VorlagenVorlage

Anhörung des Betriebsrats vor der Kündigung: Vorlage für Arbeitgeber

Mit dieser Vorlage unterrichtest du den Betriebsrat vor einer Kündigung so, wie § 102 BetrVG es verlangt: mit Person und Sozialdaten, Art der Kündigung, Frist und den Gründen, die deinen Entschluss tatsächlich tragen, einschließlich entlastender Umstände. Ab dem Eingang hat der Betriebsrat eine Woche, bei einer fristlosen Kündigung drei Tage. Kündigen darfst du frühestens am Tag nach Fristablauf, vorher nur nach einer abschließenden Stellungnahme.

Von Rechtsstand geprüft am 7 Min. Lesezeit

Zwei geschlossene Mappen, eine graue und eine grüne, nebeneinander auf einem hellen Buchenschreibtisch mit einem Kugelschreiber darüber
KI-generiert

Diese Vorlage ist für Arbeitgeber und Personalverantwortliche, die vor einer Kündigung den Betriebsrat anhören. Sie erzeugt das Anhörungsschreiben mit Sozialdaten, Art der Kündigung, Frist und Gründen, liefert Textbausteine für drei typische Fälle und hält den Eingang fest, ab dem die Fristen laufen. Betriebsratsmitglieder und Beschäftigte prüfen damit, ob eine Anhörung vollständig war. Welche Fehler eine Kündigung unwirksam machen und wie der Betriebsrat reagieren kann, erklärt Anhörung des Betriebsrats vor der Kündigung.

Wen du anhörst und wann

Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören, auch in den ersten sechs Monaten; ohne Anhörung ist die Kündigung unwirksam (§ 102 Abs. 1 BetrVG). Erklärungen an den Betriebsrat nimmt der Vorsitz entgegen, bei Verhinderung die Stellvertretung (§ 26 Abs. 2 BetrVG) – adressiere das Schreiben deshalb dorthin und lass den Eingang mit Datum und Uhrzeit quittieren. Sollen fristlos und hilfsweise ordentlich gekündigt werden, hörst du in einem Schreiben zu beiden Kündigungen an. Ist der Beschäftigte schwerbehindert oder gleichgestellt, hörst du zugleich die Schwerbehindertenvertretung an; für sie gelten dieselben Fristen (BAG, 29.01.2026, 2 AZR 128/25). In Verwaltungen und Betrieben der öffentlichen Hand gilt das Betriebsverfassungsgesetz nicht (§ 130 BetrVG); dort ist der Personalrat nach Personalvertretungsrecht zu beteiligen.

Vorlage

Anhörung des Betriebsrats: ausfüllen und drucken

Felder ausfüllen, Brief prüfen und drucken. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.

1. Angaben
Mit Anrede im Dativ, z. B. „Herrn Max Beispiel“ oder „Frau Erika Beispiel“.
z. B. „Kommissionierer im Lager“
z. B. „verheiratet, zwei unterhaltsberechtigte Kinder“
z. B. „keine bekannt“ oder „Grad der Behinderung 50“
z. B. „drei Monate zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB)“; nicht bei rein fristloser Kündigung.
Alle Tatsachen, die die Kündigung tragen sollen – Textbausteine stehen unter dem Formular. Reicht der Platz nicht, die Gründe auf ein Beiblatt schreiben, hier darauf verweisen und es mit übergeben.
Was zugunsten des Beschäftigten spricht; wenn nichts: „nichts über die Sozialdaten hinaus“.
Nur betriebsbedingt: Vergleichsgruppe und Auswahl.
Nur für den Zusatz „Verdacht“.
2. Empfänger
3. Absender
Als Absender oben die Firma eintragen. Hier Name und Funktion der unterschreibenden Person, die Funktion in Klammern – z. B. „Erika Muster (Geschäftsführerin)“ oder „Max Beispiel (ppa.)“. Mehrere Personen mit Semikolon trennen.
4. Zusätze

[Firma (Arbeitgeber)] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]

Betriebsrat
z. Hd. Vorsitz: Vor- und Nachname
Betriebsanschrift
PLZ Ort

[Ort], 6. Oktober 2026

Anhörung zu einer beabsichtigten Kündigung (§ 102 BetrVG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beabsichtigen, das Arbeitsverhältnis mit [Beschäftigte oder Beschäftigter], beschäftigt als [Tätigkeit und Abteilung], zu kündigen, und hören Sie hierzu nach § 102 BetrVG an. Sozialdaten: geboren am [Geburtsdatum], beschäftigt seit [Beschäftigt seit], [Familienstand und Unterhaltspflichten]; Schwerbehinderung oder Gleichstellung: [Schwerbehinderung oder Gleichstellung].

