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manager magazin kündigen
Dein manager-magazin-Abo kündigst du über „Vertrag kündigen“ im Seitenfuß (Formular mit Auftrags- oder Kundennummer oder im manager-Konto), per E-Mail an aboservice@manager-magazin.de oder per Brief nach Hamburg. Nach der Mindestbezugszeit gilt eine Frist von einem Monat, bei Zeitzugängen wie manager+ von 24 Stunden zum Ende des Nutzungszeitraums.

So kündigst du dein manager-magazin-Abo
Vertragspartnerin ist die manager magazin Verlagsgesellschaft mbH in Hamburg (AGB, Stand 19. Juni 2026). Die Website manager-magazin.de betreibt dagegen die manager magazin new media GmbH & Co. KG. Den Link „Vertrag kündigen“ findest du im Seitenfuß von manager-magazin.de und abo.manager-magazin.de (§ 312k BGB). Er führt zur Seite „Abonnement kündigen“. Dort kannst du dich im manager-Konto anmelden oder das Formular nutzen.
- Nummer bereitlegenDas Formular fragt nach der Auftrags- oder Kundennummer. Du findest sie laut Seite auf dem Kontoauszug, auf der Rechnung oder auf dem Adressaufkleber deines Magazins, laut FAQ zwischen dem Stern und der Raute.
- Angaben machenGefragt sind Anrede, Vor- und Nachname des Rechnungsempfängers, Postleitzahl, Ort und E-Mail-Adresse. An diese Adresse schickt der Verlag die Kündigungsbestätigung.
- „Mein Abo finden“Mit dieser Schaltfläche ordnet das Formular dein Abo zu. Wie die weiteren Schritte aussehen, zeigt erst das Formular selbst. Heb die Bestätigung auf.
Statt des Formulars gilt nach den AGB (§ 7 (a)) die Textform: per E-Mail an aboservice@manager-magazin.de oder per Brief an manager magazin, Abonnentenservice, 20637 Hamburg. Zur Form: Kündigung per E-Mail. Die Kündigungsseite nennt auch den Kundenservice am Telefon; wir führen Telefon nicht als Weg auf, weil sich der Zugang kaum belegen lässt (Telefonisch kündigen?).
Wann dein Abo endet
Die AGB unterscheiden zwei Arten (§ 7):
- Abo (Print oder digital): nach dem Ende einer Mindestbezugszeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Ohne Kündigung läuft es auch nach der Mindestlaufzeit unbefristet weiter.
- Zeitzugang (zum Beispiel manager+): jederzeit mit einer Frist von 24 Stunden zum Ende des Nutzungszeitraums kündbar. Eine Rückerstattung gibt es dafür nicht. Wie sich Zeitzugänge verlängern, regeln die Angebotsbedingungen.
Laut den Angeboten im Abo-Shop ist das Probeabo mit drei Ausgaben danach monatlich kündbar, das Angebot „5 Monate für 5 Euro pro Monat“ nach dem Mindestbezug, und die Kombi aus manager magazin+ und Harvard Business manager+ monatlich. Verlängerung auf unbestimmte Zeit mit Monatsfrist ist das Modell, das § 309 Nr. 9 BGB seit März 2022 für AGB-Verträge vorsieht. Allgemeines zu Zeitschriften-Abos steht auf Zeitung und Zeitschrift kündigen.
Ein Beispiel: Geht deine Kündigung eines Abos nach der Mindestbezugszeit am 12. Oktober 2026 ein, endet es mit Ablauf des 12. November 2026. Bei einem Zeitzugang genügt die Kündigung 24 Stunden vor dem Ende des Nutzungszeitraums. Deinen Termin rechnet der Kündigungsfrist-Rechner nach.
Was hier anders ist
Bezahlte Zeit. In § 7 (a) steht: „Für bereits bezahlte Bezugszeiten wird das Abo nach nicht über das Online-Kündigungsformular erklärter Kündigung weiter geliefert, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich eine sofortige Beendigung und anteilige Rückerstattung der Zahlung.“ Schreibst du per E-Mail oder Brief, sag deshalb ausdrücklich, was du willst: Ende zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder sofortige Beendigung mit anteiliger Erstattung.
