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FAZ kündigen
Dein FAZ-Abo kündigst du ohne Anmeldung über „Abo kündigen“ im Fuß von abo.faz.net oder nach der Anmeldung im Bereich „Mein Abo“. Unbefristete Abos sind laut AGB jederzeit mit einem Monat Frist kündbar. Beim Neukundenangebot FAZ+ Digital nennt die Bestellseite andere Regeln: vier Wochen Laufzeit, 24 Stunden Frist.

So kündigst du dein FAZ-Abo
Vertragspartner ist die Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH (AGB, Stand 19. Juni 2026). Den Link „Abo kündigen“ findest du im Fuß von abo.faz.net. Er führt zu einem Formular in zwei Schritten, für das du dich nicht anmelden musst (§ 312k BGB). Du gibst dort die Bezeichnung deines Abos an.
- Art der Kündigung wählenZur Wahl stehen „ordentlich (fristgerecht)“ und „außerordentlich (fristlos)“. Einen Grund kannst du aus einer Liste wählen; das Feld ist optional.
- Angaben eintragenPflichtfelder sind unter anderem Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Anschrift, Kundennummer, Auftragsnummer und die Bezeichnung deines Abos. Nur die Telefonnummer ist freiwillig.
- Termin festlegenDer Wunschtermin ist optional. Ohne Angabe wirkt die Kündigung laut Formular zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
- Weiter zum zweiten SchrittMit „Weiter“ geht es zum zweiten und letzten Schritt des Formulars. Heb die Bestätigung auf, sobald sie kommt.
Bei FAZ+ kannst du auch nach der Anmeldung im Bereich „Mein Abo“ kündigen; die Kündigungsseite verweist FAZ+-Kunden auf diesen Self-Service. Weitere Print- und Digital-Abos verwaltest du dort ebenfalls. Im Hilfekasten der Kündigungsseite steht die Adresse vertrieb@faz.de, bei FAZ+ Digital nennt die Bestellseite die Kündigung per E-Mail ausdrücklich. Zur Form: Kündigung per E-Mail. Telefonisch geht es laut Formularseite ebenfalls; wir führen Telefon nicht als Weg auf, weil sich der Zugang kaum belegen lässt (Telefonisch kündigen?).
Wann dein FAZ-Abo endet
Laut AGB (Teil II, Ziffer 2) kannst du unbefristete Abos jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Im Voraus bezahlte Beträge erstattet die F.A.Z. anteilig. Abos mit Mindestlaufzeit wandeln sich danach in unbefristete Abos um.
Ein Beispiel: Geht deine Kündigung eines unbefristeten Abos am 12. Oktober 2026 bei der F.A.Z. ein, endet das Abo mit Ablauf des 12. November 2026. Für die Zeit danach bekommst du bezahlte Beträge anteilig zurück. Den Termin rechnet der Kündigungsfrist-Rechner nach.
FAZ+ Digital: andere Regeln auf der Bestellseite
Das Neukundenangebot FAZ+ Digital nennt auf der Bestellseite (abgerufen am 5. Oktober 2026) eigene Regeln: Mindestvertragslaufzeit vier Wochen, automatische Verlängerung um jeweils vier Wochen, Kündigung mit 24 Stunden Frist zum Ende der Laufzeit, online im „Mein Abo“-Bereich oder per E-Mail. Der Preis liegt in den ersten vier Wochen bei 0,99 Euro, danach bei 3,45 Euro je Woche und ab dem zweiten Jahr bei 5,95 Euro je Woche.
Die AGB sehen dagegen vor, dass Abos mit Mindestlaufzeit in unbefristete übergehen. Seit März 2022 lässt § 309 Nr. 9 BGB in AGB nur eine stillschweigende Verlängerung auf unbestimmte Zeit zu, danach höchstens einen Monat Frist. Kündige im Zweifel vor Ende der laufenden Laufzeit und wähle „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“; wie das wirkt, steht im Ratgeber Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Was hier anders ist
Das Konto bleibt. Kündigst du ein Digital-Abo, bleibt die Registrierung laut AGB bestehen (Teil II, Ziffer 4 b). Das Abo endet, dein Nutzerkonto nicht.
