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NABU kündigen: Mitgliedschaft beenden
Beim NABU kannst du deine Mitgliedschaft nach der Bundessatzung jederzeit und fristlos beenden: über das Online-Formular, per E-Mail an den Mitgliederservice oder per Brief nach Berlin. Gezahlte Beiträge bekommst du nicht zurück. In den ersten sechs Monaten nach der Aufnahme kannst du die Mitgliedschaft sogar ohne Begründung widerrufen. Eine Patenschaft läuft bei einer anderen Stelle, der NABU International Naturschutzstiftung.

Was du beim NABU hast
Wer dem NABU beitritt, wird Vereinsmitglied: Mit der Aufnahme entsteht die Mitgliedschaft im Gesamtverband, zugleich in der Gliederung, die für deinen Hauptwohnsitz zuständig ist (Bundessatzung § 6 Abs. 3). Das ist keine Dauerspende, sondern eine Mitgliedschaft mit Satzung; das Vereinsrecht gilt (§ 39 BGB). Familienmitgliedschaften hängen an dem ordentlichen Mitglied. Der Unterschied zu Fördermitgliedschaft und Dauerspende steht auf der Seite Fördermitgliedschaft beenden, die Grundlagen unter Austritt aus dem Verein. Eine Patenschaft ist dagegen ein eigener Vertrag, siehe unten.
So beendest du die Mitgliedschaft
- Mitgliedsnummer heraussuchenDas Online-Formular „Beenden der Mitgliedschaft“ verlangt Mitgliedsnummer, Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse und das Datum als Pflichtangaben. Den Grund der Kündigung darfst du leer lassen; die Frage dazu ist freiwillig.
- Formular absenden oder schreibenLaut Beschriftung beendet das Formular die Mitgliedschaft und die damit verbundene SEPA-Lastschrifterlaubnis. Alternativ schickst du die schriftliche Kündigung per E-Mail an den Mitgliederservice oder per Brief an die NABU-Bundesgeschäftsstelle (Anschriften im Steckbrief). Läuft die Mitgliedschaft nicht auf deinen Namen oder kündigst du als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter, bittet der NABU um die schriftliche Kündigung mit den Daten des Mitglieds; zur Vollmacht hilft der Ratgeber Vollmacht für die Kündigung.
- Bestätigung sichernHeb die Bestätigung des Formulars oder deine gesendete E-Mail auf (Kündigung per E-Mail) und bitte um eine schriftliche Bestätigung. Bleibt sie aus, hilft Keine Kündigungsbestätigung erhalten.
Wann endet die Mitgliedschaft?
In der Bundessatzung steht: Der Austritt „ist jederzeit und fristlos möglich. Ein Anspruch auf bereits geleistete Beitragszahlungen besteht nicht.“ (§ 6 Abs. 7 b, Fassung vom 12./13. November 2022). Gleich lautend steht es in den Satzungen von Nordrhein-Westfalen (Stand 17. September 2023), Niedersachsen (16. September 2023) und Baden-Württemberg (23. November 2024). Ein Beispiel mit angenommenen Werten: Du hast im Januar 2026 einen Jahresbeitrag von 48 Euro gezahlt und kündigst am Montag, 5. Oktober 2026. Die Mitgliedschaft endet mit Zugang der Kündigung; für 2026 bekommst du nichts zurück, und der Einzug im Januar 2027 entfällt. Den Zugang belegst du wie im Ratgeber Zugang beweisen beschrieben.
Falle Hamburg: Die auf hamburg.nabu.de veröffentlichte Landessatzung vom 18. April 2013 verlangt noch den Austritt „bis spätestens 1. Oktober auf den 31. Dezember“, schriftlich gegenüber dem Landesvorstand. Nach § 7 Abs. 4 der Bundessatzung gilt bei Widersprüchen die Satzung des Bundesverbandes. Wie sich beide Regeln in Hamburg zueinander verhalten, ist nicht geklärt; wer sicher sein will, kündigt schriftlich und lässt sich das Enddatum bestätigen.
Die ersten sechs Monate: Mitgliedschaft auf Widerruf
Der NABU räumt neuen Mitgliedern in der Satzung ein eigenes Recht ein: „Die Mitgliedschaft im NABU gilt in den ersten sechs Monaten nach der Aufnahme als Mitgliedschaft auf Widerruf“, und das Mitglied kann sie „mit sofortiger Wirkung“ und ohne Begründung widerrufen (§ 6 Abs. 6). Beispiel: Wurdest du am Dienstag, 15. September 2026, aufgenommen, läuft die Frist rechnerisch bis Montag, 15. März 2027; schick den Widerruf aber früher. Das ist ein Recht aus der Satzung, kein gesetzliches Widerrufsrecht; ob Letzteres nach einer Unterschrift an der Haustür besteht, ist nicht geklärt. Der NABU nennt auf den geprüften Seiten keines. Mehr dazu steht auf der Seite Fördermitgliedschaft beenden und im Ratgeber Widerruf oder Kündigung.
