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Plan International: Patenschaft kündigen
Eine Plan-Patenschaft oder Dauerspende kannst du jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Frist beenden: über das Online-Kündigungsformular oder per E-Mail an Plan. Ohne späteren Termin endet sie in der Regel zum Ende des laufenden Monats. Einen Dauerauftrag oder eine PayPal-Zahlung stornierst du selbst bei deiner Bank oder in PayPal.

So kündigst du Patenschaft oder Dauerspende
Vertragspartner ist Plan International Deutschland e.V. in Hamburg. Eine Patenschaft ist bei Plan keine Vereinsmitgliedschaft mit Satzungsfrist: Du zahlst einen monatlichen Beitrag (Plan nennt 28 Euro) und hast Kontakt zu einem Patenkind. Plan schreibt: Die Kündigung ist „jederzeit und ohne Angabe von Gründen“ möglich, eine Kündigungsfrist ist nicht einzuhalten. Wie sich Patenschaft, Dauerspende und Fördermitgliedschaft unterscheiden, zeigt die Seite Fördermitgliedschaft beenden.
- Referenznummer heraussuchenSie ist siebenstellig und steht auf Briefen von Plan unter dem Datum und auf dem Fortschrittsbericht deines Patenkindes. Im Formular ist sie freiwillig, hilft aber bei der Zuordnung.
- Formular ausfüllen oder E-Mail schreibenDas Formular „Regelmäßige Zahlungen / Spenden kündigen“ fragt, ob du die Patenschaft, die regelmäßige Spende oder alle Zahlungen beenden willst, außerdem Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (Pflichtfeld). Alternativ schreibst du an die E-Mail-Adresse aus dem Steckbrief; ein Brief an die Anschrift des Vereins geht ebenfalls.
- Zahlungsweg prüfenPlan weist ausdrücklich darauf hin: Bestehende Daueraufträge und PayPal-Zahlungen musst du selbst bei deiner Bank oder im PayPal-Konto stornieren. Wie du Abos bei PayPal beendest, steht unter PayPal kündigen. Bei Lastschrift widerrufst du das Mandat mit der Vorlage zum Widerruf.
- Bestätigung sichernSpeichere die Bestätigungsseite oder die gesendete E-Mail; wie du bei ausbleibender Antwort nachfasst, steht im Ratgeber Keine Kündigungsbestätigung erhalten.
Wann endet die Patenschaft?
Gibst du keinen späteren Termin an, beendet Plan Patenschaften und Spenden „in der Regel zum Ende des laufenden Monats“. Ein Beispiel: Du kündigst am Montag, 5. Oktober 2026, per E-Mail; die Patenschaft endet dann in der Regel am 31. Oktober 2026. Willst du bis Ende des Jahres weiterzahlen, nenn in der Kündigung den Termin 31. Dezember 2026. Zahlst du per Lastschrift und wird nach dem Ende trotzdem abgebucht, gibst du sie binnen acht Wochen über deine Bank zurück (§ 675x BGB); das erklärt Lastschrift zurückholen.
Was mit dem Patenkind passiert
Plan informiert das Patenkind und seine Familie über deine Kündigung. Das Kind kann im Programm bleiben, der persönliche Kontakt endet aber, und Plan sucht eine neue Patin oder einen neuen Paten. Wenn dir der Beitrag zu hoch geworden ist, nennt Plan Alternativen: eine Pause von drei Monaten, in der du nichts zahlst und die Patenschaft weiterläuft (Plan nennt dafür nur den telefonischen Weg), eine Dauerspende in selbst gewählter Höhe für einen Spendenfonds, oder auf Nachfrage ein anderes Patenkind. Geht nach den drei Monaten kein Beitrag ein, endet die Patenschaft.
Kündigung für eine andere Person
Willst du für jemand anderen kündigen, verlangt Plan eine Vollmacht der Patin oder des Paten. Du schickst sie per E-Mail an die Adresse für Datenschutzauskünfte, mit Referenznummer und Namen; eine Vorlage stellt Plan bereit. Allgemeines dazu steht unter Vollmacht für die Kündigung. Nach einem Todesfall nennt Plan auf den geprüften Seiten keine eigene Regel; Angehörige schreiben mit der Referenznummer an die Kündigungsadresse (Todesfall).
Am Infostand unterschrieben
Das Formular bietet eine eigene Option für regelmäßige Spenden, die du am Infostand abgeschlossen hast und „nicht antreten“ willst. Dafür gibst du dieselbe Anschrift wie im Anmeldeformular an und die Formularnummer, die du beim Abschluss erhalten hast. Ob dir nach einem Abschluss am Infostand oder an der Haustür ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, ist nicht geklärt; Plan nennt auf den geprüften Seiten keines. Mehr dazu unter Fördermitgliedschaft beenden.
Spendenbescheinigung
Plan schickt die Zuwendungsbestätigung bei Patenschaft und Geldspenden grundsätzlich automatisch bis Ende Februar des Folgejahres; der Postversand erfolgt Mitte Februar. Kündigst du 2026, kommt die Bescheinigung für 2026 also im Februar 2027. Bis 300 Euro genügt dem Finanzamt der Kontoauszug zusammen mit dem vereinfachten Spendennachweis, den Plan zum Abruf anbietet (§ 50 EStDV, Abs. 4). Abziehbar sind Spenden bis 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 10b EStG).
Kündigungsschreiben an Plan
Der Generator setzt die Anschrift von Plan International Deutschland ein. Wähle „Ordentlich zum nächstmöglichen Termin“ oder gib das gewünschte Datum an; die Referenznummer trägst du als Mitgliedsnummer ein.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für Plan International erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Plan International Deutschland e.V.
Bramfelder Str. 70
22305 Hamburg
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meiner Plan-Patenschaft – Mitgliedsnummer [Mitgliedsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- Plan International Deutschland e.V.: Impressum – abgerufen am 05.10.2026
- Plan International: Regelmäßige Zahlungen / Spenden kündigen – abgerufen am 05.10.2026
- Plan International: Patenschaft kündigen – abgerufen am 05.10.2026
- Plan International: Spendenbescheinigung – abgerufen am 05.10.2026
- § 675x BGB – Erstattungsanspruch bei Lastschriften
- § 10b EStG – Steuerbegünstigte Zwecke
- § 50 EStDV – Zuwendungsbestätigung
Häufige Fragen
Kann ich Plan International auch per E-Mail kündigen?
Ja. Plan nennt auf seiner Kündigungsseite neben dem Online-Formular ausdrücklich die E-Mail-Adresse aus dem Steckbrief. Gib Namen, Anschrift und, wenn vorhanden, die siebenstellige Referenznummer an.
Wird mein Patenkind benachrichtigt, wenn ich kündige?
Ja. Plan informiert das Patenkind und dessen Familie. Das Kind kann im Programm bleiben, der persönliche Kontakt endet, und Plan sucht eine neue Patin oder einen neuen Paten.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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