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Handelsblatt kündigen
Dein Handelsblatt-Abo kündigst du über „Abo kündigen“ im Fuß von handelsblatt.com (Formular mit Kunden- und Auftragsnummer), im Abo-Reiter unter „Mein Profil“ oder per E-Mail an kundenservice@handelsblatt.com. Laut AGB gilt eine Frist von zwei Wochen zum Monatsende, das Impressum nennt 21 Tage zum Ende des Bezugszeitraums. Ein Probeabo verlängert sich zum Vollpreis.

So kündigst du das Handelsblatt
Vertragspartner ist die Handelsblatt GmbH in Düsseldorf. Ihre AGB (Stand September 2026) nennen das Abo „Mitgliedschaft“: Wer das Handelsblatt in Print oder digital bezieht, wird automatisch Mitglied im Handelsblatt Wirtschaftsclub. Den Link „Abo kündigen“ findest du im Fuß von handelsblatt.com und abo.handelsblatt.com (§ 312k BGB). Er führt zu einem Formular auf einer eigenen Serviceseite des Verlags.
- Formular ausfüllenVerlangt werden Kunden- und Auftragsnummer (zu finden in Auftragsbestätigung, letzter Rechnung oder deinem Profil), die Angabe Privat- oder Geschäftskunde, Anschrift und Kontaktdaten. Du wählst „ordentlich“ oder „außerordentlich“ und einen Grund aus der Liste, dann „Jetzt kündigen“. Eine Anmeldung verlangt das Formular nicht. Danach erhältst du laut Seite umgehend eine Kopie deiner Nachricht per E-Mail.
- Oder „Mein Profil“Nach der Anmeldung kündigst du laut FAQ im Abo-Reiter unter handelsblatt.com/meinprofil. Die Seite lädt nur mit JavaScript.
- E-Mail oder BriefPrivatkunden schreiben laut FAQ des Abo-Shops an kundenservice@handelsblatt.com, Geschäftskunden an businesskunden@handelsblatt.com. Per Post geht es an die Handelsblatt GmbH, Postfach 103345, 40024 Düsseldorf. Zur Form: Kündigung per E-Mail.
Vor dem Formular wirbt die Kündigungsseite damit, dass der Verlag die Kündigung am Telefon entgegennimmt oder „ein passenderes Angebot“ findet. Darauf musst du nicht eingehen. Telefon führen wir nicht als Weg auf, weil sich der Zugang kaum belegen lässt. Verträge von Drittanbietern und über Google Play oder Apple lassen sich laut Seite nicht über das Formular kündigen; sie gehen an den jeweiligen Vertragspartner, mehr dazu unter Abos bei Apple und Google.
Wann dein Abo endet
Drei Quellen des Verlags nennen drei unterschiedliche Angaben:
- AGB: Mitgliedschaften sind mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Monats kündbar, schriftlich oder in Textform (zum Beispiel per E-Mail). Für Vorzugs-, Jahres- und Exklusiv-Mitgliedschaften gelten die bei der Bestellung angegebenen festen Laufzeiten.
- Impressum: Abonnementskündigungen sind nur schriftlich mit einer Frist von 21 Tagen zum Ende des berechneten Bezugszeitraums möglich, solange keine andere Regelung vorgesehen ist.
- Angebotsseiten: „monatlich kündbar“, bei Einstiegsangeboten nach 3 oder 12 Monaten, beim gedruckten Handelsblatt auch nach 4 Wochen.
Ein Beispiel für ein Abo, dessen Bezugszeitraum am 31. Oktober 2026 endet: Nach den AGB muss die Kündigung bis Samstag, 17. Oktober 2026 eingehen, nach dem Impressum bis Samstag, 10. Oktober. Geht sie erst am Montag, 19. Oktober ein, wirkt sie nach den AGB zum 30. November 2026. Die Angaben passen nicht zusammen, und die Auftragsbestätigung entscheidet. Am sichersten ist die längere Frist: Die Kündigung sollte mindestens 21 Tage vor dem Ende des Bezugszeitraums beim Verlag eingehen. Deinen Termin rechnet der Kündigungsfrist-Rechner nach; die Regeln für Zeitungsabos insgesamt stehen unter Zeitung und Zeitschrift kündigen.