Statt zu kündigen: Zahlungsauszeit und Beitrag senken
Ist ein finanzieller Engpass der Grund, bietet der NABU eine befristete „Zahlungsauszeit“ oder einen anderen Abbuchungsmonat bzw. -turnus an. Den Beitrag änderst du online, ebenso eine Familienmitgliedschaft in eine Einzelmitgliedschaft. Für die Zahlungsauszeit nennt die Seite den Kontakt per Anruf oder E-Mail an den Mitgliederservice; du musst die Mitgliedschaft dafür nicht beenden.
Patenschaft: ein anderer Vertragspartner
Patenschaften laufen bei der NABU International Naturschutzstiftung, die ebenfalls in der Charitéstraße in Berlin sitzt. Dort ist ein Mindestbeitrag von 10 Euro im Monat vorgesehen, und du kannst „jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung“ kündigen: per E-Mail oder Brief an die Stiftung (Anschrift und Adresse im Steckbrief). Die Patenschaft kündigst du bei der Stiftung, nicht über den Mitgliederservice des Vereins.
Wenn es hakt
Es wird nach der Kündigung abgebucht: Eine SEPA-Lastschrift gibst du binnen acht Wochen ohne Begründung über deine Bank zurück (§ 675x BGB); Hilfe gibt Lastschrift zurückholen.
Nichtzahlen ist keine Kündigung: Die Mitgliedschaft endet bei Nichtzahlung erst durch Streichung von der Mitgliederliste, nachdem der NABU zweimal gemahnt hat (§ 6 Abs. 7 d). Kündige deshalb ausdrücklich.
Im Todesfall: Die Mitgliedschaft endet durch den Tod des Mitglieds (§ 6 Abs. 7 e). Angehörige schreiben dem Mitgliederservice mit der Mitgliedsnummer, damit nichts mehr eingezogen wird; Todesfall ordnet, was sonst zu regeln ist.
Zuwendungsbestätigung: Art und Turnus kannst du online wählen; die Seite nennt etwa „gar keine Zuwendungsbestätigung“ oder „für jede einzelne Spende eine Bescheinigung“. Bis 300 Euro je Zahlung genügt dem Finanzamt der Kontoauszug mit dem Beleg des Vereins (§ 50 EStDV, Abs. 4); abziehbar sind Spenden und Beiträge bis 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 10b EStG).
Kündigungsschreiben an den NABU
Der Generator setzt die Anschrift der Bundesgeschäftsstelle ein. Wähle die Art „Austritt“ und trag deine Mitgliedsnummer ein; „fristlos“ passt hier, weil die Satzung keine Frist verlangt.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für NABU erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
NABU-Bundesgeschäftsstelle
Mitgliederservice
Charitéstr. 3
10117 Berlin
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meiner NABU-Mitgliedschaft – Mitgliedsnummer [Mitgliedsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- NABU: Impressum – abgerufen am 05.10.2026
- NABU: Beenden der Mitgliedschaft – abgerufen am 05.10.2026
- NABU: Mitgliedschaft ändern oder beenden – abgerufen am 05.10.2026
- Bundessatzung des NABU, Fassung vom 12./13. November 2022 (§§ 6, 7) – abgerufen am 05.10.2026
- Satzung des NABU-Landesverbands Nordrhein-Westfalen, Stand 17.09.2023 – abgerufen am 05.10.2026
- Satzung des NABU-Landesverbands Niedersachsen, Fassung vom 16.09.2023 – abgerufen am 05.10.2026
- Satzung des NABU-Landesverbands Baden-Württemberg, Fassung vom 23.11.2024 – abgerufen am 05.10.2026
- Satzung NABU Hamburg vom 18.04.2013 – abgerufen am 05.10.2026
- NABU International: Patenschaft – abgerufen am 05.10.2026
- NABU: Änderung der Zuwendungsbestätigung – abgerufen am 05.10.2026
- § 39 BGB – Austritt aus dem Verein
- § 675x BGB – Erstattungsanspruch bei Lastschriften
- § 10b EStG – Steuerbegünstigte Zwecke
- § 50 EStDV – Zuwendungsbestätigung
Häufige Fragen
Muss ich dem NABU einen Grund für die Kündigung nennen?
Nein. Im Online-Formular „Beenden der Mitgliedschaft“ ist die Frage nach dem Grund freiwillig; Pflicht sind Mitgliedsnummer, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Datum. Die Satzung verlangt für den Austritt weder Frist noch Begründung.
Kündige ich beim Landesverband oder beim Bundesverband?
Der NABU nennt für die Kündigung den Mitgliederservice der Bundesgeschäftsstelle in Berlin; die Mitgliedschaft besteht im Gesamtverband und in der Gliederung deines Hauptwohnsitzes. Die Bundessatzung geht bei Widersprüchen vor (§ 7 Abs. 4). Frage im Zweifel beim Mitgliederservice nach, an wen du schreiben sollst.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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