App-Käufe. Für Abos, die du in einer F.A.Z.-App über Apple oder Google abgeschlossen hast, gelten ergänzend die Bedingungen des Stores (Teil I, Ziffer 1). Wie du dort kündigst, steht unter Abos bei Apple und Google.
Preisänderung und Widerruf
Die F.A.Z. darf den Bezugspreis höchstens einmal pro Quartal anpassen. Steigt er innerhalb von zwölf Monaten insgesamt um mehr als 10 Prozent, hast du ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens. Die Kündigung muss binnen eines Monats ab Mitteilung bei der F.A.Z. sein (Teil II, Ziffer 6). Bei Abos mit Laufzeit wirkt die Erhöhung erst mit der nächsten Verlängerung. Mehr dazu: Preiserhöhung: was tun.
Neue Abos kannst du binnen 14 Tagen widerrufen. Die Frist beginnt, wenn dir die erste Ausgabe bereitgestellt wird oder du die erste Ware erhältst. Im Fuß steht dafür „Abo widerrufen“ (§ 356a BGB).
Wenn die Kündigung hakt
Keine Kunden- oder Auftragsnummer zur Hand? Das Formular verlangt beide. Schreib dann einen Brief mit Name und Anschrift; wie das geht, steht im Ratgeber Ohne Kundennummer kündigen.
Keine Bestätigung? Nach § 312k BGB muss der Eingang einer Kündigung über den Button sofort in Textform bestätigt werden. Prüf den Spam-Ordner. Kommt nichts, schick die Kündigung zusätzlich schriftlich an die Anschrift unten und heb den Beleg auf.
Link fehlt oder Formular lädt nicht? Dann kannst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB). Was der Kündigungsbutton leisten muss, erklärt der Ratgeber.
Kündigungsschreiben an die F.A.Z.
Schick Briefe an die Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Aboservice, Pariser Straße 1 in Frankfurt am Main. Diese Anschrift nennen die AGB in der Widerrufsbelehrung; für Kündigungen steht dort keine eigene. Nenne Kunden- und Auftragsnummer. Hinweise für Angehörige: Todesfall.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für FAZ erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH
Aboservice
Pariser Straße 1
60486 Frankfurt am Main
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines F.A.Z.-Abonnements – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- FAZ: Abonnement kündigen – abgerufen am 05.10.2026
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Stand 19.06.2026 – abgerufen am 05.10.2026
- FAZ.NET-Impressum – abgerufen am 05.10.2026
- FAZ+ Digital: Bestellseite mit Neukundenangebot – abgerufen am 05.10.2026
- FAZ: Mein Abo – abgerufen am 05.10.2026
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
- § 356a BGB – Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen: elektronische Widerrufsfunktion
Häufige Fragen
Kann ich die gedruckte F.A.Z. im Urlaub unterbrechen, statt zu kündigen?
Ja. Laut AGB (Teil II, Ziffer 3 b) ist eine Urlaubsunterbrechung für höchstens vier Wochen möglich. Du musst sie spätestens sieben Werktage vor dem ersten Tag der Unterbrechung anzeigen. Einen Anspruch auf Rückvergütung des anteiligen Bezugspreises gibt es nicht.
Was ist der Unterschied zwischen „ordentlich“ und „außerordentlich“ im Formular?
Wähl „ordentlich“, wenn du einfach mit der Frist aus den AGB aussteigen willst. „Außerordentlich“ (fristlos) ist für Fälle mit wichtigem Grund oder Sonderkündigungsrecht gedacht, zum Beispiel nach einer Preiserhöhung von mehr als 10 Prozent in zwölf Monaten (AGB, Teil II, Ziffer 6).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
Passt dazu
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