOS-Kinderdorf kündigen
Hinter „SOS-Kinderdorf“ stehen zwei Vereine: der SOS-Kinderdorf e.V. und der Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V. („SOS-Kinderdörfer weltweit“). Beide beenden Patenschaften jederzeit ohne Frist und ohne Grund. Nur eine SOS-Fördermitgliedschaft beim SOS-Kinderdorf e.V. ist eine Vereinsmitgliedschaft mit drei Monaten Frist zum Jahresende. Welcher Verein dein Partner ist, steht auf deinen Zahlungsunterlagen.

Erst klären: Welcher Verein ist dein Vertragspartner?
Hinter dem Namen stehen zwei getrennte Vereine im Vereinsregister München, und beide bieten Patenschaften an. Welcher deine Zahlungen erhält, siehst du auf deinem Kontoauszug, auf der Beitrittserklärung und an der Post, die du bekommst.
| Verein | Was du dort haben kannst |
|---|---|
| SOS-Kinderdorf e.V., Renatastraße 77, München (Website sos-kinderdorf.de) | Dauerspende; Dorfpatenschaft in Deutschland oder im Ausland; Kindpatenschaft im Ausland für 31 Euro im Monat; SOS-Fördermitgliedschaft ab 6 Euro im Monat |
| Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V. („SOS-Kinderdörfer weltweit“), Ridlerstraße 55, München (Website sos-kinderdoerfer.de) | Kind- und Kinderdorfpatenschaft ab 31 Euro, Familienpatenschaft und Chancengeber ab 15 Euro, Krisenhelfer ab 10 Euro, regelmäßige Spende ab 4 Euro |
Der Steckbrief führt beide auf, der Generator setzt deshalb keine Anschrift ein: Trag die deines Vereins selbst ein. Zahlst du an eine Organisation in Österreich oder der Schweiz, ist diese Seite nicht die richtige. Wie sich Patenschaft, Dauerspende und Fördermitgliedschaft unterscheiden, zeigt die Seite Fördermitgliedschaft beenden.
Beim SOS-Kinderdorf e.V.: drei Verträge, drei Regeln
Patenschaft: Eine Kindpatenschaft lässt sich nach Angabe des Vereins „jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden“. Schreib dem Freunde- und Patenteam (Anschrift im Steckbrief) mit Namen, Anschrift und deiner Patennummer.
Dauerspende: Du kannst den Beitrag nach Angabe des Vereins „jederzeit ändern oder beenden“. Auf der Kontaktseite verweist er dafür auf „Meine Spenderdaten verwalten“, einen Bereich im Spenderservice mit Onlineformular. Eine Frist nennt er nicht.
SOS-Fördermitgliedschaft: Sie kostet mindestens 6 Euro im Monat; dafür gibt es einen Mitgliedsausweis. Eine Kündigungsregel steht auf der Seite nicht. Die Satzung kennt aber „fördernde Mitglieder“, die den Verein durch regelmäßige Beiträge unterstützen (§ 6 Abs. 1 c und Abs. 4); sie haben kein Stimmrecht (§ 8 Abs. 2). Hast du dich als Fördermitglied angemeldet, spricht der Name dafür, dass es diese Mitgliedschaft ist; die Seite sagt es nicht ausdrücklich. Für sie gilt: Der Austritt ist „mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres in Textform dem Vorstand gegenüber“ zu erklären (§ 7 Abs. 3 b, Fassung vom 29. November 2019 mit Nachtrag vom 14. März 2020). Textform genügt, eine E-Mail reicht also (§ 126b BGB).
Ein Beispiel mit echten Daten: Für den Austritt zum 31. Dezember 2026 hätte die Erklärung bis zum 30. September 2026 beim Vorstand sein müssen. Heute, am 5. Oktober 2026, ist das verpasst. Die Mitgliedschaft endet dann zum 31. Dezember 2027, wenn die Erklärung bis zum 30. September 2027 zugeht (§ 130 BGB); bis dahin fällt der Beitrag weiter an. Deine eigene Frist rechnet der Kündigungsfrist-Rechner. Prüf in deiner Beitrittserklärung, ob du Fördermitglied im Sinne der Satzung bist; im Zweifel plane mit der Satzungsfrist.
