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Kündigung eines Minijobs: Vorlage zum Ausfüllen
Einen Minijob kündigst du wie jeden anderen Job: mit vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, wenn nichts anderes vereinbart ist, und mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier (§§ 622, 623 BGB). Eine Nachricht per Messenger reicht nicht. Urlaub und Zeugnis stehen dir auch im Minijob zu.

Diese Vorlage ist für alle, die einen Minijob beenden – im Supermarkt, in der Gastronomie, als Haushaltshilfe in einer Familie oder neben Schule und Studium. Sie erzeugt eine schriftliche Kündigung mit Termin, die du nur noch unterschreiben musst, und erinnert an Urlaub und Zeugnis. Arbeitgeber und Haushalte sehen, welcher Termin gilt. Die Hintergründe zu Fristen, Werkstudenten- und Nebenjobs stehen unter Minijob, Werkstudent, Nebenjob.
Wann diese Vorlage passt
- Minijob im Betrieb oder im Privathaushalt: Für deine eigene Kündigung gilt in beiden Fällen die Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende – auch nach vielen Jahren, denn die längeren Fristen nach Betriebszugehörigkeit binden nur den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 1 BGB, § 622 Abs. 2 BGB). Ein Arbeitsvertrag kann längere Fristen vorsehen; dann gelten sie.
- Probezeit vereinbart: Dann reichen zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag; trag das passende Datum ein (§ 622 Abs. 3 BGB).
- Befristeter Minijob: Er endet mit dem vereinbarten Datum von selbst. Vorher kündigen kannst du nur, wenn der Vertrag das vorsieht (§ 15 Abs. 4 TzBfG).
- Mehrere Jobs: Jeder Job wird für sich gekündigt; die Kündigung des Hauptjobs beendet den Minijob nicht und umgekehrt.
Vorlage
Kündigung eines Minijobs: ausfüllen und drucken
Felder ausfüllen, Brief prüfen und drucken. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Firma oder Vor- und Nachname
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines Arbeitsverhältnisses (Minijob)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende geringfügige Arbeitsverhältnis (Minijob) ordentlich und fristgerecht zum [Kündigung zum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und den Beendigungstermin schriftlich.
Meinen restlichen Urlaub möchte ich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nehmen. Sollte das nicht möglich sein, bitte ich um Abgeltung.
Bitte stellen Sie mir zum Ende ein Arbeitszeugnis aus, das sich auch auf Leistung und Verhalten erstreckt.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und persönlich gegen Empfangsbestätigung auf einer Kopie übergeben – auch im Minijob reicht keine Nachricht per WhatsApp (§ 623 BGB). Arbeitsuchend melden ist Pflicht (§ 38 SGB III); Folgen hat eine verspätete Meldung nur, wenn du danach Arbeitslosengeld beantragst.
Bis wann die Kündigung ankommen muss
| gewünschtes Ende | Kündigung muss spätestens zugehen | sicher übergeben bis |
|---|---|---|
| So 15.11.2026 | So 18.10.2026 | Fr 16.10.2026 |
| Mo 30.11.2026 | Mo 02.11.2026 | Mo 02.11.2026, persönlich |
| Di 15.12.2026 | Di 17.11.2026 | Di 17.11.2026, persönlich |
Die vier Wochen beginnen am Tag nach dem Zugang. Ein Ende am Wochenende verschiebt sich nicht, und ob ein am Sonntag eingeworfener Brief noch am selben Tag zugeht, ist nicht entschieden – deshalb der Freitag als sicherer Tag in der ersten Zeile. Mit eigenen Daten rechnet der Rechner:
Rechner
Arbeitsvertrag: Kündigungsfrist berechnen
Wann endet das Arbeitsverhältnis – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mit Probezeit, Staffel nach Betriebszugehörigkeit, TVöD/TV-L, Ausbildung und Elternzeit.
Grundlage: § 622 BGB und § 623 BGB (Schriftform, keine E-Mail); öffentlicher Dienst § 34 TVöD und TV-L; Ausbildung § 22 BBiG; Elternzeit § 19 BEEG. Arbeits- und andere Tarifverträge können andere Fristen vorsehen. Die längeren Fristen nach Betriebszugehörigkeit gelten von Gesetzes wegen nur für den Arbeitgeber – für dich als Arbeitnehmer nur, wenn dein Vertrag oder Tarifvertrag sie auf dich überträgt; deine Frist darf nie länger sein als die des Arbeitgebers (§ 622 Abs. 6 BGB). Klagefrist: § 4 KSchG.
Was im Minijob anders ist – und was nicht
Haushaltshilfe: Empfänger ist die Familie
Arbeitest du in einem Privathaushalt, ist dein Arbeitgeber die Person, mit der du den Vertrag geschlossen hast. Trag sie mit Namen und Anschrift als Empfänger ein, übergib die Kündigung persönlich und lass dir den Empfang mit Datum auf einer Kopie bestätigen. Für die Frist macht der Haushalt keinen Unterschied: Kündigst du, gilt wie überall die Grundfrist.
