VorlagenVorlage

Arbeitszeugnis anfordern: Vorlage für Endzeugnis, Zwischenzeugnis und Berichtigung

Mit dieser Vorlage verlangst du von deinem Arbeitgeber ein Zeugnis: zum Ende ein qualifiziertes, das auch Leistung und Verhalten bewertet, zwischendurch ein Zwischenzeugnis oder nach Erhalt eine Berichtigung. Das qualifizierte Zeugnis schuldet der Arbeitgeber nur auf dein Verlangen, elektronisch nur mit deiner Einwilligung (§ 109 GewO). Setz eine Frist und heb einen Nachweis auf.

Von Rechtsstand geprüft am 5 Min. Lesezeit

Hand legt einen schlichten weißen Umschlag in einen leeren Ablagekorb auf einem aufgeräumten Bürotisch
KI-generiert

Diese Vorlage ist für Beschäftigte und Auszubildende, die ein Zeugnis brauchen – zum Ende, zwischendurch für eine Bewerbung oder als Berichtigung eines Zeugnisses, das nicht stimmt. Sie erzeugt den Brief in vier Varianten, liefert Textbausteine für die häufigsten Mängel und nennt die Fristen, die du im Blick behalten musst. Arbeitgeber sehen, was verlangt werden kann und wie sie antworten. Was in ein Zeugnis gehört und wie die Notenskala funktioniert, erklärt Arbeitszeugnis.

Welche Variante passt?

Deine LageVariante in der VorlageGrundlage
Dein Arbeitsverhältnis endet oder ist beendet1: qualifiziertes Endzeugnis§ 109 Abs. 1 GewO – ohne dein Verlangen nur Art und Dauer der Tätigkeit
Du bewirbst dich, bekommst neue Vorgesetzte, wechselst die Abteilung oder gehst in Elternzeit2: Zwischenzeugniskein gesetzlicher Anspruch; im TVöD „aus triftigen Gründen“ (§ 35 Abs. 2 TVöD), sonst nach Arbeits- oder Tarifvertrag
Deine Berufsausbildung endet3: Ausbildungszeugnis mit Verhalten und Leistung§ 16 Abs. 2 BBiG
Du hast ein Zeugnis, das nicht stimmt4: BerichtigungBAG, 27.04.2021, 9 AZR 262/20, Rn. 14

Kreuz nur eine Variante an. Variante 1 kannst du schon vor dem letzten Arbeitstag schicken; geschuldet ist das Zeugnis bei Beendigung, und der Arbeitgeber kann es so rechtzeitig vorbereiten. Wo es keinen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gibt, ist Variante 2 eine Bitte. Im öffentlichen Dienst kannst du bei bevorstehender Beendigung außerdem ein vorläufiges Zeugnis über Art und Dauer der Tätigkeit verlangen, und alle Zeugnisse sind unverzüglich auszustellen (§ 35 Abs. 3, 4 TVöD); mehr dazu unter Öffentlicher Dienst. Wer die eigene Kündigung noch schreibt, kann das Zeugnis gleich darin verlangen – die Vorlage Kündigung durch den Arbeitnehmer hat dafür einen Zusatz.

Vorlage

Arbeitszeugnis anfordern: ausfüllen und drucken

Felder ausfüllen, Brief prüfen und drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.

1. Angaben
Freiwillig; erscheint unter dem Betreff.
Für Variante 1 und 3.
Für Variante 2; ergänzt „für …“, z. B. „meine Bewerbung auf eine interne Stelle“.
Für Variante 4.
Für Variante 4: jede Stelle benennen und eine Fassung vorschlagen; Bausteine stehen unter dem Formular.
Etwa zwei Wochen ab Absenden.
2. Empfänger
3. Absender
4. Zusätze

[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]

Firma
z. Hd. Personalabteilung
Straße und Hausnummer
PLZ Ort

[Ort], 6. Oktober 2026

Arbeitszeugnis

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Ende meines Arbeitsverhältnisses am [Ende des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses] bitte ich Sie um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das sich auch auf Leistung und Verhalten erstreckt (§ 109 Abs. 1 GewO).

Bitte senden Sie mir das Zeugnis bis zum [Frist] an meine oben genannte Anschrift.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Genau eine der vier Varianten ankreuzen. Per E-Mail oder Brief senden und einen Nachweis aufheben – eine Form schreibt das Gesetz für das Verlangen nicht vor. Sieht dein Arbeits- oder Tarifvertrag für Ansprüche eine Ausschlussfrist vor, halte Frist und Form ein (im TVöD: sechs Monate, Textform).