Bei SOS-Kinderdörfer weltweit: Patenschaft und regelmäßige Spende
Der Hermann-Gmeiner-Fonds schreibt zur Laufzeit: Die Dauer bestimmst du selbst, wünschenswert sei mindestens ein Jahr, und du kannst „jederzeit ohne Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen“. Mitglied wirst du dabei nicht: Nach der Satzung (Stand 11/2015) besteht der Verein nur aus ordentlichen Mitgliedern, die der Aufsichtsrat aufnimmt (§§ 6, 7). Die Austrittsregeln des Vereinsrechts (§ 39 BGB) betreffen deine Patenschaft deshalb nicht.
- Verein und Nummer prüfenPrüf, welcher Verein auf deinen Schreiben als Absender und auf deinem Kontoauszug als Empfänger steht. Halte Namen, Anschrift und deine Paten- oder Spendernummer bereit.
- Per E-Mail oder Brief kündigenFür Patenschaften nennt der Verein eine eigene E-Mail-Adresse, für regelmäßige Spenden eine andere (beide im Steckbrief). Ein Brief geht an die Anschrift laut Impressum, am besten als Einwurf-Einschreiben (Zugang beweisen); zur E-Mail siehe Kündigung per E-Mail.
- Lastschrift widerrufenSchreib dazu, dass der Einzug endet; den Text liefert die Vorlage zum Widerruf des Mandats.
- Bestätigung erbittenBleibt sie aus, hilft der Ratgeber Keine Kündigungsbestätigung erhalten.
Der Verein nennt neben den Adressen auch das Telefon; ein Anruf hinterlässt keinen Beleg (Telefonisch kündigen). Statt zu kündigen kannst du den Beitrag bei persönlichen finanziellen Schwierigkeiten für einen gewissen Zeitraum aussetzen oder reduzieren; dafür wendest du dich an das Patenteam. Reduzieren geht bis zum Mindestbetrag des Programms; er liegt laut FAQ zwischen 4 Euro (regelmäßige Spende) und 31 Euro (Kindpatenschaft). Dein Patenkind wird nach Angabe des Vereins weiter unterstützt: Die Kinder haben in der Regel mehrere Patinnen und Paten, und der Verein bemüht sich zusätzlich um eine neue Patin oder einen neuen Paten.
Spendenbescheinigung
Der SOS-Kinderdorf e.V. schickt eine Spendenbescheinigung automatisch ab einem Jahresbetrag über 300 Euro; bis 300 Euro genügt der Kontoauszug. Beim Hermann-Gmeiner-Fonds kommt sie bei Spenden über 300 Euro im Jahr bis spätestens Mitte Februar des Folgejahres; wer online spendet, kann sie unabhängig von der Höhe anfordern. Beide sprechen von der Jahressumme, § 50 Abs. 4 EStDV knüpft dagegen an die einzelne Zuwendung an: Bis 300 Euro je Zahlung genügt dem Finanzamt der Kontoauszug zusammen mit dem Beleg des Vereins (§ 50 EStDV). Abziehbar sind Spenden und Beiträge bis 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 10b EStG).
Wenn es hakt
Es wird nach dem Ende abgebucht: Eine SEPA-Lastschrift gibst du binnen acht Wochen ohne Begründung über deine Bank zurück (§ 675x BGB); das beschreibt Lastschrift zurückholen.
Unterschrift am Infostand oder an der Haustür: Ob dir ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, ist nicht geklärt; die geprüften Seiten beider Vereine nennen keines. Eine Patenschaft kannst du ohnehin jederzeit beenden. Mehr unter Fördermitgliedschaft beenden und im Ratgeber Widerruf oder Kündigung.
