VorlagenVorlage

Kündigung zum Ende der Elternzeit: Vorlage nach § 19 BEEG

Willst du nach der Elternzeit nicht zurückkehren, kündigst du zum letzten Tag der Elternzeit mit drei Monaten Frist (§ 19 BEEG). Die unterschriebene Kündigung muss spätestens an dem Tag ankommen, der drei Monate vor diesem Ende liegt; endet die Elternzeit am Monatsletzten, reicht der Monatsletzte drei Monate vorher. Nicht genommener Urlaub wird abgegolten.

Von Rechtsstand geprüft am 6 Min. Lesezeit

Hände falten winzige gestrickte Söckchen auf einem Holztisch neben einem zugeklappten Laptop im weichen Morgenlicht
KI-generiert

Diese Vorlage ist für Mütter und Väter, die nach der Elternzeit nicht an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen. Sie kündigt zum letzten Tag der Elternzeit mit der Frist des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes und verlangt die Abgeltung des offenen Urlaubs. Die Tabelle zeigt, bis wann die Kündigung je nach Geburtsdatum des Kindes ankommen muss. Arbeitgeber finden, was sie beim Urlaub vor dem Ende erklären müssen. Den Kündigungsschutz in der Elternzeit erklärt Elternzeit: Kündigungsschutz und eigene Kündigung.

Drei Monate vor dem letzten Elternzeittag

„Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.“ (§ 19 BEEG) Maßgeblich ist das Ende der Elternzeit, die du beim Arbeitgeber verlangt hast – nicht das Ende des Elterngelds. Hast du die Elternzeit in mehrere Abschnitte geteilt, ist in den hier geprüften Quellen nicht geklärt, ob schon das Ende eines früheren Abschnitts als „Ende der Elternzeit“ zählt; lass dich dann vorher beraten. Nimmst du Elternzeit bis zum dritten Geburtstag, endet sie mit dem Tag davor: Der Anspruch besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres (§ 15 Abs. 2 BEEG), und ein Lebensjahr ist mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag vollendet (§ 187 Abs. 2 BGB).

Elternzeitendet amKündigung muss spätestens zugehensicher übergeben bis
bis zum 3. Geburtstag, Kind geboren am 15.03.2024So 14.03.2027Mo 14.12.2026Fr 11.12.2026
bis zum 3. Geburtstag, Kind geboren am 01.12.2024Di 30.11.2027Di 31.08.2027Fr 27.08.2027
zwölf Monate ab Mo 15.06.2026Mo 14.06.2027So 14.03.2027Fr 12.03.2027

Gerechnet wird nach dem BGB: Die drei Monate laufen ab dem Tag nach dem Zugang und enden am Tag mit derselben Zahl; fehlt dieser Tag im letzten Monat, am Monatsletzten (§ 188 Abs. 2 BGB, § 188 Abs. 3 BGB). Deshalb reicht für ein Ende am 30. November noch ein Zugang am 31. August. Ob Gerichte den Grenztag genauso bestimmen, ist in den hier geprüften Quellen nicht entschieden; gib die Kündigung deshalb ein paar Tage früher ab. Der Arbeitsvertrag-Rechner kennt diese Sonderfrist nicht. Mit dem Fristenrechner prüfst du deinen Plan: geplanten Zugangstag als Ereignis eintragen, „3 Monate“ und die Art „Kündigungsfrist“ wählen. Endet die Frist spätestens an deinem letzten Elternzeittag, bist du rechtzeitig.

Rechner

Frist berechnen nach BGB

Wann endet eine Frist von Tagen, Wochen oder Monaten? Mit Wochenenden und Feiertagen deines Bundeslandes.

Dieser Tag zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB).
Bei Erklärungs- und Zahlungsfristen rückt ein Wochenende oder Feiertag das Ende auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB); ob das auch für Sonderkündigungen gilt, ist nicht geklärt.
Für gesetzliche Feiertage. Ohne Auswahl zählen nur die bundesweiten.

Grundlage: § 187 BGB, § 188 BGB und § 193 BGB. Für Kündigungsfristen gilt § 193 BGB nicht (BGH, 17.02.2005, III ZR 172/04). Verbindlich ist, was Gesetz oder Vertrag für deinen Fall bestimmen.

Vorlage

Kündigung zum Ende der Elternzeit: ausfüllen und drucken

Felder ausfüllen, Brief prüfen und drucken. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.

1. Angaben
So wie in deinem Elternzeitverlangen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vorher beim Arbeitgeber ankommen.
Freiwillig; erscheint unter dem Betreff.
2. Empfänger
3. Absender
4. Zusätze

[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]

Firma
z. Hd. Personalabteilung
Straße und Hausnummer
PLZ Ort

[Ort], 6. Oktober 2026

Kündigung meines Arbeitsverhältnisses zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende meiner Elternzeit am [Letzter Tag der Elternzeit], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende meiner Elternzeit.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und den Beendigungstermin schriftlich.

Bitte gelten Sie meinen noch nicht gewährten Urlaub zum Ende des Arbeitsverhältnisses ab (§ 17 Abs. 3 BEEG).

Bitte stellen Sie mir zum Ende ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus, das sich auch auf Leistung und Verhalten erstreckt.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und so übergeben, dass die Kündigung spätestens drei Monate vor dem letzten Elternzeittag ankommt und du den Zugang belegen kannst (§ 19 BEEG, § 623 BGB). Spätestens am selben Tag arbeitsuchend melden (§ 38 SGB III).

