VerträgeRatgeber

Resturlaub und Überstunden bei Kündigung

Resturlaub soll bis zum Ende genommen werden; was wegen der Beendigung nicht mehr gewährt werden kann, muss der Arbeitgeber in Geld abgelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Wer in der ersten Jahreshälfte ausscheidet, hat Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs je vollem Monat, danach auf den vollen gesetzlichen Urlaub (§ 5 BUrlG). Überstunden werden bezahlt, wenn das vereinbart ist oder zu erwarten war und der Arbeitgeber sie veranlasst hat; ein Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto wird am Ende ausgezahlt.

Von Rechtsstand geprüft am 7 Min. Lesezeit

Gepackte Reisetasche und gefaltete Jacke auf einer Bank im sonnigen Flur eines kleinen Büros, obenauf eine Sonnenbrille, warmes Licht am späten Nachmittag
KI-generiert

Diese Seite ist für Beschäftigte, die wissen wollen, was beim Ausscheiden aus ihrem Resturlaub und ihren Überstunden wird, und für Arbeitgeber, die Urlaub in der Kündigungsfrist planen und die letzte Abrechnung erstellen. Sie rechnet den Teilurlaub im Austrittsjahr an Beispielen durch, erklärt, wann Urlaub ausgezahlt wird und wie viel er wert ist, wann Überstunden bezahlt werden müssen und was mit einem Arbeitszeitkonto geschieht – samt den Fristen, nach denen Ansprüche verfallen.

Wie viel Urlaub dir im Austrittsjahr zusteht

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage im Jahr, bei einer Fünf-Tage-Woche umgerechnet 20 Arbeitstage (§ 3 BUrlG). Den vollen Anspruch erwirbt erst, wer sechs Monate beschäftigt ist (§ 4 BUrlG). Für das Jahr, in dem das Arbeitsverhältnis endet, gilt (§ 5 BUrlG):

  • Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte (bis 30. Juni) nach erfüllter Wartezeit: ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat.
  • Ausscheiden vor erfüllter Wartezeit: ebenfalls ein Zwölftel je vollem Monat.
  • Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte nach erfüllter Wartezeit: der volle gesetzliche Jahresurlaub.
  • Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden auf einen ganzen Tag aufgerundet; in der ersten Jahreshälfte schon zu viel genommener Urlaub muss nicht zurückgegeben werden.
Fall (gesetzlicher Urlaub)RechnungAnspruch im Austrittsjahr
Fünf-Tage-Woche, seit Jahren beschäftigt, Ende 31.03.20273/12 × 205 Tage
Fünf-Tage-Woche, seit Jahren beschäftigt, Ende 30.06.20276/12 × 2010 Tage
Fünf-Tage-Woche, seit Jahren beschäftigt, Ende 31.07.2027zweite Jahreshälfte20 Tage
Sechs-Tage-Woche, Beginn 01.03.2027, Ende 30.06.2027 (Wartezeit nicht erfüllt)4/12 × 248 Werktage

Ob und wie vertraglicher oder tariflicher Mehrurlaub im Austrittsjahr gekürzt wird, regelt der Arbeits- oder Tarifvertrag. Ein Arbeitsvertrag darf von den gesetzlichen Regeln nicht zum Nachteil der Beschäftigten abweichen; Tarifverträge dürfen manches anders regeln, aber nicht den Mindesturlaub selbst (§ 13 Abs. 1 BUrlG). Ein Beispiel ist der Manteltarifvertrag der Zeitarbeit: ein Zwölftel des Jahresurlaubs je vollem Monat, mindestens aber der gesetzliche Mindesturlaub (§ 9.5 MTV DGB/GVP; mehr unter Zeitarbeit). Mit eigenen Daten rechnet der Resturlaub-Rechner:

Rechner

Resturlaub bei Kündigung berechnen

Wie viele Urlaubstage stehen dir im Austrittsjahr zu – und was ist die Abgeltung ungefähr wert?

