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LVZ kündigen
Dein LVZ-Abo kündigst du über „Abo kündigen“ im Fuß von lvz.de: Dort stehen Buttons mit Anmeldung für LVZ+ und für gedruckte Zeitung und E-Paper sowie ein Formular. Laut FAQ geht es auch per E-Mail an leserservice@lvz.de. Für Print und E-Paper gilt eine monatliche Kündigungsfrist, LVZ+ kündigst du bis zum letzten Tag des laufenden Monats um 23:59 Uhr.

So kündigst du die LVZ
Die Verlagsgarantie (Stand Januar 2026) nennt in der Widerrufsbelehrung die Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbH & Co. KG in Leipzig, die AGB für Abos mit Wunschgerät führen sie als Anbieterin. Der Abo-Shop trägt im Fuß die Verlagsgesellschaft Madsack. Den Link „Abo kündigen“ findest du im Fuß von lvz.de, „Abo hier kündigen“ im Kopf von abo.lvz.de (§ 312k BGB). Die Seite dahinter bietet nach ihren Texten drei Wege:
- Mit Anmeldung„Kündigung einfach per Login“: Mit deinen Abo-Zugangsdaten kündigst du zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Der Button „LVZ+ kündigen“ führt in „Mein Konto“ auf lvz.de, der Button „LVZ gedruckt / E-Paper kündigen“ in das Service-Portal des Verlags.
- FormularDarunter sitzt ein eingebettetes „Kündigung per Formular“. Es lädt nur mit JavaScript; welche Angaben es verlangt, steht nicht im lesbaren Seitentext.
- E-Mail oder BriefLaut FAQ lässt sich das Abo „per E-Mail“ kündigen: an leserservice@lvz.de. Ein Brief geht an die Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft, Peterssteinweg 19, 04107 Leipzig. Zur Form: Kündigung per E-Mail.
Die Verlagsgarantie sagt zur Kündigung: „Die Abbestellung sollte telefonisch erfolgen, Brief und Mail sind optional möglich.“ Das ist eine Bitte, keine Bedingung. Telefon führen wir nicht als Weg auf, weil sich der Zugang kaum belegen lässt (Telefonisch kündigen?); die Textform genügt (§ 309 Nr. 13 BGB). Halte deine Abovertragsnummer bereit, die Seite bittet darum.
Wann dein Abo endet
- Gedruckte LVZ und E-Paper: Es gilt eine „monatliche Kündigungsfrist“. Eine Abbestellung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungszeitraums ist laut Verlagsgarantie nicht möglich. Ob die Frist zu einem Monatsende oder zu einem beliebigen Tag endet, sagt der Text nicht.
- LVZ+: Das Abo läuft jeweils einen Monat ab dem Bestelltag und verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn du nicht bis zum letzten Tag des laufenden Monats um 23:59 Uhr kündigst. Das gilt laut FAQ auch für den kostenlosen Probemonat.
- Abo mit Wunschgerät (Tablet): Die AGB nennen eine Mindestlaufzeit laut Angebot (etwa 3, 6, 12 oder 24 Monate). Kündigst du nicht mit einem Monat Frist davor, läuft das Abo auf unbestimmte Zeit weiter und ist dann jederzeit mit einem Monat Frist kündbar.
Zwei Beispiele: Du bestellst LVZ+ am Mittwoch, 14. Oktober 2026. Dein erster Monat endet am Freitag, 13. November. Kündigst du bis dahin um 23:59 Uhr, ist Schluss; sonst läuft ein weiterer Monat bis Sonntag, 13. Dezember 2026. Für Print und E-Paper rechnest du vorsichtig mit einem Monat Vorlauf zum gewünschten Termin: Zum 31. Dezember 2026 muss die Kündigung dann bis Montag, 30. November 2026 beim Verlag sein. Deinen Termin rechnet der Kündigungsfrist-Rechner nach; die Regeln für Zeitungsabos insgesamt stehen unter Zeitung und Zeitschrift kündigen.
