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Volksstimme kündigen

Dein Volksstimme-Abo kündigst du über „Verträge hier kündigen“ auf abo.volksstimme.de (auch als Stellvertreter), per E-Mail, Fax oder Brief an die MVD in Magdeburg. Für die gedruckte Zeitung gilt bei Neuverträgen ab März 2022 ein Monat Frist, für Volksstimme+ fünf Tage zum Monatsende. Kombi-Abos kündigst du nur komplett.

Von Rechtsstand geprüft am 6 Min. Lesezeit

Fahrrad mit leerer Zustelltasche aus Stoff an einer Backsteinmauer in der Morgendämmerung, kaltes blaues Licht, leere Straße
KI-generiert

So kündigst du dein Volksstimme-Abo

Vertragspartner ist die Mitteldeutsche Verlags- und Druckhaus GmbH (MVD) in Magdeburg. Ihre AGB (Stand Juni 2026) gelten für die Volksstimme und die Pusteblume Kinderzeitung, gedruckt, als E-Paper und als Plus-Angebot. Den Link „Verträge hier kündigen“ findest du im Fuß von abo.volksstimme.de. Er führt zu eingebetteten Formularen, für die du dich nicht anmelden musst (§ 312k BGB).

  1. Formular wählen„Kündigung“ ist für dein eigenes Abo. „Kündigung als Stellvertreter“ brauchst du, wenn du für eine andere Person kündigst, etwa für Angehörige.
  2. Daten eintragenGefragt sind Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Kundennummer. Dazu wählst du die Art der Kündigung (ordentlich oder außerordentlich), einen Grund und das Produkt: gedruckte Zeitung, digitale Zeitung (E-Paper), Plus-Abonnement (Website) oder Planet Pusteblume.
  3. Termin prüfenBeim Kündigungsdatum steht „Zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Das Formular warnt, dass die Kündigung noch geprüft wird und sich das Datum gegebenenfalls ändern kann.
  4. AbsendenDu bestätigst die Datenschutzerklärung und schickst die Kündigung mit „Jetzt kündigen“ ab. Danach sendet der Verlag laut Seite eine Zusammenfassung deiner Kündigungserklärung an deine E-Mail-Adresse. Heb sie auf.

Statt des Formulars gilt laut AGB (Ziffer 7.1) die Textform: Brief an die MVD, Abo-Service, in Magdeburg, Fax oder E-Mail an vertrieb@volksstimme.de. Maßgeblich für die Frist ist der Eingang beim Verlag. Zur Form: Kündigung per E-Mail.

Wann dein Abo endet

Die AGB (Ziffer 7) unterscheiden nach Produkt. Für die gedruckte Zeitung ohne vereinbarte Laufzeit gilt bei Neuverträgen ab 1. März 2022 eine Frist von einem Monat. Für ältere Verträge nennen die AGB an dieser Stelle keine Frist; schau in deine Vertragsunterlagen. Bei einem Abo mit Mindestbezugszeit, etwa dem E-Paper mit Gerät über 24 Monate, kündigst du erstmals mit einem Monat Frist zum Ende der Mindestbezugszeit; ohne Kündigung läuft der Vertrag unbefristet weiter. Das Digitalangebot Volksstimme+ ohne Laufzeit endet mit einer Frist von 5 Tagen zum Monatsende.

Ein Beispiel: Geht deine Kündigung der gedruckten Zeitung am 12. Oktober 2026 ein, endet das Abo mit Ablauf des 12. November 2026. Kündigst du das Digitalangebot bis zum 26. Oktober 2026, endet es zum 31. Oktober 2026; kommt die Kündigung später, endet es zum 30. November 2026. Deinen Termin rechnet der Kündigungsfrist-Rechner nach.

Was hier anders ist

Kombi-Abo. Besteht dein Abo aus der gedruckten Ausgabe und Online-Inhalten, kannst du nur alle Bestandteile gemeinsam kündigen (Ziffer 7.6). Kündigst du nur die gedruckte Ausgabe, entfällt der Vorzugspreis für das E-Paper; es gilt der reguläre Preis (Ziffer 7.5).

