VorlagenVorlage
Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber, hilfsweise ordentlich: Vorlage
Die Vorlage erklärt die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund und hilfsweise die ordentliche zum nächstzulässigen Termin. Sie muss dem Beschäftigten binnen zwei Wochen ab deiner Kenntnis der maßgebenden Tatsachen zugehen (§ 626 Abs. 2 BGB), und ein Betriebsrat muss vorher zu beiden Kündigungen angehört sein. Den Grund musst du nicht ins Schreiben setzen, auf Verlangen aber unverzüglich schriftlich mitteilen.

Diese Vorlage ist für Arbeitgeber, die nach einem schweren Vorfall fristlos und vorsorglich zugleich ordentlich kündigen. Sie erzeugt das Schreiben, rechnet vor, bis wann der Betriebsrat unterrichtet sein muss, damit beide Kündigungen in die Zwei-Wochen-Frist passen, und bietet Zusätze für Abmahnung, Freistellung mit Urlaub und Rückgabe. Ob der Vorfall einen wichtigen Grund trägt und ob vorher abzumahnen war, klärt die Seite Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. Beschäftigte, die eine solche Kündigung bekommen haben, finden weiter unten, was jetzt für sie zählt.
Wann die Vorlage passt
- Die Weiterbeschäftigung ist dir nach Abwägung aller Umstände nicht einmal bis zum Ende der Kündigungsfrist zuzumuten (§ 626 Abs. 1 BGB), und eine Abmahnung ist entbehrlich oder ging einem gleichartigen Verstoß voraus.
- Die kündigungsberechtigte Person kennt die maßgebenden Tatsachen seit höchstens zwei Wochen (§ 626 Abs. 2 BGB). Bei bloßem Verdacht ist die Anhörung des Beschäftigten Pflicht – siehe Verdachtskündigung.
- Bei geschützten Gruppen liegt die Zustimmung vor: Integrationsamt, Landesbehörde oder bei Betriebsratsmitgliedern der Betriebsrat (§ 103 BetrVG); die Übersicht steht unter Sonderkündigungsschutz im Überblick.
- Bei tariflich ordentlich Unkündbaren entfällt die hilfsweise ordentliche Kündigung; kommt bei ihnen nur eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist in Betracht, passt die Vorlage nicht. Auszubildenden kann nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden, und die Gründe gehören ins Schreiben (§ 22 BBiG): dann „Grund nennen“ ankreuzen und „hilfsweise ordentlich“ entfernen.
Vorlage
Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber: ausfüllen und drucken
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[Firma (Arbeitgeber)] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Vor- und Nachname
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund
[Anrede]
hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund.
Hilfsweise kündigen wir das Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum nächstzulässigen Termin.
Bitte melden Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt dieses Schreibens bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend, auch wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen; das ist auch online möglich. Arbeitslos melden müssen Sie sich spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung.
Bitte bestätigen Sie den Erhalt mit Datum und Unterschrift auf der beigefügten Kopie – nur den Empfang, nicht Ihr Einverständnis.
Mit freundlichen Grüßen
[Firma (Arbeitgeber)]
Vorher den Betriebsrat zu beiden Kündigungen anhören (drei Tage und eine Woche). Ausdrucken, von einer kündigungsberechtigten Person eigenhändig unterschreiben lassen und so zustellen, dass die Kündigung spätestens zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes zugeht (§ 626 Abs. 2 BGB) – persönlich mit Zeugen oder durch einen Boten. E-Mail, Fax und Scan sind unwirksam (§ 623 BGB).
