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WAZ kündigen
Dein WAZ-Abo kündigst du über „Abo kündigen“ im Fuß von waz.de: Dort steht ein digitales Kündigungsformular, im Online-Kundenservice gibt es unter „Abonnements verwalten“ den Menüpunkt „Kündigung“. Laut AGB genügt die Textform. Die Frist beträgt einen Monat, bei Mindestlaufzeit zu deren Ablauf. WAZ PLUS kündigst du über das PLUS-Portal im Konto.

So kündigst du dein WAZ-Abo
Vertragspartner ist die FUNKE Medien NRW GmbH in Essen. Ihre AGB (Version NRW_0626_2) gelten für Print- und Digital-Abos. Den Link „Abo kündigen“ findest du im Fuß von waz.de und aboshop.waz.de (§ 312k BGB). Die Seite dahinter lädt nur mit JavaScript. Nach ihren Texten bietet sie mehrere Wege:
- Digitales KündigungsformularEs steht auf der Kündigungsseite selbst und ist laut deren Aufbau auch ohne Anmeldung sichtbar. Du wählst „Ordentliche Kündigung“ oder „Außerordentliche Kündigung“, trägst Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, die Vertragsart (Print, Digital-Paket oder Teilabonnement) und den Titel ein und nennst einen Wunschtermin. Die 8-stellige Kundennummer hilft bei der Zuordnung; sie steht auf Rechnung oder Abbuchungsbeleg.
- Online-KundenserviceNach der Anmeldung öffnest du „Abonnements verwalten“ und dort den Menüpunkt „Kündigung“. So beschreibt es das Help Center.
- WAZ PLUS im PLUS-PortalDas reine Online-Abo kündigst du laut Kündigungsseite über das „PLUS-Portal“, das auf dein Konto unter waz.de/meinaccount führt.
- TextformStatt der Portale genügt laut AGB (§ 6) die Textform: eine E-Mail an leserservice@waz.de oder ein Brief an die FUNKE Medien NRW GmbH, Jakob-Funke-Platz 1, 45127 Essen. Zur Form: Kündigung per E-Mail.
Nach dem Absenden des Formulars bekommst du eine Bestätigungs-E-Mail über den Eingang. Die schriftliche Kündigungsbestätigung schickt der Verlag laut Formular erst nach der Prüfung, in etwa vier Wochen. Heb beides auf und prüf, ob der Beendigungstermin darin steht; was bei fehlender Bestätigung hilft, steht im Ratgeber.
Wann dein Abo endet
Die AGB (§ 6) unterscheiden nach der Laufzeit:
- Befristetes Abo: Es endet mit Ablauf der vereinbarten Bezugszeit, sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes gilt.
- Abo mit Mindestlaufzeit (laut Preisliste vom 01.07.2026 etwa 12 oder 24 Monate, beim Digital-Paket 6 oder 12 Monate): Du kündigst in Textform mindestens einen Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit. Sonst wird das Abo als unbefristetes Abo weitergeführt.
- Unbefristetes Abo, etwa „Lesen ohne Verpflichtung“ oder „Flexibel lesen“: jederzeit mit einer Frist von einem Monat.
- WAZ PLUS: verlängert sich laut Produktseite nach dem Testzeitraum automatisch um je einen Monat; der Aboshop nennt es „anschließend monatlich kündbar“. Eine eigene Kündigungsfrist nennen weder die Produktseite noch der Aboshop; ob die Monatsfrist der AGB auch für PLUS gilt, sagen sie nicht.
Zwei Beispiele: Die Mindestlaufzeit deines Print-Abos endet am Freitag, 14. Mai 2027. Deine Kündigung muss bis Mittwoch, 14. April 2027 beim Verlag sein. Kommt sie erst am Donnerstag, 15. April an, läuft das Abo unbefristet weiter und endet dann einen Monat nach Zugang, am 15. Mai 2027. Geht bei einem unbefristeten Abo die Kündigung am Mittwoch, 21. Oktober 2026 ein, endet der Bezug mit Ablauf des 21. November 2026. Deinen Termin rechnet der Kündigungsfrist-Rechner nach; die Regeln für Zeitungsabos insgesamt stehen unter Zeitung und Zeitschrift kündigen.
Was hier anders ist
Widerspruch zwischen Shop und AGB. Die Startseite des Aboshops nennt unter den Abo-Kacheln: „Sofern zum Ende der Mindestvertragslaufzeit nicht gekündigt wird, verlängert sich Ihr Abonnement um weitere vier Wochen.“ Für welches Angebot das gilt, sagt die Seite nicht; die AGB lassen das Abo unbefristet weiterlaufen. Maßgeblich sind die Bedingungen in deiner Auftragsbestätigung. Im Zweifel kündige früh, mit dem Abstand von einem Monat.
Erinnerungsanruf. Vor dem Ende des Bezugszeitraums ruft der Verlag laut AGB einmal an, um über die verbleibende Laufzeit zu informieren (Erinnerungsservice). Du kannst per E-Mail an abo@waz.de oder per Brief darauf verzichten. Was erlaubt ist, wenn der Verlag dich nach der Kündigung anruft, steht unter Anrufe nach der Kündigung.