Mitnutzer. Nutzt jemand dein Digital-Abo über „Family & Friends“, endet dessen Zugang automatisch mit deinem Abo (Ziffer 3.5.7).

Leseprobe. Das Angebot „4 Wochen für 0,00 Euro“ endet laut Angebotsseite nach dem Aktionszeitraum automatisch, du musst dafür nicht kündigen. Mehr zu Testangeboten: Probeabos und Gratismonate.

Preisänderung und Widerruf

Preisänderungen teilt der Verlag laut Ziffer 6.1 rechtzeitig mit. Ein eigenes Sonderkündigungsrecht nennen die AGB dafür nicht; das Formular kennt aber den Grund „Bezugspreiserhöhung“. Was dir bei steigenden Preisen zusteht, zeigt der Ratgeber Sonderkündigungsrechte. Neue Abos kannst du widerrufen; im Fuß steht dafür „Verträge widerrufen“ (§ 356a BGB). Das E-Paper-Angebot mit Gerät lässt sich laut AGB nur für beide Vertragsbestandteile zusammen widerrufen.

Wenn die Kündigung hakt

Das Formular erscheint nicht? Es sitzt in einem eingebetteten Rahmen. Die Seite bietet dann „Hier im neuen Tab öffnen“ an. Klappt auch das nicht, kündige per E-Mail, Fax oder Brief und heb den Sendebeleg auf.

Keine Bestätigung? Nach § 312k BGB muss der Eingang einer Kündigung über den Button sofort in Textform bestätigt werden. Fehlt die Zusammenfassung, schick die Kündigung zusätzlich schriftlich; was dann hilft, steht im Ratgeber. Fehlt der Link oder funktioniert er nicht, kannst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB).

Kündigungsschreiben an die MVD

Schreib an die Mitteldeutsche Verlags- und Druckhaus GmbH, Abo-Service, Bahnhofstr. 17 in Magdeburg. Diese Anschrift nennen die AGB für Kündigungen. Gib deine Kundennummer an. Für Angehörige: Todesfall; einen Überblick über Zeitungen gibt Zeitung und Zeitschrift kündigen.

Werkzeug

Kündigungsschreiben für Volksstimme erstellen

Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.

1. Art der Kündigung
2. Empfänger
Anschrift laut Volksstimme, geprüft am 05.10.2026. Steht in deinem Vertrag eine andere, nimm die.
3. Vertragsdaten
4. Absender
5. Zusätze

[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]

Mitteldeutsche Verlags- und Druckhaus GmbH
Abo-Service
Bahnhofstr. 17
39104 Magdeburg

[Ort], 6. Oktober 2026

Kündigung meines Volksstimme-Abonnements – Kundennummer [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.

Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.

Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).

Quellen

Häufige Fragen

Wie kündige ich für einen Angehörigen, der nicht mehr selbst kündigen kann?

Dafür gibt es das Formular „Kündigung als Stellvertreter“. Es fragt deine Daten und die des Abonnenten ab, einschließlich der Kundennummer. Als Gründe stehen „Alter/Krankheit“ und „Verstorben“ zur Wahl. Welche Nachweise der Verlag verlangt, nennt die Seite nicht.

Kann ich die Zeitung im Urlaub stoppen, statt zu kündigen?

Nicht stoppen, aber umleiten: Laut AGB (Ziffer 5.2) kannst du die Zeitung befristet nachsenden lassen, an eine soziale Einrichtung spenden oder zeitweise auf das E-Paper wechseln. Eine Gutschrift der Abogebühren gibt es nicht, und du meldest es mindestens eine Woche vorher. Probe-, Kurzzeit-, E-Paper- und Digital-Abos sind ausgeschlossen.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

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    Ohne Frist per Onlineformular, E-Mail oder Brief; Geld für offene Ausgaben zurück

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    Serviceportal, Mein Account, Mail oder Brief; stern+ mit einem Tag Frist

  • Lebenslagen Umzug

    Stichtage rückwärts vom Umzugstag, Sonderrechte je Vertrag und Checkliste