Was hier anders ist
Einstiegsangebote. Bei Angeboten wie „3 Monate zum Vorzugspreis“ gilt die bei der Bestellung genannte feste Laufzeit; erst danach ist das Abo monatlich kündbar. Für Studierende und Leser unter 30 Jahren gilt der Vorzugspreis bis zum 30. Geburtstag und danach der reguläre Preis.
Print und Digital getrennt. Neben der gedruckten Ausgabe gibt es die digitalen Angebote H+ Standard, H+ Premium und H+ Premium Business. H+ Premium enthält laut FAQ das ePaper. Wer die gedruckte Ausgabe bezieht, kann H+ Premium zum Vorzugspreis dazubuchen; ob dieser Preis nach einer Kündigung der gedruckten Ausgabe bleibt, nennt die FAQ nicht. Prüfe deshalb, welche Verträge du hast, und kündige jeden einzeln.
Umstellung auf Digitalbezug. Bei Printerzeugnissen behält sich der Verlag laut AGB die Umstellung auf einen Digitalbezug vor. Wird dein Abo verändert, prüfe, ob ein Sonderkündigungsrecht in Frage kommt.
Kundenservice von Dritten. Das Impressum nennt als Kundenservice für Abonnenten die Medienservice GmbH & Co. KG in Frankfurt. Vertragspartner bleibt laut AGB die Handelsblatt GmbH.
Widerruf
Ein neues Abo kannst du binnen 14 Tagen widerrufen. Dafür steht im Fuß „Vertrag widerrufen“ (§ 356a BGB). Beim Print-Abo beginnt die Frist laut Belehrung mit dem Erhalt der ersten Ware. Bei digitalen Produkten erlischt das Widerrufsrecht laut AGB, wenn der Verlag mit der Ausführung begonnen hat, nachdem du ausdrücklich zugestimmt und deine Kenntnis davon bestätigt hast; diese Voraussetzungen nennt auch das Gesetz (§ 356 BGB). Wann Widerruf und wann Kündigung passt, zeigt Widerruf oder Kündigung.
Wenn es hakt
Nach § 312k BGB muss der Eingang einer Kündigung über den Button sofort in Textform bestätigt werden. Kommt keine Bestätigung, schick die Kündigung zusätzlich per E-Mail oder Brief und heb den Nachweis auf; was sonst hilft, steht im Ratgeber. Fehlt der Link oder funktioniert er nicht, kannst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB).
Kündigungsschreiben an das Handelsblatt
Schreib an die Handelsblatt GmbH, Postfach 103345, 40024 Düsseldorf, und gib Kunden- und Auftragsnummer an. Für Angehörige: Todesfall; weitere Titel stehen in der Übersicht Tageszeitungen.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für Handelsblatt erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Handelsblatt GmbH
Postfach 103345
40024 Düsseldorf
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines Handelsblatt-Abonnements – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- Handelsblatt Kündigung – Kündigungsformular – abgerufen am 06.10.2026
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Handelsblatt GmbH, Stand September 2026 – abgerufen am 06.10.2026
- Impressum – Handelsblatt – abgerufen am 06.10.2026
- Handelsblatt Abo – Angebote und FAQ zur Kündigung – abgerufen am 06.10.2026
- Handelsblatt Abo: Einstiegsangebot über 3 Monate – abgerufen am 06.10.2026
- Kontakt und FAQ – Handelsblatt – abgerufen am 06.10.2026
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 356a BGB – Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen: elektronische Widerrufsfunktion
- § 356 BGB – Widerrufsfrist
Häufige Fragen
Ich habe das Handelsblatt über meine Firma. Wo kündige ich?
Das Formular fragt, ob du Privat- oder Geschäftskunde bist. Per E-Mail nennt der Abo-Shop für Geschäftskunden die Adresse businesskunden@handelsblatt.com. Ein gesetzliches Widerrufsrecht und den Kündigungsbutton gibt es nur für Verbraucher; für dich zählen die Bedingungen deines Vertrags.
Wo trage ich eine Lieferunterbrechung ein?
Laut Abo-Shop unter handelsblatt.com/meinprofil nach der Anmeldung. Alternativ meldest du sie dem Kundenservice. Eine Unterbrechung beendet das Abo nicht; kündigen musst du trotzdem.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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