Ratgeber
Kündigungsschreiben: Aufbau Baustein für Baustein
Ein Kündigungsschreiben braucht keine Fachsprache, aber vier Angaben: wer kündigt, welchen Vertrag, zu welchem Termin – und die Bitte um Bestätigung. Nach DIN 5008 aufgebaut, sitzt die Anschrift im Fenster des Umschlags und kein Baustein fehlt. Bei Wohnung und Arbeitsplatz gehört die eigenhändige Unterschrift dazu.

Diese Seite ist für alle, die einen Vertrag schriftlich kündigen: Verbraucher mit Abo, Handy- oder Stromvertrag, Mieter und Vermieter, Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sie zeigt einen beschrifteten Musterbrief nach DIN 5008, erklärt jeden Baustein, nennt die Angaben, die das Recht je Vertragsart verlangt, und die Fehler, an denen Kündigungen scheitern. Brief und Textbausteine stehen in der Sie-Form.
Der Musterbrief mit Beschriftung
Die DIN 5008 regelt, wie Geschäftsbriefe gestaltet werden. Für eine Kündigung ist sie keine Pflicht – rechtlich zählt allein der Inhalt. Sie sorgt aber dafür, dass die Anschrift im Fenster des Umschlags sitzt, der Brief schnell zugeordnet werden kann und kein Baustein fehlt. Die Ziffern im Muster verweisen auf die Tabelle darunter.
(1) Erika Muster · Lindenweg 4 · 12345 Musterstadt
(2) Einschreiben Einwurf
(3) Name des Vertragspartners laut Vertrag
Abteilung oder Postfach
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
(4) Musterstadt, 5. Oktober 2026
(5) Kündigung meines Vertrags, Kundennummer 482917
(6) Sehr geehrte Damen und Herren,
(7) hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer 482917 fristgerecht zum 31. Januar 2027, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
(8) Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
(9) Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende. Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich.
(10) Mit freundlichen Grüßen
(11) eigenhändige Unterschrift
Erika Muster
| Baustein | Was hineingehört | Regel und Grund |
|---|---|---|
| (1) Rücksendeangabe | dein Name und deine Anschrift, klein in einer Zeile über der Empfängeranschrift | Nicht zustellbare Briefe gehen an diese Anschrift zurück, der Rückschein eines Einschreibens ebenso. |
| (2) Zusatz- und Vermerkzone | bis zu drei Zeilen direkt über der Anschrift, etwa „Einschreiben Einwurf“ | Vermerke stehen nach DIN 5008 ohne Leerzeile über der Anschrift; die Einschreibenmarke klebt auf dem Umschlag. |
| (3) Anschrift | der Vertragspartner genau so, wie er in Vertrag oder Rechnung steht, darunter Abteilung, Straße oder Postfach, Postleitzahl und Ort | sechs Zeilen, linksbündig, keine Leerzeile; Adressat ist die Gesellschaft, mit der du den Vertrag hast, nicht die Marke |
| (4) Ort und Datum | der Tag, an dem du den Brief schreibst | Für die Frist zählt nicht dieses Datum, sondern der Tag, an dem die Kündigung ankommt (§ 130 BGB). |
| (5) Betreff | „Kündigung“, Vertragsart, Kunden- oder Vertragsnummer | Fettdruck ist erlaubt; zwischen Betreff und Anrede stehen zwei Leerzeilen. |
| (6) Anrede | „Sehr geehrte Damen und Herren,“ oder der Name der zuständigen Person | Ist kein Name bekannt, gilt die neutrale Anrede. |
| (7) Kündigungserklärung | „hiermit kündige ich …“, welcher Vertrag, zu welchem Termin | Der Empfänger muss erkennen können, dass und wann der Vertrag enden soll. |
| (8) Bitte um Bestätigung | Eingang und Vertragsende schriftlich bestätigen lassen | Vorgeschrieben ist eine Bestätigung nur in Einzelfällen; sie ist aber dein bester Beleg. |
| (9) Zusätze | Widerruf des Lastschriftmandats zum Vertragsende, Widerspruch gegen Werbung | freiwillig; die Kündigung wirkt auch ohne sie |
| (10) Grußformel | „Mit freundlichen Grüßen“ | danach Platz für die Unterschrift |
| (11) Unterschrift | eigenhändig mit Vor- und Nachnamen, darunter der Name in Druckschrift | Pflicht, wo Schriftform gilt (§ 126 BGB); in Textform genügt der Name (§ 126b BGB). |
Die Maße folgen der Darstellung der Deutschen Post in ihrem Unterrichtsheft zur DIN 5008: Das Anschriftfeld hat neun Zeilen – drei für Vermerke, sechs für die Anschrift – und ist 8,5 Zentimeter breit. Der linke Seitenrand beträgt 2,5 Zentimeter, die Schrift 10 bis 12 Punkt, Absätze trennt eine Leerzeile. Gefaltet wird der A4-Bogen auf das Format DIN lang, passend für einen Fensterumschlag von 11 × 22 Zentimetern. Für die Anschrift selbst gilt nach der Post: ohne Leerzeile, linksbündig, in einheitlicher Schrift. Braucht der Brief eine Anlage, etwa eine Vollmacht, steht unter der Unterschrift „Anlage“ mit deren Bezeichnung.