Beabsichtigt ist eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von [Kündigungsfrist], voraussichtlich zum [Voraussichtliches Ende]; wir sprechen sie alsbald nach Abschluss der Anhörung aus.

Die Kündigung stützen wir auf folgende Gründe: [Gründe]

Zugunsten der betroffenen Person ist uns bekannt: [Entlastende Umstände]

Bitte quittieren Sie den Eingang mit Datum und Uhrzeit auf der Kopie und kennzeichnen Sie eine vorzeitige Stellungnahme ausdrücklich als abschließend.

Mit freundlichen Grüßen

[Firma (Arbeitgeber)]

Dem Vorsitz des Betriebsrats übergeben, bei Verhinderung der Stellvertretung, und den Eingang mit Datum und Uhrzeit quittieren lassen – ab dann laufen eine Woche bzw. drei Tage. Erst am Tag nach Fristablauf kündigen, vorher nur nach ausdrücklich abschließender Stellungnahme. Nur eine Art der Kündigung ankreuzen. Lange Gründe druckt die Vorlage auf weiteren Seiten; ein Beiblatt geht ebenso.

So füllst du die Felder

Feld oder ZusatzWas hinein gehörtBeleg
SozialdatenGeburtsdatum, Beschäftigungsbeginn, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung – auch bei einer verhaltensbedingten Kündigung, denn Umstände, die sich zugunsten des Beschäftigten auswirken können, darfst du nicht weglassenBAG, 23.10.2014, 2 AZR 736/13, Rn. 15
Art der Kündigunggenau eine Variante ankreuzen: ordentlich, fristlos oder fristlos und hilfsweise ordentlich§ 102 Abs. 2 BetrVG
Kündigungsfrist und Endedie geltende Frist nennen und klarstellen, dass bald gekündigt wird; den Endtermin musst du regelmäßig nicht ausrechnen, wenn der Betriebsrat die Sozialdaten kennt und die gesetzliche oder tarifliche Frist giltBAG, 20.06.2013, 6 AZR 805/11, Rn. 38
Gründealle Umstände, die deinen Entschluss tatsächlich tragen, so konkret, dass der Betriebsrat ohne eigene Nachforschungen prüfen kann; bewusst irreführende Angaben machen die Anhörung unwirksamBAG, 12.09.2013, 6 AZR 121/12, Rn. 21
Entlastende Umständewas du kennst und was gegen die Kündigung sprechen kann2 AZR 736/13, Rn. 14
Sozialauswahlnur betriebsbedingt: die organisatorische Maßnahme, ihre Folgen für den Beschäftigungsbedarf und die Auswahl unter den Vergleichbaren6 AZR 121/12, Rn. 25; § 102 Abs. 3 BetrVG
Verdachtausdrücklich, wenn du auch wegen eines Verdachts kündigst – sonst kannst du dich im Prozess nicht darauf stützenBAG, 16.07.2015, 2 AZR 85/15, Rn. 25
Wartezeitin den ersten sechs Monaten genügt ein Werturteil wie „hat sich nicht bewährt“6 AZR 121/12, Rn. 22, 27

Was du bei der Kündigung weißt, dem Betriebsrat aber nicht mitteilst, kannst du später im Prozess nicht nachschieben (BAG, 18.06.2015, 2 AZR 256/14, Rn. 47). Schreib die Gründe deshalb lieber vollständig als knapp und leg Unterlagen wie eine frühere Abmahnung in Kopie bei.