Zeitplan: sechs Tage für den Betriebsrat
Die fristlose Kündigung muss binnen zwei Wochen ab Kenntnis zugehen. Ein Betriebsrat hat für Bedenken gegen die fristlose Kündigung drei Tage, gegen die hilfsweise ordentliche eine Woche (§ 102 Abs. 2 BetrVG); kündigen darfst du erst am Tag nach Fristablauf, wenn er sich nicht vorher abschließend geäußert hat. Daraus folgt eine einfache Regel: Soll die hilfsweise ordentliche Kündigung im selben Schreiben stehen, muss die vollständige Unterrichtung spätestens am sechsten Tag nach der Kenntnis beim Betriebsrat eingehen. Für den Zugang bleibt dann nur noch der letzte Tag der Frist:
| Kenntnis am | Eingang beim Betriebsrat spätestens | Wochenfrist endet | Kündigung zustellen | letzter Tag nach § 626 Abs. 2 BGB |
|---|---|---|---|---|
| Mo 11.01.2027 | Fr 15.01.2027 – der sechste Tag wäre ein Sonntag | Fr 22.01.2027 | Sa 23.01. oder Mo 25.01.2027 | Mo 25.01.2027 |
| Di 12.01.2027 | Mo 18.01.2027 | Mo 25.01.2027 | Di 26.01.2027 | Di 26.01.2027 |
| Mi 13.01.2027 | Di 19.01.2027 | Di 26.01.2027 | Mi 27.01.2027 | Mi 27.01.2027 |
| Do 14.01.2027 | Mi 20.01.2027 | Mi 27.01.2027 | Do 28.01.2027 | Do 28.01.2027 |
| Fr 15.01.2027 | Do 21.01.2027 | Do 28.01.2027 | Fr 29.01.2027 | Fr 29.01.2027 |
Wer früher anhört, gewinnt Puffer für die Zustellung. Wird es knapp, gibt es einen zweiten Weg: Du erklärst zunächst nur die fristlose Kündigung, sobald die drei Tage abgelaufen sind – den Zusatz „hilfsweise ordentlich“ entfernen –, und kündigst ordentlich gesondert mit der Vorlage Kündigung durch den Arbeitgeber, wenn die Woche um ist; die Zwei-Wochen-Frist gilt nur für die fristlose Kündigung. Ob sich die Drei-Tage-Frist verlängert, wenn sie an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag endet, ist nicht geklärt; lege den Eingang deshalb so, dass ihr dritter Tag ein Werktag ist. Die Schwerbehindertenvertretung beteiligst du mit denselben Fristen parallel (BAG, 29.01.2026, 2 AZR 128/25).
Die Frist beginnt erst mit zuverlässiger, hinreichend vollständiger Kenntnis der kündigungsberechtigten Person. Eine Anhörung des Beschäftigten schiebt den Beginn hinaus, aber nur, wenn sie zügig stattfindet, im Allgemeinen binnen einer Woche; sein Urlaub rechtfertigt kein Warten (BAG, 04.12.2025, 2 AZR 55/25).
Die Bausteine des Schreibens
| Baustein | wann | Beleg |
|---|---|---|
| Fristlos aus wichtigem Grund | immer | § 626 Abs. 1 BGB |
| Hilfsweise ordentlich zum nächstzulässigen Termin | in aller Regel; Betriebsrat auch dazu anhören – eine unwirksame fristlose Kündigung lässt sich zwar umdeuten, ausdrücklich erklärt ist sicherer | BAG, 11.06.2020, 2 AZR 660/19 |
| Grund nennen | freiwillig; auf Verlangen musst du ihn unverzüglich schriftlich mitteilen | § 626 Abs. 2 BGB |
| Abmahnung erwähnen | wenn ein gleichartiger Verstoß schon abgemahnt war | BAG, 09.06.2011, 2 AZR 323/10, Rn. 31 |
| Freistellung mit Urlaub | wenn Resturlaub offen ist und die fristlose Kündigung scheitern könnte | BAG, 10.02.2015, 9 AZR 455/13 |
| Meldehinweis | immer | § 2 Abs. 2 SGB III, § 38 SGB III |
| Abrechnung, Rückgabe | nach Lage | § 312 SGB III |
Ob du den Grund nennst, ist eine Abwägung; das Schreiben muss ihn nicht enthalten. Nennst du ihn, dann knapp, mit Datum und Tatsachen und so, wie ihn der Betriebsrat erfahren hat: Einen bekannten Grund, den du ihm verschwiegen hast, darfst du später vor Gericht nicht nachschieben (BAG, 18.06.2015, 2 AZR 256/14, Rn. 47). Kündigst du auch wegen eines Verdachts, muss der Betriebsrat das ausdrücklich erfahren (BAG, 16.07.2015, 2 AZR 85/15, Rn. 25).
