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Aufhebungsvertrag im Arbeitsverhältnis: Vorlage mit Klauseln zur Auswahl

Mit dieser Vorlage setzen Arbeitgeber und Beschäftigte einen Aufhebungsvertrag auf und wählen die Klauseln, die sie brauchen. Wirksam ist er nur, wenn beide auf demselben Papier eigenhändig unterschreiben (§ 623, § 126 Abs. 2 BGB). Damit beim Arbeitslosengeld keine Sperrzeit droht, sollte das Ende nicht vor dem Termin liegen, zu dem eine ordentliche Arbeitgeberkündigung gewirkt hätte – und unterschrieben wird erst nach Prüfung, ohne Druck.

Von Rechtsstand geprüft am 8 Min. Lesezeit

Zwei Hände beim Handschlag über einem kleinen Holztisch mit zwei Wassergläsern im ruhigen Nachmittagslicht
KI-generiert

Diese Vorlage ist für Arbeitgeber und Beschäftigte, die ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden wollen – gleich, wer den Vertrag vorschlägt. Sie setzt einen Aufhebungsvertrag zum Ankreuzen auf, erklärt, was jede Klausel bewirkt, und rechnet an einem Beispiel durch, wie das Ende zu wählen ist, damit beim Arbeitslosengeld keine Sperrzeit droht, und welche Meldungen danach fällig sind. Was ein Aufhebungsvertrag rechtlich ändert, ob es eine Bedenkzeit gibt und wann er anfechtbar ist, steht unter Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht.

Drei Prüfungen vor dem Ausfüllen

  1. TerminDas Ende sollte nicht vor dem Tag liegen, zu dem eine ordentliche Kündigung des Arbeitgebers frühestens wirken würde. Liegt es davor, kann das Arbeitslosengeld wegen der Abfindung ruhen (§ 158 SGB III), und der wichtige Grund, der eine Sperrzeit ausschließt, entfällt.
  2. Anlass und AbfindungDie Bundesagentur erkennt einen wichtigen Grund an, wenn der Arbeitgeber eine betriebs- oder personenbedingte Kündigung mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt hat, die Kündigungsfrist eingehalten wäre, keine Unkündbarkeit bestand und die Abfindung höchstens 0,5 Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr beträgt. Bei einer einvernehmlichen Freistellung zählt das Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn bis dahin Entgelt gezahlt wird (FW 159.1.2.1.1). Alle Einzelheiten unter Sperrzeit.
  3. Kein DruckGib den Entwurf mit oder nimm ihn mit. Eine Bedenkzeit schreibt das Gesetz nicht vor, und ein Angebot nur zur sofortigen Annahme ist für sich nicht unfair (BAG, 24.02.2022, 6 AZR 333/21, Leitsatz). Wer aber die Entscheidungsfreiheit der anderen Seite in zu missbilligender Weise beeinflusst – etwa eine erkennbare Krankheit ausnutzt –, riskiert, dass der Vertrag unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis unverändert fortbesteht (BAG, 07.02.2019, 6 AZR 75/18, Rn. 9, 34, 35, 37). Die Vorlage bietet deshalb einen Zusatz mit Bedenkzeit.

Den Tag, zu dem eine Arbeitgeberkündigung heute frühestens wirken würde, rechnet der Rechner:

Rechner

Arbeitsvertrag: Kündigungsfrist berechnen

Wann endet das Arbeitsverhältnis – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mit Probezeit, Staffel nach Betriebszugehörigkeit, TVöD/TV-L, Ausbildung und Elternzeit.

Letzter Tag der Elternzeit
Leer lassen = heute
Höchstens sechs Monate; in der Ausbildung ein bis vier Monate.
Für die längeren Fristen nach Betriebszugehörigkeit; im TVöD und TV-L nötig (Beschäftigungszeit).
Im Privathaushalt gelten keine längeren Fristen nach Betriebszugehörigkeit.
Nur für die Klagefrist: Fällt sie auf einen Feiertag, endet sie am nächsten Werktag.