Was hier anders ist
Zwei Regelwerke. Für Print und E-Paper gilt die Verlagsgarantie, für LVZ+ eigene AGB unter lvz.de/abo-agb. Diese Seite ließ sich für diesen Ratgeber nicht abrufen; die Angaben zu LVZ+ stammen aus den FAQ des Abo-Shops. Maßgeblich sind die Bedingungen in deiner Bestellbestätigung.
LVZ+ steckt im Digitalabo. Wer E-Paper und gedruckte LVZ kombiniert, hat laut FAQ keinen Zugriff auf LVZ+ und kann es dazubuchen. Dann sind zwei Verträge zu kündigen.
Preisanpassung. Plant der Verlag eine Preisanpassung, informiert er zuerst auf den ersten Seiten der Zeitung und räumt dir ein außerordentliches Kündigungsrecht ein. Was du dabei tun kannst, erklärt der Ratgeber zur Preiserhöhung.
Widerruf
Ein neues Abo kannst du binnen 14 Tagen widerrufen: per E-Mail, per Brief oder über den Link „Abo widerrufen“ (§ 356a BGB). Die Frist beginnt laut Belehrung an dem Tag, an dem du die erste Ware in Besitz genommen hast.
Wenn es hakt
Die beiden Buttons verlangen eine Anmeldung. Ob ein Anbieter vor dem Kündigen eine Anmeldung verlangen darf, entscheidet der Bundesgerichtshof am 5. November 2026; das Kammergericht hält einen Anmeldezwang für unzulässig (Kündigungsbutton). Hast du die Zugangsdaten nicht zur Hand, kündige per E-Mail. Nach § 312k BGB muss der Eingang einer Kündigung über den Button sofort in Textform bestätigt werden; was bei fehlender Bestätigung hilft, steht im Ratgeber. Fehlt der Link oder funktioniert er nicht, kannst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB).
Kündigungsschreiben an die LVZ
Schreib an die Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbH & Co. KG, Peterssteinweg 19, 04107 Leipzig, und nenne deine Abovertragsnummer. Für Angehörige: Todesfall; weitere Titel stehen in der Übersicht Tageszeitungen.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für LVZ erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbH & Co. KG
Peterssteinweg 19
04107 Leipzig
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines LVZ-Abonnements – Abonummer [Abonummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- Abo kündigen (LVZ) – Kündigungsseite des Abo-Shops – abgerufen am 06.10.2026
- Verlagsgarantie (LVZ), Stand Januar 2026 – abgerufen am 06.10.2026
- FAQ (LVZ-Abo) – abgerufen am 06.10.2026
- Impressum LVZ.de – abgerufen am 06.10.2026
- AGB der Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbH & Co. KG für Abos mit Wunschgerät, Stand September 2022 – abgerufen am 06.10.2026
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 356a BGB – Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen: elektronische Widerrufsfunktion
- § 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (Nr. 13)
Häufige Fragen
Kann ich die LVZ im Urlaub pausieren, statt zu kündigen?
Laut Verlagsgarantie lässt du die gedruckte Zeitung innerhalb Deutschlands bis zu vier Wochen je Kalenderjahr kostenlos nachsenden. Unterbrichst du die Lieferung, bekommst du dafür den E-Paper-Zugang. Beim reinen E-Paper-Abo sind Unterbrechungen nicht möglich. Eine Pause ersetzt keine Kündigung.
Ich habe meine Abovertragsnummer nicht. Kann ich trotzdem kündigen?
Ja. Die Kündigungsseite bittet darum, die Nummer bereitzuhalten, aber die Kündigung in Textform muss nicht an ihr scheitern. Nenne Name, Anschrift und Titel und bitte um Kündigung zum nächstmöglichen Termin; der Ratgeber „Ohne Kundennummer kündigen“ zeigt, was in so ein Schreiben gehört.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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