Grundlage: § 3 BUrlG (Mindesturlaub), § 5 BUrlG (Teilurlaub), § 7 Abs. 4 BUrlG (Abgeltung) und § 11 BUrlG (Urlaubsentgelt). Für vertraglichen Mehrurlaub kann der Vertrag eine Zwölftelung auch in der zweiten Jahreshälfte vorsehen.

Wechselst du im laufenden Jahr den Arbeitgeber, wird Urlaub, den du beim alten schon bekommen hast, beim neuen angerechnet. Damit das nachweisbar ist, muss der alte Arbeitgeber dir beim Ausscheiden eine Bescheinigung über den im Jahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub aushändigen (§ 6 BUrlG).

Nehmen oder auszahlen: die Urlaubsabgeltung

Resturlaub ist in erster Linie zu nehmen – auch während der Kündigungsfrist. Bei der zeitlichen Lage sind die Wünsche des Beschäftigten zu berücksichtigen, außer dringende betriebliche Belange oder vorrangige Wünsche anderer stehen entgegen (§ 7 Abs. 1 BUrlG). Nur soweit der Urlaub wegen der Beendigung nicht mehr gewährt werden kann, ist er abzugelten, also in Geld auszuzahlen (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Der Anspruch entsteht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses und wird dann fällig (BAG, 03.06.2025, 9 AZR 104/24, Rn. 35); er besteht bei jeder Art der Beendigung, auch bei fristloser Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod, erben die Erben den Abgeltungsanspruch (BAG, 22.01.2019, 9 AZR 45/16, Leitsatz).

Wie viel ein Urlaubstag wert ist

Maßgeblich ist der durchschnittliche Verdienst der letzten 13 Wochen vor der Beendigung, ohne zusätzlich gezahlte Überstundenvergütung (§ 11 BUrlG). Bei festem Monatsgehalt hilft eine Näherung (keine Gesetzesformel): Monatsgehalt × 3 : (13 × Arbeitstage pro Woche). Bei 3.250 Euro und einer Fünf-Tage-Woche sind das 3.250 × 3 : 65 = 150 Euro je Tag; zehn offene Tage ergeben 1.500 Euro brutto. Die Abgeltung ist Arbeitsentgelt, also steuer- und beitragspflichtig, und keine Abfindung.

Für das Arbeitslosengeld gilt: Es ruht für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs, der Zeitraum beginnt mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses (§ 157 Abs. 2 SGB III). Ein Beispiel: Endet das Arbeitsverhältnis an einem Montag und werden drei Arbeitstage abgegolten, ruht der Anspruch bis Donnerstag; gezahlt wird ab Freitag.

Kein Verzicht, aber Verfall und Verjährung

  • Kein Verzicht: Den gesetzlichen Mindesturlaub kann im laufenden Arbeitsverhältnis niemand wegverhandeln – weder im Aufhebungsvertrag noch in einem gerichtlichen Vergleich, auch nicht bei feststehendem Ende. Ein Satz wie „Urlaubsansprüche sind in natura gewährt“ war deshalb unwirksam, wo das nicht stimmte (BAG, 03.06.2025, 9 AZR 104/24, Leitsatz, Rn. 17, 19, 23). Zulässig ist nur eine Einigung über tatsächlich unklare Punkte, etwa wie viele Tage schon genommen wurden (Rn. 26).
  • Verfall nur nach Hinweis: Urlaub verfällt am Jahresende oder nach dem Übertragungszeitraum nur, wenn der Arbeitgeber zuvor aufgefordert und auf den Verfall hingewiesen hat; bei langer Krankheit gelten besondere Regeln mit 15 Monaten (BAG, 20.12.2022, 9 AZR 245/19).
  • Verjährung: Der Abgeltungsanspruch verjährt in drei Jahren, regelmäßig ab dem Ende des Jahres des Ausscheidens (BAG, 31.01.2023, 9 AZR 456/20; § 195 BGB, § 199 BGB). Wer 2026 ausscheidet, hat bis zum Ablauf des 31.12.2029 Zeit – wenn keine kürzere Ausschlussfrist gilt.
  • Ausschlussfristen: Tarifliche Fristen können auch die Urlaubsabgeltung erfassen (BAG, 31.01.2023, 9 AZR 244/20): sechs Monate im TVöD (Textform) und im TV-L (schriftlich, siehe Öffentlicher Dienst), drei Monate in der Zeitarbeit (Textform). Eine vorformulierte Verfallklausel im Arbeitsvertrag, die auch den Mindestlohn erfasst, ist bei Verträgen ab 2015 insgesamt unwirksam (BAG, 18.09.2018, 9 AZR 162/18, Leitsatz).
Leeres Büro am Abend mit einer einzelnen eingeschalteten Schreibtischlampe über einem aufgeräumten Tisch, ein Mantel hängt noch über dem Stuhl
KI-generiert