Grundlage: § 622 BGB und § 623 BGB (Schriftform, keine E-Mail); öffentlicher Dienst § 34 TVöD und TV-L; Ausbildung § 22 BBiG; Elternzeit § 19 BEEG. Arbeits- und andere Tarifverträge können andere Fristen vorsehen. Die längeren Fristen nach Betriebszugehörigkeit gelten von Gesetzes wegen nur für den Arbeitgeber – für dich als Arbeitnehmer nur, wenn dein Vertrag oder Tarifvertrag sie auf dich überträgt; deine Frist darf nie länger sein als die des Arbeitgebers (§ 622 Abs. 6 BGB). Klagefrist: § 4 KSchG.

Vorlage

Aufhebungsvertrag: ausfüllen und drucken

Felder ausfüllen, Brief prüfen und drucken. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.

1. Angaben
Wie im Arbeitsvertrag.
Nicht vor dem Tag, zu dem eine ordentliche Arbeitgeberkündigung heute frühestens wirken würde – sonst drohen Sperrzeit und Ruhen des Arbeitslosengelds.
Nur für die Anlass-Klausel.
z. B. 11.400
Nur für die Freistellungsklausel.
Nur für den Zusatz, z. B. „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“.
Nur für den Zusatz „Bedenkzeit“.
2. Empfänger
3. Absender
Unter dem Vertrag steht zuerst der Absender. Trag hier ein, wer außerdem unterschreibt: die andere Vertragspartei und, wenn für eine Firma jemand zeichnet, dessen Namen mit Funktion in Klammern – z. B. „Erika Muster (Geschäftsführerin)“. Einträge mit Semikolon trennen.
4. Zusätze

[Firma oder Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]

Firma oder Vor- und Nachname
Straße und Hausnummer
PLZ Ort

[Ort], 6. Oktober 2026

Aufhebungsvertrag

Die Unterzeichnenden schließen folgenden Aufhebungsvertrag:

Parteien: [Arbeitgeber (Firma)] (Arbeitgeber) und [Arbeitnehmer (Vor- und Nachname)] (Arbeitnehmer).

Beendigung: Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen mit Ablauf des [Ende des Arbeitsverhältnisses]; bis dahin wird es ordnungsgemäß abgerechnet und vergütet.

Abfindung: Der Arbeitgeber zahlt für den Verlust des Arbeitsplatzes [Abfindung in Euro (brutto)] Euro brutto, fällig am [Abfindung fällig am].

Urlaub: Nicht genommener Urlaub wird mit der letzten Abrechnung abgegolten.

Zeugnis: Der Arbeitnehmer erhält zum Ende ein qualifiziertes Zeugnis.

Hinweis: Arbeitsuchend melden spätestens drei Monate vor dem Ende, bei kürzerer Zeit binnen drei Tagen nach Vertragsschluss; über Sperrzeit und Ruhen des Arbeitslosengelds entscheidet die Agentur für Arbeit.

Unterschriften beider Vertragsparteien:

[Firma oder Vor- und Nachname]

Nur die Klauseln ankreuzen, die ihr braucht. Wird der Vertrag länger als eine Seite, druckt die Vorlage ihn auf mehreren Seiten – die Blätter zusammenheften. Zweimal ausdrucken; beide Seiten unterschreiben beide Exemplare eigenhändig, jede behält eines (§ 623, § 126 Abs. 2 BGB). Nicht per E-Mail, Scan oder Tablet. Vorher prüfen lassen und das Ende gegen die ordentliche Arbeitgeberfrist abgleichen.