Früher gehen oder zu spät dran

Die Drei-Monats-Frist gilt nur für eine Kündigung genau zum Ende der Elternzeit. Du kannst auch während der Elternzeit zu einem anderen Termin kündigen; dann gilt deine normale Kündigungsfrist aus Gesetz, Arbeits- oder Tarifvertrag – so beschreibt es das Familienportal des Bundesfamilienministeriums. Welche das ist, steht unter Kündigungsfristen; das Schreiben dafür liefert die Vorlage Kündigung durch den Arbeitnehmer. Ist im Vertrag eine längere Frist vereinbart, gilt sie für die Kündigung zum Ende der Elternzeit nach einer Auskunft von KomNet, dem Arbeitsschutz-Wissensdienst des Landesamts für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen, nicht; eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts dazu ist hier nicht geprüft.

Verpasst du den letzten Tag, hilft der Satz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende meiner Elternzeit“ in der Vorlage. Ein Beispiel mit der Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB): Die Elternzeit endet am Sonntag, 14. März 2027, die Kündigung geht erst am Montag, 21. Dezember 2026, zu. Zum 14. März ist es zu spät. Mit der normalen Frist wäre zwar schon der 31. Januar 2027 möglich – mitten in der Elternzeit, und das willst du nicht. Der nächstmögliche Termin danach ist Montag, 15. März 2027. Für diesen einen Arbeitstag kannst du zum Beispiel Urlaub beantragen.

Urlaub: abgelten statt verfallen

  • Kein Verfall: Urlaub, den du vor der Elternzeit nicht mehr nehmen konntest, bleibt erhalten. Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es danach nicht fortgesetzt, muss der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abgelten (§ 17 Abs. 2 BEEG, § 17 Abs. 3 BEEG).
  • Kürzung nur vor dem Ende: Der Arbeitgeber darf den Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen – bei 30 Urlaubstagen um 2,5 Tage je Monat, bei zwei Jahren Elternzeit also um bis zu 60 Tage (§ 17 Abs. 1 BEEG). Dafür muss er die Kürzung erklären, solange das Arbeitsverhältnis besteht. Nach dem Ende ist sie nicht mehr möglich; dann ist der ungekürzte Urlaub abzugelten (BAG, 19.05.2015, 9 AZR 725/13, Leitsatz; BAG, 19.03.2019, 9 AZR 362/18).
  • Teilzeit in der Elternzeit: Arbeitest du während der Elternzeit bei deinem Arbeitgeber in Teilzeit, darf er nicht kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG).

Für Arbeitgeber heißt das: Wer kürzen will, erklärt das vor dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses – am einfachsten gleich in der Antwort auf die Kündigung. Wie viel ein Urlaubstag wert ist, steht unter Resturlaub und Überstunden.

Arbeitsuchend melden, Arbeitslosengeld

Weil die Kündigung drei Monate vor dem Ende ankommen muss, fällt die Frist für die Arbeitsuchendmeldung praktisch auf denselben Tag: spätestens drei Monate vor der Beendigung (§ 38 Abs. 1 SGB III). Melde dich am Tag der Abgabe online. Betreust du dein Kind danach selbst und stehst deshalb der Vermittlung nicht zur Verfügung, werten die Weisungen der Agentur das als wichtigen Grund, wenn die Meldung unterbleibt (FW 159.1.2.9). Eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe tritt nach den Weisungen nicht ein, wenn das Arbeitsverhältnis während einer Beschäftigungslosigkeit endet – als Beispiel nennen sie die Elternzeit (FW Anlage 7 zu 159.1.1.1). Wer in der Elternzeit bei seinem Arbeitgeber in Teilzeit arbeitet, ist dagegen beschäftigt – dann vor der Kündigung bei der Agentur klären, ob eine Sperrzeit droht. Die Regeln im Einzelnen: Sperrzeit nach Eigenkündigung und Arbeitsuchend melden.

Häufige Fehler

  1. Elterngeld-Ende statt Elternzeit-Ende: Die Monate, für die du Elterngeld bekommst, und die Elternzeit beim Arbeitgeber sind zwei verschiedene Dinge. Nimm das Datum aus deinem Elternzeitverlangen.
  2. Drei Monate „ungefähr“ gerechnet: Ein Tag zu spät, und das Ende rückt hinter die Elternzeit – dann gilt die normale Frist, und du musst noch einmal zur Arbeit oder Urlaub nehmen.
  3. Zugang nicht belegt: Übergib persönlich gegen Empfangsbestätigung oder schick einen Boten; wie das geht, steht unter Zugang der Kündigung.
  4. Urlaub nicht angesprochen: Der Zusatz in der Vorlage verlangt die Abgeltung ausdrücklich.

Quellen

Häufige Fragen

Muss mein Arbeitgeber der Kündigung zustimmen?

Nein. Die Kündigung wird wirksam, sobald sie bei ihm ankommt; eine Zustimmung braucht es nicht. Der besondere Kündigungsschutz in der Elternzeit schützt dich vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber, nicht vor deiner eigenen.

Muss ich die Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich früher aufhören will?

Nein. Zu einem Termin vor dem Ende der Elternzeit kündigst du einfach mit deiner normalen Kündigungsfrist; mit dem Arbeitsverhältnis endet dann auch die Elternzeit. Die Elternzeit selbst vorzeitig zu beenden, setzt dagegen grundsätzlich die Zustimmung des Arbeitgebers voraus (§ 16 Abs. 3 BEEG).

Gilt die Drei-Monats-Frist auch, wenn ich in der Elternzeit Teilzeit arbeite?

Ja. § 19 BEEG knüpft nur an das Ende der Elternzeit an und macht für Teilzeit beim selben Arbeitgeber keine Ausnahme. Unterschiede gibt es beim Urlaub, den der Arbeitgeber bei Teilzeit nicht kürzen darf, und beim Arbeitslosengeld.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

Passt dazu