Der Zusatz zur Freistellung regelt den Fall, dass ein Gericht die fristlose Kündigung kippt und nur die hilfsweise ordentliche hält. Urlaub ist in dieser Lage nur gewährt, wenn du die Urlaubsvergütung vor Antritt zahlst oder vorbehaltlos zusagst; eine Freistellung „unter Anrechnung sämtlicher Urlaubs- und Überstundenansprüche“ ohne diese Zusage erfüllte ihn nicht vollständig (9 AZR 455/13, Leitsatz, Rn. 14, 18, 24). Deshalb enthält der Zusatz die Zusage. Einseitig freistellen darfst du nur bei überwiegenden schutzwürdigen Interessen (BAG, 25.03.2026, 5 AZR 108/25); mehr unter Freistellung. Den Termin der hilfsweisen Kündigung brauchst du für Abrechnung und Freistellung; der Rechner ermittelt ihn:
Rechner
Arbeitsvertrag: Kündigungsfrist berechnen
Wann endet das Arbeitsverhältnis – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mit Probezeit, Staffel nach Betriebszugehörigkeit, TVöD/TV-L, Ausbildung und Elternzeit.
Grundlage: § 622 BGB und § 623 BGB (Schriftform, keine E-Mail); öffentlicher Dienst § 34 TVöD und TV-L; Ausbildung § 22 BBiG; Elternzeit § 19 BEEG. Arbeits- und andere Tarifverträge können andere Fristen vorsehen. Die längeren Fristen nach Betriebszugehörigkeit gelten von Gesetzes wegen nur für den Arbeitgeber – für dich als Arbeitnehmer nur, wenn dein Vertrag oder Tarifvertrag sie auf dich überträgt; deine Frist darf nie länger sein als die des Arbeitgebers (§ 622 Abs. 6 BGB). Klagefrist: § 4 KSchG.
Zustellen und dokumentieren
Halte in einem Vermerk fest, wann die kündigungsberechtigte Person was erfahren hat, wann die Unterrichtung beim Betriebsrat einging und wann die Kündigung zuging. Übergib das Schreiben persönlich mit einer Zeugin oder einem Zeugen oder lass es durch einen Boten einwerfen, der den Inhalt kennt und Datum und Uhrzeit notiert; Einzelheiten unter Zugang der Kündigung. Ein Schreiben an die Wohnanschrift geht auch zu, wenn der Beschäftigte im Urlaub ist (BAG, 22.03.2012, 2 AZR 224/11). Wer für den Betrieb unterschreiben darf und wie die Vorlage Firma und Unterschrift abbildet, steht bei der Vorlage Kündigung durch den Arbeitgeber.
Für Beschäftigte: die ersten Tage
Die dreiwöchige Klagefrist gilt auch hier: Wer die fristlose Kündigung angreifen will, muss binnen drei Wochen nach Zugang Klage erheben (§ 13 KSchG, § 4 KSchG). Den Grund kannst du verlangen; der Arbeitgeber muss ihn dann unverzüglich schriftlich mitteilen. Melde dich binnen drei Tagen arbeitsuchend und spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung arbeitslos. Beruht die Kündigung auf vertragswidrigem Verhalten, droht beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit (siehe Sperrzeit). Die Reihenfolge der nächsten Schritte zeigt Kündigung erhalten: die ersten Tage; Rat geben Gewerkschaft, Fachanwältin oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Häufige Fehler
- Betriebsrat nur zur fristlosen Kündigung angehört: Die hilfsweise ordentliche ist eine eigene Kündigung und braucht eine eigene Anhörung (§ 102 Abs. 1 BetrVG).
- Zu früh zugestellt: Vor Fristablauf ist die Kündigung nur nach abschließender Stellungnahme wirksam; im Zweifel beim Vorsitz nachfragen (BAG, 25.05.2016, 2 AZR 345/15, Leitsatz, Rn. 27).