Was rechtlich hineingehört – und was nicht
Einen vorgeschriebenen Wortlaut gibt es nicht. Bei der Auslegung zählt der wirkliche Wille, nicht der Buchstabe (§ 133 BGB); verlassen solltest du dich darauf trotzdem nicht. Für Arbeitsverhältnisse hat das Bundesarbeitsgericht den Maßstab so beschrieben: Die Kündigung muss so bestimmt sein, dass der Empfänger erkennt, wann das Arbeitsverhältnis enden soll – mindestens, ob fristgemäß oder fristlos gekündigt wird (BAG, 10.04.2014, 2 AZR 647/13). Fünf Angaben machen jede Kündigung eindeutig:
- Wer kündigt: vollständiger Name und Anschrift wie im Vertrag. In Textform muss die Person des Erklärenden genannt sein (§ 126b BGB).
- Welcher Vertrag: Kunden-, Vertrags- oder Versicherungsnummer. Fehlt sie, genügen andere eindeutige Angaben; welche das sind, zeigt der Ratgeber Kündigung ohne Kundennummer.
- Die Erklärung: „hiermit kündige ich“. Sätze wie „Ich überlege zu kündigen“ oder „Bitte nennen Sie mir meine Kündigungsfrist“ sind bloße Anfragen und beenden nichts.
- Der Termin: ein Datum, „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ oder beides (siehe unten).
- Die Unterschrift: Pflicht nur, wo Schriftform gilt – vor allem bei Wohnung und Arbeitsplatz.
Eine Begründung brauchen Verbraucher, Mieter und Arbeitnehmer für die ordentliche Kündigung nicht. Begründen müssen Vermieter (§ 573 Abs. 3 BGB) und wer eine Wohnung fristlos kündigt (§ 569 Abs. 4 BGB); bei der fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist der Grund auf Verlangen schriftlich mitzuteilen (§ 626 Abs. 2 BGB). Nicht in eine Kündigung gehören Bedingungen und Verhandlungsangebote: Ein „Ich kündige, falls Sie den Preis nicht senken“ lässt offen, ob du wirklich kündigst. Wer verhandeln will, verhandelt vorher.