Urlaub. Lieferunterbrechungen werden bei einer Mindestbezugsdauer auf diese angerechnet; Guthaben daraus werden mit der nächsten Zahlung verrechnet (AGB § 3). Bei gewünschten Lieferunterbrechungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der anteiligen Gebühren (AGB § 5).
Preiserhöhung und Widerruf
Der Verlag darf den Bezugspreis nach billigem Ermessen an die Kosten anpassen und kündigt das in der Zeitung oder im E-Paper an (AGB § 4). Bei einer Erhöhung um mehr als 5 % kannst du innerhalb von 4 Wochen widersprechen und den Vertrag zum nächsten Monatsende kündigen. Wie du vorgehst, zeigt die Vorlage Widerspruch gegen eine Preiserhöhung.
Ein neues Abo kannst du binnen 14 Tagen widerrufen, auch elektronisch über „Abo widerrufen“ im Fuß (§ 356a BGB). Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss bzw. dem Erhalt der ersten Ware. Hast du zugestimmt, dass der Verlag mit der Erfüllung beginnt, verlierst du das Widerrufsrecht laut AGB ab Beginn der Ausführung; das Gesetz verlangt dafür weitere Voraussetzungen (§ 356 BGB).
Wenn es hakt
Das Formular lädt nicht oder die Bestätigung bleibt aus? Schick die Kündigung zusätzlich als E-Mail oder Brief und heb den Nachweis auf. Nach § 312k BGB muss der Eingang einer Kündigung über den Button sofort in Textform bestätigt werden. Fehlt der Link oder funktioniert er nicht, kannst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB).
Der Online-Kundenservice und das PLUS-Portal laufen über eine Anmeldung. Ob ein Anbieter vor dem Kündigen eine Anmeldung verlangen darf, entscheidet der Bundesgerichtshof am 5. November 2026; das Kammergericht hält einen Anmeldezwang für unzulässig. Kündigen kannst du ohnehin auch per E-Mail oder Brief. Telefon führen wir nicht als Weg auf, weil sich der Zugang kaum belegen lässt (Telefonisch kündigen?).
Kündigungsschreiben an die FUNKE Medien NRW
Schreib an die FUNKE Medien NRW GmbH, Jakob-Funke-Platz 1, 45127 Essen, und nenne den Titel WAZ, deine Anschrift und, falls vorhanden, die Kundennummer. Für Angehörige: Todesfall; weitere Titel stehen in der Übersicht Tageszeitungen.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für WAZ erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
FUNKE Medien NRW GmbH
Jakob-Funke-Platz 1
45127 Essen
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines WAZ-Abonnements – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- Abo kündigen – Online-Kundenservice der WAZ (Kündigungsseite) – abgerufen am 06.10.2026
- Digitales Kündigungsformular der FUNKE Medien NRW GmbH – abgerufen am 06.10.2026
- AGB der FUNKE Medien NRW GmbH für den Bezug von Presse-Produkten, Version NRW_0626_2 – abgerufen am 06.10.2026
- Impressum und Kontakt – WAZ.de – abgerufen am 06.10.2026
- Abonnement-Preisliste, gültig ab 01.07.2026 – abgerufen am 06.10.2026
- Help Center – WAZ.de – abgerufen am 06.10.2026
- WAZ PLUS – Angebote und häufige Fragen – abgerufen am 06.10.2026
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 356a BGB – Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen: elektronische Widerrufsfunktion
- § 356 BGB – Widerrufsfrist
Häufige Fragen
Kann ich von der gedruckten Zeitung zum E-Paper wechseln, statt zu kündigen?
Ja. Laut Help Center beauftragst du den Wechsel zum Digital-Paket im Online-Kundenservice über den Menüpunkt „Wechsel zum Digital-Paket“ auf der Startseite. Ob der Wechsel an deine Laufzeit gebunden ist, nennt die Seite nicht; frag vorher nach.
Kann ich die Zeitung im Urlaub pausieren?
Urlaubsunterbrechungen der gedruckten Zeitung verwaltest du im Online-Kundenservice. Eine Pause ersetzt keine Kündigung: Bei vereinbarter Mindestbezugsdauer wird sie auf diese angerechnet, Guthaben werden mit der nächsten Zahlung verrechnet.
Muss ich nach der Kündigung mein Nutzerkonto löschen?
Das Konto gehört nicht zum Abo-Vertrag: Laut Nutzungsbedingungen (Ziffer 3.7) kannst du es getrennt löschen. Bei einem aktiven Abo empfiehlt der Verlag, das Laufzeitende abzuwarten, bevor du das Konto löschst.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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Anbieter DER SPIEGELFormular ohne Anmeldung; Heft-Abo mit einem Monat Frist, SPIEGEL+ mit 24 Stunden
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Anbieter Mitteldeutsche ZeitungFormular ohne Anmeldung, auch als Stellvertreter; Print mit einem Monat Frist
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Anbieter HandelsblattFormular, „Mein Profil“ oder E-Mail; Fristangaben in AGB und Impressum weichen ab
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Ratgeber Außerordentliche KündigungFristlos aus wichtigem Grund: Fallgruppen mit Urteilen und die Abhilfefrist nach § 314 BGB