- Erst abgemahnt, dann wegen desselben Vorfalls gekündigt: Mit der Abmahnung verzichtest du in der Regel auf die Kündigung aus diesem Grund (BAG, 13.05.2015, 2 AZR 531/14, Rn. 33).
- Freistellung „unter Anrechnung des Urlaubs“ ohne Zusage der Vergütung: Der Urlaub bleibt offen und ist später abzugelten.
Quellen
- § 626 BGB – Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, § 623 BGB – Schriftform der Kündigung und § 615 BGB – Vergütung bei Annahmeverzug
- § 102 BetrVG – Mitbestimmung bei Kündigungen und § 103 BetrVG – Außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen
- § 4 KSchG und § 13 KSchG – Außerordentliche Kündigungen
- § 22 BBiG – Kündigung
- § 2 SGB III, § 38 SGB III – Arbeitsuchendmeldung und § 312 SGB III – Arbeitsbescheinigung
- § 109 GewO – Zeugnis
- BAG, Urteil vom 04.12.2025, 2 AZR 55/25 (Beginn der Zwei-Wochen-Frist, Anhörung und Urlaub) – abgerufen am 05.10.2026
- BAG, Urteil vom 29.01.2026, 2 AZR 128/25 (Fristen der Schwerbehindertenvertretung) – abgerufen am 05.10.2026
- BAG, Urteil vom 11.06.2020, 2 AZR 660/19 (Umdeutung in eine ordentliche Kündigung) – abgerufen am 05.10.2026
- BAG, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 323/10 (gleichartige Pflichtverletzung nach Abmahnung) – abgerufen am 05.10.2026
- BAG, Urteil vom 10.02.2015, 9 AZR 455/13 (Urlaub in der Freistellung nach fristloser Kündigung) – abgerufen am 05.10.2026
- BAG, Urteil vom 18.06.2015, 2 AZR 256/14 (Nachschieben von Kündigungsgründen) – abgerufen am 05.10.2026
- BAG, Urteil vom 16.07.2015, 2 AZR 85/15 (Verdacht muss dem Betriebsrat mitgeteilt werden) – abgerufen am 05.10.2026
- BAG, Urteil vom 22.03.2012, 2 AZR 224/11 (Zugang während des Urlaubs) – abgerufen am 05.10.2026
- BAG, Urteil vom 25.05.2016, 2 AZR 345/15 (Kündigung vor Ablauf der Anhörungsfrist) – abgerufen am 05.10.2026
- BAG, Urteil vom 13.05.2015, 2 AZR 531/14 (Verzicht auf die Kündigung durch Abmahnung) – abgerufen am 05.10.2026
- BAG, Urteil vom 27.04.2021, 9 AZR 262/20 (Wahrheit und Klarheit des Zeugnisses) – abgerufen am 05.10.2026
- BAG, Pressemitteilung zum Urteil vom 25.03.2026, 5 AZR 108/25 (Freistellungsklausel) – abgerufen am 05.10.2026
Häufige Fragen
Was kostet es, wenn das Gericht nur die hilfsweise ordentliche Kündigung gelten lässt?
Dann endet das Arbeitsverhältnis erst mit Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Für die Zeit bis dahin schuldest du grundsätzlich die Vergütung aus Annahmeverzug (§ 615 BGB); angerechnet wird, was der Beschäftigte in dieser Zeit anderweitig verdient oder böswillig zu verdienen unterlässt. Hast du ihn wirksam unter Anrechnung des Urlaubs freigestellt, ist dieser Urlaub erfüllt.
Muss ich nach einer fristlosen Kündigung ein Zeugnis ausstellen?
Ja. Der Anspruch entsteht bei der Beendigung, gleich wie sie zustande kommt (§ 109 Abs. 1 GewO). Ein qualifiziertes Zeugnis schuldest du auf Verlangen; es muss wahr sein, Maßstab ist ein wohlwollender, verständiger Arbeitgeber (BAG 9 AZR 262/20, Rn. 11, 13). Die Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit stellst du auf Verlangen aus (§ 312 SGB III).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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