Upgrades laufen weiter. Ein Upgrade zu einem Print-Abo oder Digital-Angebot ist ein eigener Vertrag (§ 12). Kündigst du das Print-Abo oder das Digital-Angebot, entfällt der Upgrade-Rabatt, und das Upgrade läuft zum regulären Preis weiter. Kündige es deshalb gesondert.
Print und Digital. Die Lieferung der Print-Ausgabe kann laut § 4 (b) nach einem Testzeitraum für höchstens sechs Wochen pro Kalenderjahr unterbrochen werden, zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit. Für die Nutzung der Digitalangebote gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen der SPIEGEL-Gruppe (§ 10). Für den Harvard Business manager nennt das Impressum einen eigenen Abonnentenservice.
Preisanpassung und Widerruf
Nach den AGB darf der Verlag den Preis des Angebots anpassen. Bei einer Erhöhung um mehr als 10 Prozent hast du ab dem Wirksamwerden ein außerordentliches Kündigungsrecht; die Kündigung muss dem Verlag innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe zugehen (§ 14). So gehst du vor: Preiserhöhung: was tun.
Ein neues Abo kannst du binnen 14 Tagen widerrufen. Die Frist beginnt, wenn dir die erste Ausgabe zum Abruf bereitgestellt oder die erste Ware übergeben wird. Für sofort nutzbare Zeitzugänge und Einzelkäufe gibt es laut § 6 kein Widerrufsrecht. Im Seitenfuß steht „Vertrag widerrufen“ (§ 356a BGB); der Unterschied zur Kündigung steht im Ratgeber Widerruf oder Kündigung.
Wenn die Kündigung hakt
Das Formular findet dein Abo nicht? Prüf die Schreibweise der Nummer und deiner Angaben. Ohne Nummer hilft Ohne Kundennummer kündigen, oder du meldest dich im manager-Konto an.
Keine Bestätigung? Nach § 312k BGB muss der Eingang einer Kündigung über den Button in Textform bestätigt werden. Prüf den Spam-Ordner. Kommt nichts, schick die Kündigung zusätzlich an aboservice@manager-magazin.de und heb den Nachweis auf (Zugang beweisen). Fehlt der Link oder erfüllt er die Anforderungen nicht, darfst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB). Was der Kündigungsbutton leisten muss, erklärt der Ratgeber.
Kündigungsschreiben an manager magazin
Adressiere den Brief an manager magazin, Abonnentenservice, 20637 Hamburg. Diese Anschrift nennen die AGB für Kündigungen. Gib Auftrags- oder Kundennummer an. Hinweise für Angehörige stehen unter Todesfall.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für manager magazin erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
manager magazin
Abonnentenservice
20637 Hamburg
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines manager-magazin-Abonnements – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- AGB der manager magazin Verlagsgesellschaft mbH, Stand 19.06.2026 – abgerufen am 06.10.2026
- manager magazin: Abonnement kündigen – abgerufen am 06.10.2026
- manager magazin: Impressum – abgerufen am 06.10.2026
- manager magazin Abo-Shop: FAQ – abgerufen am 06.10.2026
- manager magazin Abo-Shop: manager+ im Abo – abgerufen am 06.10.2026
- manager magazin Abo-Shop: manager magazin im Abo – abgerufen am 06.10.2026
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
- § 356a BGB – elektronische Widerrufsfunktion
Häufige Fragen
Kostet die Kündigung etwas?
Die AGB (Stand 19.06.2026) nennen keine Gebühr für eine Kündigung. Beim Brief zahlst du das Porto; ein Einwurf-Einschreiben kostet bei der Deutschen Post 3,30 Euro (Preisliste Stand 01.07.2026).
Was ist der Unterschied zwischen manager magazin und manager+?
manager+ ist laut FAQ des Abo-Shops das gemeinsame Digitalangebot von manager magazin und Harvard Business manager: unbegrenzter Zugang zu den Plus-Artikeln auf manager-magazin.de und in der Nachrichten-App, dazu die digitalen Ausgaben. Es läuft als Zeitzugang mit eigener Kündigungsfrist.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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