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Kündigung des Ausbildungsvertrags: Vorlage für Auszubildende

In der Probezeit kündigst du deine Ausbildung jederzeit ohne Frist, danach mit vier Wochen, wenn du die Ausbildung aufgibst oder einen anderen Beruf lernen willst (§ 22 BBiG). Nach der Probezeit muss der Grund im Schreiben stehen, sonst ist die Kündigung unwirksam. Bist du unter 18, unterschreiben deine Eltern mit.

Von Rechtsstand geprüft am 7 Min. Lesezeit

Mehlbestäubte Arbeitsfläche in einer Backstube mit hölzernem Nudelholz und gefalteter weißer Schürze im frühen Morgenlicht
KI-generiert

Diese Vorlage ist für Auszubildende, die ihre Ausbildung abbrechen oder in einen anderen Beruf wechseln wollen. Sie kennt die drei Wege des Berufsbildungsgesetzes, nimmt den Grund auf, den das Gesetz nach der Probezeit verlangt, und sieht die Unterschrift der Eltern vor, wenn du noch nicht 18 bist. Ausbildungsbetriebe finden ihre Seite der Regeln – Kündigung nur aus wichtigem Grund, Zugang bei minderjährigen Azubis, Schlichtungsausschuss – unter Ausbildungsvertrag kündigen.

Welcher Haken in der Vorlage?

Die Vorlage hat drei Varianten. Setz genau einen der drei Haken; die anderen bleiben leer.

Deine LageHaken beiFristGrund im Schreiben
noch in der ProbezeitVariante 1keine; Ende ab dem Tag des Zugangs oder späternicht nötig
Probezeit vorbei, du hörst mit der Ausbildung ganz auf oder lernst einen anderen BerufVariante 2vier Wochen ab Zugang; ein späteres Ende ist erlaubtPflicht
Probezeit vorbei, Weitermachen ist dir nicht zuzumutenVariante 3fristlos, aber spätestens zwei Wochen nach Kenntnis der TatsachenPflicht
Probezeit vorbei, du willst denselben Beruf in einem anderen Betrieb weiterlernenkeinevom Wortlaut des Gesetzes nicht erfasstWeg über einen Aufhebungsvertrag

Grundlage sind § 20 BBiG und § 22 BBiG. Wie lang deine Probezeit ist, steht im Ausbildungsvertrag: mindestens einen, höchstens vier Monate.

Vorlage

Kündigung des Ausbildungsvertrags durch Auszubildende: ausfüllen und drucken

Felder ausfüllen, Brief prüfen und drucken. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.

1. Angaben
Erscheint unter dem Betreff, zum Beispiel „Kauffrau für Büromanagement“.
Für Variante 1 und 2. In der Probezeit jeder Tag ab Zugang; danach frühestens vier Wochen nach Zugang, ein späterer Tag ist erlaubt.
Für Variante 2 und 3 Pflicht (§ 22 Abs. 3 BBiG). Es genügt etwa: „Ich gebe die Berufsausbildung auf.“
2. Empfänger
3. Absender
Bist du unter 18, trag hier deine Eltern ein – sie unterschreiben als gesetzliche Vertreter mit.
4. Zusätze

[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]

Firma
z. Hd. Ausbildungsleitung
Straße und Hausnummer
PLZ Ort

[Ort], 6. Oktober 2026

Kündigung meines Berufsausbildungsverhältnisses

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Berufsausbildungsverhältnis.

Die Probezeit ist abgelaufen. Ich kündige nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG zum [Ende zum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Grund der Kündigung: [Grund der Kündigung]

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Ende des Ausbildungsverhältnisses schriftlich.

Bitte stellen Sie mir ein Ausbildungszeugnis aus, das auch Angaben über Verhalten und Leistung enthält (§ 16 BBiG).

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Genau eine Variante ankreuzen. Ausdrucken und eigenhändig unterschreiben; bist du unter 18, trag deine Eltern bei den weiteren Unterschriften ein – sie unterschreiben mit. Nach der Probezeit muss der Grund im Schreiben stehen (§ 22 Abs. 3 BBiG). E-Mail, Fax und Messenger reichen nie. Arbeitsuchend melden musst du dich bei einer betrieblichen Ausbildung nicht (§ 38 Abs. 1 Satz 4 SGB III).