Überstunden: wann sie bezahlt werden

Einen allgemeinen Grundsatz, dass jede Mehrarbeit zu bezahlen ist, gibt es nicht. Überstunden sind zu vergüten, wenn das vereinbart ist oder wenn eine Vergütung nach den Umständen zu erwarten war (§ 612 Abs. 1 BGB). Diese Erwartung besteht in weiten Teilen des Arbeitslebens; sie fehlt aber in der Regel bei Diensten höherer Art oder einer deutlich herausgehobenen Vergütung, regelmäßig wenn das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegt (BAG, 22.02.2012, 5 AZR 765/10, Rn. 21).

Wer im Streit Überstunden bezahlt haben will, muss zweierlei darlegen (BAG, 04.05.2022, 5 AZR 359/21):

  1. Die Arbeit selbstAn welchen Tagen von wann bis wann gearbeitet wurde (Rn. 15).
  2. Die VeranlassungDer Arbeitgeber muss die Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet haben, oder sie müssen zur Erledigung der zugewiesenen Arbeit nötig gewesen sein (Rn. 18, 21, 34, 36). Abgezeichnete Stundenzettel können eine Billigung sein; die bloße Zeiterfassung von Kommen und Gehen ist es noch nicht (Rn. 34, 35).

Daran ändert die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nichts; die Verteilung der Darlegungslast bleibt (Leitsatz, Rn. 22). Arbeitgeber müssen aber die über acht Stunden werktäglich hinausgehende Arbeitszeit aufzeichnen und die Nachweise zwei Jahre aufbewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Eine Klausel, nach der „erforderliche Überstunden mit dem Gehalt abgegolten“ sind, ist unwirksam, wenn der Vertrag nicht erkennen lässt, wie viele Stunden damit gemeint sind; dann gilt die gesetzliche Vergütungsregel (BAG, 01.09.2010, 5 AZR 517/09, Leitsatz, Rn. 15, 18, 19). Der Mindestlohn gilt für jede Arbeitsstunde (§ 1 MiLoG); Vereinbarungen, die ihn unterschreiten, sind insoweit unwirksam (§ 3 MiLoG).

Rechenbeispiel (Näherung, keine Gesetzesformel): 3.250 Euro brutto bei 40 Wochenstunden ergeben je Stunde 3.250 : (40 × 13 : 3) = 18,75 Euro. 46 nachgewiesene, vom Arbeitgeber veranlasste Überstunden sind dann 862,50 Euro brutto wert – ohne Zuschläge, die nur bei entsprechender Vereinbarung oder tariflicher Regel hinzukommen.

