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TV Hören und Sehen kündigen
Dein Abo von tv Hören und Sehen kündigst du über „Kündigung“ im Seitenfuß von bauer-plus.de (Kundennummer und Postleitzahl), per E-Mail oder per Brief an die Bauer Vertriebs KG. Jahresabos verlängern sich laut AGB um einen Monat, wenn du nicht einen Monat vor Ende der Mindestbezugszeit kündigst; das Flexiabo ist jederzeit zum nächsten Heft kündbar.

So kündigst du tv Hören und Sehen
Dein Abo von tv Hören und Sehen besteht mit der Bauer Vertriebs KG, nicht mit der Heinrich Bauer Verlag KG, die als Hersteller des Titels genannt ist (AGB, Stand 30. Juni 2026). Der Link „Kündigung“ steht im Seitenfuß von bauer-plus.de unter „Service“ und führt zu einem Formular ohne Anmeldung (§ 312k BGB). Die AGB nennen diesen Weg „Verträge hier kündigen“.
- Kundendaten eingebenGefragt sind deine Kundennummer mit 13 Stellen und deine Postleitzahl. Die Nummer steht laut Formular in der Korrespondenz zum Abo oder auf dem Adress-Etikett der Zeitschrift. Mit „Weiter“ geht es zu den Angaben zur Kündigung.
- Termin wählenZur Wahl stehen „Zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, „Zum Ende des bezahlten Zeitraums“, „Vertragsgemäß“, „Zum Wunschdatum“ und „Außerordentlich“.
- Bei „Außerordentlich“: Grund angebenFür die außerordentliche Kündigung bietet das Formular „Verstorben“, „Geschäftsunfähig“, „Umzug ins Pflegeheim“, „Preiserhöhung“ und „Andere Gründe“ an. Bei „Andere Gründe“ ist ein Text Pflicht.
- Absenden und Bestätigung sichernMit „Absenden“ geht die Kündigung raus. Laut AGB bekommst du eine Bestätigung über Abgabe und Zugang. Heb sie auf.
Die Kündigungsseite weist darauf hin, dass mit dem Ende des Abos der Zugang zur Vorteilswelt erlischt, und bietet stattdessen die Lieferunterbrechung an. Ohne Formular reicht laut AGB (Ziffer 9) die Textform: per E-Mail an kundenservice@bauermedia.com oder per Brief an die Bauer Vertriebs KG in Hamburg. Die AGB nennen auch die telefonische Kündigung; wir führen Telefon nicht als Weg auf, weil sich der Zugang kaum belegen lässt (Telefonisch kündigen?).
Wann dein Abo endet
Die Laufzeit steht bei deinem Angebot. Gilt dort nichts anderes, sagen die AGB: Abos mit einer Mindestbezugszeit von einem bis zu zwei Jahren verlängern sich automatisch um jeweils einen Monat, wenn du nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Mindestbezugszeit kündigst. Abos mit kürzerer Mindestbezugszeit verlängern sich ebenfalls automatisch, sind danach aber ohne Frist zur nächsterreichbaren Ausgabe kündbar. Auf der Angebotsseite stehen das Jahresabo und das Prämienabo mit 12 Monaten, das Halbjahresabo mit 6 Monaten, das Probeabo mit 13 Heften, das Flexiabo ohne feste Laufzeit und das Geschenkabo, das automatisch endet.
Ein Beispiel für das Jahresabo: Beginnt die Belieferung am 12. Oktober 2026 und beträgt die Mindestbezugszeit 12 Monate, endet sie am 11. Oktober 2027. Die Kündigung muss dann spätestens am 11. September 2027 bei Bauer sein, sonst verlängert sich das Abo um einen Monat. Das unterscheidet sich vom gesetzlichen Modell: Seit März 2022 erlaubt § 309 Nr. 9 BGB in AGB nur eine stillschweigende Verlängerung auf unbestimmte Zeit mit höchstens einem Monat Frist. Kündige deshalb lieber früh; deinen Termin rechnet der Kündigungsfrist-Rechner nach.
Beim Jahresabo und Prämienabo wirbt die Angebotsseite mit „Nach dem 1. Jahr jederzeit kündbar“. Die AGB nennen dagegen die Monatsfrist vor Ablauf der Mindestbezugszeit. Beides steht so auf den Seiten von Bauer. Halte dich im Zweifel an die frühere Frist und kündige einen Monat vor Ablauf.