Was als Grund im Schreiben stehen muss

Nach der Probezeit muss die Kündigung schriftlich „unter Angabe der Kündigungsgründe“ erfolgen; die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 22 Abs. 3 BBiG). Ohne Grund im Schreiben ist sie nichtig (§ 125 BGB). Für die Kündigung wegen Berufsaufgabe verlangt das Bundesarbeitsgericht wenig: Es genügte die Angabe, man wolle die Berufsausbildung aufgeben (BAG, 22.02.2018, 6 AZR 50/17, Rn. 14). Bausteine für das Feld „Grund der Kündigung“:

Ich gebe die Berufsausbildung auf.

Ich habe mich für einen anderen Beruf entschieden und beginne am [Datum] eine Ausbildung als [Beruf].

Am [Datum] ist [Vorfall] geschehen. Ich habe mich am [Datum] bei [Ausbildungsleitung] beschwert; Abhilfe ist nicht erfolgt.

Was als wichtiger Grund trägt, sagt das Gesetz nicht; das entscheidet sich im Einzelfall. Klar geregelt ist dagegen die Frist: Kennst du die Tatsachen schon länger als zwei Wochen, ist die fristlose Kündigung unwirksam. Läuft ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle, ruht die Frist, bis es beendet ist (§ 22 Abs. 4 BBiG). Typische Anlässe für eine fristlose Eigenkündigung im Arbeitsverhältnis sammelt die Seite Fristlose Eigenkündigung; ob sie in der Ausbildung genauso tragen, hängt vom Einzelfall ab. Bevor du fristlos kündigst, lass dich beraten – von der Ausbildungsberatung der zuständigen Stelle, etwa der Kammer (§ 76 BBiG), oder als Mitglied von deiner Gewerkschaft.

Fristen an einem Beispiel

Ausbildungsbeginn ist Dienstag, 1. September 2026, mit vier Monaten Probezeit; sie endet am Donnerstag, 31. Dezember 2026. Der Arbeitsvertrag-Rechner bildet die Regeln des Berufsbildungsgesetzes nicht ab, deshalb hier die Werte:

LageZugang beim BetriebEnde frühestens
Kündigung in der ProbezeitMo 14.12.2026Mo 14.12.2026 oder ein späterer Tag, den du nennst
Berufsaufgabe oder -wechsel nach der ProbezeitMo 11.01.2027Mo 08.02.2027
Berufswechsel, neue Ausbildung beginnt am 01.03.2027Mo 11.01.2027So 28.02.2027, wenn du diesen Tag nennst
wichtiger Grund, Tatsachen bekannt seit Fr 05.03.2027spätestens Fr 19.03.2027mit dem Zugang

Ein späteres Ende als nach vier Wochen darfst du wählen. Die vier Wochen sind eine Höchstfrist, die der Vertrag nicht zu deinem Nachteil verlängern darf – du selbst darfst aber früher kündigen und den Tag nennen, an dem du aufhören willst (BAG, 22.02.2018, 6 AZR 50/17, Leitsatz, Rn. 15). Für eigene Daten nimmt der Fristenrechner deinen Zugangstag als Ereignis; wähl „4 Wochen“ und die Art „Kündigungsfrist“:

Rechner

Frist berechnen nach BGB

Wann endet eine Frist von Tagen, Wochen oder Monaten? Mit Wochenenden und Feiertagen deines Bundeslandes.

Dieser Tag zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB).
Bei Erklärungs- und Zahlungsfristen rückt ein Wochenende oder Feiertag das Ende auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB); ob das auch für Sonderkündigungen gilt, ist nicht geklärt.
Für gesetzliche Feiertage. Ohne Auswahl zählen nur die bundesweiten.

Grundlage: § 187 BGB, § 188 BGB und § 193 BGB. Für Kündigungsfristen gilt § 193 BGB nicht (BGH, 17.02.2005, III ZR 172/04). Verbindlich ist, was Gesetz oder Vertrag für deinen Fall bestimmen.

