Anbieter
Sächsische Zeitung kündigen
Dein SZ-Abo kündigst du über „Abo kündigen“ im Abo-Shop abo.saechsische.de, per E-Mail an abo@ddv-mediengruppe.de oder per Brief an die DDV Mediengruppe in Dresden. Für Print und E-Paper gilt laut Verlagsgarantie eine monatliche Kündigungsfrist, vor Ende eines vereinbarten Verpflichtungszeitraums ist keine Abbestellung möglich. SZ+ und SZ Digital sind ohne Mindestlaufzeit monatlich kündbar.

So kündigst du dein SZ-Abo
Vertragspartnerin der gedruckten Sächsischen Zeitung und des E-Papers ist nach der Widerrufsbelehrung der Verlagsgarantie (Stand Januar 2026) die DDV Mediengruppe GmbH & Co. KG in Dresden; dieselbe Gesellschaft nennt das Impressum von saechsische.de. Den Link „Abo kündigen“ findest du im Seitenfuß von saechsische.de und im Abo-Shop abo.saechsische.de (§ 312k BGB). Die Seite überschreibt ihre Wege mit „Kündigung einfach per Login“ und trennt zwei Buttons, je nachdem, was du gebucht hast.
- SZ+ im Konto„SZ+ kündigen“ führt zu „Mein Konto“. Dafür meldest du dich mit deinen Zugangsdaten an.
- Gedruckte SZ und E-Paper im Formular„SZ gedruckt / E-Paper kündigen“ öffnet das Kündigungsformular des Verlags, das die Seite auch eingebettet unter „Kündigung per Formular“ zeigt. Es lädt nur mit JavaScript; welche Felder es abfragt und ob es eine Anmeldung verlangt, ließ sich nicht prüfen. Halte deine Abovertragsnummer bereit, die Seite nennt sie als Angabe für die Kündigung.
- E-MailSchreib an abo@ddv-mediengruppe.de, mit Name, Anschrift, Abonummer und dem Wunsch „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Laut FAQ ist das für die gedruckte SZ und das E-Paper ein vorgesehener Weg. Zur Form: Kündigung per E-Mail.
- BriefAn die DDV Mediengruppe GmbH & Co. KG, Ostra-Allee 20, 01067 Dresden. Die Verlagsgarantie nennt „Brief und Mail“, aber keine eigene Kündigungsanschrift; diese Anschrift steht im Impressum.
Als bevorzugten Weg nennt die Verlagsgarantie den Anruf. Telefon führen wir nicht als Weg auf, weil sich der Zugang kaum belegen lässt (Telefonisch kündigen?).
Wann dein SZ-Abo endet
Gedruckte SZ und E-Paper. Laut Verlagsgarantie und FAQ gilt eine monatliche Kündigungsfrist. Eine Abbestellung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungszeitraums ist nicht möglich. Wie die Frist genau zu rechnen ist, sagen beide Seiten nicht. Die AGB für Abos mit Tablet („Wunschgerät“, Stand September 2022) nennen für die Mindestlaufzeit, zum Beispiel 3, 6, 12 oder 24 Monate, eine Frist von einem Monat; ohne rechtzeitige Kündigung läuft das Abo dort auf unbestimmte Zeit weiter und ist dann jederzeit mit einem Monat Frist kündbar. Plane deshalb einen vollen Monat Vorlauf ein, wenn das Abo zu einem bestimmten Monatsende enden soll.
SZ+ und SZ Digital. Beide haben laut Angebotsseite keine Mindestlaufzeit und sind monatlich online kündbar. Beim SZ+ läuft der Abo-Monat ab dem Bestelltag und verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn du nicht bis zum letzten Tag des Monats um 23:59 Uhr kündigst. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SZ+ liegen auf saechsische.de/abo-agb; sie ließen sich nicht auswerten, die Angaben hier stammen aus FAQ und Angebotsseite.
Ein Beispiel für SZ+: Du bestellst am Montag, 12. Oktober 2026. Dein erster Abo-Monat endet am Mittwoch, 11. November 2026. Kündigst du bis dahin um 23:59 Uhr, endet das Abo; sonst läuft es bis zum 11. Dezember 2026 weiter. Das gilt laut FAQ auch für den kostenlosen Probemonat. Termine für die gedruckte Zeitung rechnet der Kündigungsfrist-Rechner nach.
Was hier anders ist
Drei Produkte, zwei Kündigungswege. Die SZ gibt es gedruckt (laut Angebotsseite mit E-Paper und SZ+), als SZ Digital und als SZ+ allein; Abos mit Tablet haben eigene AGB. Welche der beiden Schaltflächen für SZ Digital gilt, nennt die Seite nicht. Nenn in einer Kündigung per E-Mail oder Brief deshalb alle Produkte, die enden sollen, und lass dir das Ende bestätigen.
