Ratgeber

Kündigungsschreiben: Aufbau Baustein für Baustein

Ein Kündigungsschreiben braucht keine Fachsprache, aber vier Angaben: wer kündigt, welchen Vertrag, zu welchem Termin – und die Bitte um Bestätigung. Nach DIN 5008 aufgebaut, sitzt die Anschrift im Fenster des Umschlags und kein Baustein fehlt. Bei Wohnung und Arbeitsplatz gehört die eigenhändige Unterschrift dazu.

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Füllfederhalter auf einem gefalteten leeren Blatt neben einem Fensterumschlag auf einem hellen Eichenschreibtisch im Morgenlicht
KI-generiert

Diese Seite ist für alle, die einen Vertrag schriftlich kündigen: Verbraucher mit Abo, Handy- oder Stromvertrag, Mieter und Vermieter, Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sie zeigt einen beschrifteten Musterbrief nach DIN 5008, erklärt jeden Baustein, nennt die Angaben, die das Recht je Vertragsart verlangt, und die Fehler, an denen Kündigungen scheitern. Brief und Textbausteine stehen in der Sie-Form.

Der Musterbrief mit Beschriftung

Die DIN 5008 regelt, wie Geschäftsbriefe gestaltet werden. Für eine Kündigung ist sie keine Pflicht – rechtlich zählt allein der Inhalt. Sie sorgt aber dafür, dass die Anschrift im Fenster des Umschlags sitzt, der Brief schnell zugeordnet werden kann und kein Baustein fehlt. Die Ziffern im Muster verweisen auf die Tabelle darunter.

(1) Erika Muster · Lindenweg 4 · 12345 Musterstadt

(2) Einschreiben Einwurf
(3) Name des Vertragspartners laut Vertrag
Abteilung oder Postfach
Straße und Hausnummer
PLZ Ort

(4) Musterstadt, 5. Oktober 2026

(5) Kündigung meines Vertrags, Kundennummer 482917

(6) Sehr geehrte Damen und Herren,

(7) hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer 482917 fristgerecht zum 31. Januar 2027, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

(8) Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.

(9) Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende. Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich.

(10) Mit freundlichen Grüßen

(11) eigenhändige Unterschrift
Erika Muster

BausteinWas hineingehörtRegel und Grund
(1) Rücksendeangabedein Name und deine Anschrift, klein in einer Zeile über der EmpfängeranschriftNicht zustellbare Briefe gehen an diese Anschrift zurück, der Rückschein eines Einschreibens ebenso.
(2) Zusatz- und Vermerkzonebis zu drei Zeilen direkt über der Anschrift, etwa „Einschreiben Einwurf“Vermerke stehen nach DIN 5008 ohne Leerzeile über der Anschrift; die Einschreibenmarke klebt auf dem Umschlag.
(3) Anschriftder Vertragspartner genau so, wie er in Vertrag oder Rechnung steht, darunter Abteilung, Straße oder Postfach, Postleitzahl und Ortsechs Zeilen, linksbündig, keine Leerzeile; Adressat ist die Gesellschaft, mit der du den Vertrag hast, nicht die Marke
(4) Ort und Datumder Tag, an dem du den Brief schreibstFür die Frist zählt nicht dieses Datum, sondern der Tag, an dem die Kündigung ankommt (§ 130 BGB).
(5) Betreff„Kündigung“, Vertragsart, Kunden- oder VertragsnummerFettdruck ist erlaubt; zwischen Betreff und Anrede stehen zwei Leerzeilen.
(6) Anrede„Sehr geehrte Damen und Herren,“ oder der Name der zuständigen PersonIst kein Name bekannt, gilt die neutrale Anrede.
(7) Kündigungserklärung„hiermit kündige ich …“, welcher Vertrag, zu welchem TerminDer Empfänger muss erkennen können, dass und wann der Vertrag enden soll.
(8) Bitte um BestätigungEingang und Vertragsende schriftlich bestätigen lassenVorgeschrieben ist eine Bestätigung nur in Einzelfällen; sie ist aber dein bester Beleg.
(9) ZusätzeWiderruf des Lastschriftmandats zum Vertragsende, Widerspruch gegen Werbungfreiwillig; die Kündigung wirkt auch ohne sie
(10) Grußformel„Mit freundlichen Grüßen“danach Platz für die Unterschrift
(11) Unterschrifteigenhändig mit Vor- und Nachnamen, darunter der Name in DruckschriftPflicht, wo Schriftform gilt (§ 126 BGB); in Textform genügt der Name (§ 126b BGB).

