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Rheinische Post kündigen
Dein Abo der Rheinischen Post kündigst du im Kündigungsformular des Leserservice, per E-Mail an leserservice@rheinische-post.de oder per Brief an den Verlag in Düsseldorf. Bei Print und ePaper mit definierter Laufzeit gilt eine Frist von vier Wochen zum Monatsende, bei von Anfang an unbefristeten Abos sechs Wochen zum Quartalsende.

So kündigst du die Rheinische Post
Vertragspartner ist die Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH in Düsseldorf (AGB); Zustellung und Inkasso übernimmt in ihrem Auftrag die RP Logistik GmbH. Den Link „Kündigung“ findest du im Fuß des Leserservice auf leserservice.rp-online.de (§ 312k BGB). Die Seite „Abo kündigen“ bietet zwei Wege: den Online-Leserservice mit Anmeldung und ein Kündigungsformular, das ohne Anmeldung auskommt.
- Formular öffnenWähle „Kündigungsformular“, dann „zum Formular“. Es führt in fünf Schritten durch die Kündigung.
- Abo wählenZur Wahl stehen laut Formular „Komplett-Paket / Print“, „Digitale Zeitung“, „RP+“ und „Kruschel Kinderzeitung“.
- Grund auswählenEine Liste bietet zum Beispiel „Umzug – Ich ziehe aus dem Einzugsgebiet weg“, „Preis/Leistung“ und „Sterbefall“ an.
- Adresse eintragenWer schon ein Konto hat, kann sich anmelden und die Daten übernehmen.
- Prüfen und „Jetzt kündigen“Das Formular zeigt deine Angaben zur Kontrolle. Danach folgt die Bestätigung. Die Seite „Abo kündigen“ verspricht eine Eingangsbestätigung und nach Prüfung eine Kündigungsbestätigung. Heb beides auf.
Statt des Formulars gilt nach den AGB (§ 4 Abs. 2) die Textform: per E-Mail an leserservice@rheinische-post.de oder per Brief an die Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH, 40196 Düsseldorf; auch Fax nennen die AGB. Ein Anruf ersetzt die Textform nicht (Telefonisch kündigen?). Zur Form: Kündigung per E-Mail.
Wann dein Abo endet
Die AGB unterscheiden mehrere Fälle (§ 4):
- Print oder ePaper mit definierter Laufzeit: vier Wochen zum Monatsende. Das Abo läuft auch nach einer Mindestlieferzeit weiter, wenn du nicht fristgerecht kündigst. Wie lange, sagen die AGB nicht ausdrücklich.
- Von Anfang an unbefristetes Abo: sechs Wochen zum Quartalsende.
- Ausdrücklich befristetes Abo: endet mit dem vereinbarten Vertragsende; eine vorherige Kündigung ist nicht möglich.
- RP ONLINE only: Kündigung bis zum 25. des laufenden Monats zum Monatsende.
- RP+: Laufzeit laut Angebot, danach unbefristet; das RP+ Wochenabo nennt die Angebotsseite „monatlich kündbar“.
Für Verträge ab März 2022 darf sich ein AGB-Abo nur auf unbestimmte Zeit verlängern und muss dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar sein (§ 309 Nr. 9 BGB). Bestehen Zweifel, welche Klausel für dein Abo gilt, steht die Laufzeit in deiner Bestellbestätigung; Grundsätzliches zu Zeitungs-Abos zeigt Zeitung und Zeitschrift kündigen.
Ein Beispiel: Ein Abo mit definierter Laufzeit soll am 31. Dezember 2026 enden. Dann muss die Kündigung spätestens am Donnerstag, 3. Dezember 2026, beim Verlag sein. Ein von Anfang an unbefristetes Abo endet zu diesem Termin nur, wenn die Kündigung bis Donnerstag, 19. November 2026, eingeht. Deinen Termin rechnet der Kündigungsfrist-Rechner nach.
Was hier anders ist
Das richtige Abo wählen. Das Komplett-Paket umfasst laut Preisseite die gedruckte Zeitung mit ePaper und RP+. Das Digital-Abo, RP+ und die Kinderzeitung Kruschel sind eigene Abos. Wähle im Formular genau das, was enden soll.
ePaper. Beim ePaper sind Bezugsunterbrechungen nicht möglich (§ 4 Abs. 4).
Digital-Paket mit Tablet. Die Angebotsseite nennt 24 Monate Laufzeit. Das Gerät bleibt bis zur Zahlung der 24. Monatsrate Eigentum des Verlags (§ 7).
