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freenet TV kündigen
Bei freenet TV musst du nur den monatlichen Bankeinzug kündigen: im Kundenkonto unter „Meine Geräte“, mit dem Formular auf freenet.tv/kuendigen oder per E-Mail an info@freenet.tv, jeweils mit der freenet TV ID. Die Kündigung muss 14 Tage vor Monatsende bei der Media Broadcast eingehen. Gratisphase und Guthabenkarte enden von selbst.

Erst klären: Welchen Vertrag hast du?
freenet TV ist die Freischaltung verschlüsselt ausgestrahlter privater Programme, zum Beispiel über DVB-T2 HD. Laut AGB ist die MEDIA BROADCAST GmbH in Köln dein Vertragspartner. Ob du überhaupt kündigen musst, hängt davon ab, wie du bezahlst:
Gratisphase und Guthabenkarte enden nach Ablauf automatisch, eine Kündigung ist nicht nötig. Eine Erstattung von Guthaben gibt es nicht (AGB Ziffer 3.4). Der monatliche Bankeinzug verlängert sich dagegen immer wieder, bis du kündigst.
So kündigst du den Bankeinzug
Die AGB erlauben die Kündigung in Schriftform, in Textform (SMS ausgeschlossen) oder über das Kundenportal (Ziffer 4.9). Das Hilfecenter beschreibt drei Wege:
- Im KundenkontoMelde dich im freenet TV Kundenkonto an und öffne „Meine Geräte“. Wähle das Empfangsgerät. Unten links steht „Bankeinzug kündigen“. Wähle den Grund, klick auf „Jetzt kündigen“ und bestätige.
- Ohne Anmeldung per FormularIm Seitenfuß von freenet.tv steht „Kündigen“. Dort gibst du die E-Mail-Adresse deines Kundenkontos und die freenet TV ID des Geräts ein und folgst den Anweisungen.
- Per E-MailSchreib an info@freenet.tv und nenne deinen Kündigungswunsch. Gib unbedingt die 11-stellige freenet TV ID an.
- Bestätigung sichernBewahre die Bestätigung auf. Kündigst du über den Kündigungsbutton, muss dir der Eingang sofort in Textform bestätigt werden (§ 312k BGB).
Wann der Bankeinzug endet
Der Bankeinzug lässt sich erstmals zum Ablauf des Kalendermonats kündigen, der auf den Vertragsschluss folgt, mit einer Frist von 14 Tagen. Danach verlängert er sich automatisch um jeweils einen Kalendermonat, wenn nicht 14 Tage vor Ablauf des Kalendermonats gekündigt wird (Ziffer 4.5.1 und 4.7, Version vom 25.08.2022). Entscheidend ist der Zugang bei der Media Broadcast (Ziffer 4.8).
Ein Beispiel: Du willst zum 30. November 2026 aus dem Vertrag. Dann muss deine Kündigung spätestens am 16. November 2026 bei der Media Broadcast eingehen. Kommt sie erst am 17. November an, läuft der Vertrag noch bis zum 31. Dezember 2026. Schick sie deshalb lieber früher, am besten per Formular oder E-Mail. Den letzten Zugangstag rechnet der Kündigungsfrist-Rechner nach; mehr zur automatischen Verlängerung steht im Ratgeber.
Pause statt Kündigung
Wer freenet TV nur eine Zeit lang nicht braucht, etwa im Urlaub, kann den Bankeinzug pausieren: im Kundenkonto im Bereich Bezahlmethoden unter „kündigen“, für einen bis sechs volle Monate. Die Pause beginnt immer zum Folgemonat. Währenddessen sind die Programme auf dem Gerät nicht nutzbar, und es wird nichts eingezogen (Ziffer 4.6). Hast du den Bankeinzug schon gekündigt und willst das zurücknehmen, geht das im Kundenkonto unter „Meine Geräte“ mit „Kündigung zurücknehmen“. Mehr dazu im Ratgeber Kündigung zurücknehmen.
Wenn der Preis um mehr als 5 % steigt
Die Media Broadcast muss Preiserhöhungen mindestens sechs Wochen vorher in Textform mitteilen. Steigt der Preis um mehr als 5 %, hast du je nach Wahl der Media Broadcast, die sie in der Mitteilung ausübt, zwei Möglichkeiten: Entweder du kündigst in Textform innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, dann endet der Vertrag zum mitgeteilten Datum der Erhöhung. Oder du widersprichst innerhalb von vier Wochen; dann läuft der Vertrag zu den alten Bedingungen weiter, und die Media Broadcast darf ihn mit mindestens zwei Wochen Frist zum Monatsende ordentlich kündigen (Ziffer 10.4). Wer nichts tut, zahlt ab dem Datum den neuen Preis. Mehr dazu im Ratgeber Preiserhöhung.
Wenn die Kündigung hakt
Keine Bestätigung bekommen? Schau in den Spam-Ordner und prüf die E-Mail-Adresse im Kundenkonto. Bleibt die Bestätigung aus, kündige zusätzlich per Brief an die Media Broadcast und bewahre den Nachweis auf; mehr im Ratgeber Kündigungsbestätigung.
Kündigungslink fehlt oder funktioniert nicht? Dann darfst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB). Was der Kündigungsbutton leistet, erklärt der Ratgeber.
Zusatzangebot gebucht? Video-on-Demand- oder Pay-TV-Angebote Dritter sind laut AGB nicht Teil des freenet-TV-Vertrags. Du kündigst sie beim Drittanbieter, wie bei anderen Streamingdiensten. Ein Mobilfunk- oder DSL-Vertrag bei freenet ist ein anderer Vertrag.
Kündigungsschreiben an freenet TV
Vertragspartner ist die MEDIA BROADCAST GmbH, Erna-Scheffler-Straße 1, 51103 Köln. Nenne im Schreiben die freenet TV ID, die E-Mail-Adresse deines Kundenkontos und den Termin, zu dem der Bankeinzug enden soll.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für freenet TV erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
MEDIA BROADCAST GmbH
Erna-Scheffler-Straße 1
51103 Köln
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines freenet TV Bankeinzugs – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- freenet TV: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Version vom 25.08.2022 – abgerufen am 05.10.2026
- freenet TV: Impressum – abgerufen am 05.10.2026
- freenet TV Hilfecenter: Bezahlung – abgerufen am 05.10.2026
- freenet TV: AGB als PDF, Version vom 24.08.2022 – abgerufen am 05.10.2026
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
Häufige Fragen
Muss ich freenet TV kündigen, wenn ich eine Guthabenkarte habe?
Nein. Die Freischaltung endet nach Ablauf des Guthabenzeitraums automatisch, die Kündigung ist laut AGB und Hilfecenter nicht erforderlich. Erstattet wird Guthaben nicht, außer bei einem Widerruf.
Kann ich freenet TV kündigen, ohne mich einzuloggen?
Ja. Das Hilfecenter nennt das Formular unter „Kündigen“, für das du die E-Mail-Adresse deines Kundenkontos und die freenet TV ID brauchst, und eine E-Mail an info@freenet.tv mit der 11-stelligen freenet TV ID.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
Passt dazu
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Anbieter MUBIIn den Abo-Einstellungen oder per E-Mail; ohne Frist, aber vor Ende der Vertragsperiode
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Anbieter MagentaSportIm Kundencenter oder per Telekom-Formular; Jahresabo 12 Monate, Monatsabo 1 Monat Frist
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