Die Maße folgen der Darstellung der Deutschen Post in ihrem Unterrichtsheft zur DIN 5008: Das Anschriftfeld hat neun Zeilen – drei für Vermerke, sechs für die Anschrift – und ist 8,5 Zentimeter breit. Der linke Seitenrand beträgt 2,5 Zentimeter, die Schrift 10 bis 12 Punkt, Absätze trennt eine Leerzeile. Gefaltet wird der A4-Bogen auf das Format DIN lang, passend für einen Fensterumschlag von 11 × 22 Zentimetern. Für die Anschrift selbst gilt nach der Post: ohne Leerzeile, linksbündig, in einheitlicher Schrift. Braucht der Brief eine Anlage, etwa eine Vollmacht, steht unter der Unterschrift „Anlage“ mit deren Bezeichnung.

Was rechtlich hineingehört – und was nicht

Einen vorgeschriebenen Wortlaut gibt es nicht. Bei der Auslegung zählt der wirkliche Wille, nicht der Buchstabe (§ 133 BGB); verlassen solltest du dich darauf trotzdem nicht. Für Arbeitsverhältnisse hat das Bundesarbeitsgericht den Maßstab so beschrieben: Die Kündigung muss so bestimmt sein, dass der Empfänger erkennt, wann das Arbeitsverhältnis enden soll – mindestens, ob fristgemäß oder fristlos gekündigt wird (BAG, 10.04.2014, 2 AZR 647/13). Fünf Angaben machen jede Kündigung eindeutig:

  • Wer kündigt: vollständiger Name und Anschrift wie im Vertrag. In Textform muss die Person des Erklärenden genannt sein (§ 126b BGB).
  • Welcher Vertrag: Kunden-, Vertrags- oder Versicherungsnummer. Fehlt sie, genügen andere eindeutige Angaben; welche das sind, zeigt der Ratgeber Kündigung ohne Kundennummer.
  • Die Erklärung: „hiermit kündige ich“. Sätze wie „Ich überlege zu kündigen“ oder „Bitte nennen Sie mir meine Kündigungsfrist“ sind bloße Anfragen und beenden nichts.
  • Der Termin: ein Datum, „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ oder beides (siehe unten).
  • Die Unterschrift: Pflicht nur, wo Schriftform gilt – vor allem bei Wohnung und Arbeitsplatz.

Eine Begründung brauchen Verbraucher, Mieter und Arbeitnehmer für die ordentliche Kündigung nicht. Begründen müssen Vermieter (§ 573 Abs. 3 BGB) und wer eine Wohnung fristlos kündigt (§ 569 Abs. 4 BGB); bei der fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist der Grund auf Verlangen schriftlich mitzuteilen (§ 626 Abs. 2 BGB). Nicht in eine Kündigung gehören Bedingungen und Verhandlungsangebote: Ein „Ich kündige, falls Sie den Preis nicht senken“ lässt offen, ob du wirklich kündigst. Wer verhandeln will, verhandelt vorher.