Preiserhöhung, Widerruf und Todesfall
Will der Verlag den Preis anpassen, kündigt er das auf den ersten Seiten der Zeitung an und räumt dir ein außerordentliches Kündigungsrecht ein (Verlagsgarantie, Abschnitt „Zahlung“). Eine Frist nennt der Text nicht; kündige deshalb zügig nach der Ankündigung. Hintergründe: Preiserhöhung: was tun. Ein neues Abo kannst du binnen 14 Tagen ab Erhalt der ersten Lieferung widerrufen, per E-Mail, Brief oder über „Vertrag widerrufen“ im Seitenfuß (§ 356a BGB).
Ist die Abonnentin oder der Abonnent gestorben, geht das Vermögen als Ganzes auf die Erben über (§ 1922 BGB); das Abo läuft dann mit ihnen weiter, ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht gibt es nicht. Bitte den Verlag um ein vorzeitiges Ende und kündige sonst mit der normalen Frist. Was sonst zu regeln ist, steht unter Todesfall.
Wenn die Kündigung hakt
Formular oder Konto lädt nicht? Kündige per E-Mail an abo@ddv-mediengruppe.de und heb den Sendebeleg auf. Die Textform genügt; strengere Formvorgaben dürfen die Bedingungen nicht verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB).
Keine Bestätigung? Über den Kündigungsbutton muss der Eingang sofort in Textform bestätigt werden (§ 312k BGB); was bei fehlender Bestätigung hilft, steht im Ratgeber. Fehlt der Link oder funktioniert er nicht, kannst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB).
Anmeldung vor der Kündigung? Für SZ+ führt der Weg über „Mein Konto“, die Seite spricht von „Kündigung einfach per Login“. Ob ein Anmeldezwang beim Kündigungsbutton zulässig ist, ist offen: Das Kammergericht hält ihn für unzulässig, der Bundesgerichtshof verhandelt am 5. November 2026. Kündigen kannst du unabhängig davon auch per E-Mail oder Brief. Mehr im Ratgeber zum Kündigungsbutton.
Kündigungsschreiben an die SZ
Adressiere den Brief an die DDV Mediengruppe GmbH & Co. KG, Ostra-Allee 20 in Dresden, und gib deine Abonummer an. Einen Überblick gibt Zeitung und Zeitschrift kündigen; weitere regionale Titel stehen unter Tageszeitungen kündigen.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für Sächsische Zeitung erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
DDV Mediengruppe GmbH & Co. KG
Ostra-Allee 20
01067 Dresden
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines Abonnements der Sächsischen Zeitung – Abonummer [Abonummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- Sächsische Zeitung: Abo kündigen – abgerufen am 06.10.2026
- Verlagsgarantie der Sächsischen Zeitung, Stand Januar 2026 – abgerufen am 06.10.2026
- Sächsische Zeitung: FAQ zum SZ-Abo – abgerufen am 06.10.2026
- Sächsische Zeitung: Digitale Angebote (SZ+ und SZ Digital) – abgerufen am 06.10.2026
- Sächsische Zeitung: Gedruckte Zeitung und Probeabo – abgerufen am 06.10.2026
- Sächsische Zeitung: AGB Bundles (Abo mit Wunschgerät), Stand September 2022 – abgerufen am 06.10.2026
- Saechsische.de: Impressum – abgerufen am 06.10.2026
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
- § 356a BGB – Elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen
- § 1922 BGB – Gesamtrechtsnachfolge
Häufige Fragen
Kann ich die gedruckte SZ im Urlaub pausieren, statt zu kündigen?
Mit Einschränkungen. Laut Verlagsgarantie (Reise-Service) lässt du die Zeitung bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr kostenlos nachsenden oder pausierst die Lieferung und bekommst für die Zeit den Zugang zum E-Paper. Beim reinen E-Paper-Abo sind Unterbrechungen und Umleitungen nicht möglich.
Muss ich SZ+ extra kündigen, wenn ich die gedruckte SZ kündige?
Das nennen die Seiten nicht eindeutig: Die Angebotsseite führt SZ+ im Print-Abo auf, die FAQ beschreibt SZ+ als Teil des Digitalabos oder als Zubuchung. Nenn in der Kündigung deshalb alle Produkte, die enden sollen, und lass dir das Ende bestätigen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
Passt dazu
-
Anbieter Stiftung WarentestHeft-Abo per Formular oder E-Mail, Flatrate im Konto; Fristen je Produkt
-
-
-
Magazin Telekom-PreisanpassungSonderkündigung binnen drei Monaten, Ausnahmen und das EuGH-Urteil – Stand Oktober 2026