Unter 18: allein kündigen – meistens
Haben deine Eltern dir erlaubt, den Job anzunehmen, darfst du ihn auch allein kündigen: Wer „in Dienst oder in Arbeit“ treten darf, ist für das Eingehen und Aufheben eines solchen Arbeitsverhältnisses voll geschäftsfähig (§ 113 Abs. 1 BGB). Die Eltern können diese Erlaubnis aber einschränken oder zurücknehmen (§ 113 Abs. 2 BGB). Ist unklar, was sie erlaubt haben, unterschreiben sie die Kündigung einfach neben dir mit. Für eine Berufsausbildung ist offen, ob diese Regel gilt; dort unterschreiben die Eltern sicherheitshalber immer mit – siehe Kündigung des Ausbildungsvertrags.
Urlaub und Zeugnis: volle Rechte
Auch im Minijob gibt es bezahlten Urlaub. Tage, die bis zum Ende nicht mehr drin sind, muss der Arbeitgeber auszahlen (§ 7 Abs. 4 BUrlG); wie viele Tage es bei zwei oder drei Arbeitstagen pro Woche sind, rechnet der Resturlaub-Rechner. Ein schriftliches Zeugnis kannst du ebenso verlangen (§ 109 GewO) – nützlich für die nächste Bewerbung. Fängst du im selben Jahr einen neuen Job an, hilft die Urlaubsbescheinigung, weil der neue Arbeitgeber schon gewährten Urlaub anrechnet (§ 6 BUrlG).
Arbeitsuchend melden und Arbeitslosengeld
Die Pflicht, sich drei Monate vor dem Ende oder binnen drei Tagen nach der Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden, knüpft nach dem Gesetz an jedes Arbeitsverhältnis an (§ 38 Abs. 1 SGB III). Folgen hat eine verspätete Meldung aber nur beim Arbeitslosengeld: eine Woche Sperrzeit (§ 159 Abs. 6 SGB III). Die Agentur schaut dabei auf das letzte Arbeitsverhältnis vor Beginn des Anspruchs (FW 159.1.1.9 Abs. 2). Gibst du nur den Minijob auf, droht auch keine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe: Sperrzeitrelevant ist nach den Weisungen nur das Lösen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (FW 159.1.1.1 Abs. 2), und Minijobs sind in der Arbeitslosenversicherung grundsätzlich versicherungsfrei (§ 27 Abs. 2 SGB III). Anders beim versicherungspflichtigen Hauptjob – dazu Sperrzeit nach Eigenkündigung und Arbeitsuchend melden.
Häufige Fehler im Minijob
- Einfach nicht mehr erschienen: Das Arbeitsverhältnis läuft weiter, bis es wirksam gekündigt ist. Unentschuldigtes Fehlen kann eine Abmahnung oder eine Kündigung durch den Arbeitgeber nach sich ziehen.
- Kündigung bei der Schichtleitung abgegeben, ohne Quittung: Lass dir den Empfang immer auf einer Kopie bestätigen – sonst lässt sich der Zugang nicht beweisen. Wege und Beispiele stehen unter Zugang der Kündigung.
- Urlaub verfallen lassen: Sprich offene Urlaubstage gleich mit der Kündigung an; die Vorlage hat dafür einen Zusatz.
- Zu knapp gerechnet: Plane ein paar Tage Puffer ein; ein Tag zu spät kann dich zwei Wochen länger binden. Die Fristregeln im Detail: Kündigungsfristen.
Quellen
- § 622 BGB – Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen, § 623 BGB – Schriftform der Kündigung und § 113 BGB – Dienst- oder Arbeitsverhältnis
- § 15 TzBfG – Ende des befristeten Arbeitsvertrages
- § 6 BUrlG, § 7 BUrlG und § 109 GewO – Zeugnis
- § 27 SGB III – Versicherungsfreie Beschäftigte, § 38 SGB III – Arbeitsuchendmeldung und § 159 SGB III – Ruhen bei Sperrzeit
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 159 SGB III, gültig ab 01.07.2026 (Nr. 159.1.1.1 und 159.1.1.9) – abgerufen am 05.10.2026
- Minijob-Zentrale: Jahresmeldung, Abmeldung und sonstige Meldungen und Minijobs im Haushalt abmelden – abgerufen am 05.10.2026
Häufige Fragen
Muss ich mich selbst bei der Minijob-Zentrale abmelden?
Nein, das ist Sache des Arbeitgebers. Betriebe melden das Ende mit der nächsten Entgeltabrechnung, spätestens sechs Wochen danach, elektronisch ab. Privathaushalte sind an keine Frist gebunden. Die Minijob-Zentrale empfiehlt ihnen trotzdem, sich bald abzumelden, weil sie die Abgaben jeweils zum 31. Januar und 31. Juli einzieht.
Gilt die Kündigungsfrist auch, wenn ich nur ein paar Stunden im Monat arbeite?
Ja. Die Fristen hängen weder von den Stunden noch vom Verdienst ab. Ohne andere Vereinbarung sind es vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, in einer vereinbarten Probezeit zwei Wochen (§ 622 BGB).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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