Anbieter

Stuttgarter Zeitung kündigen

Die Stuttgarter Zeitung kündigst du über „Kündigung“ im Seitenfuß von stuttgarter-zeitung.de – im Profil nach dem Login oder per „Kündigung ohne Login“ –, in Textform per E-Mail oder per Brief. Print und E-Paper sind laut AGB (Stand 1. August 2026) mit vier Wochen Frist zum Monatsende kündbar, das Web-Abo StZ Plus mit 24 Stunden Frist zum Ende des Leistungszeitraums.

Von Rechtsstand geprüft am 6 Min. Lesezeit

Leerer Sessel mit gefalteter Decke und kleinem Beistelltisch mit Tasse auf einem Balkon über den Dächern einer hügeligen Stadt im Abendlicht
KI-generiert

So kündigst du die Stuttgarter Zeitung

Vertragspartner ist laut AGB (Stand 1. August 2026) die Stuttgarter Zeitung Verlagsgesellschaft mbH in Stuttgart – auch dann, wenn die NPG Digital GmbH digitale Inhalte bereitstellt; sie arbeitet als Dienstleisterin für den Verlag. Den Link „Kündigung“ findest du im Seitenfuß von stuttgarter-zeitung.de (§ 312k BGB). Er führt zu einer Seite mit zwei Wegen.

  1. Im ProfilMelde dich mit E-Mail-Adresse und Passwort an und kündige dort. Das Web-Abo StZ Plus kannst du laut AGB (Ziffer IX.6) in der Online-Benutzerverwaltung kündigen.
  2. „Kündigung ohne Login“Der Button führt zu einem Formular im Abo-Service. Du wählst das Abo (StZ Plus, Digitale Zeitung oder Komplettpaket) und den Titel – zur Wahl stehen die Stuttgarter Zeitung und die Leonberger Kreiszeitung –, trägst Anschrift und E-Mail-Adresse ein und gibst, wenn du sie zur Hand hast, Kunden- und Auftragsnummer an. Dann wählst du „ordentlich“ oder „außerordentlich, per sofort“, den Zeitpunkt und einen Grund. Das Formular fragt auch, ob du der Vertragspartner bist, und erinnert dich daran, Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist zu beachten.
  3. E-Mail oder BriefJede Kündigung braucht laut AGB die Textform (§ 126b BGB). Eine eigene Kündigungsadresse nennen die AGB nicht; die Widerrufsbelehrung nennt den Leserservice: Stuttgarter Zeitung Verlagsgesellschaft mbH, Leserservice, Plieninger Str. 150, 70567 Stuttgart, service@stz.zgs.de. Zur Form: Kündigung per E-Mail.

Wann dein Abo endet

Laut AGB (Ziffer IX) gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Das gedruckte Abo und das E-Paper kündigst du mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende; eine verspätet eingegangene Kündigung gilt erst zum darauffolgenden Monatsende, maßgeblich ist der Eingang. Das Web-Abo StZ Plus ist mit 24 Stunden Frist zum Ende des vereinbarten Leistungszeitraums kündbar. Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart, verlängert sich das Abo danach auf unbestimmte Zeit, wenn du nicht mit der vereinbarten Frist kündigst. Die Digitale Zeitung mit Tablet hat laut Angebotsseite 24 Monate Mindestlaufzeit.

Ein Beispiel: Geht deine Kündigung des Print-Abos am 20. Oktober 2026 ein, endet es am 30. November 2026. Das Monatsende 31. Oktober hätte vorausgesetzt, dass sie bis zum 3. Oktober eingeht. Für dein Datum rechnet der Kündigungsfrist-Rechner. Welche Grenzen das Gesetz für Abo-Klauseln setzt, steht auf der Seite Zeitung und Zeitschrift kündigen.

Was hier anders ist

Print enthält E-Paper und Plus. Ein Abo der gedruckten Zeitung mit täglicher Lieferung schließt laut AGB (Ziffer II.3) den Zugang zum E-Paper und zu StZ Plus ein; bei Lieferung an ausgewählten Tagen ist es der Zugang zu StZ Plus.

