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Johanniter kündigen: Fördermitgliedschaft beenden
Die Fördermitgliedschaft bei der Johanniter-Unfall-Hilfe kannst du jederzeit mit einem formlosen Schreiben beenden; laut Johanniter gelten keine Kündigungsfristen und keine weiteren Voraussetzungen. Schick es an den Spenderservice der Bundesgeschäftsstelle in Berlin, nutze das Kontaktformular oder schreib eine E-Mail. Eine PayPal-Dauerspende beendest du nur selbst im PayPal-Konto.

Was du bei den Johannitern hast
Vertragspartner ist die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH) mit der Bundesgeschäftsstelle in Berlin. Nach ihrer Satzung unterscheidet die JUH zwischen aktiven und „fördernden Mitgliedern“ (§ 4.3): Als Fördermitglied bist du Mitglied des Vereins, zahlst im Voraus einen Beitrag von mindestens 60 Euro im Jahr (bei Mitgliedschaften vor dem 1. Januar 2025 mindestens 24 Euro). Eine Dauerspende ist dagegen keine Mitgliedschaft. Für Vereinsmitglieder gelten die Austrittsregeln des Vereinsrechts (§ 39 BGB); die Johanniter schreiben in ihrer FAQ, bei ihnen gälten „keine Kündigungsfristen oder andere Voraussetzungen“; damit gingen sie „über die gesetzlichen Vorgaben noch hinaus“. Wie sich Fördermitgliedschaft, Dauerspende und Vereinsmitgliedschaft unterscheiden, zeigt die Seite Fördermitgliedschaft beenden.
So kündigst du
- Mitgliedsnummer heraussuchenNenne sie zusammen mit Namen und Anschrift, damit die Johanniter dich zuordnen können. Findest du die Nummer nicht, gib die Bankverbindung an, von der abgebucht wird.
- Formloses Schreiben aufsetzenEin Satz genügt: „Ich kündige meine Fördermitgliedschaft mit sofortiger Wirkung, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.“ Den Mustertext liefert der Generator unten.
- An den Spenderservice schickenPer Post an die Bundesgeschäftsstelle in Berlin (Anschrift im Steckbrief), am besten als Einwurf-Einschreiben. Die Johanniter nennen außerdem ein Kontaktformular und – auf der Seite zum Spenderservice – ausdrücklich eine Kündigung per E-Mail. Wie du den Eingang belegst, steht unter Zugang beweisen und Kündigung per E-Mail.
- Bestätigung mit Enddatum erbittenDie FAQ nennt kein genaues Ende der Mitgliedschaft; frag deshalb nach dem Datum, an dem Beitrag und Lastschrift enden. Bleibt die Antwort aus, hilft der Ratgeber Keine Kündigungsbestätigung erhalten.
Was bei den Johannitern anders ist
Der Verband vor Ort: Die Mitglieds- und Beitragsordnung (Stand 23. November 2024) sagt allgemein, der Austritt sei „schriftlich gegenüber dem Vorstand des Verbandes zu erklären, dem das Mitglied angehört“. Den Fördermitgliedern nennen die Johanniter dagegen den zentralen Spenderservice, der Anliegen bei Bedarf an die zuständige Mitgliederverwaltung weitergibt. Schick die Kündigung an den Spenderservice; zusätzlich kannst du eine Kopie an den örtlichen Regional- oder Kreisverband senden.
PayPal-Dauerspende: Hast du über PayPal gespendet, kannst du sie nach Angabe der Johanniter „nur selbst“ beenden: im PayPal-Konto bei den Daueraufträgen auf „kündigen“. Auch Daueraufträge bei deiner Bank beendest du selbst; wie PayPal-Abos grundsätzlich enden, steht unter PayPal kündigen.
Auslandsrückholdienst: Der Rückholdienst steht laut Johanniter „exklusiv“ den Fördermitgliedern zur Verfügung. Mit dem Ende der Mitgliedschaft entfällt er; prüf das vor einer Auslandsreise.