Textbausteine für die Berichtigung

Verlangst du eine Berichtigung, forderst du rechtlich weiter die Erfüllung deines Zeugnisanspruchs (9 AZR 262/20, Rn. 14). Benenne jede Stelle und schlag eine Fassung vor. Bausteine für das Feld „Gewünschte Änderungen“:

MangelTextbausteinBeleg
Tätigkeit unvollständig„Im zweiten Absatz fehlt, dass ich seit März 2024 die Urlaubsvertretung der Teamleitung übernommen habe. Bitte ergänzen Sie diesen Satz.“§ 109 Abs. 1 GewO
Bewertung als Tabelle„Leistung und Verhalten sind in einer Tabelle mit Schulnoten bewertet. Bitte fassen Sie die Beurteilung als Fließtext.“9 AZR 262/20, Leitsatz
Note zu schlecht„Meine Leistung ist mit ‚zur vollen Zufriedenheit‘ bewertet. Meine Ziele 2025 und 2026 habe ich jeweils übertroffen; die Beurteilungen liegen bei. Bitte bewerten Sie meine Leistung mit ‚stets zur vollen Zufriedenheit‘.“BAG, 18.11.2014, 9 AZR 584/13, Leitsatz
Schlussformel„Mit der Schlussformel bin ich nicht einverstanden. Bitte stellen Sie das Zeugnis ohne Schlussformel aus.“BAG, 11.12.2012, 9 AZR 227/11, Leitsatz 2
Daten falsch„Als Ende ist der 15. Dezember 2026 angegeben; das Arbeitsverhältnis endete am 31. Dezember 2026.“9 AZR 262/20, Rn. 11
nur als PDF per E-Mail„Sie haben mir das Zeugnis als PDF per E-Mail geschickt. In eine elektronische Erteilung habe ich nicht eingewilligt; bitte senden Sie mir das unterschriebene Original.“§ 109 Abs. 3 GewO

Für eine bessere Gesamtnote als „zur vollen Zufriedenheit“ musst du im Streit die Tatsachen vortragen und beweisen; leg deshalb Belege bei. Einen Anspruch auf Dank und gute Wünsche gibt es nicht – passt dir eine vorhandene Schlussformel nicht, kannst du nur ein Zeugnis ohne sie verlangen.

Frist setzen, Nachweis behalten

Für das Verlangen schreibt das Gesetz keine Form vor; die Vorlage lässt sich deshalb auch als E-Mail verschicken. Setz eine Frist von etwa zwei Wochen und heb einen Nachweis auf. Bleibt das Zeugnis aus, erinnere einmal schriftlich; danach kannst du auf Erteilung klagen, und in der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG). Zusammen mit dem Zeugnis kannst du die Urlaubsbescheinigung verlangen, die der Arbeitgeber bei Beendigung aushändigen muss (§ 6 Abs. 2 BUrlG), und die Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit (§ 312 SGB III). Den Zusatz „mit elektronischem Zeugnis einverstanden“ setzt du nur, wenn du das wirklich willst. Elektronisch heißt hier: mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 126a BGB); ein Scan als PDF ist kein elektronisches Zeugnis in diesem Sinn. Was nach einer Kündigung sonst ansteht, zeigt Kündigung erhalten: die ersten Tage; endet das Arbeitsverhältnis durch Vertrag, gehört das Zeugnis gleich in den Aufhebungsvertrag.

Für Arbeitgeber: so beantwortest du die Anfrage

  • Ein qualifiziertes Zeugnis schuldest du auf Verlangen; es muss wahr und klar sein, Maßstab ist ein wohlwollender, verständiger Arbeitgeber, und Leistung und Verhalten gehören in Fließtext (9 AZR 262/20, Leitsatz, Rn. 11, 13).
  • Elektronisch nur mit Einwilligung des Beschäftigten (§ 109 Abs. 3 GewO); sonst auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift.
  • Beim Ausbildungszeugnis soll auch die Ausbilderin oder der Ausbilder unterschreiben, wenn du die Ausbildung nicht selbst durchgeführt hast (§ 16 Abs. 1 BBiG); mehr unter Ausbildungsvertrag.
  • Bei einer Berichtigung prüfst du jede beanstandete Stelle. Für eine bessere Note als „zur vollen Zufriedenheit“ muss der Beschäftigte Tatsachen vortragen; erst dann musst du dagegenhalten (9 AZR 584/13, Leitsatz, Rn. 9).

Quellen

Häufige Fragen

Gilt die Vorlage auch für einen Minijob oder eine Aushilfe?

Ja. § 109 GewO knüpft an jedes Arbeitsverhältnis an, auch an einen Minijob, und nennt keine Mindestdauer. Nach sehr kurzer Zeit kann ein einfaches Zeugnis über Art und Dauer der Tätigkeit sinnvoller sein; dann verlangst du in Variante 1 kein qualifiziertes.

Was mache ich, wenn auch das berichtigte Zeugnis noch Fehler hat?

Beanstande die verbliebenen Stellen noch einmal schriftlich, mit Formulierungsvorschlag und Frist. Ändert der Arbeitgeber nichts, kannst du die Erteilung eines richtigen Zeugnisses beim Arbeitsgericht einklagen; achte dabei auf Ausschlussfristen und lass dich von deiner Gewerkschaft oder einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

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