Textbausteine für das Feld „Gründe“

FallTextbaustein
verhaltensbedingt nach Abmahnung„Herr B. hat am 9. November 2026 seine Frühschicht in der Kommissionierung erneut erst um 6:55 Uhr statt um 6:00 Uhr begonnen, ohne den Schichtleiter zu informieren. Wegen eines gleichartigen Verstoßes am 14. September 2026 haben wir ihn am 16. September 2026 abgemahnt; die Abmahnung liegt in Kopie bei. Wir gehen davon aus, dass er sein Verhalten nicht ändern wird.“
betriebsbedingt„Die Geschäftsführung hat am 2. November 2026 entschieden, den Versand ab 1. April 2027 an einen Logistikdienstleister zu vergeben. Damit entfallen die vier Arbeitsplätze im Versand, darunter der von Frau K. Einen freien Arbeitsplatz, auf dem sie weiterbeschäftigt werden könnte, gibt es nicht.“ – dazu im Feld „Sozialauswahl“ die Vergleichsgruppe und die Auswahlliste
Wartezeit„Frau S. ist seit dem 1. Oktober 2026 als Sachbearbeiterin im Einkauf beschäftigt. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass sie sich für diese Stelle nicht bewährt hat, und wollen das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der sechs Monate beenden.“

Wie die Kündigungsgründe selbst zu prüfen sind, steht unter Verhaltensbedingte Kündigung, Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl.

Fristen ab dem Eingang

Ab dem Eingang der vollständigen Unterrichtung hat der Betriebsrat eine Woche für Bedenken gegen eine ordentliche Kündigung, gegen eine fristlose unverzüglich, spätestens drei Tage (§ 102 Abs. 2 BetrVG). Geht das Schreiben am Donnerstag, 12. November 2026, ein, endet die Wochenfrist am Donnerstag, 19. November, um 24 Uhr; ordentlich kündigen darfst du ab Freitag, 20. November. Die drei Tage enden am Sonntag, 15. November – ob sich das auf Montag verschiebt, ist nicht geklärt, sicher ist eine fristlose Kündigung ab Dienstag, 17. November 2026. Vor Fristablauf darfst du nur kündigen, wenn der Betriebsrat sich ausdrücklich abschließend geäußert hat; im Zweifel fragst du beim Vorsitz nach (BAG, 25.05.2016, 2 AZR 345/15, Leitsatz, Rn. 27). Das voraussichtliche Ende für das Anhörungsschreiben rechnet der Rechner:

Rechner

Arbeitsvertrag: Kündigungsfrist berechnen

Wann endet das Arbeitsverhältnis – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mit Probezeit, Staffel nach Betriebszugehörigkeit, TVöD/TV-L, Ausbildung und Elternzeit.

Letzter Tag der Elternzeit
Leer lassen = heute
Höchstens sechs Monate; in der Ausbildung ein bis vier Monate.
Für die längeren Fristen nach Betriebszugehörigkeit; im TVöD und TV-L nötig (Beschäftigungszeit).
Im Privathaushalt gelten keine längeren Fristen nach Betriebszugehörigkeit.
Nur für die Klagefrist: Fällt sie auf einen Feiertag, endet sie am nächsten Werktag.

Grundlage: § 622 BGB und § 623 BGB (Schriftform, keine E-Mail); öffentlicher Dienst § 34 TVöD und TV-L; Ausbildung § 22 BBiG; Elternzeit § 19 BEEG. Arbeits- und andere Tarifverträge können andere Fristen vorsehen. Die längeren Fristen nach Betriebszugehörigkeit gelten von Gesetzes wegen nur für den Arbeitgeber – für dich als Arbeitnehmer nur, wenn dein Vertrag oder Tarifvertrag sie auf dich überträgt; deine Frist darf nie länger sein als die des Arbeitgebers (§ 622 Abs. 6 BGB). Klagefrist: § 4 KSchG.

Nach der Stellungnahme

Quellen

Häufige Fragen

Muss der Betriebsrat den Beschäftigten vor seiner Stellungnahme anhören?

Er soll es, soweit es erforderlich erscheint (§ 102 Abs. 2 Satz 4 BetrVG). Eine Pflicht des Arbeitgebers, dieses Gespräch zu organisieren, sieht das Gesetz nicht vor, und die Fristen laufen unabhängig davon.

Muss ich den Betriebsrat auch vor einer Kündigung vor Dienstantritt anhören?

Das ist nicht entschieden: Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage ausdrücklich offengelassen (BAG 6 AZR 665/15, Rn. 47). Wer sichergehen will, hört den Betriebsrat auch dann an.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

Passt dazu