Was hier anders ist
Bundle. Ein Bundle koppelt ein Trägerabo mit bis zu fünf weiteren Abos. Rabatte gelten nur, solange das Trägerabo besteht; endet es früher, zahlst du für die übrigen Abos den normalen Preis (AGB, Ziffer 2). Jedes Abo im Bundle kannst du einzeln kündigen (Ziffer 9).
Erscheinungsweise. Ändert der Verlag den Rhythmus, passt sich die Mindestbezugszeit an, sodass die Zahl der Ausgaben gleich bleibt, höchstens aber auf zwei Jahre (Ziffer 8).
ePaper. Digitale Inhalte bleiben nach einer Kündigung noch 12 Monate ab Vertragsende abrufbar (Ziffer 3). Abos, die du in der Bauer-App über Apple oder Google abgeschlossen hast, lassen sich im Store beenden. Bei Apple nennen die AGB dafür 24 Stunden vor Laufzeitende als Grenze, bei Google Play das Laufzeitende. Wie das geht: Abos bei Apple und Google.
Preiserhöhung und Widerruf
Erhöht Bauer den Bezugspreis, hast du ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn du bestätigst, dass der neue Preis für dich unzumutbar ist. Die Kündigung muss binnen eines Monats ab Bekanntgabe bei Bauer sein (Ziffer 8). Bei „Außerordentlich“ gibt es im Formular dafür den Grund „Preiserhöhung“; mehr dazu im Ratgeber Preiserhöhung: was tun. Neue Abos kannst du binnen 14 Tagen widerrufen, bei Print ab der ersten Lieferung, bei digitalen Inhalten ab Vertragsabschluss. Im Seitenfuß steht dafür „Vertrag widerrufen“ (§ 356a BGB).
Wenn die Kündigung hakt
Kundennummer nicht zur Hand? Sie hat 13 Stellen. Ohne sie hilft ein Brief mit Name und Anschrift; der Ratgeber Ohne Kundennummer kündigen zeigt, wie das geht.
Keine Bestätigung? Nach § 312k BGB muss der Eingang der Kündigung sofort in Textform bestätigt werden. Prüf den Spam-Ordner und schick sonst eine E-Mail an kundenservice@bauermedia.com. Fehlt der Link oder lädt die Seite nicht, kannst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB). Mehr zur fehlenden Bestätigung.
Kündigungsschreiben an Bauer
Die AGB nennen als Anschrift die Bauer Vertriebs KG, 20078 Hamburg, ohne Straße. Der Generator setzt sie ein. Gib deine Kundennummer an. Dieselben AGB gelten für TV Movie. Hinweise für Angehörige stehen unter Todesfall, einen Überblick gibt Zeitung und Zeitschrift kündigen.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für TV Hören und Sehen erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Bauer Vertriebs KG
20078 Hamburg
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines Abonnements von tv Hören und Sehen – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- Bauer-Plus: Aboservice – Kündigung – abgerufen am 05.10.2026
- AGB der Bauer Vertriebs KG für Zeitschriften-Abos, digitale Inhalte und Bundle, Stand 30.06.2026 – abgerufen am 05.10.2026
- Bauer-Plus: Impressum der Bauer Vertriebs KG – abgerufen am 05.10.2026
- Bauer-Plus: tv Hören und Sehen im Abo – abgerufen am 05.10.2026
- Bauer-Plus: Kontakt – abgerufen am 05.10.2026
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
- § 356a BGB – Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen: elektronische Widerrufsfunktion
Häufige Fragen
Kann ich das Abo pausieren, statt zu kündigen?
Ja, für den Urlaub: Laut Bauer-Plus kannst du die Zeitschrift an deinen Urlaubsort nachsenden lassen oder die Lieferung für den Urlaubszeitraum unterbrechen. Einrichten kannst du das im Serviceportal unter „Urlaubsservice“ oder über den Kundenservice. Die Kündigungsseite weist ausdrücklich auf diese Möglichkeit hin.
Wie kündige ich das Abo einer verstorbenen Person?
Im Kündigungsformular gibt es bei „Außerordentlich“ den Grund „Verstorben“; gefragt werden Kundennummer und Postleitzahl des Abos. Die AGB regeln den Todesfall nicht gesondert; weitere Hinweise für Angehörige stehen in der Lebenslage Todesfall.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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