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Minijob, Werkstudentenjob und Nebenjob kündigen

Minijob, Werkstudentenjob und Nebenjob sind normale Arbeitsverhältnisse: Es gelten dieselben Kündigungsfristen und dieselbe Schriftform wie bei Vollzeit (§§ 622, 623 BGB). Im Privathaushalt verlängern sich die Fristen des Arbeitgebers aber nicht mit den Jahren, und das Kündigungsschutzgesetz gilt dort nicht. Jeder Job wird für sich gekündigt.

Von Rechtsstand geprüft am 8 Min. Lesezeit

Helle, aufgeräumte Küche in einer Privatwohnung am Vormittag, auf der Arbeitsfläche ein gefaltetes Putztuch und ein kleiner Eimer neben einem Fenster mit Kräutertopf
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Diese Seite ist für alle, die einen Minijob, einen Werkstudentenjob oder einen Nebenjob beenden wollen oder müssen – und für Arbeitgeber, die solche Beschäftigte im Betrieb oder als Haushaltshilfe im Privathaushalt kündigen. Sie zeigt in einer Tabelle, welche Fristen und welcher Schutz für welche Beschäftigungsform gelten, rechnet an einer Haushaltshilfe vor, warum der Privathaushalt eine Ausnahme ist, und erklärt, was nach der Kündigung zu erledigen ist: Abmeldung, Urlaub, Arbeitslosengeld.

Ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis wie jedes andere

„Minijob“, „Werkstudent“ und „kurzfristige Beschäftigung“ sind Begriffe aus dem Sozialversicherungsrecht. Sie entscheiden über Beiträge und Versicherungspflicht, nicht über das Kündigungsrecht. Arbeitsrechtlich ist ein Minijob eine Teilzeitbeschäftigung (§ 2 Abs. 2 TzBfG), und Teilzeitkräfte dürfen nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte, wenn es dafür keinen sachlichen Grund gibt (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Die Minijob-Zentrale formuliert es so: Für Minijobber gelten grundsätzlich die gleichen Arbeitsrechte wie für Vollzeitbeschäftigte.

  • Minijob: Verdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze, 2026 sind das 603 Euro im Monat, ab 1. Januar 2027 633 Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV).
  • Kurzfristige Beschäftigung: im Kalenderjahr auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt (§ 8 Abs. 1 SGB IV, Nr. 2). Ist sie im Vertrag zeitlich begrenzt, endet sie wie ein befristeter Vertrag ohne Kündigung.
  • Werkstudent: Wer während des Studiums als ordentlich Studierender beschäftigt ist, ist in der Kranken- und der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 SGB V, Nr. 3; § 27 Abs. 4 SGB III).
  • Nebenjob: ein zweites, eigenständiges Arbeitsverhältnis neben dem Hauptjob – arbeitsrechtlich ohne Sonderregeln.

Daraus folgt: Kündigungsfrist, Schriftform, Probezeit, Sonderkündigungsschutz und Klagefrist richten sich nach denselben Regeln wie bei Vollzeit. Die allgemeinen Regeln stehen unter Kündigungsfristen im Arbeitsverhältnis und Form der Kündigung; diese Seite behandelt nur, was bei den kleinen Jobs anders ist oder oft falsch gemacht wird.

Fristen und Schutz je Beschäftigungsform

BeschäftigungFrist, wenn du kündigstFrist, wenn der Arbeitgeber kündigtKündigungsschutzgesetzBesonderheit
Minijob im Betriebvier Wochen zum 15. oder Monatsendevier Wochen; ab zwei Jahren ein bis sieben Monate zum Monatsendenach sechs Monaten, wenn der Betrieb in der Regel mehr als zehn Beschäftigte hat; Minijobber zählen dabei mit 0,5Abmeldung bei der Minijob-Zentrale spätestens sechs Wochen nach dem Ende
Minijob im Privathaushaltvier Wochen zum 15. oder Monatsendevier Wochen – keine Verlängerung nach Jahren (BAG, 11.06.2020, 2 AZR 660/19)gilt nicht; Schutz über Treu und Glauben, Diskriminierungsverbote und SonderkündigungsschutzAbmeldung mit dem Änderungsscheck, ohne feste Frist
Werkstudentenjobwie Vollzeit; befristete Verträge nur, wenn Kündigung vereinbartwie Vollzeitwie VollzeitExmatrikulation beendet den Versicherungsstatus, nicht den Arbeitsvertrag
Nebenjobeigene Frist, unabhängig vom Hauptjobeigene FristWartezeit und Betriebsgröße beim jeweiligen ArbeitgeberArbeitszeiten beider Jobs werden zusammengerechnet
Aushilfe bis drei Monatekürzere Frist nur, wenn im Vertrag vereinbart (§ 622 Abs. 5 BGB, Nr. 1)Wartezeit meist nicht erfülltist der Vertrag befristet, endet er ohne Kündigung
Jede Form mit vereinbarter Probezeitzwei Wochen, längstens sechs Monate lang (§ 622 Abs. 3 BGB)Wartezeit läuft unabhängig davonsiehe Kündigung in der Probezeit