Die Klauseln und worauf du achtest

Klauselankreuzen, wenn …AchtungBeleg
Anlassder Arbeitgeber eine betriebs- oder personenbedingte Kündigung wirklich angekündigt hatnur eine der beiden Varianten, und nur, wenn es stimmt – die Agentur prüft dasFW 159.1.2.1.1
Abfindungeine Zahlung vereinbart istbrutto angeben, Fälligkeit festlegen; die Steuerermäßigung gibt es nur über die Steuererklärung und grundsätzlich nur bei Zahlung in einem Kalenderjahr§ 34 EStG, Abfindung
Freistellungbis zum Ende nicht mehr gearbeitet werden sollZeitguthaben ist nur abgebaut, wenn der Vertrag das ausdrücklich regelt, Urlaub nur, wenn erkennbar ist, dass er gewährt wird; die Klausel nennt beidesBAG, 20.11.2019, 5 AZR 578/18, Rn. 21; BAG, 10.02.2015, 9 AZR 455/13, Rn. 19
Anrechnunganderer Verdienst in der Freistellung zählen sollohne diese Regel wird nichts angerechnet, während des Urlaubs ohnehin nicht; das Wettbewerbsverbot gilt bis zum Ende weiterBAG, 17.10.2012, 10 AZR 809/11, Rn. 16, 36, 37
Urlaubimmerauf den gesetzlichen Mindesturlaub kann im laufenden Arbeitsverhältnis nicht verzichtet werden, auch wenn das Ende feststeht – deshalb Abgeltung statt VerzichtBAG, 03.06.2025, 9 AZR 104/24, Leitsatz
Arbeitszeitkontoein Konto geführt wird und keine Freistellung vereinbart istein Guthaben ist spätestens zum Ende auszugleichen, sonst in Geld5 AZR 578/18, Rn. 15
Zeugnis, Gesamtbewertungfast immer; die Note nur, wenn ihr euch geeinigt habtdie Bewertung in der üblichen Zufriedenheitsformel eintragenArbeitszeugnis
Wettbewerbsverbotein nachvertragliches Verbot vereinbart ist und entfallen sollsonst ausdrücklich klären, ob es bleibtWettbewerbsverbot
Hinweiseimmerersetzen keine Auskunft der Agentur für Arbeit§ 2 Abs. 2 SGB III
Bedenkzeitder Vertrag nicht am Tisch unterschrieben wirdbis zum Fristende muss das gegengezeichnete Exemplar angekommen sein§ 148 BGB
Erledigungihr alles abschließend regeln wollterfasst weder Mindesturlaub noch Mindestlohn; vorher klären, welche Ansprüche offen sind§ 3 MiLoG

Zeitplan: vom Gespräch bis zur Arbeitslosmeldung

Ein Beispiel: Ein Lagerlogistiker ist seit Dienstag, 1. September 2020, beschäftigt und verdient 3.800 € brutto im Monat. Am Montag, 2. November 2026, kündigt der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung an und legt einen Aufhebungsvertrag vor; der Beschäftigte nimmt den Entwurf mit und lässt ihn prüfen.

DatumSchrittGrundlage
Do 12.11.2026Beide unterschreiben zwei Exemplare. Eine Kündigung an diesem Tag hätte nach sechs Jahren mit zwei Monaten zum Monatsende gewirkt, also zum 31. Januar 2027 – das Ende im Vertrag ist deshalb So 31.01.2027.§ 622 Abs. 2 BGB
bis So 15.11.2026Arbeitsuchend melden: Zwischen Unterschrift und Ende liegen weniger als drei Monate, also binnen drei Tagen – sicher noch am 12. November online.§ 38 Abs. 1 SGB III
Di 01.12.2026Die unwiderrufliche Freistellung beginnt, das Gehalt läuft bis zum Ende weiter.FW 159.1.2.1.1
So 31.01.2027Ende des Arbeitsverhältnisses. Die Abfindung von 0,5 × 6 Jahre × 3.800 € = 11.400 € brutto liegt innerhalb der Grenze.FW 159.1.2.1.1
Mo 01.02.2027Arbeitslos melden, spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung.§ 141 SGB III

Weil Termin, Anlass und Höhe stimmen und keine Unkündbarkeit besteht, liegt nach den Weisungen ein wichtiger Grund vor, und wegen der eingehaltenen Frist ruht nichts. Fehlte der wichtige Grund, sähe es anders aus: Die Sperrzeit begänne schon mit der unwiderruflichen Freistellung und liefe nach dem Kalender ab (FW 159.2 Abs. 1, 3 mit Anlage 7) – hier vom 1. Dezember 2026 bis 22. Februar 2027. Arbeitslosengeld gäbe es dann erst ab 23. Februar, und die Anspruchsdauer verkürzte sich trotzdem (§ 148 SGB III).