Arbeitszeitkonto: Guthaben am Ende

Wird ein Arbeitszeitkonto geführt, ist es spätestens mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses auszugleichen; ein Guthaben, das bis dahin nicht durch Freizeit abgebaut ist, wird in Geld ausgezahlt (BAG, 20.11.2019, 5 AZR 578/18, Rn. 11, 15). Zwei Punkte sind dabei wichtig:

  • Freistellung allein baut kein Guthaben ab: Wer bis zum Ende bezahlt freigestellt wird, hat damit nicht automatisch seine Plusstunden „abgefeiert“. Das gilt nur, wenn klar vereinbart oder erklärt ist, dass die Freistellung auch dem Abbau des Kontos dient (Rn. 20, 21). Im entschiedenen Fall bekam die Klägerin 67,10 Stunden trotz Freistellung bezahlt.
  • Ausgewiesenes Guthaben verfällt nicht so leicht: Ist ein Saldo vorbehaltlos ausgewiesen, muss er nicht noch einmal innerhalb von Ausschlussfristen geltend gemacht werden (Rn. 25).

Wer über einen Aufhebungsvertrag oder eine Freistellung verhandelt, sollte Urlaub und Zeitguthaben deshalb ausdrücklich regeln.

Was jede Seite tun sollte

Als Beschäftigter

  1. Resturlaub ausrechnen und beantragenGleich nach der Kündigung, mit Wunschterminen in der Kündigungsfrist; die Kündigung selbst schreibst du mit der Vorlage Kündigung durch den Arbeitnehmer.
  2. Stunden belegenEigene Aufzeichnungen sichern und abgezeichnete Listen oder Anweisungen aufbewahren.
  3. Letzte Abrechnung prüfenUrlaubsabgeltung, Zeitguthaben, Überstunden – und offene Beträge vor Ablauf von Ausschlussfristen schriftlich geltend machen.
  4. Urlaubsbescheinigung verlangenfür den neuen Arbeitgeber; mehr zum Wechsel in der Lebenslage Jobwechsel.

Als Arbeitgeber

  • Urlaub in der Kündigungsfrist rechtzeitig festlegen und die Wünsche berücksichtigen; was nicht genommen werden kann, mit der letzten Abrechnung abgelten.
  • Vor dem Jahresende auffordern und auf den Verfall hinweisen – sonst verfällt nichts.
  • Bei Freistellung ausdrücklich erklären, dass sie unter Anrechnung von Urlaub und Zeitguthaben erfolgt.
  • Urlaubsbescheinigung aushändigen und Arbeitszeitnachweise aufbewahren.

Quellen

Häufige Fragen

Darf mein Arbeitgeber mich in der Kündigungsfrist einfach in den Urlaub schicken?

Er legt den Urlaub fest, muss dabei aber deine Wünsche berücksichtigen, außer dringende betriebliche Belange oder vorrangige Wünsche anderer Beschäftigter stehen entgegen (§ 7 Abs. 1 BUrlG). Den Resturlaub in die Kündigungsfrist zu legen, ist der gesetzliche Normalfall – ausgezahlt wird nur, was nicht mehr genommen werden kann.

Werden Überstundenzuschläge bei der Urlaubsabgeltung mitgerechnet?

Nein. Grundlage ist der durchschnittliche Verdienst der letzten 13 Wochen ohne den zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienst (§ 11 Abs. 1 BUrlG). Überstunden werden getrennt abgerechnet.

Kann ich Urlaub abgegolten bekommen, wenn ich während der Kündigungsfrist krank bin?

Ja. Kannst du den Urlaub bis zum Ende wegen Krankheit nicht nehmen, kann er wegen der Beendigung nicht mehr gewährt werden und ist abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Krankheitstage werden während eines bewilligten Urlaubs nicht auf den Urlaub angerechnet, wenn du sie durch ein ärztliches Zeugnis nachweist (§ 9 BUrlG).

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

Passt dazu

  • Verträge Arbeitszeugnis

    Anspruch, Zeugnisarten, Notenskala und Berichtigung für beide Seiten

  • Verträge Freistellung

    Bezahlt oder unbezahlt, widerruflich oder nicht: Lohn, Urlaub, Nebenjob, Arbeitslosengeld

  • Verträge Wettbewerbsverbot

    Konkurrenzverbot im Job und danach: Wirksamkeit, Karenzentschädigung, Ausstieg

  • Anbieter Anbieter A–Z

    Kündigungswege, Anschriften und Fristen von A bis Z