Ratgeber
„Zum nächstmöglichen Zeitpunkt“: Formulierungen und ihre Wirkung
„Zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ beendet den Vertrag zum frühesten Termin, den Gesetz und Vertrag erlauben – du musst ihn nicht selbst ausrechnen. Wirksam ist die Formulierung, wenn der Empfänger die Frist kennt oder bestimmen kann. Am sichersten ist ein Datum mit dem Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.

Diese Seite ist für alle, die kündigen und den genauen Termin nicht sicher kennen – Verbraucher, Mieter und Vermieter, Arbeitnehmer und Arbeitgeber – und für alle, die eine Kündigung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ bekommen haben. Sie erklärt, was die Formulierung rechtlich bewirkt, vergleicht neun Formulierungen nach Wirkung und Risiko und zeigt an einem Zugangstag, welches Vertragsende sich für zwölf Verträge ergibt.
Was die Formulierung bewirkt
Eine Kündigung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ beendet den Vertrag zu dem Termin, der sich nach Gesetz, Tarifvertrag oder Vertrag als frühester zulässiger ergibt. So versteht sie das Bundesarbeitsgericht: als Kündigung zum rechtlich frühestmöglichen Beendigungstermin (BAG, 10.04.2014, 2 AZR 647/13). Du musst den Termin also nicht selbst ausrechnen, und ein Rechenfehler kann dir nicht schaden.
Wirksam ist die Formulierung, wenn der Empfänger die Kündigungsfrist kennt oder bestimmen kann (BAG, 20.06.2013, 6 AZR 805/11). Ein kalendarisches Datum muss die Kündigung dafür nicht nennen. Offen ist nur ein Randfall: Ob die Formulierung auch dann bestimmt genug ist, wenn sich die Frist nur über umfangreiche Ermittlungen oder schwierige Rechtsfragen bestimmen lässt, hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich nicht entschieden (2 AZR 647/13). Für den Kündigungsbutton hat der Gesetzgeber die Frage selbst beantwortet: Fehlt die Angabe eines Termins, gilt im Zweifel der frühestmögliche (§ 312k Abs. 5 BGB).
Was die Formulierung nicht leistet: Sie verlängert keine Frist, heilt keinen Formfehler und ersetzt keinen Kündigungsgrund, wo einer nötig ist – etwa bei der Kündigung durch den Vermieter.
Neun Formulierungen im Vergleich
| Formulierung | Wirkung | Risiko |
|---|---|---|
| „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ | frühester zulässiger Termin | Du kennst das Datum nicht sofort – verlange es in der Bestätigung. |
| „zum 31. Januar 2027“ | Ende zu diesem Tag, wenn die Frist reicht | Ist das Datum zu früh, trägt grundsätzlich der Kündigende das Risiko (BAG, 15.05.2013, 5 AZR 130/12); ob es zum nächsten Termin wirkt, ist Auslegungssache. |
| „fristgemäß zum 31. Januar 2027“ | wie oben; der Zusatz zeigt, dass die richtige Frist gewollt ist | Im Fall des BAG trug er zusammen mit den Umständen der Übergabe die Auslegung zum richtigen Termin – eine Garantie ist er nicht. |
| „zum 31. Januar 2027, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ | Ende zum Datum, falls zulässig, sonst zum nächsten Termin | die sicherste Form; auch eine hilfsweise erklärte Kündigung drückt den Beendigungswillen aus (BAG, 2 AZR 647/13) |
| „zum Ende der Mindestlaufzeit, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ | Ende zur Laufzeitgrenze oder, wenn sie verpasst ist, zum nächsten Termin | für Laufzeitverträge ideal |
| „fristlos, hilfsweise fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ | Fehlt der wichtige Grund, wirkt die Kündigung als ordentliche | Eine unwirksame fristlose Kündigung kann auch ohne Zusatz umgedeutet werden (§ 140 BGB, BAG, 18.06.2025, 2 AZR 228/23); der Zusatz macht es eindeutig. |
| „zum 31. Januar oder zum 28. Februar 2027“ | unbestimmt | nicht auslegungsfähig, wenn nicht erkennbar ist, welcher Termin gelten soll (BAG, 6 AZR 805/11) |
| „ab sofort“ | unklar, ob fristlos oder fristgerecht | Erkennbar sein muss mindestens, ob fristgemäß oder fristlos gekündigt wird (BAG, 2 AZR 647/13) – besser vermeiden. |
| Kündigungsbutton ohne Termin | im Zweifel frühestmöglicher Zeitpunkt | keins; die Bestätigung nennt das Vertragsende (§ 312k Abs. 4 BGB) |
Wie das ganze Schreiben aufgebaut ist, zeigt der Ratgeber Aufbau eines Kündigungsschreibens; die fristlose Kündigung erklärt Außerordentliche Kündigung.