Besonderheiten je Vertragsart
| Vertrag | Form der Kündigung | Was zusätzlich ins Schreiben gehört | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Abo, Streaming, Handy, Internet, Versicherung | Textform genügt; strengere Formen dürfen Vertragsbedingungen bei Verträgen seit Oktober 2016 nicht verlangen | Kunden- oder Vertragsnummer; online abschließbare Verträge auch über den Kündigungsbutton | § 309 Nr. 13 BGB, § 312k BGB |
| Strom oder Gas in der Grundversorgung | Textform | Frist zwei Wochen; der Versorger bestätigt mit Vertragsende | § 20 StromGVV |
| Strom oder Gas mit Sondervertrag | gesetzlich keine Form für deine Kündigung | Zählernummer erleichtert die Zuordnung; Bestätigung binnen einer Woche | § 41b EnWG |
| Mietwohnung, Kündigung durch Mieter | Schriftform, alle Mieter wirken mit | kein Grund nötig; Termin nach der Dreimonatsfrist | § 568 BGB, BGH, 27.04.2022, VIII ZR 304/21 |
| Mietwohnung, Kündigung durch Vermieter | Schriftform, gegenüber allen Mietern | Gründe; Hinweis auf das Widerspruchsrecht des Mieters | § 573 BGB, § 568 Abs. 2 BGB, BGH, 22.06.2022, VIII ZR 356/20 |
| Arbeitsvertrag, Kündigung durch Arbeitnehmer | Schriftform; elektronische Form ausgeschlossen | kein Grund nötig | § 623 BGB |
| Arbeitsvertrag, Kündigung durch Arbeitgeber | Schriftform; elektronische Form ausgeschlossen | Hinweis auf die Pflicht, sich arbeitsuchend zu melden | § 623 BGB, § 2 SGB III |
| Fernwärme | schriftlich | Frist von neun Monaten vor Ablauf der Laufzeit | § 32 AVBFernwärmeV |
| Gesetzliche Krankenkasse | beim Wechsel keine eigene Kündigung nötig | Mitgliedschaft bei der neuen Kasse beantragen; deren Meldung ersetzt die Kündigung | § 175 Abs. 4 SGB V |
Wie Vermieter und Arbeitgeber Schritt für Schritt vorgehen, zeigen die Seiten Mieter kündigen und Mitarbeiter kündigen.
Der Termin: Datum, „nächstmöglich“ oder beides
Wer nur ein Datum nennt, bestimmt den Zeitpunkt selbst – und trägt grundsätzlich das Risiko, dass er rechtlich zulässig ist. So hat es das Bundesarbeitsgericht bei einer Kündigung mit zu kurzer Frist formuliert; auf den richtigen Termin ließ sie sich dort nur wegen des Zusatzes „fristgemäß zum“ und der Umstände der Übergabe auslegen (BAG, 15.05.2013, 5 AZR 130/12). Ohne Datum, nur „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, ist eine Kündigung wirksam, solange der Empfänger seine Frist kennt oder ermitteln kann (BAG, 20.06.2013, 6 AZR 805/11). Am sichersten ist beides zusammen: „zum 31. Januar 2027, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Nennt eine Kündigung dagegen zwei Termine, ohne dass erkennbar ist, welcher gelten soll, ist sie nach derselben Entscheidung nicht hinreichend bestimmt. Welche Formulierung was bewirkt, vergleicht der Ratgeber „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
Unterschrift, Vertreter und mehrere Vertragspartner
Wo das Gesetz Schriftform verlangt, muss die Urkunde eigenhändig mit dem Namen unterschrieben sein (§ 126 Abs. 1 BGB). Der Text darf gedruckt sein, die Unterschrift nicht. Kopie, Fax, Scan oder Foto des unterschriebenen Briefs ersetzen das Original nicht. Die elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur kann die Schriftform nur ersetzen, wo das Gesetz sie nicht ausschließt (§ 126a BGB): bei der Wohnungsmiete theoretisch ja, beim Arbeitsvertrag nie. Einzelheiten stehen unter Schriftform im Mietrecht und Form der Kündigung im Job; den Unterschied der Formen erklärt Textform und Schriftform.
Haben mehrere Personen eine Wohnung gemietet, müssen alle Mieter an der Kündigung mitwirken; ein Vermieter kann nur allen Mietern gegenüber einheitlich kündigen. Kündigt jemand für dich – Partner, Kind oder ein Kündigungsdienst –, legt er eine Vollmacht im Original bei. Fehlt sie, darf der Empfänger die Kündigung unverzüglich zurückweisen (§ 174 BGB); eine Vorlage bietet der Ratgeber Vollmacht für die Kündigung.
Versand: Kopie, Umschlag, Nachweis
Fotografiere oder kopiere den unterschriebenen Brief, bevor er in den Umschlag geht. Für fristgebundene Kündigungen eignet sich das Einwurf-Einschreiben (3,30 Euro), dessen Auslieferungsbeleg du gleich nach der Zustellung anforderst; bei Wohnung und Arbeitsplatz ist ein Bote mit Zeuge oft noch sicherer. Was welcher Weg kostet und beweist, vergleichen die Ratgeber Einschreiben, Fax oder E-Mail und Zugang beweisen. Wie du nachfasst, wenn keine Bestätigung kommt, zeigt der Ratgeber Keine Bestätigung erhalten.
