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Ärzte ohne Grenzen kündigen
Eine Dauerspende an Ärzte ohne Grenzen kannst du jederzeit und kostenlos kündigen – schriftlich per E-Mail an den Spendenservice oder per Brief nach Berlin. Eine PayPal-Dauerspende beendest du alternativ selbst im PayPal-Konto. Patenschaften gibt es dort nicht, und eine Förderfreundschaft ist keine Vereinsmitgliedschaft.

Was du bei Ärzte ohne Grenzen hast
Vertragspartner ist der Verein Ärzte ohne Grenzen e.V. in Berlin. Du unterstützt ihn mit einer regelmäßigen Spende, per SEPA-Lastschrift oder über PayPal. Ab 25 Euro im Monat nennt der Verein dich „Förderfreund*in“; er schreibt dazu selbst, das sei keine Vereinsmitgliedschaft. Die Austrittsregeln für Vereine (§ 39 BGB) gelten also nicht. Patenschaften gibt es nicht: Ärzte ohne Grenzen sagt, es sei „eine Organisation für medizinische Nothilfe“. Wie sich Dauerspende, Fördermitgliedschaft und Vereinsmitgliedschaft unterscheiden, erklärt die Seite Fördermitgliedschaft beenden; für echte Vereine gilt Austritt aus dem Verein.
So beendest du die Dauerspende
Laut FAQ kannst du die regelmäßige Lastschrift „jederzeit und kostenlos“ kündigen. Eine Frist nennt der Verein nicht.
- Kündigung per E-Mail schreibenAn den Spendenservice, Adresse im Steckbrief. Nenne Namen und Anschrift sowie, wenn du sie hast, die Nummer aus den Schreiben des Vereins, und schreib „Ich kündige meine Dauerspende mit sofortiger Wirkung“.
- Lastschrift widerrufenSchreib im selben Zug, dass der Einzug endet. Den Text liefert die Vorlage Lastschriftmandat widerrufen.
- Eingang belegenHeb die gesendete E-Mail auf; Kündigung per E-Mail erklärt, wie du den Zugang nachweist. Alternativ geht ein Brief an die Anschrift im Steckbrief, am besten als Einwurf-Einschreiben.
- Bestätigung erbittenBitte um eine Bestätigung mit dem Datum der letzten Abbuchung; bleibt sie aus, hilft Keine Kündigungsbestätigung erhalten.
Als einfachsten Weg nennt die FAQ das Telefon. Ein Anruf hinterlässt aber keinen Beleg (Telefonisch kündigen), deshalb steht hier der schriftliche Weg. Ein Online-Formular zum Kündigen nennt der Verein nicht; über ein Onlineformular änderst du Name, Anschrift, Bankverbindung und Höhe der Spende.
Besonderheit: die PayPal-Dauerspende
Zahlst du über PayPal, hast du laut FAQ zwei Wege: Du kündigst selbst in deinem PayPal-Konto, oder du teilst es dem Spendenservice formlos mit, per E-Mail, Telefon oder Post. Eingerichtet wird eine solche Dauerspende nur über das Spendenformular des Vereins, nicht im PayPal-Konto. Pausieren lässt sie sich wegen technischer Grenzen von PayPal nicht, der Betrag ist nicht änderbar, und eine gekündigte PayPal-Dauerspende lässt sich nicht reaktivieren. Willst du weniger geben oder später weitermachen, richtest du eine neue Dauerspende ein. Wie Abos bei PayPal grundsätzlich beendet werden, steht auf der Seite PayPal kündigen.
Spendenquittung nach der Kündigung
Ende Februar schickt der Verein „unaufgefordert“ eine Spendenquittung über sämtliche Zuwendungen des Vorjahres, per Post oder E-Mail; die Quittungen für 2026 kommen Ende Februar 2027. Fehlt sie, nennt der Verein zwei häufige Gründe: Eine Spende wurde schon einzeln quittiert, oder eine Zahlung kurz vor dem Jahreswechsel wurde erst im neuen Jahr verbucht. Bis 300 Euro je Zahlung genügt dem Finanzamt der Kontoauszug zusammen mit dem Beleg des Vereins (§ 50 EStDV, Abs. 4). Der Verein nennt in seiner FAQ noch „§ 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV“; die Regel steht heute in Abs. 4. Abziehbar sind Spenden bis 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 10b EStG).
Wenn es hakt
Es wird trotzdem abgebucht: Der Verein kündigt jeden Einzug laut FAQ vier Tage vorher an. Kommt nach deiner Kündigung noch eine Vorankündigung, schreib sofort an den Spendenservice. Eine SEPA-Lastschrift gibst du außerdem binnen acht Wochen über deine Bank zurück (§ 675x BGB); das beschreibt Lastschrift zurückholen.
Widerruf nach Haustürwerbung: Ob dir nach einer Unterschrift an der Haustür oder am Infostand ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, ist nicht geklärt; die geprüften Seiten nennen keines. Die Dauerspende kannst du ohnehin jederzeit kündigen. Einzelheiten stehen unter Fördermitgliedschaft beenden.
Todesfall: Der Verein nennt dazu keine eigene Regel. Angehörige schreiben an den Spendenservice und bitten, den Einzug zu beenden. Was sonst zu klären ist, steht unter Todesfall.
Kündigungsschreiben an Ärzte ohne Grenzen
Der Generator setzt die Anschrift des Vereins ein. Wähle „Ordentlich zum nächstmöglichen Termin“; die Nummer aus den Schreiben des Vereins trägst du als Mitgliedsnummer ein.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für Ärzte ohne Grenzen erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Ärzte ohne Grenzen e.V.
Spendenservice
Schwedenstraße 9
13359 Berlin
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meiner Dauerspende an Ärzte ohne Grenzen – Mitgliedsnummer [Mitgliedsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- Ärzte ohne Grenzen e.V.: Impressum – abgerufen am 05.10.2026
- Ärzte ohne Grenzen: FAQ Spenden – abgerufen am 05.10.2026
- Ärzte ohne Grenzen: Regelmäßig spenden – abgerufen am 05.10.2026
- Ärzte ohne Grenzen: Kontakt – abgerufen am 05.10.2026
- Ärzte ohne Grenzen: Spendenservice – abgerufen am 05.10.2026
- § 39 BGB – Austritt aus dem Verein
- § 675x BGB – Erstattungsanspruch bei Lastschriften
- § 10b EStG – Steuerbegünstigte Zwecke
- § 50 EStDV – Zuwendungsbestätigung
Häufige Fragen
Bekomme ich nach der Kündigung noch eine Spendenquittung?
Ja, für die Zuwendungen des Vorjahres: Der Verein schickt Ende Februar unaufgefordert eine Quittung über sämtliche Zuwendungen des Vorjahres. Wer 2026 kündigt, bekommt sie Ende Februar 2027.
Kann ich bei Ärzte ohne Grenzen eine Patenschaft kündigen?
Nein, weil es dort keine Patenschaften gibt: Ärzte ohne Grenzen nennt sich „eine Organisation für medizinische Nothilfe“ und bietet sie nicht an. Meinst du eine regelmäßige Spende, folgst du den Schritten oben.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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