Pausieren geht nicht. Bezugsunterbrechungen sind laut Ziffer II.4 nicht möglich. Verzichtest du für einen Zeitraum auf die gedruckte Zeitung, wird sie automatisch an karitative Einrichtungen umgeleitet; im Urlaub kann stattdessen das E-Paper vereinbart werden.

Prämie und Sperrfrist. Endet das Abo vor Ablauf der Mindestlaufzeit, musst du erhaltene Prämien anteilig zurückzahlen oder kostenlose Bezugszeiträume anteilig erstatten (Ziffer IX.3). Nach der Kündigung ist ein Neuabschluss mit Neukundenprämie erst nach sechs Monaten möglich, für alle Titel der Mediengruppe Neue Pressegesellschaft (Ziffer IX.4).

Preiserhöhung. Steigt der Preis innerhalb von zwölf Monaten insgesamt um mehr als zehn Prozent, hast du ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens; die Kündigung muss dem Verlag innerhalb eines Monats ab Mitteilung zugehen (Ziffer VII.2). Mehr zum Vorgehen im Ratgeber Preiserhöhung: was tun.

Widerruf. Neue Abos kannst du binnen 14 Tagen widerrufen. Im Seitenfuß steht dafür „Widerruf“ (§ 356a BGB).

Wenn die Kündigung hakt

Keine Bestätigung? Nach § 312k BGB muss der Eingang einer Kündigung über den Button sofort in Textform bestätigt werden. Kommt nichts, schick die Kündigung zusätzlich per E-Mail oder Brief und sichere den Nachweis. Fehlt der Link oder funktioniert er nicht, kannst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB). Was der Kündigungsbutton leisten muss, erklärt der Ratgeber.

Kündigungsschreiben an den Verlag

Briefe gehen an die Stuttgarter Zeitung Verlagsgesellschaft mbH, Leserservice, Plieninger Str. 150, 70567 Stuttgart; der Generator setzt diese Anschrift ein. Nenne Kunden- und Auftragsnummer. Hinweise für Angehörige stehen unter Todesfall; weitere Zeitungen findest du unter Tageszeitungen kündigen.

Werkzeug

Kündigungsschreiben für Stuttgarter Zeitung erstellen

Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.

1. Art der Kündigung
2. Empfänger
Anschrift laut Stuttgarter Zeitung, geprüft am 06.10.2026. Steht in deinem Vertrag eine andere, nimm die.
3. Vertragsdaten
4. Absender
5. Zusätze

[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]

Stuttgarter Zeitung Verlagsgesellschaft mbH
Leserservice
Plieninger Str. 150
70567 Stuttgart

[Ort], 6. Oktober 2026

Kündigung meines Abonnements der Stuttgarter Zeitung – Kundennummer [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.

Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.

Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).

Quellen

Häufige Fragen

Kann ich kündigen, wenn der Vertragspartner verstorben ist?

Das Formular „Kündigung ohne Login“ kennt den Kündigungsgrund „Verstorben“ und fragt, ob du selbst der Vertragspartner bist. Eine Sonderregel für den Todesfall nennen die AGB nicht; es gilt die normale Kündigungsfrist.

Was heißt „außerordentlich, per sofort“ im Formular?

Das ist die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, die laut AGB (Ziffer IX.5) unberührt bleibt. Ohne wichtigen Grund wähle „ordentlich“ und achte auf Frist und Mindestlaufzeit.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

Passt dazu

  • Anbieter FOCUS

    Formular im Abo-Shop, ein Monat Frist; FOCUS+ als eigener Vertrag

  • Anbieter Schwäbische Zeitung

    Formular im Aboshop ohne Anmeldung; ein Monat zum Monatsende

  • Anbieter Sächsische Zeitung

    Abo-Shop-Formular oder E-Mail; Print monatliche Frist, SZ+ monatlich kündbar

  • Verträge Fitnessstudio

    Fristen, Umzug und Krankheit, Attest-Regeln und was Ketten zusätzlich zusagen