Besonderheiten je Vertragsart

VertragForm der KündigungWas zusätzlich ins Schreiben gehörtGrundlage
Abo, Streaming, Handy, Internet, VersicherungTextform genügt; strengere Formen dürfen Vertragsbedingungen bei Verträgen seit Oktober 2016 nicht verlangenKunden- oder Vertragsnummer; online abschließbare Verträge auch über den Kündigungsbutton§ 309 Nr. 13 BGB, § 312k BGB
Strom oder Gas in der GrundversorgungTextformFrist zwei Wochen; der Versorger bestätigt mit Vertragsende§ 20 StromGVV
Strom oder Gas mit Sondervertraggesetzlich keine Form für deine KündigungZählernummer erleichtert die Zuordnung; Bestätigung binnen einer Woche§ 41b EnWG
Mietwohnung, Kündigung durch MieterSchriftform, alle Mieter wirken mitkein Grund nötig; Termin nach der Dreimonatsfrist§ 568 BGB, BGH, 27.04.2022, VIII ZR 304/21
Mietwohnung, Kündigung durch VermieterSchriftform, gegenüber allen MieternGründe; Hinweis auf das Widerspruchsrecht des Mieters§ 573 BGB, § 568 Abs. 2 BGB, BGH, 22.06.2022, VIII ZR 356/20
Arbeitsvertrag, Kündigung durch ArbeitnehmerSchriftform; elektronische Form ausgeschlossenkein Grund nötig§ 623 BGB
Arbeitsvertrag, Kündigung durch ArbeitgeberSchriftform; elektronische Form ausgeschlossenHinweis auf die Pflicht, sich arbeitsuchend zu melden§ 623 BGB, § 2 SGB III
FernwärmeschriftlichFrist von neun Monaten vor Ablauf der Laufzeit§ 32 AVBFernwärmeV
Gesetzliche Krankenkassebeim Wechsel keine eigene Kündigung nötigMitgliedschaft bei der neuen Kasse beantragen; deren Meldung ersetzt die Kündigung§ 175 Abs. 4 SGB V

Wie Vermieter und Arbeitgeber Schritt für Schritt vorgehen, zeigen die Seiten Mieter kündigen und Mitarbeiter kündigen.

Der Termin: Datum, „nächstmöglich“ oder beides

Wer nur ein Datum nennt, bestimmt den Zeitpunkt selbst – und trägt grundsätzlich das Risiko, dass er rechtlich zulässig ist. So hat es das Bundesarbeitsgericht bei einer Kündigung mit zu kurzer Frist formuliert; auf den richtigen Termin ließ sie sich dort nur wegen des Zusatzes „fristgemäß zum“ und der Umstände der Übergabe auslegen (BAG, 15.05.2013, 5 AZR 130/12). Ohne Datum, nur „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, ist eine Kündigung wirksam, solange der Empfänger seine Frist kennt oder ermitteln kann (BAG, 20.06.2013, 6 AZR 805/11). Am sichersten ist beides zusammen: „zum 31. Januar 2027, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Nennt eine Kündigung dagegen zwei Termine, ohne dass erkennbar ist, welcher gelten soll, ist sie nach derselben Entscheidung nicht hinreichend bestimmt. Welche Formulierung was bewirkt, vergleicht der Ratgeber „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.

Unterschrift, Vertreter und mehrere Vertragspartner

Wo das Gesetz Schriftform verlangt, muss die Urkunde eigenhändig mit dem Namen unterschrieben sein (§ 126 Abs. 1 BGB). Der Text darf gedruckt sein, die Unterschrift nicht. Kopie, Fax, Scan oder Foto des unterschriebenen Briefs ersetzen das Original nicht. Die elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur kann die Schriftform nur ersetzen, wo das Gesetz sie nicht ausschließt (§ 126a BGB): bei der Wohnungsmiete theoretisch ja, beim Arbeitsvertrag nie. Einzelheiten stehen unter Schriftform im Mietrecht und Form der Kündigung im Job; den Unterschied der Formen erklärt Textform und Schriftform.