Unterschreiben: ein Papier, beide Namen

Ein Aufhebungsvertrag ist nur wirksam, wenn beide Seiten auf derselben Urkunde eigenhändig unterschreiben; bei zwei gleichlautenden Exemplaren genügt es, wenn jede Seite das für die andere bestimmte unterschreibt (§ 126 Abs. 2 BGB, § 623 BGB); fehlt eine Unterschrift auf dem Papier, ist er nichtig (§ 125 BGB). Am einfachsten: zweimal ausdrucken, beide unterschreiben beide Exemplare, jede Seite behält eines. In der Vorlage ist der Absender die Partei, die den Vertrag aufsetzt; bei „Weitere Personen, die unterschreiben“ trägst du die andere Partei ein und, wo für eine Firma jemand zeichnet, dessen Namen mit Funktion in Klammern. Kreuz nur die Klauseln an, die ihr braucht: Der Ausdruck ist auf eine A4-Seite ausgelegt, und mit allen Klauseln wird der Vertrag dafür zu lang. Wer für den Arbeitgeber unterschreiben darf, steht bei Kündigung durch den Arbeitgeber.

Wird nicht am Tisch unterschrieben, setz den Zusatz „Bedenkzeit“: Die zuerst unterschreibende Seite bleibt bis zu dem Datum an ihr Angebot gebunden, und bis dahin muss das gegengezeichnete Exemplar bei ihr eingehen (§ 148 BGB, § 130 BGB). Arbeitgeber denken daran, dass von ihnen veranlasste Aufhebungsverträge bei der Massenentlassung mitzählen (§ 17 KSchG).

Häufige Fehler

  1. Ende zu früh: Schon ein Monat vor dem Kündigungstermin kann Sperrzeit und Ruhen auslösen.
  2. „Urlaub ist in natura gewährt“ ohne Freistellung: Ein Verzicht auf den Mindesturlaub ist unwirksam; offener Urlaub bleibt abzugelten.
  3. Freistellung ohne Regel zum Zeitkonto: Das Guthaben bleibt bestehen und ist auszuzahlen (5 AZR 578/18, Rn. 21, 24).
  4. Nur eine Unterschrift oder getrennte Blätter: Dann ist kein Vertrag geschlossen.
  5. Abfindung über der 0,5-Grenze ohne Prüfung: Dann erkennt die Agentur den wichtigen Grund nur an, wenn die drohende Kündigung rechtmäßig gewesen wäre und der Beschäftigte objektive Nachteile einer Kündigung darlegt.

Quellen

Häufige Fragen

Kann ich den Aufhebungsvertrag auf einem Tablet unterschreiben?

Nein. Eine Unterschrift auf einem Tablet oder Unterschriftenpad ergibt kein Papier mit eigenhändiger Unterschrift, und die elektronische Form schließt § 623 BGB aus. Der Vertrag wäre nichtig (§ 125 BGB); das Arbeitsverhältnis liefe weiter.

Was kann ich tun, wenn die vereinbarte Abfindung nicht gezahlt wird?

Die Abfindung ist ein vertraglicher Anspruch: Zahlt der Arbeitgeber zum vereinbarten Termin nicht, kannst du sie beim Arbeitsgericht einklagen. Prüf Ausschlussfristen in Arbeits- oder Tarifvertrag – im TVöD verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht binnen sechs Monaten nach Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden (§ 37 TVöD).

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

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