Den Brief mit allen Bausteinen erstellt der Generator. Er druckt so, dass die Anschrift im Fenster eines DIN-lang-Umschlags sitzt:
Werkzeug
Kündigungsschreiben erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
[Name des Anbieters]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines Vertrags – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Typische Fehler
- Falscher Empfänger: Hinter einer bekannten Marke steht oft eine andere Gesellschaft. Maßgeblich ist der Vertragspartner aus Vertrag, Rechnung oder Impressum.
- Anfrage statt Kündigung: „Ich möchte kündigen, was muss ich tun?“ beendet keinen Vertrag.
- Zwei Termine ohne Rangfolge: „zum 31. Januar oder 28. Februar“ ist unbestimmt; richtig ist ein Termin mit dem Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
- Unterschrift fehlt oder ist kopiert: Bei Wohnung und Arbeitsplatz ist die Kündigung dann unwirksam, der Vertrag läuft weiter.
- Nur ein Mieter unterschreibt: Bei mehreren Mietern beendet das den Mietvertrag nicht.
- Briefdatum mit Zugang verwechselt: Ein am letzten Tag geschriebener Brief kommt zu spät an.
Quellen
- § 126 BGB – Schriftform
- § 126a BGB – Elektronische Form
- § 126b BGB – Textform
- § 130 BGB – Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden
- § 133 BGB – Auslegung einer Willenserklärung
- § 174 BGB – Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten
- § 309 BGB – Klauselverbote (Nr. 13: Form von Anzeigen und Erklärungen)
- § 312k BGB – Kündigungsbutton
- § 568 BGB, § 569 BGB und § 573 BGB – Form, Begründung und Widerspruchshinweis bei der Wohnungskündigung
- § 623 BGB und § 626 BGB – Schriftform und fristlose Kündigung im Arbeitsverhältnis
- § 2 SGB III – Zusammenwirken mit den Agenturen für Arbeit
- § 175 SGB V – Ausübung des Wahlrechts
- § 20 StromGVV – Kündigung
- § 41b EnWG – Energielieferverträge außerhalb der Grundversorgung
- § 32 AVBFernwärmeV – Laufzeit des Versorgungsvertrags, Kündigung
- Deutsche Post: Themenheft Geschäftsbriefe (Post und Schule, 02/2021) – Gestaltung nach DIN 5008 – abgerufen am 05.10.2026
- Deutsche Post: Briefumschlag richtig beschriften – abgerufen am 05.10.2026
- BAG, Urteil vom 10.04.2014, 2 AZR 647/13 (Bestimmtheit, Kündigung zum nächstzulässigen Termin) – abgerufen am 05.10.2026
- BAG, Urteil vom 20.06.2013, 6 AZR 805/11 (Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung) – abgerufen am 05.10.2026
- BAG, Urteil vom 15.05.2013, 5 AZR 130/12 (Kündigung mit zu kurzer Frist) – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Urteil vom 27.04.2022, VIII ZR 304/21 (Kündigung durch eine Mietergemeinschaft) – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Urteil vom 22.06.2022, VIII ZR 356/20 (Kündigung gegenüber allen Mietern) – abgerufen am 05.10.2026
Häufige Fragen
Muss ich die Kündigung mit der Hand schreiben?
Nein. Auch wo Schriftform gilt, darf der Text gedruckt sein; eigenhändig sein muss nur die Unterschrift (§ 126 Abs. 1 BGB). Für Verträge, bei denen Textform genügt, brauchst du gar keine Unterschrift.
Ist eine Kündigung ohne Datum im Briefkopf wirksam?
Ja. Wirksam wird die Kündigung mit dem Zugang beim Empfänger (§ 130 BGB), nicht mit dem Datum im Brief. Das Datum hilft dir aber, den Vorgang später nachzuvollziehen – lass es deshalb nicht weg.
Wohin schicke ich die Kündigung, wenn der Anbieter mehrere Anschriften nennt?
An die Anschrift, die der Vertragspartner für Kündigungen angibt – in den Vertragsbedingungen, auf der Rechnung oder im Impressum. Fehlt eine solche Angabe, nimm die Geschäftsanschrift aus dem Impressum. Eine Adresse für Retouren oder den Kundenservice einer Schwesterfirma ist riskant, weil du im Streit beweisen musst, dass die Kündigung beim Vertragspartner angekommen ist.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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