Grundlage für die erste Zeile sind § 622 Abs. 1 BGB, § 622 Abs. 2 BGB und § 23 Abs. 1 KSchG. Wer regelmäßig nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeitet, zählt bei der Betriebsgröße mit 0,5 – das betrifft praktisch alle Minijobs. Wie man richtig zählt, steht unter Wann das Kündigungsschutzgesetz gilt.

Rechenbeispiel: Haushaltshilfe nach zwölf Jahren

Eine Haushaltshilfe arbeitet seit dem 1. März 2014 als Minijobberin in einem Privathaushalt. Die Arbeitgeberin kündigt; das Schreiben geht am Dienstag, 13. Oktober 2026, zu. Wäre die Haushaltshilfe in einem Betrieb beschäftigt, hätte sie nach mehr als zwölf Jahren Anspruch auf fünf Monate Frist zum Monatsende. Im Privathaushalt bleibt es bei der Grundfrist:

RechenschrittPrivathaushaltzum Vergleich: Betrieb
Fristvier Wochen zum 15. oder Monatsendefünf Monate zum Monatsende
FristendeDi 10.11.2026Sa 13.03.2027
Arbeitsverhältnis endet amSo 15.11.2026Mi 31.03.2027

Der Unterschied beträgt viereinhalb Monate. Das Bundesarbeitsgericht begründet ihn damit, dass ein privater Haushalt weder Betrieb noch Unternehmen ist; die verlängerten Fristen knüpfen aber an die Dauer im Betrieb oder Unternehmen an (BAG, 11.06.2020, 2 AZR 660/19). Auch das Kündigungsschutzgesetz greift im Privathaushalt nicht. Schutzlos ist die Haushaltshilfe trotzdem nicht: Nach der Darstellung der Minijob-Zentrale darf die Kündigung nicht gegen Treu und Glauben, die guten Sitten oder ein gesetzliches Verbot verstoßen und nicht diskriminieren (§ 242 BGB, § 138 BGB, § 134 BGB, § 7 AGG). Als Beispiele für einen Verstoß gegen Treu und Glauben nennt sie ein willkürliches Motiv, fehlende soziale Rücksicht, wenn eine von mehreren Kräften gehen soll, und die Missachtung des Vertrauens nach vielen Jahren. Wer das geltend machen will, muss ebenfalls binnen drei Wochen klagen (§ 4 KSchG).

Mit eigenen Daten rechnet der Arbeitsvertrag-Rechner. Wähle im Feld „Arbeitsplatz“ den Privathaushalt, dann rechnet er ohne Staffel:

Rechner

Arbeitsvertrag: Kündigungsfrist berechnen

Wann endet das Arbeitsverhältnis – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mit Probezeit, Staffel nach Betriebszugehörigkeit, TVöD/TV-L, Ausbildung und Elternzeit.

Letzter Tag der Elternzeit
Leer lassen = heute
Höchstens sechs Monate; in der Ausbildung ein bis vier Monate.
Für die längeren Fristen nach Betriebszugehörigkeit; im TVöD und TV-L nötig (Beschäftigungszeit).
Im Privathaushalt gelten keine längeren Fristen nach Betriebszugehörigkeit.
Nur für die Klagefrist: Fällt sie auf einen Feiertag, endet sie am nächsten Werktag.

