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TV Movie kündigen
Dein TV-Movie-Abo kündigst du über „Kündigung“ im Seitenfuß von bauer-plus.de (Kundennummer und Postleitzahl), per E-Mail oder per Brief an die Bauer Vertriebs KG. Nach einer Mindestbezugszeit unter einem Jahr bist du ohne Frist zur nächsten Ausgabe kündbar, beim Jahresabo gilt ein Monat Frist vor Ende der Mindestbezugszeit.

So kündigst du dein TV-Movie-Abo
Die Website tvmovie.de gehört zur Heinrich Bauer Verlag KG. Dein Abo hast du aber bei der Bauer Vertriebs KG abgeschlossen: Der Abo-Link auf tvmovie.de führt zu bauer-plus.de, und die AGB (Stand 30. Juni 2026) nennen die Bauer Vertriebs KG als Vertragspartner. Den Kündigungsweg findest du dort im Seitenfuß unter „Kündigung“. Er führt zu einem Formular, für das du dich nicht anmelden musst (§ 312k BGB).
- Kundennummer und PostleitzahlDie Kundennummer hat 13 Stellen. Du findest sie in der Post zu deinem Abo oder auf dem Adress-Etikett des Hefts. Mit „Weiter“ geht es zu den Angaben zur Kündigung.
- Termin und GrundUnter „Ich kündige zum …“ wählst du „Zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, „Zum Ende des bezahlten Zeitraums“, „Vertragsgemäß“, „Zum Wunschdatum“ oder „Außerordentlich“. Nur bei „Außerordentlich“ folgt eine Liste mit Gründen.
- AbsendenMit „Absenden“ schickst du die Kündigung ab. Die AGB versprechen eine Bestätigung über Abgabe und Zugang.
Statt des Formulars genügt laut AGB (Ziffer 9) die Textform: E-Mail an kundenservice@bauermedia.com oder Brief an die Bauer Vertriebs KG in Hamburg. Auch eine telefonische Kündigung steht in den AGB; sie führen wir nicht als Weg auf, weil du den Zugang nicht belegen kannst (Telefonisch kündigen?). Zur Form: Kündigung per E-Mail.
Wann dein Abo endet
TV Movie erscheint alle 14 Tage; die Mindestbezugszeit zählt deshalb auch in Heften. Laut Angebotsseite gibt es das Jahresabo mit 26 Heften, das Halbjahresabo mit 13 Heften, das Probeabo mit 6 Heften, das Flexiabo ohne feste Laufzeit und das Geschenkabo, das automatisch endet. Die AGB (Ziffer 9) unterscheiden zwei Fälle, sofern dein Angebot nichts anderes nennt:
Mindestbezugszeit ab einem Jahr: Das Abo verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, wenn du nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf kündigst. Kürzere Mindestbezugszeit: Das Abo verlängert sich ebenfalls, ist danach aber ohne Frist zur nächsterreichbaren Ausgabe kündbar.
Ein Beispiel für das Halbjahresabo: Erscheint das erste Heft am 16. Oktober 2026, ist das 13. Heft die Ausgabe vom 2. April 2027. Ab dann kannst du ohne Frist zur nächsterreichbaren Ausgabe kündigen. Bereits bezahlte Hefte bekommst du weiter, es sei denn, du verlangst ausdrücklich die sofortige Beendigung und eine anteilige Erstattung. Bei Jahresabos wirkt die Monatsfrist vor Ende der Mindestbezugszeit; seit März 2022 sieht § 309 Nr. 9 BGB für AGB dagegen nur die Verlängerung auf unbestimmte Zeit vor. Rechne deinen Termin im Kündigungsfrist-Rechner nach; Tipps für Testangebote stehen im Ratgeber Probeabos und Gratismonate.
Beim Jahres- und Prämienabo wirbt die Angebotsseite mit „Nach dem 1. Jahr jederzeit kündbar“, die AGB nennen die Monatsfrist vor Ablauf der Mindestbezugszeit. Halte dich im Zweifel an die frühere Frist und kündige einen Monat vor Ablauf.
Was hier anders ist
Rhythmuswechsel. Ändert der Verlag die Erscheinungsweise, passt sich die Mindestbezugszeit an, damit die Zahl der Ausgaben gleich bleibt, höchstens auf zwei Jahre. Die AGB (Ziffer 8) nennen als Beispiel den Wechsel von wöchentlich auf 14-täglich.
ePaper und App. Digitale Inhalte bleiben nach der Kündigung noch 12 Monate ab Vertragsende abrufbar (Ziffer 3). Ein In-App-Abo über Apple oder Google kündigst du im Store: Abos bei Apple und Google.
Preiserhöhung und Widerruf
Erhöht Bauer den Bezugspreis, kannst du außerordentlich kündigen, wenn du bestätigst, dass der neue Preis für dich unzumutbar ist. Die Kündigung muss binnen eines Monats ab Bekanntgabe bei Bauer sein (Ziffer 8). Bei „Außerordentlich“ kennt das Formular dafür den Grund „Preiserhöhung“. Ein neues Abo kannst du binnen 14 Tagen widerrufen: bei Print ab der ersten Lieferung, bei digitalen Inhalten ab Vertragsabschluss. Im Seitenfuß steht dafür „Vertrag widerrufen“ (§ 356a BGB).
Wenn die Kündigung hakt
Eine Bestätigung des Eingangs muss nach § 312k BGB sofort in Textform kommen. Bleibt sie aus, prüf den Spam-Ordner und schick die Kündigung zusätzlich per E-Mail oder Brief. Fehlt der Link oder lädt die Seite nicht, kannst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB). Was der Kündigungsbutton leisten muss, erklärt der Ratgeber.
Kündigungsschreiben an Bauer
Adressiere an die Bauer Vertriebs KG, 20078 Hamburg, so steht es in den AGB. Eine Straße nennen sie nicht. Gib deine Kundennummer an. Dieselben AGB gelten für TV Hören und Sehen. Hinweise für Angehörige findest du unter Todesfall.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für TV Movie erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Bauer Vertriebs KG
20078 Hamburg
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines TV-Movie-Abonnements – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- Bauer-Plus: Aboservice – Kündigung – abgerufen am 05.10.2026
- AGB der Bauer Vertriebs KG für Zeitschriften-Abos, digitale Inhalte und Bundle, Stand 30.06.2026 – abgerufen am 05.10.2026
- Bauer-Plus: Impressum der Bauer Vertriebs KG – abgerufen am 05.10.2026
- Bauer-Plus: TV Movie im Abo – abgerufen am 05.10.2026
- TV Movie: Impressum – abgerufen am 05.10.2026
- Bauer-Plus: Fragen und Antworten – abgerufen am 05.10.2026
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
- § 356a BGB – Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen: elektronische Widerrufsfunktion
Häufige Fragen
Endet das Probeabo nach den sechs Heften von selbst?
Nein, wenn dein Angebot nichts anderes nennt. Laut Bauer-Plus-FAQ liefert Bauer die Zeitschrift nach der Mindestlaufzeit so lange weiter, wie du möchtest; du kannst das Probeabo zum nächsten Heft kündigen. Nur ein Geschenkabo endet automatisch.
Was verliere ich, wenn ich kündige?
Die Kündigungsseite nennt den Zugang zur Vorteilswelt mit exklusiven Rabatten und Verlosungen. Digitale Inhalte bleiben laut AGB noch 12 Monate ab Vertragsende abrufbar. Für den Urlaub bietet Bauer-Plus alternativ eine Lieferunterbrechung an.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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