Unter 18: die Eltern unterschreiben mit

Minderjährige brauchen für eine Kündigung die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter, meist der Eltern (§ 107 BGB). Ohne Einwilligung ist die Kündigung unwirksam; legst du sie nicht schriftlich vor, kann der Betrieb die Kündigung deshalb unverzüglich zurückweisen (§ 111 BGB). Am sichersten unterschreiben die Eltern das Schreiben mit – dann liegt die Einwilligung vor (BAG, 22.02.2018, 6 AZR 50/17, Rn. 13). Haben beide das Sorgerecht, vertreten sie dich gemeinschaftlich (§ 1629 Abs. 1 BGB); dann unterschreiben beide. Ob die Erlaubnis der Eltern, „in Arbeit zu treten“, auch für eine Ausbildung gilt und dich allein kündigen ließe (§ 113 BGB), hat das Bundesarbeitsgericht offengelassen (BAG, 08.12.2011, 6 AZR 354/10, Rn. 18) – verlass dich nicht darauf.

In der Vorlage setzt du den Haken „Ich bin unter 18“ und trägst die Namen der Eltern im Feld für weitere Unterschriften ein; unter dem Brief erscheinen dann Zeilen für ihre Unterschrift. Kündigt umgekehrt der Betrieb einem minderjährigen Azubi, muss die Kündigung die Eltern erreichen; für den Empfang genügt ein Elternteil (BAG, 08.12.2011, 6 AZR 354/10, Rn. 18, 23).

Nach der Kündigung

  • Zeugnis: Der Betrieb muss dir ein schriftliches Ausbildungszeugnis ausstellen; Angaben über Verhalten und Leistung kommen nur auf dein Verlangen hinein – die Vorlage verlangt sie (§ 16 BBiG).
  • Kein Schadensersatz bei Berufsaufgabe: Nach der Probezeit kann jede Seite Ersatz verlangen, wenn die andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat – nicht aber bei einer Kündigung wegen Aufgabe oder Wechsels des Berufs (§ 23 Abs. 1 BBiG).
  • Kammer: Die zuständige Stelle löscht den Vertrag aus ihrem Verzeichnis. Auf das Ende des Ausbildungsverhältnisses hat das keinen Einfluss (BAG, 22.02.2018, 6 AZR 50/17, Rn. 28).
  • Agentur für Arbeit: Eine Pflicht zur Arbeitsuchendmeldung gibt es im betrieblichen Ausbildungsverhältnis nicht (§ 38 Abs. 1 Satz 4 SGB III). Willst du später Arbeitslosengeld beantragen, kann die Aufgabe der Ausbildung eine Sperrzeit auslösen; einen wichtigen Grund sehen die Weisungen der Agentur, wenn du die Ausbildungsstelle wegen fehlender Eignung aufgibst (FW 159.1.2.1 Buchst. h). Mehr unter Sperrzeit nach Eigenkündigung. Suchst du einen neuen Ausbildungsplatz, kannst du dich bei der Agentur melden; die Ausbildungsvermittlung läuft dann, bis du eine Ausbildung beginnst, oder solange du sie verlangst (§ 38 Abs. 5 SGB III).

Bleibst du nach dem Abschluss im Betrieb oder wechselst du später aus einem normalen Arbeitsverhältnis, gilt die Vorlage Kündigung durch den Arbeitnehmer.

Häufige Fehler

  1. Grund vergessen: Nach der Probezeit macht das die Kündigung nichtig; ein später nachgereichter Grund heilt den Formfehler nicht. Dann hilft nur eine neue, vollständige Kündigung.
  2. Zwei Varianten angekreuzt: Der Brief widerspricht sich dann selbst. Lies die Vorschau, bevor du druckst.
  3. Eltern nicht beteiligt: Bei Minderjährigen fehlt sonst die Einwilligung, und der Betrieb darf die Kündigung zurückweisen.
  4. Per Nachricht an den Ausbilder: unwirksam – siehe Form der Kündigung.

Quellen

Häufige Fragen

Reicht in der Probezeit eine Kündigung per WhatsApp?

Nein. Auch in der Probezeit muss die Kündigung schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen; die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 22 Abs. 3 BBiG). Nur einen Grund musst du in der Probezeit nicht angeben.

Muss ich Ausbildungskosten zurückzahlen, wenn ich abbreche?

Nein. Eine Vereinbarung, nach der Auszubildende für die Berufsausbildung eine Entschädigung zahlen müssen, ist nichtig; dasselbe gilt für Vertragsstrafen und pauschalen Schadensersatz (§ 12 Abs. 2 BBiG).

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

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