Ein Zugangstag, zwölf Ergebnisse
Was „nächstmöglich“ konkret heißt, hängt allein vom Vertrag ab. Die Tabelle zeigt das Vertragsende für eine Kündigung, die am Montag, 5. Oktober 2026, zugeht – gerechnet nach den gesetzlichen Regeln oder den üblichen Bedingungen. Weicht dein Vertrag zulässig davon ab, gilt seine Frist.
| Vertrag | Regel | Vertrag endet | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Arbeitsvertrag, Kündigung durch Arbeitnehmer | 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende; Fristende Mo 02.11. | So 15.11.2026 | § 622 Abs. 1 BGB |
| Arbeitsvertrag, Kündigung durch Arbeitgeber nach 5 Jahren | 2 Monate zum Monatsende; Fristende Sa 05.12. | Do 31.12.2026 | § 622 Abs. 2 BGB |
| Probezeit | 2 Wochen, jeder Tag | Mo 19.10.2026 | § 622 Abs. 3 BGB |
| Mietwohnung, Kündigung durch Mieter | Zugang bis zum 3. Werktag – im Oktober 2026 der 5., weil der 3. Oktober Feiertag ist –, Ende des übernächsten Monats | Do 31.12.2026 | § 573c BGB |
| Mietwohnung, Kündigung durch Vermieter nach 6 Jahren Mietdauer | 6 Monate mit derselben Karenz; berechtigtes Interesse nötig | Mi 31.03.2027 | § 573c BGB |
| Abo über regelmäßige Lieferungen oder Dienste seit 1. März 2022, Mindestlaufzeit vorbei | jederzeit, höchstens 1 Monat | Do 05.11.2026 | § 309 Nr. 9 BGB |
| Handy, Internet, Festnetz nach der ersten Laufzeit | jederzeit mit 1 Monat | Do 05.11.2026 | § 56 Abs. 3 TKG |
| Strom oder Gas in der Grundversorgung | 2 Wochen | Mo 19.10.2026 | § 20 StromGVV |
| Gesetzliche Krankenkasse nach 12 Monaten Bindung | Ablauf des übernächsten Kalendermonats | Do 31.12.2026 | § 175 Abs. 4 SGB V |
| Deutschlandticket | bis zum 10. eines Monats zum Monatsende | Sa 31.10.2026 | Tarifbestimmungen Deutschland-Ticket |
| Kfz-Versicherung, Versicherungsjahr gleich Kalenderjahr | Zugang spätestens 1 Monat vor Ablauf, also bis 30.11. | Do 31.12.2026 | § 11 VVG, AKB G.2.1 |
| Freier Dienstvertrag mit Monatsvergütung (Nachhilfe, Kurs) | Zugang spätestens am 15. zum Monatsende | Sa 31.10.2026 | § 621 BGB |
Wochenenden verschieben dabei nichts: Ein Vertragsende am Sonntag, 15. November, bleibt bestehen (BGH, 17.02.2005, III ZR 172/04). Örtliche Feiertage können aber den dritten Werktag im Mietrecht verschieben. Wie die Fristen gezählt werden, erklärt der Ratgeber Kündigungsfristen richtig berechnen; Einzelheiten stehen unter Kündigungsfristen im Arbeitsverhältnis und Kündigungsfrist im Mietvertrag. Für deinen eigenen Vertrag rechnet der Rechner:
Rechner
Kündigungsfrist berechnen
Bis wann muss die Kündigung ankommen, und wann endet der Vertrag? Der Rechner fragt zuerst die Vertragsart – denn für Abos, Telefon, Versicherung und Strom gelten verschiedene Regeln.
Grundlage: § 187 und § 188 BGB, für Verträge ab 1. März 2022 § 309 Nr. 9 BGB, für Telefon und Internet § 56 TKG. Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist nicht (BGH, 17.02.2005, III ZR 172/04). Verbindlich ist dein Vertrag.
Textbausteine
Briefe stehen in der Sie-Form. Je nach Lage passt einer dieser Sätze:
Hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer 482917 zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte teilen Sie mir das Datum mit, zu dem der Vertrag endet.
Hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer 482917 zum 31. Januar 2027, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer 482917 zum Ende der Mindestlaufzeit, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer 482917 fristlos aus wichtigem Grund, hilfsweise fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Der Generator setzt die Formulierung automatisch ein – „ordentlich zum nächstmöglichen Termin“ oder „zu einem Datum“:
Werkzeug
Kündigungsschreiben erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
[Name des Anbieters]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines Vertrags – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Wenn du eine solche Kündigung bekommst
Rechne das Vertragsende selbst nach – mit der Tabelle oben oder dem Rechner – und frag nach, wenn etwas unklar ist. Als Arbeitnehmer gilt: Die Klagefrist von drei Wochen beginnt mit dem Zugang, egal wann das Arbeitsverhältnis endet (§ 4 KSchG); beraten lässt du dich bei der Gewerkschaft oder einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht (Kündigungsschutzklage). Bei der Agentur für Arbeit meldest du dich spätestens drei Monate vor dem Ende arbeitsuchend; erfährst du später vom Ende, innerhalb von drei Tagen (§ 38 SGB III). Einzelheiten stehen unter Arbeitsuchend melden. Nennt die Kündigung dagegen ein festes, zu frühes Datum, lass sie sofort prüfen: Lässt sie sich nicht als Kündigung zum richtigen Termin auslegen, gilt sie ohne Klage binnen drei Wochen zu dem genannten Datum (BAG, 5 AZR 130/12).
Mieter prüfen eine Vermieterkündigung mit dem Mieterverein, Vermieter lassen sich bei Haus & Grund beraten. Als Anbieter, Vermieter oder Arbeitgeber bestätigst du am besten schriftlich, zu welchem Datum du die Kündigung verstehst – das vermeidet Streit. Kommt umgekehrt auf deine eigene Kündigung keine Bestätigung, hilft der Ratgeber Keine Bestätigung erhalten.
Typische Fehler
- „Nächstmöglich“ mit „sofort“ verwechselt: Bis zum Ende der Frist läuft der Vertrag weiter, und die Beiträge sind fällig. Eine zurückgeholte Lastschrift beendet keinen Vertrag.
- Datum ohne Zusatz: Ein falsch berechnetes Datum geht zulasten des Kündigenden. Der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ kostet ein paar Wörter und fängt den Fehler auf.
- Bestätigung nicht geprüft: Das Datum in der Bestätigung ist eine Mitteilung des Anbieters. Stimmt es nicht mit deiner Rechnung überein, widersprich schriftlich.
- Zugang zu spät: Die Formulierung rettet keinen verpassten Termin; maßgeblich bleibt der Tag, an dem die Kündigung ankommt. Was dann gilt, zeigt der Ratgeber Frist verpasst.
Quellen
- § 140 BGB – Umdeutung
- § 309 BGB – Klauselverbote (Nr. 9)
- § 312k BGB – Kündigungsbutton (Abs. 4 und 5)
- § 573c BGB – Fristen der ordentlichen Kündigung (Miete)
- § 621 BGB und § 622 BGB – Kündigungsfristen bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen
- § 4 KSchG – Anrufung des Arbeitsgerichts
- § 38 SGB III – Arbeitsuchendmeldung
- § 175 SGB V – Ausübung des Wahlrechts
- § 20 StromGVV – Kündigung
- § 56 TKG – Vertragslaufzeit, Kündigung
- § 11 VVG – Verlängerung, Kündigung
- GDV: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015, Stand 30.04.2025), G.2.1 – abgerufen am 05.10.2026
- Deutschlandtarifverbund: Tarifbestimmungen Deutschland-Ticket – abgerufen am 05.10.2026
- BAG, Urteil vom 10.04.2014, 2 AZR 647/13 (Kündigung zum nächstzulässigen Termin, hilfsweise Kündigung) – abgerufen am 05.10.2026
- BAG, Urteil vom 20.06.2013, 6 AZR 805/11 (Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung) – abgerufen am 05.10.2026
- BAG, Urteil vom 15.05.2013, 5 AZR 130/12 (Kündigung mit zu kurzer Frist, Auslegung und Umdeutung) – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Urteil vom 17.02.2005, III ZR 172/04 (kein § 193 BGB bei Kündigungsfristen) – abgerufen am 05.10.2026
Häufige Fragen
Ist „zum nächstmöglichen Termin“ dasselbe wie „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“?
Ja. Gerichte sprechen auch von einer Kündigung „zum nächstzulässigen Termin“; gemeint ist jeweils der früheste rechtlich mögliche Beendigungstermin.
Muss der Anbieter mir das genaue Enddatum mitteilen?
Beim Kündigungsbutton ja: Die Bestätigung muss den Zeitpunkt nennen, zu dem der Vertrag enden soll (§ 312k Abs. 4 BGB). Strom- und Gaslieferanten müssen die Kündigung ebenfalls unter Angabe des Vertragsendes bestätigen (§ 41b Abs. 1 EnWG, § 20 StromGVV). Sonst gibt es keine gesetzliche Pflicht – bitte in der Kündigung ausdrücklich darum.
Kann ich so kündigen, wenn ich meine Frist selbst nicht kenne?
Ja. Entscheidend ist, dass der Empfänger die Frist kennt oder bestimmen kann; bei Anbieter, Vermieter oder Arbeitgeber ist das in aller Regel der Fall. Rechne das Datum nach, sobald die Bestätigung kommt.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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