Im Todesfall: Eine Mitgliedschaft im SOS-Kinderdorf e.V. endet mit dem Tod einer natürlichen Person (Satzung § 7 Abs. 3 a). Für Patenschaften und Dauerspenden nennen die geprüften Seiten keine Regel; Angehörige schreiben dem Patenteam mit der Patennummer. Was sonst zu regeln ist, steht unter Todesfall.
Kündigungsschreiben an SOS-Kinderdorf
Trag im Generator die Anschrift deines Vereins ein (Steckbrief). Für die Fördermitgliedschaft passt die Art „Austritt“, für Patenschaft und Dauerspende „Ordentlich zum nächstmöglichen Termin“; die Patennummer trägst du als Mitgliedsnummer ein.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für SOS-Kinderdorf erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meiner SOS-Patenschaft, Dauerspende bzw. Fördermitgliedschaft – Mitgliedsnummer [Mitgliedsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- SOS-Kinderdorf e.V.: Impressum – abgerufen am 05.10.2026
- SOS-Kinderdörfer weltweit, Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V.: Impressum – abgerufen am 05.10.2026
- SOS-Kinderdorf e.V.: Kontakt und Spenderdaten verwalten – abgerufen am 05.10.2026
- SOS-Kinderdorf e.V.: Dauerspende – abgerufen am 05.10.2026
- SOS-Kinderdorf e.V.: Kindpatenschaft – abgerufen am 05.10.2026
- SOS-Kinderdorf e.V.: SOS-Fördermitgliedschaft – abgerufen am 05.10.2026
- Satzung des SOS-Kinderdorf e.V., Fassung vom 29.11.2019 mit Nachtrag vom 14.03.2020 – abgerufen am 05.10.2026
- SOS-Kinderdörfer weltweit: Spende oder Patenschaft kündigen – abgerufen am 05.10.2026
- SOS-Kinderdörfer weltweit: Dauer einer Patenschaft – abgerufen am 05.10.2026
- Satzung SOS-Kinderdörfer weltweit Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V., Stand 11/2015 – abgerufen am 05.10.2026
- SOS-Kinderdörfer weltweit: Spendenquittung fürs Finanzamt – abgerufen am 05.10.2026
- § 39 BGB – Austritt aus dem Verein
- § 126b BGB – Textform
- § 130 BGB – Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden
- § 675x BGB – Erstattungsanspruch bei Lastschriften
- § 10b EStG – Steuerbegünstigte Zwecke
- § 50 EStDV – Zuwendungsbestätigung
Häufige Fragen
Welcher Verein ist „mein“ SOS-Kinderdorf?
Der, der auf deinem Kontoauszug und deiner Beitrittserklärung steht: entweder der SOS-Kinderdorf e.V. (sos-kinderdorf.de, München, Renatastraße) oder der Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V. („SOS-Kinderdörfer weltweit“, sos-kinderdoerfer.de, München, Ridlerstraße). Beide bieten Patenschaften an; die Kündigung geht an den Verein, mit dem du den Vertrag hast.
Kann ich eine SOS-Patenschaft auch per E-Mail kündigen?
Bei SOS-Kinderdörfer weltweit ja: Die Kündigungsseite nennt eine E-Mail-Adresse für Patenschaften und eine für regelmäßige Spenden, und die Laufzeit-FAQ nennt „schriftlich“ als Form. Der SOS-Kinderdorf e.V. nennt für die Kindpatenschaft keinen eigenen Kündigungsweg; schreib dem Freunde- und Patenteam an die Anschrift oder E-Mail-Adresse der Kontaktseite.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
Passt dazu
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Anbieter Ärzte ohne GrenzenDauerspende jederzeit kostenlos kündbar, per E-Mail an den Spendenservice
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Anbieter Plan InternationalOnline-Formular oder E-Mail, jederzeit ohne Frist, Ende meist zum Monatsende
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