Grundlage: § 622 BGB und § 623 BGB (Schriftform, keine E-Mail); öffentlicher Dienst § 34 TVöD und TV-L; Ausbildung § 22 BBiG; Elternzeit § 19 BEEG. Arbeits- und andere Tarifverträge können andere Fristen vorsehen. Die längeren Fristen nach Betriebszugehörigkeit gelten von Gesetzes wegen nur für den Arbeitgeber – für dich als Arbeitnehmer nur, wenn dein Vertrag oder Tarifvertrag sie auf dich überträgt; deine Frist darf nie länger sein als die des Arbeitgebers (§ 622 Abs. 6 BGB). Klagefrist: § 4 KSchG.

Werkstudenten: Der Status endet, der Vertrag nicht

Die Versicherungsfreiheit gilt nur „während der Dauer“ des Studiums (§ 6 Abs. 1 SGB V, Nr. 3; § 27 Abs. 4 SGB III). Mit der Exmatrikulation ändert sich deshalb die Beitragspflicht – das Arbeitsverhältnis läuft aber weiter, bis jemand kündigt, eine Befristung abläuft oder beide einen Aufhebungsvertrag schließen. Steht im Vertrag, dass das Arbeitsverhältnis „mit der Exmatrikulation endet“, ist das eine auflösende Bedingung. Für sie gelten die Befristungsregeln entsprechend: Sie braucht einen sachlichen Grund und die Schriftform, und das Arbeitsverhältnis endet frühestens zwei Wochen nach der schriftlichen Mitteilung des Arbeitgebers, dass die Bedingung eingetreten ist (§ 21 TzBfG mit § 14 Abs. 1 TzBfG, § 14 Abs. 4 TzBfG und § 15 Abs. 2 TzBfG). Ob die Exmatrikulation als sachlicher Grund trägt, beantworten die hier geprüften Quellen nicht.

Viele Werkstudentenverträge sind befristet, etwa auf ein Semester. Dann ist eine ordentliche Kündigung vor dem Ende nur möglich, wenn der Vertrag oder ein Tarifvertrag sie ausdrücklich zulässt (§ 15 Abs. 4 TzBfG). Den Prüfweg dafür zeigt die Seite Befristeter Vertrag.

Nebenjob: zwei Verträge, zwei Kündigungen

Wer neben dem Hauptjob einen Nebenjob hat, hat zwei Arbeitsverhältnisse mit zwei Arbeitgebern. Jedes wird für sich gekündigt, mit seiner eigenen Frist; die Kündigung des Hauptjobs beendet den Nebenjob nicht. Auch Wartezeit und Betriebsgröße für das Kündigungsschutzgesetz werden je Arbeitgeber geprüft. Eine Verbindung gibt es bei der Arbeitszeit: Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen (§ 2 Abs. 1 ArbZG), und werktäglich sind acht Stunden die Regel, zehn nur mit Ausgleich (§ 3 ArbZG).

Hauptjob weg, Minijob bleibt: was das fürs Arbeitslosengeld bedeutet

Beschäftigungslos im Sinne des Arbeitslosengelds – eine der Voraussetzungen für den Anspruch – bleibt, wer weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitet; die Stunden mehrerer Tätigkeiten werden zusammengerechnet (§ 138 Abs. 3 SGB III). Den Verdienst aus dem Minijob rechnet die Agentur für Arbeit an – nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen, Werbungskosten und einem Freibetrag von 165 Euro im Monat (§ 155 Abs. 1 SGB III). Wer den Nebenjob schon vorher hatte, ist besser gestellt: Lief er in den letzten 18 Monaten vor dem Anspruch mindestens zwölf Monate neben einem Versicherungspflichtverhältnis, etwa dem Hauptjob, bleibt der bisherige Durchschnittsverdienst daraus anrechnungsfrei (§ 155 Abs. 2 SGB III).

Minijob mit 400 Euro im Monat (ohne Abzüge, ohne Werbungskosten)angerechnet auf das Arbeitslosengeld
seit zwei Jahren neben dem Hauptjob0 Euro – der bisherige Durchschnitt bleibt frei
erst nach dem Ende des Hauptjobs begonnen400 − 165 = 235 Euro im Monat

Kündigst du nur den Minijob selbst, droht keine Sperrzeit: Nach den Weisungen der Bundesagentur ist nur das Lösen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung sperrzeitrelevant, und Minijobs sind in der Arbeitslosenversicherung grundsätzlich versicherungsfrei (§ 27 Abs. 2 SGB III). Bei einem versicherungspflichtigen Hauptjob gelten dagegen die Regeln unter Sperrzeit nach Eigenkündigung.