Haben mehrere Personen eine Wohnung gemietet, müssen alle Mieter an der Kündigung mitwirken; ein Vermieter kann nur allen Mietern gegenüber einheitlich kündigen. Kündigt jemand für dich – Partner, Kind oder ein Kündigungsdienst –, legt er eine Vollmacht im Original bei. Fehlt sie, darf der Empfänger die Kündigung unverzüglich zurückweisen (§ 174 BGB); eine Vorlage bietet der Ratgeber Vollmacht für die Kündigung.

Versand: Kopie, Umschlag, Nachweis

Fotografiere oder kopiere den unterschriebenen Brief, bevor er in den Umschlag geht. Für fristgebundene Kündigungen eignet sich das Einwurf-Einschreiben (3,30 Euro), dessen Auslieferungsbeleg du gleich nach der Zustellung anforderst; bei Wohnung und Arbeitsplatz ist ein Bote mit Zeuge oft noch sicherer. Was welcher Weg kostet und beweist, vergleichen die Ratgeber Einschreiben, Fax oder E-Mail und Zugang beweisen. Wie du nachfasst, wenn keine Bestätigung kommt, zeigt der Ratgeber Keine Bestätigung erhalten.

Den Brief mit allen Bausteinen erstellt der Generator. Er druckt so, dass die Anschrift im Fenster eines DIN-lang-Umschlags sitzt:

Werkzeug

Kündigungsschreiben erstellen

Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.

1. Art der Kündigung
2. Empfänger
Die richtige Anschrift steht im Vertrag, auf der Rechnung oder im Impressum des Anbieters.
3. Vertragsdaten
4. Absender
5. Zusätze

[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]

[Name des Anbieters]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], 6. Oktober 2026

Kündigung meines Vertrags – Kundennummer [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.

Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.

Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).

Typische Fehler

  • Falscher Empfänger: Hinter einer bekannten Marke steht oft eine andere Gesellschaft. Maßgeblich ist der Vertragspartner aus Vertrag, Rechnung oder Impressum.
  • Anfrage statt Kündigung: „Ich möchte kündigen, was muss ich tun?“ beendet keinen Vertrag.
  • Zwei Termine ohne Rangfolge: „zum 31. Januar oder 28. Februar“ ist unbestimmt; richtig ist ein Termin mit dem Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
  • Unterschrift fehlt oder ist kopiert: Bei Wohnung und Arbeitsplatz ist die Kündigung dann unwirksam, der Vertrag läuft weiter.
  • Nur ein Mieter unterschreibt: Bei mehreren Mietern beendet das den Mietvertrag nicht.
  • Briefdatum mit Zugang verwechselt: Ein am letzten Tag geschriebener Brief kommt zu spät an.

Quellen

Häufige Fragen

Muss ich die Kündigung mit der Hand schreiben?

Nein. Auch wo Schriftform gilt, darf der Text gedruckt sein; eigenhändig sein muss nur die Unterschrift (§ 126 Abs. 1 BGB). Für Verträge, bei denen Textform genügt, brauchst du gar keine Unterschrift.

Ist eine Kündigung ohne Datum im Briefkopf wirksam?

Ja. Wirksam wird die Kündigung mit dem Zugang beim Empfänger (§ 130 BGB), nicht mit dem Datum im Brief. Das Datum hilft dir aber, den Vorgang später nachzuvollziehen – lass es deshalb nicht weg.

Wohin schicke ich die Kündigung, wenn der Anbieter mehrere Anschriften nennt?

An die Anschrift, die der Vertragspartner für Kündigungen angibt – in den Vertragsbedingungen, auf der Rechnung oder im Impressum. Fehlt eine solche Angabe, nimm die Geschäftsanschrift aus dem Impressum. Eine Adresse für Retouren oder den Kundenservice einer Schwesterfirma ist riskant, weil du im Streit beweisen musst, dass die Kündigung beim Vertragspartner angekommen ist.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

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