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Schwäbische Zeitung kündigen
Die Schwäbische Zeitung kündigst du über „Abo kündigen“ im Aboshop (Formular ohne Anmeldung), per E-Mail an kundenservice@schwaebische.de oder per Brief an den Abonnentenservice in Ravensburg. Laut AGB gilt eine Frist von einem Monat zum Monatsende, das Formular nennt vier Wochen. Mit Mindestlaufzeit ist eine Kündigung erst danach möglich. Zusteller dürfen keine Kündigung annehmen.

So kündigst du die Schwäbische Zeitung
Vertragspartner ist laut AGB die Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG in Ravensburg; im Impressum steht sie mit dem Zusatz „Drexler, Gessler“. Die Print-AGB gelten für die Schwäbische Zeitung, die Aalener Nachrichten, den Gränzbote, den Heuberger Bote, die Ipf- und Jagst-Zeitung, die Lindauer Zeitung, die Trossinger Zeitung und den Zollern-Alb-Kurier; für Digitalabos und für Digitalabos mit Endgerät gibt es eigene AGB. Den Link „Abo kündigen“ findest du im Fuß des Aboshops shop.schwaebische.de (§ 312k BGB).
- Formular im AboshopUnter „Kündigung Ihres Zeitungsabos“ wählst du den Kündigungstermin („zum nächstmöglichen Termin“ oder ein Monatsende) und einen Grund und trägst Name, E-Mail-Adresse, Anschrift und, wenn bekannt, die Kundennummer ein. Eine Anmeldung brauchst du nicht.
- KundenkontoIm Kundenkonto des Aboshops („Self-Service“) verwaltest du dein Abo nach der Anmeldung.
- E-Mail oder BriefDie AGB (Print Ziffer 4, Digitalabonnements Ziffer 2) nennen die Textform und die Adressen kundenservice@schwaebische.de oder „Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG Drexler, Gessler; Abonnentenservice, Karlstr. 16, 88212 Ravensburg“. Die Kontaktseite des Aboshops und die AGB zum Digitalabo mit Endgerät nennen außerdem aboservice@schwaebische.de. Zur Form: Kündigung per E-Mail.
Die AGB nennen auch den telefonischen Aboservice. Wir führen Telefon nicht als Weg auf, weil sich der Zugang kaum belegen lässt (Telefonisch kündigen?).
Wann dein Abo endet
Laut AGB läuft das Abo auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar; verspätete Kündigungen gelten zum nächstmöglichen Termin. Ist eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, ist eine Kündigung davor nicht möglich; danach wird das Abo als unbefristetes weitergeführt. Befristete Abos enden mit der Vertragszeit. Das Kündigungsformular nennt dagegen „4 Wochen zum Monatsende“ und, bei vereinbarter Mindestlaufzeit, die darin festgelegte Frist.
Der Unterschied kann einen Monat ausmachen: Geht deine Kündigung am 2. Oktober 2026 ein, wirkt sie nach der Vier-Wochen-Angabe des Formulars zum 31. Oktober, nach der Ein-Monats-Frist der AGB erst zum 30. November 2026. Bis zum 30. September 2026 gilt für beide der 31. Oktober. Kündige deshalb früh genug für die längere Frist; für dein Datum rechnet der Kündigungsfrist-Rechner. Die gesetzlichen Grenzen für Abo-Klauseln stehen auf der Seite Zeitung und Zeitschrift kündigen.
Was hier anders ist
Zusteller nehmen keine Kündigung an. Laut AGB (Print Ziffer 4) sind Zusteller zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt. Gib deine Kündigung deshalb nicht dem Zusteller mit, sondern schick sie an den Verlag.
Abwesenheit ist keine Pause. Das Abo besteht während einer Abwesenheit unverändert fort; eine Minderung des Preises gibt es laut AGB nicht. Der Verlag bietet an, die Zeitung ohne Zusatzentgelt an eine andere Anschrift im Zustellgebiet weiterzuleiten. Änderungen wegen Umzug oder Abwesenheit müssen spätestens sechs Erscheinungstage vorher vorliegen.
Digitalabo mit Endgerät. Für das Gesamtangebot aus Digitalabo und Endgerät nennen die zusätzlichen AGB (Ziffer 5) eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Erstmals kannst du zum Ende dieser Laufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen; wird nicht gekündigt, geht der Vertrag in ein normales Digitalabo über. Kündigst du ein bestehendes Print-Abo während der Mindestlaufzeit, wird das Digitalabo laut Ziffer 6 auf den Normalpreis gestuft.
Preiserhöhung. Du hast ein Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens; die Kündigung muss dem Verlag innerhalb eines Monats ab Mitteilung zugehen (Print Ziffer 3). Preisänderungen gibt der Verlag bei Print vier Wochen vorher im Impressum der Zeitung bekannt; eine Einzelbenachrichtigung erfolgt nicht. Wie du vorgehst, zeigt der Ratgeber Preiserhöhung: was tun.
Widerruf. Neue Abos kannst du binnen 14 Tagen widerrufen. Im Fuß steht dafür „Abo widerrufen“ (§ 356a BGB).
Wenn die Kündigung hakt
Keine Bestätigung? Prüf den Spam-Ordner. Nach § 312k BGB muss der Eingang einer Kündigung über den Button sofort in Textform bestätigt werden. Kommt nichts, schick die Kündigung zusätzlich per E-Mail oder Brief und sichere den Nachweis. Fehlt der Link oder funktioniert er nicht, kannst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB). Was der Kündigungsbutton leisten muss, erklärt der Ratgeber.
Kündigungsschreiben an den Schwäbischen Verlag
Briefe gehen an die Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG Drexler, Gessler, Abonnentenservice, Karlstr. 16, 88212 Ravensburg; der Generator setzt diese Anschrift ein. Nenne deine Kundennummer. Hinweise für Angehörige stehen unter Todesfall; weitere Zeitungen findest du unter Tageszeitungen kündigen.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für Schwäbische Zeitung erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG Drexler, Gessler
Abonnentenservice
Karlstr. 16
88212 Ravensburg
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines Abonnements der Schwäbischen Zeitung – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- Schwäbische.de: Impressum – abgerufen am 06.10.2026
- Schwäbische.de: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Printausgabe, Digitalabonnements, Digitalabonnements mit Endgerät) – abgerufen am 06.10.2026
- Aboshop: Kündigung Ihres Zeitungsabos – abgerufen am 06.10.2026
- Aboshop: Mein Konto (Self-Service) – abgerufen am 06.10.2026
- Aboshop: Kontakt – abgerufen am 06.10.2026
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 356a BGB – Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen: elektronische Widerrufsfunktion
Häufige Fragen
Kann ich auf die digitale Zeitung wechseln, statt zu kündigen?
Ja. Laut Aboshop ist die Umstellung von der gedruckten auf die digitale Zeitung im Kundenkonto möglich, ebenso Zustellreklamation und Urlaubsunterbrechung. Das ist eine Vertragsänderung und keine Kündigung; Preis und Laufzeit des neuen Angebots stehen im Shop.
Habe ich bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht?
Die AGB nennen keines; „Umzug“ steht im Formular nur als Kündigungsgrund. Es gilt die normale Frist. Eine neue Anschrift musst du dem Verlag spätestens sechs Erscheinungstage vorher mitteilen. Dass es bei Abos kein Umzugs-Sonderrecht wie bei Telefon und Internet gibt, steht auf der Seite zu Zeitungs- und Zeitschriften-Abos.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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