Rucksack und zugeklappter Laptop auf einer Bank in einem ruhigen Universitätsflur am Nachmittag, Sonnenlicht auf dem Fliesenboden
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So wird richtig gekündigt – je nach Rolle

Als Minijobber, Werkstudentin oder Nebenjobber

  1. Frist ausrechnenOhne besondere Vereinbarung vier Wochen zum 15. oder Monatsende ab Zugang. Für ein Ende am 30. November 2026 muss die Kündigung spätestens am Montag, 2. November 2026, beim Arbeitgeber sein.
  2. Auf Papier unterschreibenEine Kündigung per E-Mail, SMS oder Messenger ist unwirksam, auch im Minijob (§ 623 BGB). Ein Muster bietet die Vorlage Kündigung eines Minijobs.
  3. Zugang sichernPersönlich übergeben und den Empfang quittieren lassen oder einen Boten schicken, der den Inhalt kennt. Mehr unter Zugang der Kündigung.
  4. Resturlaub klärenAuch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Bei zwei festen Arbeitstagen pro Woche sind das gesetzlich acht Tage im Jahr (24 Werktage : 6 × 2); was bis zum Ende nicht genommen werden kann, wird ausgezahlt. Siehe Resturlaub und Überstunden.
  5. Zeugnis verlangenDen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis haben Minijobber genauso (§ 109 GewO); ein Muster für die Anforderung bietet die Vorlage Arbeitszeugnis anfordern.

Als Arbeitgeber im Betrieb oder im Privathaushalt

  • Frist richtig wählen: im Betrieb ab zwei Jahren die Staffel, im Privathaushalt nie.
  • Sonderkündigungsschutz prüfen: Schwangerschaft, Elternzeit und Schwerbehinderung schützen Minijobber ebenso – im Haushalt wie im Gewerbe. Einen Überblick gibt Sonderkündigungsschutz im Überblick.
  • Betriebsrat anhören: Gibt es einen Betriebsrat, ist er vor jeder Kündigung zu hören, auch bei Minijobbern (§ 102 BetrVG).
  • Abmelden im Gewerbe: Laut Minijob-Zentrale mit der nächsten Entgeltabrechnung, spätestens sechs Wochen nach dem Ende, elektronisch mit der Schlüsselzahl 30.
  • Abmelden im Haushalt: mit dem Änderungsscheck, an keine Frist gebunden. Weil die Abgaben zum 31. Januar und 31. Juli abgebucht werden, rät die Minijob-Zentrale zur baldigen Abmeldung.

Quellen

Häufige Fragen

Darf mir als Minijobberin gekündigt werden, weil ich länger krank war?

Ein Kündigungsverbot wegen Krankheit gibt es nicht. Gilt im Betrieb das Kündigungsschutzgesetz, braucht der Arbeitgeber aber einen Grund; eine Kündigung wegen Krankheit ist nur unter engen Voraussetzungen wirksam – mehr unter „Personenbedingte Kündigung“. Kündigt der Arbeitgeber gerade wegen der Arbeitsunfähigkeit, muss er die Entgeltfortzahlung trotzdem bis zu sechs Wochen weiterzahlen (§ 8 Abs. 1 EFZG).

Muss ich meinen Minijob begründen, wenn ich kündige?

Nein. Für eine ordentliche Kündigung durch den Beschäftigten ist kein Grund nötig, weder im Minijob noch in einem anderen Arbeitsverhältnis. Es genügt, die Frist einzuhalten und schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift zu kündigen.

Gilt eine Probezeit auch im Minijob?

Ja, wenn sie vereinbart ist. Während einer Probezeit von höchstens sechs Monaten können beide Seiten mit zwei Wochen Frist kündigen, und zwar zu jedem Tag (§ 622 Abs. 3 BGB). Ohne Vereinbarung gibt es keine Probezeit, dann gilt von Anfang an die Grundfrist von vier Wochen.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

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