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UNICEF-Dauerspende kündigen

Die UNICEF-Dauerspende kannst du jederzeit ohne Kündigungsfrist beenden: per E-Mail an dauerspende@unicef.de oder per Post an das Deutsche Komitee für UNICEF in Köln. Damit die nächste Abbuchung noch ausfällt, muss die Kündigung vier Werktage vor dem Einzugstermin vorliegen. Gib deine Adresse oder Spender*innen-Nummer an.

Von Rechtsstand geprüft am 5 Min. Lesezeit

Glas mit klarem Wasser und ein Keramikkrug auf einem sonnigen Holztisch am offenen Fenster, frisches Morgenlicht
KI-generiert

So beendest du die UNICEF-Dauerspende

Vertragspartner ist das Deutsche Komitee für UNICEF e.V. in Köln. Eine Dauerspende ist keine Vereinsmitgliedschaft: Du spendest regelmäßig, meist per Lastschrift, und UNICEF sagt dazu auf der Kündigungsseite: Du kannst „jederzeit kündigen“, eine Kündigungsfrist ist nicht einzuhalten. Wie sich Dauerspende, Fördermitgliedschaft und Vereinsmitgliedschaft unterscheiden, erklärt die Seite Fördermitgliedschaft beenden.

  1. Spender*innen-Nummer suchenUNICEF verlangt „auf jeden Fall“ deine Adresse und/oder deine Spender*innen-Nummer, damit die Kündigung richtig zugeordnet wird.
  2. Kündigung schreibenPer E-Mail an die Adresse aus dem Steckbrief oder per Brief an das Deutsche Komitee für UNICEF. Wie du den Eingang einer E-Mail belegst, steht unter Kündigung per E-Mail; einen Brief schickst du am besten als Einwurf-Einschreiben.
  3. Lastschrift widerrufenSchreib im selben Brief, dass der Einzug endet; die Vorlage Lastschriftmandat widerrufen liefert den Text.
  4. Bestätigung erbittenBitte um eine Bestätigung mit dem Datum der letzten Abbuchung. Wie du nachfasst, zeigt Keine Kündigungsbestätigung erhalten.

Ein Online-Formular zum Kündigen nennt UNICEF nicht. Online ändern kannst du Kontaktdaten und IBAN, außerdem den Monatsbeitrag erhöhen. Die Kündigungsseite nennt neben E-Mail und Post auch einen Anruf; ein Telefonat hinterlässt aber keinen Beleg (Telefonisch kündigen).

Der Stichtag vor dem Einzug

Eine Besonderheit steht auf der Kündigungsseite: Die Kündigung muss UNICEF „vier Werktage vor dem nächsten Einzugstermin“ vorliegen, damit sie für diesen Einzug noch berücksichtigt werden kann. Ein Beispiel mit angenommenen Werten: UNICEF zieht deine 10 Euro am Monatsanfang ein, die Oktober-Rate ist abgebucht. Der nächste Einzug wäre am Montag, 2. November 2026. Vier Werktage davor – ohne Samstag gerechnet – ist Dienstag, der 27. Oktober 2026. Zählt UNICEF den Samstag mit, wäre es Mittwoch, der 28. Oktober; wie UNICEF Werktage zählt, steht nicht dabei. Schick die Kündigung deshalb eine Woche früher. Wird trotzdem abgebucht, gibst du die Lastschrift binnen acht Wochen über deine Bank zurück (§ 675x BGB); das beschreibt der Ratgeber Lastschrift zurückholen.

Pausieren oder reduzieren statt kündigen

UNICEF lässt dich den Beitrag für einen, drei oder sechs Monate aussetzen; du bleibst Dauerspender*in und zahlst in dieser Zeit nichts. Pause oder Reduzierung teilst du laut Kündigungsseite per E-Mail an den Spendenservice mit. Den Monatsbeitrag erhöhen kannst du über ein Online-Formular.

Das ist keine Patenschaft

Wer „UNICEF-Patenschaft kündigen“ sucht, hat eine Dauerspende: UNICEF vermittelt nach eigener Angabe keine Dauerspenden für einzelne Kinder. Eine Kinderpatenschaft, die du beenden willst, läuft deshalb bei einer anderen Organisation; die Kündigungswege stehen auf den Seiten von Plan International, World Vision und SOS-Kinderdorf.

Spendenquittung

Ab 25 Euro Jahresbetrag schickt UNICEF die Spendenquittung automatisch im Februar des Folgejahres, auch bei Dauerspenden: per Post und per E-Mail mit Link zum passwortgeschützten Download. Hast du 2026 bis zur Kündigung zehnmal 10 Euro gespendet, liegt die Jahressumme bei 100 Euro; die Quittung kommt dann im Februar 2027. Eine Sonderregel für gekündigte Dauerspenden nennt UNICEF nicht. Bis 300 Euro je Zahlung genügt dem Finanzamt der Kontoauszug mit dem Beleg der Organisation (§ 50 EStDV, Abs. 4); abziehbar sind Spenden bis 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 10b EStG).

Wenn es hakt

An der Haustür oder am Infostand unterschrieben: UNICEF schreibt in seinen Fragen und Antworten, beauftragte Mitarbeitende würben an Infoständen, in einzelnen Regionen auch an der Haustür. Ob dir dann ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, ist nicht geklärt; UNICEF nennt auf den geprüften Seiten keines. Kündigen kannst du ohnehin jederzeit. Mehr dazu unter Fördermitgliedschaft beenden.

Post und Werbung: Wer keine Zusendungen mehr möchte, kann sie laut UNICEF jederzeit abbestellen; die Adresse steht in den Fragen und Antworten. Schreib das am besten gleich in die Kündigung.

Todesfall: UNICEF nennt keine eigene Regel. Angehörige schreiben mit Spender*innen-Nummer an die Kündigungsadresse und bitten, den Einzug zu beenden. Was sonst zu klären ist, steht unter Todesfall.

Kündigungsschreiben an UNICEF

Der Generator setzt die Anschrift des Deutschen Komitees für UNICEF ein. Wähle „Ordentlich zum nächstmöglichen Termin“ und trag deine Spender*innen-Nummer als Mitgliedsnummer ein.

Werkzeug

Kündigungsschreiben für UNICEF erstellen

Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.

1. Art der Kündigung
2. Empfänger
Anschrift laut UNICEF, geprüft am 05.10.2026. Steht in deinem Vertrag eine andere, nimm die.
3. Vertragsdaten
4. Absender
5. Zusätze

[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]

Deutsches Komitee für UNICEF e.V.
Höninger Weg 104
50969 Köln

[Ort], 6. Oktober 2026

Kündigung meiner UNICEF-Dauerspende – Mitgliedsnummer [Mitgliedsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.

Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.

Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).

Quellen

Häufige Fragen

Kann ich die UNICEF-Dauerspende online kündigen?

Ein Online-Formular zum Kündigen nennt UNICEF nicht. Gekündigt wird per E-Mail oder Post; über Online-Formulare im Spendenservice änderst du nur Kontaktdaten und IBAN oder erhöhst den Monatsbeitrag.

Muss ich UNICEF einen Grund für die Kündigung nennen?

Die Kündigungsseite bittet darum, einen besonderen Grund mitzuteilen, damit UNICEF seine Betreuung verbessern kann. Als Bedingung für die Kündigung nennt UNICEF das nicht.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

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