Nichtzahlen ist keine Kündigung: Bei Beitragsrückstand ruhen die Mitgliedsrechte, die Mitgliedschaft erlischt aber erst, wenn jemand trotz schriftlicher Aufforderung zwölf Monate lang seinen Pflichten nicht nachkommt (Satzung § 4.7.1). Kündige deshalb ausdrücklich.
Spendenbescheinigung
Die Johanniter schicken automatisch zu Beginn des Folgejahres eine Zuwendungsbestätigung, bei mehreren Zahlungen als Sammelbescheinigung. Auf Wunsch gibt es sie sofort nach Eingang der Zahlung; dafür wendest du dich an den Spenderservice. Kündigst du am 5. Oktober 2026, kommt die Bescheinigung für 2026 also Anfang 2027. Bis 300 Euro je Zahlung genügt dem Finanzamt der Kontoauszug mit dem Beleg des Vereins (§ 50 EStDV, Abs. 4); abziehbar sind Beiträge und Spenden bis 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 10b EStG).
Wenn es hakt
Es wird nach der Kündigung abgebucht: Eine SEPA-Lastschrift gibst du binnen acht Wochen ohne Begründung über deine Bank zurück (§ 675x BGB); das erklärt Lastschrift zurückholen.
An der Haustür unterschrieben: Die Johanniter erklären in ihrer FAQ, dass sie Fördermitglieder mit professionellen Werberinnen und Werbern auch an der Haustür gewinnen. Ob dir dann ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, ist nicht geklärt. Im Seitenfuß verlinkt die JUH ein allgemeines Widerrufsformular („Vertrag über den Kauf/die Erbringung der folgenden Dienstleistung“); ob es für Fördermitgliedschaften gedacht ist, sagt die Seite nicht. Mehr dazu unter Fördermitgliedschaft beenden.
Im Todesfall: Die Mitgliedschaft endet durch Tod (Satzung § 4.7). Damit keine Beiträge mehr eingezogen werden, teilen Angehörige dem Spenderservice den Todesfall mit Mitgliedsnummer mit. Was sonst zu regeln ist, steht unter Todesfall.
Kündigungsschreiben an die Johanniter
Der Generator setzt die Anschrift des Spenderservice ein. Wähle die Art „Austritt“ und trag deine Mitgliedsnummer ein; für eine Dauerspende passt „Ordentlich zum nächstmöglichen Termin“.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für Johanniter erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
Bundesgeschäftsstelle
Spenderservice
Lützowstraße 94
10785 Berlin
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meiner Fördermitgliedschaft bei den Johannitern – Mitgliedsnummer [Mitgliedsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.: Impressum – abgerufen am 05.10.2026
- Johanniter: Häufig gestellte Fragen zu Spenden und Fördermitgliedschaften – abgerufen am 05.10.2026
- Johanniter: Spenderservice – abgerufen am 05.10.2026
- Johanniter-Unfall-Hilfe: Mitglieds- und Beitragsordnung, Stand 23.11.2024 – abgerufen am 05.10.2026
- Satzung der Johanniter-Unfall-Hilfe (§ 4 Mitgliedschaft) – abgerufen am 05.10.2026
- Johanniter: Fördermitglied werden – abgerufen am 05.10.2026
- § 39 BGB – Austritt aus dem Verein
- § 675x BGB – Erstattungsanspruch bei Lastschriften
- § 10b EStG – Steuerbegünstigte Zwecke
- § 50 EStDV – Zuwendungsbestätigung
Häufige Fragen
Muss ich meine Johanniter-Mitgliedschaft schriftlich kündigen?
Die Johanniter nennen ein „formloses Schreiben“; die Seite zum Spenderservice nennt zusätzlich ausdrücklich die Kündigung per E-Mail, und es gibt ein Kontaktformular. Ein Brief lässt sich am besten belegen.
Muss ich beim Regionalverband oder bei der Bundesgeschäftsstelle kündigen?
Die FAQ der Johanniter nennt für Fördermitglieder den Spenderservice der Bundesgeschäftsstelle in Berlin. Die Mitglieds- und Beitragsordnung spricht allgemein vom Vorstand des Verbandes, dem das Mitglied angehört; der Spenderservice leitet Anliegen laut eigener Seite an die zuständige Mitgliederverwaltung weiter.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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