Umzug. „Umzug“ steht in der Liste der Kündigungsgründe, ein Sonderkündigungsrecht beim Umzug gibt es für Abos aber nicht. Zieht ein Print-Abonnent in ein Gebiet ohne Botenzustellung, darf der Verlag laut § 5 Abs. 2 per Post liefern.
Vertrag mit Werbung. Die kostenlose Nutzung von rp-online.de läuft über einen eigenen „Vertrag mit Werbung“. Er ist kein Abo; im Seitenfuß von rp-online.de steht dafür „Vertrag mit Werbung kündigen“.
Preiserhöhung und Widerruf
Nach den AGB darf der Verlag den Bezugspreis höchstens einmal pro Quartal anpassen. Steigt der Preis innerhalb von zwölf Monaten insgesamt um mehr als 10 Prozent, hast du zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss in Textform innerhalb eines Monats ab Mitteilung beim Verlag sein (§ 5 Abs. 4). So gehst du vor: Preiserhöhung: was tun.
Ein neues Abo kannst du binnen 14 Tagen widerrufen. Die Frist beginnt, wenn dir die erste Ausgabe zum Abruf bereitgestellt oder die erste Ware übergeben wurde (§ 3). Die AGB nennen auch die Erklärung auf der Webseite (§ 356a BGB). Für RP+ nennt § 3 einen Ausschluss des Widerrufsrechts: Du hättest dem Beginn vor Fristablauf ausdrücklich zugestimmt und bestätigt, dass das Recht damit erlischt. Ob das bei deiner Bestellung so war, zeigt die Bestätigung. Mehr: Widerruf oder Kündigung.
Im Todesfall
Die AGB regeln den Todesfall nicht. Das Kündigungsformular enthält aber den Grund „Sterbefall“. Was Angehörige sonst regeln müssen, steht unter Todesfall; ein Muster bietet die Vorlage Kündigung im Todesfall.
Wenn die Kündigung hakt
Keine Bestätigung? Nach § 312k BGB muss der Eingang einer Kündigung über den Button in Textform bestätigt werden. Prüf den Spam-Ordner. Kommt nichts, schick die Kündigung zusätzlich an leserservice@rheinische-post.de oder als Einwurf-Einschreiben und heb den Nachweis auf (Zugang beweisen). Für die Frist zählt der Zugang beim Verlag.
Link fehlt oder Formular funktioniert nicht? Fehlt die Kündigungsschaltfläche oder erfüllt sie die Anforderungen nicht, darfst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB). Was der Kündigungsbutton leisten muss, erklärt der Ratgeber.
Kündigungsschreiben an die Rheinische Post
Adressiere den Brief an die Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH, 40196 Düsseldorf. Diese Anschrift nennen die AGB für Kündigungen. Gib deine Kundennummer an und sag, welches Abo enden soll.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für Rheinische Post erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH
40196 Düsseldorf
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines Abonnements der Rheinischen Post – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- AGB der Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH für Abonnements (ohne Stand-Angabe) – abgerufen am 06.10.2026
- Rheinische Post Leserservice: Abo kündigen – abgerufen am 06.10.2026
- Rheinische Post Leserservice: Kündigungsformular – abgerufen am 06.10.2026
- Rheinische Post Leserservice: Impressum – abgerufen am 06.10.2026
- rp-online.de: Impressum – abgerufen am 06.10.2026
- Rheinische Post Leserservice: Digitale Angebote – abgerufen am 06.10.2026
- Rheinische Post Leserservice: Preise – abgerufen am 06.10.2026
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
- § 356a BGB – elektronische Widerrufsfunktion
Häufige Fragen
Muss ich die Rheinische Post App extra kündigen?
Nein. Wer die App als ePaper-Abonnent zusätzlich erhält, verliert den App-Bezug laut AGB (§ 4 Abs. 5) automatisch mit dem Ende des ePaper-Abos. Eine gesonderte Kündigung der App ist nicht nötig.
Kann ich die gedruckte Zeitung im Urlaub umleiten, statt zu kündigen?
Ja. Der Leserservice bietet einen Urlaubsservice: Du kannst dir die Zeitung nachsenden lassen oder spenden. Ohne Nachsendung oder Umleitung gibt es laut AGB (§ 6) auf Wunsch eine Gutschrift für die anteiligen Gebühren ab dem siebten Tag der Lieferunterbrechung.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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